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Die Wahrheit · 1929-02-22 · Heft 8 (22.2.1929) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 8 (22.2.1929)
Date
1929-02-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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HBumi^ffiiTHtuinfiiBiioiiiiKBtiuDnüiinittnniunii Selbstbestimmung wenn nicht Erworbenes, so doch Erhaltenes... „Die Nationalität in neuerem Sinne läßt sich sehr einfach nachweisen, nämlich durch den Akt, der sie zugleich schafft, durchdas Bekenntnis; maßgebend für die Nationalität kann alsonur das Bekenntnis sei n." So stimmt Ministerialrat Dr. Rathenau, der vielleicht Bernatziks vor 38 Jahren in Wien veröffentlichte Rektoratsrede nicht kennt, mit diesem hervorragenden österreichischen Staatsrechtslehrer überein. Die Wissenschaft hat demnach in diesem langen Zeiträume an ihrer Auffassung über die Kriterien der Rasse, und diesfalls besteht wohl kein Zweifel, daß vom Standpunkte des Friedensvertrages die Nationalität dem Volkstume, der Volksgemeinschaft gleichzuhalten ist (siehe oben den Hinweis auf die Artikel 51, 57, 60, 67, 69), festgehalten. Der Verwaltungsgerichtshof aber hat diese Erkenntnisse der Wissenschaft unbeachtet gelassen, er hat sich vielmehr in der Begründung seiner Urteile mit der stets gleichen Feststellung begnügt, daß der Optionswerber „den Nachweis der Zugehörigkeit nach der Rasse zur deutschen Mehrheit der Bevölkerung Oesterreichs weder erbracht noch angetreten hat". In der Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 20. August 1920, St.-G.-Bl. Nr. 397, „über den Erwerb der österreichischen Staatsangehörigkeit durch Option", § 5, Abs. 3, wird angeordnet: „Im Falle einer Option auf Grund der Rasse und Sprache (Art. 80 des Staatsvertrages) sind gleichzeitig jene faßbaren Merkmale darzutun, aus denen auf die Zugehörigkeit des Optierenden zur Mehrheit der Bevölkerung Oesterreichs (§ 2) zu schließen ist. Für den Nachweis der sprachlichen Zugehörigkeit kommen insbesondere in Betracht: (folgt die Aufzählung der zum Nachweise dieser Zugehörigkeit dienlichen Behelfe)." In dieser Vollzugsanweisung sind demhört, was ich Euch erzählen werde. Wenn Ihr nachher auch noch lachen werdet, dann möget Ihr Recht haben. Es gibt viererlei Arten von Menschen auf der Welt: glückliche — unglückliche — verheiratete — unverheiratete. Da aber die Unverheirateten glücklich, die Verheirateten unglücklich sind, so gibt es meiner Meinung nach zweierlei Menschen: Verheiratete und Unverheiratete. Ihr versteht? Zu den glücklichen Menschen zählen z. B. Ihr, Jungermann; oder mein Vetter Mendel, der schon achtzig Jahre alt ist ohne verheiratet zu sein; oder mein Nachbar, der sich von seiner Frau scheiden ließ; oder — hier habt Ihr noch ein Beispiel — der Papst! Und noch Millionen andere. Ich dagegen gehöre zu der anderen Art von Menschen: ich bin nebbich seit 40 Jahren beweibt. Wodurch ich das verdient habe, weiß ich nicht. Andere Menschen, wenn sie sich versündigen, werden krank, oder überfahren, oder gehen mit einem Schiff unter, oder werden nach Sibirien verschickt, — ich aber habe ein Weib bekommen, wie ich es meinen schlimmsten Feind nicht wünsche. Und dazu heißt sie noch Baßje! Manchmal, wenn ich es bald nicht mehr aushalten kann, schreie ich in meiner Verzweiflung: „Gott, warum nimmst du mich nicht zu dir in den Himmel, wo es ruhig ist, ohne Krach und Lärm; wo es keine Stühle gibt, die fliegen können wie Vögel, wo es keine Teller gibt, die in tausend Scherben an den Köpfen armer Verheirateter zerspringen — wo nur Engel umherschweben mit ihrer Göttlichkeit, wo alles lächelt in erquickender Ruhe und stetem Frieden, — anstatt — o Gott — mich hier zu lassen auf Erden bei meiner Baßje?!" Aber ach, vergebens ist mein Flehen! Fest sitze ich in den Klauen der Teufelin, und nur eines, Jungermann, kann mich retten — nur eines — aber wartet, Ihr werdet ja weiter hören. (Fortsetzung folgt.) DIE WAHRHEIT nach „faßbare Merkmale'* nur für die sprachliche Zugehörigkeit angegeben. Die Feststellung der Merkmale für die Zugehörigkeit der Rasse nach fehlt, wohl ein Versäumnis der damaligen Staatsregierung, das um so schwerer zu verstehen ist, als doch dieser Mangel infolge der Feststellung der Merkmale der sprachlichen Zugehörigkeit ein offensichtlicher war. Es war nun um so mehr eine dankenswerte Aufgabe der Rechtsprechung, diese Lücke der Verordnung zu ergänzen, sie lag im Rahmen der Befugnisse des Verwaltungsgerichtshofes, denn wenn die Verordnung zwar die Notwendigkeit der Dartuung der „faßbaren Merkmale" für die Zugehörigkeit sowohl der Sprache, als der Rasse nach ausspricht, diese Merkmale jedoch nur, und zwar bloß exemplikativ in Ansehung der Sprache feststellt, gehört deren Feststellung in Hinsicht der Rasse in das Gebiet der jedem, insbesondere einem höchsten Gerichte obliegenden Interpretationstätigkeit. Der Verwaltungsgerichtshof aber hat sich dieser Aufgabe, die Verordnung in ihrem Sinne auszulegen, sie wohl nicht zu ersetzen durch seinen Ausspruch, sie aber auszubauen durch seine Auslegung — hier also durch Bezeichnung der Merkmale, welche nach seiner Auffassung zur Bestimmung der Volkszugehörigkeit zu dienen haben, — nicht unterzogen, wiewohl wir in unseren Beschwerden die Aufmerksamkeit des Verwaltungsgerichtshofes auf die oben erwähnte klaffende Lücke in der VoIIzugsanweisung der Staatsregierung lenkten und wiewohl die Wissenschaft schon damals die Mittel für eine solche richtige Auslegung bot. Auch nach dieser zweiten Richtung hat demnach die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vollkommen versagt „DasJudentum in der Geschichte Schlesiens". (Ausstellung des Vereins „Jüdisches Museum in •Breslau".) (Eröffnet am 3. Februar 1929.) Von Studienrat Dr. Willy Cohn, Breslau. Mit der Eröffnung dieser Ausstellung darf s]ch nicht nur das Judentum Schlesiens beschäftigen, sondern sie ist eine Angelegenheit des Judentums überhaupt, weil in ihr völlig neue Wege gegangen wurden, um ein Stück jüdischer Geschichte der Umwelt verständlich zu machen. Der Verein jüdisches Museum zu Breslau, der vor allem durch die unermüdliche Arbeit seines Vorsitzenden Max S Uberberg in wenigen Monaten zu außerordentlichen Leistungen emporwuchs, fand in dem Breslauer Museumsdirektor Professor Dr. Erwin H i n t z e einen verständnisvollen Kenner und musealen Berater. Drei Monate allein wurden dazu verwandt, um das Material zu sichten und sinnvoll aufzubauen. Denn eben dadurch scheint sich diese Ausstellung von vielen anderen zu unterscheiden, daß nicht zufällig Gefundenes aufgebaut, sondern alles in eine bestimmte Ordnung gebracht wurde. Achthundert Jahre jüdischer Geschichte in einer deutschen Provinz zeigen ein geschlossenes und doch mannigfaltiges Bild unseres Stammes. Die feierliche Eröffnung, die in Gegenwart der hohen und höchsten Behörden Breslaus am Sonntag,

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