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Die Wahrheit · 1929-03-29 · Heft 13 (29.3.1929) · page 15

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 13 (29.3.1929)
Date
1929-03-29
Page
– (sequence 15)
Language
German
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DIE WAHRHEIT \mmmmmmmmm luiHHmumimmiiimmmfliHimai Seite 15 jJnvtlicke T^tlatdhzcuiigen, d&lmtdilk^ Z. 1582 ex 1929. Betrifft Rechnungsabschluß pro 1928. KUNDMACHUNG Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde hat den Rechnungsabschluß über die Einnahmen und Ausgaben der Kultusgemeinde und sämtlicher in der Verwaltung derselben stehenden Fonds und Anstalten über das Jahr 1928 fertiggestellt. Gemäß § 92 des Kultusgemeinde-Statuts wird dieser Rechnungsabschluß 14 Tage vom Tage der Kundmachung gerechnet, vor Prüfung und Erledigung durch den Kultusvorstand zur Einsicht der Gemeindemitglieder in der Amtsdirektion der Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, aufgelegt. Die Gemeindemitglieder sind berechtigt, innerhalb dieser Frist über den Rechnungsabschluß Erinnerungen beim Vorstande der Kultusgemeinde schriftlich zu überreichen, welche bei der Prüfung des Rechnungsabschlusses in Erwägung gezogen werden. Diese Kundmachung wird unter Einem im amtlichen Teil der „Wiener Zeitung" verlautbart. Wien, 22. März 1929. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. Z. 646 ex 1929. Wien,, im März 1929. Konfirmanden - Unterricht Der Vorstand bringt zur Kenntnis, daß der alljährlich in den Tempeln der Gemeinde stattfindenden Konfirmation der israelitischen Mädchen ein Konfirmanden-Unterricht vorausgeht. Die Teilnahme an diesem Unterrichte steht solchen Mädchen frei, welche im Laufe des Kalenderjahres das 14. Lebensjahr bereits erreichen. Die p. t. Eltern oder Vormünder werden demgemäß eingeladen, ihre Töchter, bzw. Mündel zu veranlassen, sich bei ihrem Religionslehrer oder im Schulamte der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, bis spätestens 10. April 1929 wegen Teilnahme an dem Konfirmanden-Unterrichte zu melden. Mädchen, die keinen öffentlichen Religions- Unterricht genießen und über Wunsch der Eltern oder Vormünder konfirmiert werden sollen, sind gleichfalls im Schulamte der israelitischen Kultusgemeinde bis zu dem angegebenen Termin anzumelden. Der Unterricht ist unentgeltlich. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien. KUNDMACHUNG Die stimmberechtigten Herren Aktionäre der Niederösterreichischen Escomote-Gesellschait werden hiermit zu der am 11. April 1929 um 4 Uhr nachmittags im Gebäude der Gesellschaft, Wien I., Am Hof Nr. 2r stattfindenden 70. ordenOtthen üeneraliersaniinlmfl eingeladen, in welcher folgende Gegenständ« zur Verhandlung gelangen werden: . 1. Rechenschaftsbericht und Bilanz für das Geschänsjahr 1928. 2. Bericht des Reivisiensausschusses. 3. Antrag des Verwaltungsrates auf Verwendung des Reingewinnes. 4. Antrag des Verwaltungsrates, bzw. Vorstandes auf Erhöhung des bisherigen Nom-'nal'beträges der Aktien von S 12.— pro Aktie auf S 100.— pro Aktie. duTch Zusammenlegung von je acht alten Aktien in eine neue Aktie und Umwandlung von je S 4— pro Aktie der Kapitalsrücklage H in AktieninominaJe. so daß das gesellschaftlich« Aktienkapital von Nom. S 37.500.000.— im Sinne des § 44 d des Goldbüanzengesetzes (Bundesgesetz vom 4. Juni 1925) durch Umwandlung eines Betrages von S 1,562.500.— der Kapitalsrücklage II in Aktienkapital auf Nom. S 39.062.500.—. zerlegt in 390.625 Stück Aktien ä Nom. S 100.— erhöht wird. 5. Antrag des Verwaltungsrates, bzw. Vorstandes auf Aenderung der mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Aktiennomfnales zusammenhängenden Bestimmungen der GeseHschaftsstatuten (insbesondere der §§ 6, 8, 16 und 30). sowie Ermächtigung des Vorstandes durch die Generalversammlung etwaige weitere, in Zusammenhang mit den Beschlüssen ad Punkt 4 stehende Aenderungen der Gesellschaftsstaruten über Wunsch der zuständigen Bundesbehörden im eigenen Wirkungskreise zu beschließen und durchzuführen. 6. Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates. 7. Wahl von vier Mitgliedern des Revisionsausschusses. Die stimmberechtigten Herren Aktionäre, welche als selche drei Monate vor dem Zusammentritte der Versammlung in dien Aktienbüchern der Gesellschaft eingetragen waren und an der Generalversammlung teilzunehmen beabsichtigen, werden hiermit eingeladen, ihre Aktien vom 21. März 1929 angelfangen bis längstens 2. April 1929, mittags 12 Uhr, zu erlegen. Die Aktien sind arithmetisch geordnet mittels einer einfachen Konsignation einzureichen: dem Enreicher wird hierüber eine Empfangsbestätigung erfolgt, gegen welche nach abgehaltener Generalversammlung die Aktien rückgestetlt werden. Je zehn Aktien geben das Recht auf eine Stimme. Wünscht ein Aktionär sein Stimmrecht durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär auszuüben, so hat er die betreffende, auf den Namen dies gewählten Vertreters lautende Vollmacht auf der Rückseite der Legitimationskarte auszustellen. Wien, am 20. März 1929. Niederösterreichische Escompte-Gesellschaft. Oesterreichische Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe. KUNDMACHUNG Die 73. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Oesterreichischen Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe, frndet Montag, den 15. April 1929, halb 5 Uhr nachmittags, im großen Festsaale des Oesterreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereines (I., Eschenbachgasse Nr. 9), statt. Gegenstände der Verhandlung sind: 1. Jahresbericht des Verwaltungsrates; 2. Bericht des Revisionsausschusses über den Rechnungsabschluß des Jahres 1928 und Beschlußfassung über denselben: 3 Beschlußfassung über die Verwendung des Reinerträgnisses des Jahres 1928: 4. Beschlußfassung über die Wahlen in den Verwaltungsrat; 5. Wahl des Revisionsausschusses für das Jahr 1929. Die stimmberechtigten Herren Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilzunehmen wünschen, werden hiermit eingeladen, ihne Aktien samt Kupons spätestens am 5. April d. J. als dem statutenmäßige!! Endtermine zu deponieren und zwar: in Wien bei der Effekten-Abteilung der Anstalt (!■., Am Hof 6), an Wochentagen von 9 bis 1? Uhr, In Baden bei Wien. Bregenz, Feldkirch. Graz, Innsbruck, Klagenfurr. Leoben« Linz, Salzburg, St. Pölten bei den Filialen der Anstalt. An den übrigen Plätzen findet der Erlag bei den hierfür bestimmten Anmeldestellen statt Je fünf Aktien geben das Recht auf eine Stimme. Wien, am 22. März 1929. Oesterreichische Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe,

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