Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 11 (15.3.1929)
- Date
- 1929-03-15
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Bette 12 m Die Autonomie von Tel Awiw bedroht Der Oberkommissär für Palästina, Sir John Chancellor, hat eine neue Verordnung bezüglich der Gemeinde von Teil Awiw veröffentlicht, wonach der Bürgermeister und die Vizebürgermeister der Stadt nicht mehr von dem aus Urwahlen hervorgehenden Stadtrat gewählt, sondern von der Regierung ernannt werden sollen. Diese Verordnung hat unter der Bevölkerung von Tel Awiw eine energische Protestkundgebung hervorgerufen. Der Stadtrat beschloß, eine AbordnunR zum Oberkommissär zu entsenden und ihn zu ersuchen, die Verordnung für ungültig zu erklären. Der Hafenbau in Haifa. Offiziell wird mitgeteilt, daß die Arbeiten für den Hafenbau in Haifa nicht an Unternehmer vergeben werden würden, sondern daß die Regierung die Arbeiten durch ihre eigenen Departements durchführen lassen wird. In dieser Erklärung wird nichts über den Zeitpunkt des Beginns der Hafenbauarbeiten gesagt, was im Lande einen sehr schlechten Eindruck hervorgerufen hat.___ /Invtlicke uzdaudhanmgeiv cler^neläism^kjj^usgemeiAcLlChn Z. 1337 ex 1929. Wien, im März 1929. KnlfQsgebiiur für dieErzeugiing und den versddetft von nazzoih. Gemäß den Bestimmungen des behördlich genehmigten Tax- und Gebührentarifes der israelitischen Kultusgemeinde Wien ist dieselbe berechtigt, für die Beaufsichtigung der Erzeugung sowie des Verschleißes von Mazzoth eine Kultusgebühr im Betrage bis zu S 10.50 für 100 kg zur Einhebung zu bringen. Gemäß § 22 des Gesetzes vom 21. März 1890, R.-G.-BI. Nr. 57 ist zur Einhebung der statutenmäßig auferlegten Leistungen die politische Exekution gewährt. In den letzten Jahren hat es sich mehrfach ereignet, daß Mazzotherzeuger oder Mazzothimporteure an den Kultusvorstand um Nachsicht der Gebühr nachträglich mit der Angabe herangetreten sind, sie hätten bei den Verkaufsabschlüssen dieselbe nicht in Berücksichtigung gezogen. Der Kultusvorstand sieht sich daher veranlaßt, schon derzeit auf die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühr aufmerksam zu machen und aufzufordern, etwaige Ansuchen um Ermäßigung der Gebühr unter Angabe des in Betracht kommenden Quantums von Mazzoth bis spätestens 25. März März 1929 einzubringen. Angesichts der Finanzlage der Gemeinde und des Umstandes, daß die Erträgnisse dieser Kultusgebühr für Armenzwecke verwendet werden, wird eine nachträgliche Ermäßigung oder ein Nachlaß der Gebühren nicht zu gewärtigen sein. Um die Grundlagen für die Gebührenvorschreibung zu schaffen, sind die Organe der israelitischen Kultusgemeinde angewiesen, die Erhebungen über die Erzeugungs- und Verkaufsstätten von Mazzoth mit aller Umsicht zu pflegen. _ S Ktefcterkredit2aUbar j䣣alb etoe8 ■ Samtliche Herren- und Damenkleider g Nor Qualitätsware! «ach Maß sowie fertig lagernd. Billigste Preise! ■ KLEIDERHAUS WERTER, WIEN XVI., S Tet^ptat» A 1-501 Ottafaingreratraße 17 Telephon A l-501 S. Grüners Restaurant II., Zirkusgasse 30 Telephon R 43-1-60 VorzUgl. Wiener, ungarische und orientalische (rumänische) Küche. Mittag und Abend Menü nach Wahl. Erstklassige Getränke. IBS* VmWoäiazalDoJu Die Aguda beim Bundespräsidenten. Der Bundespräsident Oesterreichs, Herr Wilhelm M i k 1 a s, empfing am 6. d. M. eine Delegation des Geschäftsführenden Ausschusses der Agudas Jisroel in Audienz. Die Delegation bestand aus dem Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses, Herrn Rabbiner Dr. P. Kohn, Herrn Rabbiner S. Fürst als Vertreter des Rabbinischen Rates, Herrn Wolf Pappenheim als stellvertretenden Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses und Herrn Rabbiner B. Friedmann. Bei Beginn der Konferenz sprach Herr Rabbiner Fürst im Namen des Rabbinischen Rates einige Worte des Segens. Daraufhin entwickelte Dr. P. Kohn das Programm der Agudas Jisroel, die als k o n s t ituierendes Moment der jüdischen GemeinschaftdieReligion betrachtet und eine organisatorische Vertretung dieses Gedankens nach außen darstellt. Er legte die Gründe dar, welche die Aguda veranlaßt haben, ihren Mittelpunkt nach Wien zu verlegen, und dankte für alle Unterstützung und alles Wohlwollen, die sie in ihrer Bestrebung seitens des Staates Oesterreich und seiner Behörden erhalten habe. Der Herr Bundespräsident gab in seiner Erwiderung seiner Freude Ausdruck, daß der religiöse Gedanke sich bei den Glaubensgenossen der Deputation eine solche Organisation geschaffen habe. Er freue sich, diese Organisation und ihre Vertreter kennengelernt zu haben. InOesterreichs Staat und Volk habe dieFreiheit der Ueberzeugung eine sichere Heimstätte, wobei es sicherlich mehr auf dieTatalsauf dasWor tan komme. Auch Gegensätze sollten stets durch versöhnende Tat ausgeglichen werden. Daraufhin überreichte Herr Wolf Pappenheini als Beweis dafür, daß die Aguda das Hauptgewicht ihrer Tätigkeit in das Erziehungsgebiet verlege, die Denkschrift des Keren Hathora und Beth Jakob und streifte dabei kurz die Lage der Orthodoxie in Wien und Oesterreich. Der Herr Bundespräsident versprach, den überreichten Denkschriften seine Aufmerksamkeit zu widmen, indem er nochmals betonte, weichgroßes Stück Weges zum Ideal alle positiv gerichteten Gläubigen, die lebendigen Glaubens sind, gemeinsam gehen können und wie sehr-es zubegrüßensei, wennreligiöseldeale indie Herzen der Jugend gepflanzt werden. Der Herr Bundespräsident versicherte die Abordnung der Aguda seines aufrichtigen Wohlwollens für ihre dem Gemeinwohl dienenden Bestrebungen. Der Verlauf der Audienz und die Verabschiedung gestalteten sich sehr herzlich.