Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 14 (5.4.1929)
- Date
- 1929-04-05
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 12 BamniMnHiBmminiin^ p| j? HRHEI f Schiedsgericht nicht formalistisch, sondern nach der Absicht der Parteien zu entscheiden hat, so mußte auch beachtet werden, daß die Herren Dr. 8. R. L a n d a u und Markus Pick nicht nur als Repräsentanten der Partei, sondern auch als physische Personen {Beschwerde zu erheben beabsichtigt und erhoben haben. Das Schiedsgericht hatte sich weiter mit der Frage zu befassen, ob eine Verwechslungsfähigkeit der Kennzeichnungen 1 und 6 gegeben war. Es kam zu der Rechtsüberzeugung, daß diese Frage der Wahlleiter, das ist der Präsident der Kultusgemeinde, souverän zu entscheiden habe. Selbstverständlich nicht nach Willkür, sondern nach Recht und Billigkeit. Seine Entscheidung aber ist bindend. Nachdem der Wahlleiter die Möglichkeit einer Verwechslung erkannt und insbesondere gefunden hatte, daß der Wahlvorschlag der Beschwerdeführer nicht „1 e i c h tv' unterscheidbar sei von dem ersten Wahlvorschlage, erachtete sich das Schiedsgericht an diesen Ausspruch desto mehr gebunden, als in ihm eine Rechtsverletzung in keiner Weise zu erblicken ist. Der Wahlleiter erteilte den Beschwerdeführern ordnungsmäßig Frist zur Aenderung der gewählten Bezeichnung. Diese haben die Weisung unbeachtet gelassen. Sie wandten sich an eine außenstehende Behörde, den Magistrat, ohne hiervon die autonome Kultusgemeinde verständigt zu haben. Als die Verfügung des Magistrates dem Wahlleiter zugestellt wurde, blieb diesem nichts übrig, als sie zu intimieren und auszuführen. Der Wahllciter hat in diesem Falle nicht proprio iure, nicht kraft eigenen Rechtes gehandelt. Seine Verfügung vom 14. November 1928 ist lediglich als eine Inthnation zu werten, wie sie etwa auch ein Bezirksgericht vornimmt, wenn die höhere Instanz eine Abänderung seines Beschlusses vorgenommen hat. Als später die ministerielle Aufhebung des magistratischen Beschlusses erfolgte, war damit der Druck beseitigt, der auf den Wahlleiter geübt worden war. Die magistratische Verfügung war außer Kraft und damit die maßgebende Entscheidung des Wahlleiters wieder in Kraft getreten. Der Präsident als Wahlleiter war daher vollständig berechtigt, ja verpflichtet, nachdem der gesetzwidrige Beschluß der politischen Behörde erster Instanz beseitigt war, seine ursprüngliche Entscheidung vom 7. November 1928 aufrecht zu erhalten und sie am 23. November 1928 in Wirksamkeit zu setzen. Das Vorgehen des Wahlleiters entspricht daher vollständig den Statuten und der Wahlordnung der Kultusgemeinde. Die Beschwerde (Wahlprotest) war somit als unbegründet abzuweisen. Wien, am 22. März 1929. Der Obmann: Dr. Bachrach m. p. Der Schiedsrichter: Dr. Rudolf G r ü n f e 1 d m. p. Der Schriftführer: Dr. Heinz W o h 1 m a n n m. p. Lieferuiigs-Vergebungen. Seitens der Israelitischen Kultusgemeinde Wien gelangen im Laufe der nächsten Zeit die Errichtung einer hölzernen Gerätekammer beim Kinderambulatorium, II., Rauscherstraße 16, sowie die Vornahme diverser Instandsetzungen im Kinderambulatorium selbst und in den damit verbundenen Sonnentagesheime n und Liegehallen zur Vergebung. Hiebei werden folgende Arbeiten zur Ausschreibung gelangen: Baumeister-, Zimmermanns-, Tischler-, Schlosser-, Anstreicher-, Glaser-, Spengler-, installations-, Schwarzdecker- und Hafnerarbeiten, sowie Linoleum-Lieferung. Jene Firmen, welche zur Offertstellung herangezogen werden wollen, werden eingeladen, dies b i s 1 ä n g s t e n s 12. A p r i 1 1929 dem Technischen Amte der Israelitischen Kultusgemeinde, Wien I., Seitenstettengasse 2, IV. St., bei welchem während der gewöhnlichen Amtsstunden (Samstage ausgenommen) auch alle näheren Auskünfte erteilt werden, schriftlich bekanntzugeben. Die freie Auswahl unter den sich meldenden Firmen zwecks Heranziehung zur Offertstellung für die einzelnen Arbeiten behält der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde seinem alleinigen Ermessen vor. DER HEINE-BUND EINE JUDISCHE BUCHGEMEINDE Die dritte Jahresreihe (1929) enthält: NICOLO-PECCAVI oder die Dreyfus-Affäre in Carpentras. Von Armand Lunel. Aus dem Französischen. Diditerisdie Verwertung politischen Themas: wie weltgeschichtliche Vorgänge im Parteikampf eines Provinznestes aussehen. — Erscheint im April. J. OPATOSCHU: 1863. Roman aus dem Jiddischen. Fortsetzung des „Letzten Waldjuden", des Romans vor dem Sturm. Hier der „Sturm": die Zeit des Polenaufstands, an dem viele Juden teilnehmen und den die Russen blutig niederschlagen. — Erscheint im Juni. MOSES MENDELSSOHN. Der Mensch und sein Werk. Aus seinen Schriften, Briefen, Gesprächen. Herausgegeben von Bertha Badt-Strauss. Umgang mit Juden und Nichtjuden, Freundschaften, Religiosität, öffentliclie Betätigung, abgeklärtes Menschentum, gütige Weisheit — kurz Mendelssohns Persönlichkeit. — Erscheint zum Mendelssohn-Jubiläum im August. JULIUS KALISKI: JUDEN IN DER DEUTSCHEN POLITIK. Fortsetzung der Serie: Juden in der deutschen Literatur, Juden auf der Deutschen Buhne, Die Juden in der Kunst Von den großen jüdischen Figuren des Liberalismus und Sozialismus ausgehend, behandelt ausführlich die letzten 20 Jahre — von Riesser bis Rathenau! Erscheint im November. Spezialprospekt auf Wunsch — Beste Ausstattung — | Jahresbeitrag: 25 Schilling. Postscheckkon to: Wien D 114.792 | (Dr. Aron Eliasberg) \ DER HEINE-BUND/BERLIN W57/ p allasstr. to/ii | :