Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 6 (8.2.1929)
- Date
- 1929-02-08
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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FrieiliBfer s tatst WIEN i., Seltenstettengasse 2 Tel. U 28-1-28 XI., Zentralfriedhof, neben dem 1. Tor, Tel. U18-0-85 einen bisher kaum erreichten Rekord geschlagen. Dem Berliner „Centraiverein" und der Wiener „Union", die wegen der Bekämpfung der antisemitischen1 Propaganda sich nicht den Genuß gönnen dürfen, die hakenkreuzlerische Presse zu ignorieren, bot natürlich auch das keine Ueberraschung, daß nicht nur die Konfession des in der Zwischenzeit zu lebenslänglichem Kerker Verurteilten und der Zeugen, sondern auch die des Verteidigers zu den schimpflichsten Verdächtigungen herhalten mußte. Ein Zeuge, der nichts Gravierendes vorzubringen wußte, kann, auch wenn seine Ahnen bei den Kreuzzügen eine nicht passive Rolle gespielt hätten, sicher sein, zum Juden gestempelt werden. Der Verteidiger Erdelyis ein Jude! Welche neue Niedertracht! Ein jüdischer Advokat durfte dem ehemaligen Landespolizeichef Nadossy, dem Häuptling aller Rassenschützler, im Frankenprozeß als Anwalt zur Seite stehen, aber als Verteidiger eines Juden vor Gericht beweist er wieder nur das verbrecherische Zusammenhalten aller Juden .... Doch das sind Kleinigkeiten, die uns nicht veranlassen dürften, den „Völkischen Beobachter" einen besonderen Rang in der Reihe der ihm gesinnungsverwandten Blätter anzuweisen. Was soll man aber sagen, wenn man in dem Münchner Blatt den Bericht über eine sensationelle Szene findet, die folgendermaßen geschildert wird: „Der ärztliche Sachverständige stellt sich vor den Tisch des Vorsitzenden, um den vorgeschriebenen Eid abzulegiem. Aber bei seinen ersten Worten unterbricht ihn ein furchtbarer: Schrei«. Der Gerichtsarzt hat nämlich den Vorsitzenden darauf aufmerksam gemacht, daß der Sachverständige das Gericht mit seinem Eide habe täuschen wollen, denn er hätte beim Schwur nicht die rechte, sondern die linke Hand aufs Herz gelegt." Nach Meinung des „Völkischen Beobachters" hat der jüdische Sachverständige mit seiner linken Hand, nur dem Gebote der jüdischen Ethik gemäß, sein falsches Gutachten durch einen falschen Eid dem betrogenen Gerichte aufdrängen wollen. Eine furchtbare Beschuldigung, die, wenn sie begründet wäre, geeignet wäre, die schurkischen Zweifel, daß den Juden die Heiligkeit des Eides nichts gilt, wachzurufen. Aber die ganze sensationell aufgeputzte Szene ist — wie der in Budapest erscheinende „Egyenlöseg" erklärt — eine freche Lüge, eine plumpe Erfindung. In Budapest hat keiner der Anwesenden im Gerichtssaal beobachten können, was der „Völkische Beobachter" in München gesehen haben will. Das Münchner Hakenkreuzlerblatt kann demnach mit gutem Recht den Anspruch auf die Auszeichnung erheben, daß es durch diese Leistung einen: antisemitischen Rekord geschlagen hat. Ego. &elle<* I-ROTSASSE-1 //mtlicke (TlaiauAanuu3eiv decbixielUisthmkuhwgemeM KUNDMACHUNG Die in der konstituierenden Sitzung des Kultusvorstandes vom 3. Jänner 1929 gewählten Mitglieder des Präsidiums und des Vertreter-Kollegiums haben ihre Aemter zurückgelegt. Sohin wurde in der Plenarsitzung des Kultusvorstandes vom 31. Jänner 1929 die Neuwahl des Präsidiums und des Vertreter-Kollegiums vorgenommen wie folgt: Präsidium. Präsident (gewählt für eine vierjährige Funktionsdauer) : Universitätsprofessor Dr. Alois Pick, Generaloberstabsarzt d. R. Vize-Präsidenten (gewählt für eine einjährige Funktionsdauer) : Dr. Jakob O r n s t e i n, Rechtsanwalt, Dr. Josef Löwenherz, Rechtsanwalt. Vertreter-Kollegium. Mitglieder (gewählt für eine einjährige Funktionsdauer) : Dr. Jakob Ehrlich, Rechtsanwalt, Dr. Desider Friedmann, Rechtsanwalt, \i Dr. Rudolf Glanz, Rechtsanwalt, Ing. Wilhelm Kempler, Baurat, Max Markus, Kaufmann, j Dr. Hermann Oppenheim, Bankdirektor, j Wolf Pappenheim, Schriftsteller, j Dr. Josef Ticho, Rechtsanwalt. Der Präsident: Prof. Dr. Alois P i c k m. p. Reg.-Rat Guido F u c h s g e 1 b m. p., Amtsdirektor und Erster Sekretär. Konfirmanden-Unterridii Der Vorstand bringt zur Kenntnis, daß der alljährlich in den Tempeln der Gemeinde stattfindenden Konfirmation der israelitischen Mädchen ein Konfirmanden-Unterricht vorausgeht . Die Teilnahme an diesem Unterrichte steht solchen Mädchen frei, welche im Laufe des Kalenderjahres das 14. Lebensjahr bereits erreichen. Die p. t. Eltern oder Vormünder werden demgemäß eingeladen, ihre Töchter, bzw. Mündel zu veranlassen, sich bei ihrem Religionslehrer oder im Schulamte der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, III. Stock, bis spätestens 25. Februar 1929 wegen Teilnahme an dem Konfirmanden-Unterrichte zu melden. Mädchen, die keinen öffentlichen Religions- Unterricht genießen und über Wunsch der Eltern oder Vormünder konfirmiert werden sollen, sind gleichfalls im Schulamte der israelitischen Kultusgemeinde bis zu dem angegebenen Termin anzumelden. Der Unterricht ist unentgeltlich. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien.