Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 10 (8.3.1929)
- Date
- 1929-03-08
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT Seite 7 auch wenn sie Söhne hinterließ. Starb nun die Frau, so verfiel ihre väterliche Mitgift dem Manne und gelangte schließlich in den Besitz seiner Erben, die ihm die andere Frau gebar. Um diesen alten, ehrwürdigen, gleich einem Thorageserz geachteten Grundsatz nicht anzutasten, und zugleich den Vater nicht zu hindern, seiner Tochter eine entsprechende Mitgift auszusetzen, wurde in die Kethubba ein Punkt eingesetzt: „Deine männliche Nachkommenschaft erbt deine väterliche Mitgift." So konnte jeder Vater sicher sein, daß sein Geld nicht schließlich in fremde Hände gelangen würde. Später wurde als Pflichtteil für die Mitgift der zehnte Teil des Vermögens festgesetzt, den die Brüder auch nach dem Tode des Vaters auszuzahlen verpflichtet waren, auch wenn die Verlassenschaft noch so klein war; wo mehrere Töchter waren, konnte es geschehen, daß dem Sohn nach der Ausstattung der Töchter nichts zurückblieb. So wurde der Nachteil der Tochter in ihren Vorteil umgewandelt. Spätere Amoräer protestierten gegen diese Umgehung eines alten thoragleichen Gesetzes zugunsten der Frau, aber die Proteste waren vergeblich. Abgeschafft wurde dieser Punkt unter der Regierung des Mathithjahu Gaon von Pumbedita, um die Mitte des 9. Jahrhunderts, da sich die Sitte eingebürgert hatte, den Töchtern eine viel höhere Mitgift zu geben als ihrem Anteil am väterlichen Vermögen entsprach. Demgemäß stiegen auch die Ansprüche der Bewerber. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts klagten die Tosaphisten. daß man in diesen schlechten Zeiten gezwungen sei. die kleinen Töchter auszuheiraten, da man nicht sicher sei, in Zukunft den Anforderungen an die Höhe der Mitgift entsprechen zu können. Um dieselbe Zeit bekundete A s c h e r i die Neigung, über diejenigen Väter, die ihren Töchtern eine viel zu hohe Mitgift aussetzten, den Bann zu verhängen. Mose Isserls in Krakau (16. Jahrhundert) schreibt gelegentlich: „Wem man eine hohe Mitgift versprochen und das Versprechen nicht einhält, der möge seine Braut deswegen nicht verlassen und keinen Streit vollführen wegen des Vermögens seiner Frau. Wer es tut, hat kein «lück. auf seiner Ehe ruht kein Segen." Der Frankfurter Jesajas Horowitz, gestorben 1728, klagt dagegen über den Unfug, den Bräutigam so weit wie möglich in betreff der Mitgift zu benachteiligen, und ihn zu zwingen, zur Trauung zu schreiten, obwohl man ihm die ausgemachte Mitgift nicht erlege. „Ich weiß nicht, woher sie die Befugnis hiezu nehmen, mir scheint das ganz unwürdig." Aber schon ein altes Sprichwort der deutschen Juden sagt: „Wegen des Geldes geht kein „S c h i d d u c h" a b." (Schluß folgt) QlCTTetx. Der Bundeskanzler Dr. S e i p e 1 hat bei Eröffnung des „Oesterreichischen Klubs" vor einer nach hunderten zählenden Gesellschaft hervorragender Persönlichkeiten außerordentlich bedeutungsvolle, wahrhaft beherzigenswerte Gedanken zum Ausdruck gebracht. Mit der ihm eigenen überzeugenden Macht der Rede führte er aus, daß es uns allen aus den traurigen Erfahrungen der letzten zehn Jahre zu Bewußtsein gekommen sei, daß die Menschen wieder einander näher rücken müßten, äußerlich und innerlich, als es in diesen unglücklichen Jahren möglich gewesen. In der Tat, äußerlich allein waren die Menschen schon so nahe einander gerückt, daß sie sich ganz bequem gegenseitig abwürgten. Der „Oesterreichische Klub", meinte Dr. Seipel, will, „daß die Menschen über die Grenzen der Nationalität, der Weltanschauung, der Partei, des Standes und des Berufes einander doch menschlich näher sein können". Schöne, gute, herrliche Worte! Sie wurden auch mit lebhaftem Beifall aufgenommen, fanden die ungeteilte, stürmische Zustimmung aller Erschienenen ohne Unterschied der Konfession. Keiner von den RICHARD HERZOG, Wien I-, Adlergasse 5 Telephon R 23-4.90 II., Kl. Pfarrgasse 28 Telephon A 41-6-24 JUdlsehe, hebräische und original englische Tanzschlager-Platten zu bedeutend herabgesetzten Preisen. Lassen Sie diese Gelegenheit nicht ungenützt vorübergehen! Beste Sprechapparate zu Teilzahlungen bis zu 18 Monatsraten. Hunderten hätte in dem Jubel der Begeisterung auch nur einen Moment dem schnöden Gedanken Raum gegeben, der illustre, wortgewaltige Redner hätte absichtlich es unterlassen, auch die Verschiedenheit der Religion als eine jener Scheidewände zu nennen, über deren Grenzen die Menschen einander menschlich näher rücken müßten, wenn sie wirklich guten Willens sind, das Wohl aller, das Glück der Gesamtheit, das Heil des Staates zu fördern. Wenn einer, so muß Herr Dr. Seipel auch vor dem Hauche eines so verletzenden Verdachtes gefeit bleiben. Nicht allein darum, weil er als oberster Hüter der Staatsgrundgesetze sein hohes Lied der Versöhnung vor einer auch konfessionell geschiedenen Gesellschaft ertönen ließ. Wer schon durch seinen priesterlichen Beruf den innersten Kern seines religiösen Bekenntnisses in der schranken- und grenzenlosen Liebe zu allen Menschen erkennen muß, braucht nicht erst zu betonen, daß Religion nicht dazu mißbraucht werden dürfe, Menschen — unmenschlich gegeneinander zu machen. * * * Der gemeinsame Hirtenbrief der österreichischen Bischöfe für Errichtung einer katholischen Universität in Salzburg ist in seiner vorsichtigen Stilisierung bemüht, den Bedenken, daß mit dieser Gründung die Eröffnung des Kampfes gegen die Freiheit der Wissenschaft bezweckt wird, entgegenzutreten. Wenn man Programme immer als heilige Wahrheiten betrachten dürfte, könnte man nach den Versicherungen des Hirtenbriefes glauben, daß die Salzburger katholische Universität in erster Reihe das Ziel verfolgte, gegen die traurigen Verwirrungen zu protestieren, die gegenwärtig so vielen Universitäten, an denen nicht die Wissenschaft, sondern die Pflege der Judenhetze blüht, & ihren schmachvollen Stempel aufdrücken. Klipp und klar heißt es nämlich im Hirtenbriefe der Bischöfe: „Universitäten sind jene hohen Bildungsstätten, die der Wissenschaft dienen, in die junge Menschen nach Vollendung der Mittelschule eintreten, um hier ihre Berufsbildung zu erhalten, um dann als Professoren, Rechtsgelehrte, Priester, Beamte, Aerzte wirken zu können.'* Mit den an manchen Universitäten herrschenden Usancen gegenüber jüdischen Studenten ist diese