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Die Wahrheit · 1929-04-05 · Heft 14 (5.4.1929) · page 11

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 14 (5.4.1929)
Date
1929-04-05
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Mt WAHRHEIT Miinifflimmwiwimwiiiifi^ Seite M mmcke uzelauwairuiigeii ImtdäifJ^kukufgmeütdefflfa Sprechstunden des Präsidiums: Die Sprechstunden der Mitglieder des Präsidiums wurden für den Parteienverkehr wie folgt festgesetzt: Präsident Prof. Dr. Alois Pick: Dienstag und Freitag von 11—12 Uhr vormittags, die Vize-Präsidenten Dr. Jakob Ornstein und Dr. Jose! Löwenherz: Mit Ausnahme des Freitag an allen Wochentagen von Hl~Y22 Uhr mittags. Abordnungen von Vereinen und Anstalten, welche vom Gesamtpräsidium empfangen zu werden wünschen, mögen sich diesbezüglich in der Regel zwei Tage, spätestens jedoch am Tage vorher, über die Möglichkeit und den Zeitpunkt des Empfanges mit der Amtsdirektion ins Einvernehmen setzen. Eine Vorspräche von Einzelpersonen oder Abordnungen im Präsidium soll Jedoch tunlichst nur in Jenen Fällen stattfinden, in welchen nicht schon durch die Amtsdirektion oder den zuständigen Amtschei das betreffende Anliegen im Rahmen des eigenen Wirkungskreises erledigt werden kann. Kundmachung betreffend die Subventionierung von Vereinen und Anstalten. Mit dem Rechnungsabschlüsse über das Jahr 1928 und den Vorarbeiten für den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1929 befaßt, mußte das Präsidium erkennen, daß die finanzielle Lage der Kultusgemeinde in den letzten zwei Verwaltungsjahren eine so wesentliche Verschlechterung erfahren hat, daß außerordentliche Maßnahmen unerläßlich sein werden, um das Gleichgewicht im Gemeindehaushalte wieder herzustellen. Die beiden Verwaltungsjahre 1927 und 1928 haben mit einem nicht unbedeutenden Defizite abgeschlossen; mangels jeglichen Reservefonds wird die Tilgung dieser Fehlbeträge aus der laufenden Gebarung der nächsten Jahre vor sich gehen müssen. Wie schon aus dem Tätigkeitsberichte der Kultusgemeinde für die Periode 1925—1928 hervorgeht, erscheint das Defizit vornehmlich durch die bedeutende Steigerung der Subventionslasten und der Aufwendungen für Fürsorgezwecke hervorgerufen. Das Präsidium der Israelitischen Kultusgemeinde erachtet es daher als seine Pflicht, die geehrten Vorstände sämtlicher seitens der Israelitischen Kultusgemeinde in den letzten Jahren subventionierten Vereine und Anstalten von dieser Sachlage in Kenntnis zu setzen und schon derzeit aufmerksam zu machen, daß die Israelitische Kultusgemeinde nach dem gegenwärtigen Stande ihrer Finanzen kaum in der Lage sein wird, ihre Aufwendungen für Subventionen im bisherigen Umfange aufrecht zu erhalten. Es wird unerläßlich sein, daß seitens der geehrten Vorstände der Vereine und Anstalten alle erdenkliche Mühe aufgeboten wird, um selbst die zur Betriebsführung erforderlichen Beträge im Kreise der Mitglieder und Gönner zu beschaffen und die Inanspruchnahme der Mittel der Kultusgemeinde auf das Allernotwendigste zu beschränken. Der Kultusvorstand, welcher das verdienstvolle und hingebungsvolle Wirken der im Bereiche der Israelitischen Kultusgemeinde bestehenden, von Vereinen und Privaten geführten Institutionen voll und ganz anerkennt, wird genötigt sein, bei Subventionsbewilligungen mit größter Rigorosität vorzugehen und besonders zu prüfen, ob die von den Vereinen und Anstalten aus Mitgliederbeiträgen und Spenden selbst aufgebrachten Beträge in einem entsprechenden Verhältnisse zu der angesuchten Subvention stehen. Das Präsidium gibt der Erwartung Ausdruck, daß sein Bestreben, durch Ordnung der Finanzlage den ungestörten Fortbestand unserer Gemeinde zu sichern und die Grundlage zu einer gedeihlichen Weiterentwicklung zu schaffen, allseits verständnisvolle Unterstützung finden wird. Der Präsident: Prof. Dr. Alois Pick, m. p. Die Vize-Präsidenten: Dr. Jakob Ornstein, m. p. Dr. Josef Löwenherz, m. p. Schiedsspruch. Das Schiedsgericht der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien hat unter dem Vorsitze des Herrn Geheimen Justizrates Regierungsrates Dr. Adolf Bachrach und im Beisein der Herren Moriz F i g d o r, Dr. Rudolf G r ü n f e 1 d, Dr. Ernst Low und Dr. Josef Menkes als Schiedsrichter, über die Beschwerde, welche von Herrn Markus Pick, städtischer Lehrer in Wien IL, Rembrandtstraße 35, als Vertrauensmann der „Partei der nichtzionistischen werktätigen Juden", vertreten durch Doktor S. R. Landau, Rechtsanwalt, Wien I., Oppolzergasse 4, und von Herrn Dr. Saul Rafael Landau, Rechtsanwalt, Wien I., Oppolzergasse 4, als Listenführer der „Partei der nichtzionistischen werktätigen Juden" eingebracht wurde und die dahin ging, das Schiedsgericht wolle den Beschluß des Vorstandes der Israelitischen Kultusgemeinde Wien vom 16. Dezember 1928, Z. 8760/28, aufheben und dem Proteste der Beschwerdeführer wider die Gültigkeit der am 2. Dezember 1928 stattgehabten Wahlen in den Kultusvorstand und der Vertrauensmänner Folge geben, nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet absewiesen. Entscheidungsgründe: Das Schiedsgericht hatte zunächst die Frage zu prüfen, ob die Beschwerdeführer zur Beschwerdeführung aktiv legitimiert erscheinen. Die Frage wurde bejaht, denn das Beschwerderecht von Wählergruppen wäre sonst illusorisch. Da überdies dts ütS Ji : ss!?1

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