Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 13 (29.3.1929)
- Date
- 1929-03-29
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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HflliiiifHiiiiiiiiniiHiiiiiiM^ Seite lt evejfentlichunqetv der linictv deutfcHcstevceicKischcv Juden *ibftsvcuktssaJxntoJVc94d4 WienIX.'Beeggaere 4 TeUfen.-.'W^i-TJ Veranstaltungen der „Union". Der 7. Sprechabend der „Union", der Samstag, den 23. v. M. unter Vorsitz des Präsidenten Herrn Dr. Jakob 0 r n s t e i n stattgefunden, vermittelte den Besuchern der zentralen Sprechabende jenen ausgezeichneten Vortrag über „Das Straf recht der Bibel", den Herr Dr. Karl Steiner vor kurzem in der Ortsgruppe Floridsdorf der „Union'* gehalten hat. Der Referent betonte auch einleitend, wie schmeichelhaft für ihn und die Ortsgruppe diese Einladung gewesen. Er hat mit besonderem Fleiße die fünf Bücher Moses auf ihre strafrechtlichen Bestimmungen, die sich an verschiedenen Stellen finden, durchforscht und konstatierte nach einer allgemeinen Definition von Strafe und Straf recht, daß nach der Bibel das Verbrechen die Uebertretung eines von Gott gegebenen Gesetzes, ja überhaupt Abfall von Gott war. Während die modernen Strafgesetzbücher in einen allgemeinen und einen besonderen Teil zerfallen, enthält die Bibel nur den besonderen Teil, d. h. die einzelnen strafbaren Handlungen und ihre Bestrafungen, die im Gegensatz zu den weitwendigen Formulierungen des modernen Gesetzes einfach und klar gegeben sind. Auch bestand die Bestimmung, daß in jedem siebenten Jahre (Erlaßjahr) am Laubhüttenfeste sämtliche Gesetze vor versammeltem Volke zur Verlesung gebracht wurden, während unsere zahlreichen Gesetze nur in den Gesetzblättern verzeichnet sind, deren Kenntnis nicht jedem Laien möglich ist, deren Unkenntnis aber nicht vor Strafe schützt. Dr. Steiner erörterte nun die einzelnen Strafmittel der Bibel, so Todes-, Leibes- und Vermögensstrafen, und ging hierauf nach einem ganz großartigem System alle Straftaten durch, die in der Bibel vorkommen, und besprach die Bestrafungen, die darauf standen, immer mit gediegenen Vergleichen zu dem modernen Strafrecht. Reicher Beifall lohnte die inhaltreichen Ausführungen und Präsident Dr. J. Ornstein sprach im Namen aller Zuhörer den herzlichsten Dank dem Referenten für seinen Vortrag aus, der uns neuerlich mit großer Bewunderung vor der Bibel erfüllte, in der schon ein außerordentlich entwickeltes Strafrecht selbst für diffizile Fälle zu finden ist, während heute noch immer erleuchtete Geister sich mit diesem schwierigen Gebiete beschäftigen. Die Härte der Strafbestimmungen, die übrigens gewöhnlich jiur angedroht wurden, ist aus jener Zeit zu verstehen, in der bei den umliegenden Völkern noch das Molochopfer gebräuchlich war. Dr. Ornstein reflektierte noch auf den Brauch der Vorlesung der Gesetze im Erlaßjahre und zog dabei Vergleiche zu der modernen Hypertrophie der Gesetzgebung. In --der anschließenden Diskussion sprachen Dr. Josef G r ü n b e r g, der festzustellen versuchte, daß die Gesetze nie praktisch angewendet wurden, und Dr. Josef T i c h o, der die Gerichtsbarkeit in jenen Zeiten behandelte und ausführte, daß diese Gesetze eines theokratischen Staates für alle Zeiten ihre moralische Geltung bewahrt haben. Dr. Steiner faßte in seinem Schlußworte die Ausführungen der Diskussionsredner kritisch zusammen. :«: Die Ortsgruppe Leopoldstadt der „Union** hat am 20. v. M. eine Besprechung abgehalten, die einer Intensivierung der Tätigkeit der Ortsgruppe gewidmet war. Auf das einleitende Referat des Vorsitzenden Reg.-Rat Dr. Max Lenk, der ein großzügiges Aktionsprogramm entwickelte, folgte eine Debatte, an der sich die Herren Carl Fuchs, Edmund Hofmann, Ludwig Hirschfeld, Rudolf Schneider, Felix Wachsberg er und Oskar T o n e 11 o beteiligten und in der wiederholt der Wunsch nach einem ständigen Zusammenschluß der Ortsgruppenmitglieder geäußert wurde. Es wurde denn auch nach provisorischen Vorstandswahlen festgesetzt, daß die Ortsgruppe jeden ersten und dritten Mittwoch regelmäßige Zusammenkünfte abhält, bei denen programmatische und aktuelle Tagesfragen zur Besprechung gelangen sollen. Der erste dieser Diskussionsabende findet Mittwoch, den 3. April, 8 Uhr abends, im Roten Saal des Cafe Central, IL, Taborstraße 8, statt. Gäste, insbesondere Damen, willkommen. Interessenten erhalten auch nach Anmeldung Einladungen durch das Büro der „Union", IX., Berggasse 4. Tel A 19-2-77. * Das Organisationskomitee der „Union" beabsichtigt, an Sonntagvormittagen Führungen durch die öffentlichen Museen unserer Stadt mit besonderer Berücksichtigung der Judaica derselben zu veranstalten. Den Anfang soll eine Führung durch die Nationalbibliothek machen, an der nur eine beschränkte Personenzahl (maximal 35) gegen einen ganz geringfügigen Regiebeitrag teilnehmen kann. Es empfehlt sich daher, Anmeldungen zu dieser Führung umgehend an das Büro der „Union" (IX., Berggasse 4, Tel A 19-2-77) zu richten, das weitere Verständigungen an die Teilnehmer ergehen lassen wird. Der neue Verteidiger Halsmanns. Wie wir erfahren, hat der Innsbrucker Rechtsanwalt Dr. Franz P e ß 1 e r die Verteidigung im zweiten Halsmann-Prozeß als Nachfolger des Wiener Rechtsanwaltes Dr. P r e ß b u r g e r übernommen.