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Die Wahrheit · 1929-02-08 · Heft 6 (8.2.1929) · page 6

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1929
Issue
Heft 6 (8.2.1929)
Date
1929-02-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 flI1imn|Mi»Hiiim»imiHmiiiHmiMHiiimmiiMmmijinim DIE WAHMElf Anträgen wegen Aenderung der Geschäftsordnung, de facto wegen Statutenänderung eingebracht, was der sofortigen Ermöglichung der von meiner Partei im Interesse der Gemeinde gewünschten ungestörten Geschäftsführung nicht dienlich sein kann, sondern die gegenteilige Absicht vermuten läßt. Mit Rücksicht auf die Unterlassung jeder Beantwortung meines Schreibens vom 15. Jänner 1929 bin ich hemüssigt. Dir in Deiner Eigenschaft als Obmann Deines Klubs folgendes mitzuteilen: Die dem Klub der unionistischen Vertreter angehörenden Mitglieder des Vorstandes haben beschlossen, ihre Mandate spätestens am 27. Jänner 1929 zurückzulegen und aus dem Vorstande ausuzscheiden, desgleichen werden die auf unserer Liste befindlichen Nachmänner auf die Uebernahme der ihnen hierdurch anfallenden Mandate verzichten, so daß die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes ausscheiden wird (§ 7 der Statuten), soferne nicht bis längstens Sonntag, den 27. Jänner 1929 eine befriedigende Antwort auf mein Schreiben vom 15. Jänner 1929 eingelangt sein sollte. Dieser äußerste Termin wurde gewählt, weil am 31. Jänner 1929 das Budgetprovisorium abläuft, und aus der bisherigen Unterlassung der Beantwortung meines Schreibens vom 15. Jänner 1929 klar hervorgeht, daß der von Dir bei der letzten Obmännerkonferenz vom 13. Jänner 1929 mitgeteilte Standpunkt, die Wahl reformfrage nicht zurückzustellen und ein weiteres Budgetprovisorium nicht zu bewilligen, von Deiner Partei aufrecht erhalten wird. Hiervon ergeht an Dich die Mitteilung, um Deiner Partei die Konsequenzen ihres Verhaltens ausdrücklich und rechtzeitig vorher bekanntzugeben. Daß nach Schaffung der in meinem Briefe vom 15. Jänner 1929 begehrten Garantien der Anwendung des Proporzes zugestimmt werden wird, wurde bereits hervorgehoben und wird hier mit dem Hinweise darauf wiederholt, daß das Einlangen einer befriedigenden Antwort aus den obangeführten Gründen bis längstens Sonntag, den 27. Jänner 1929, befristet werden mußte. Ich zeichne mit besten Grüßen Dr. J. Ticho. Der Brief des zionistischen Klubs vom 22. Jänner 1929 wurde vom Klub der unionistischen Kultusvorsteher mit Brief vom 28. Jänner 1929 beantwortet. Dieser Brief hat folgenden Wortlaut: An den Wien, am 28, Jänner 1929. Klub der zionistischen Partei in Wien. Sie haben sich zur Beantwortung des Briefes unseres Obmannes vom 15. Jänner 1929 trotz der in demselben betonten Dringlichkeit erst nach einer Woche entschlossen. Mit desto pünktlicherer Präzision haben Sie das offenbar schon zum Zwecke der Veröffentlichung abgefaßte Antwortschreiben vom 22. Jänner 1929 in Ihre Zeitung eingerückt. Wir überlassen die Beurteilung dieses Vorgehens, insbesondere die Veröffentlichung einer Korrespondenz vor Abschluß der Verhandlungen ruhig der von Ihnen angerufenen Oeffentlichkeit und gehen nunmehr auf Ihr Schreiben vom 22. Jänner näher ein: Ihre ad 1. dieses Briefes versuchte Richtigstellung, daß die Bildung eines Zweckverbandes, welchen alle Parteien zusammen gegen die Union gebildet haben, von Ihrem Obmanne in der Obmännerkonferenz unseres Obmanne nicht notifiziert worden sei, geht mit deutlicher Absicht und unter Umgehen der in Ihrem Schreiben vom 22. Jänner 1929 selbst zugegebenen Tatsachen daran vorüber, daß dieser Verband, wenn auch ohne Notifizierung, welche auch unser Obmann gar nicht behauptet hat, in tatsächlicher Beziehung Ansprüche erhob; andernfalls v/äre die von Ihrem Obmanne sowohl damals, als auch jetzt in Ihrem Schreiben erfolgte Gegenüberstellung der unserer Partei angehörigen 18 Vorstandsmitglieder den Kcltusvorstehern aller Parteien zusammen genommen ganz und gar unverständlich und unmöglich. Es kommt aber naturgemäß nicht darauf an, ob Ihr Obmann eine formelle Notifizierung dieses Verbandes vornahm oäer nicht. Ihr Obmann muß aber zugeben, und das geht aus Ihrem Schreiben klar hervor, daß in dieser Obmännerkbnferenz unter Berufung auf einen Zweckverband Ansprüche gegen die Union abgeleitet wurden, so daß der uns von unsepem Obmanne erteilte Bericht, woran von vornherein nicht zu zweifeln war, sich als richtig erweist. Dieser Bericht wird RICHARD HERZOG, Wien I., Adlergasse 5 Telephon R 23-4.90 ||.f Kl. Pfarrgasse 28 ■ Telephotf A- 41-6-24 Großer Inwentfurausverkauf von jüdischen, hebräischen und original englischen Tanzschlager- Platten zu bedeutend herabgesetzten Preisen. Lassen Sie diese Gelegenheit nicht ungenützt vorübergehen! Beste Sprechapparate zu Teilzahlungen bis zu 18 Monatsraten. noch von Ihrem eigenen Schreiben, wenn auch indirekt bestätigt. Die Kommissionen setzten sich seit vielen Jahren aus 11 Mitgliedern zusammen und hätten bei Anwendung des Proporzes von den 11 Mitgliedern rechnungsgemäß 6 der Union, 4 der zionistischen Partei und 1 Mitglied der Vereinigung werktätiger Juden anzugehören; unser Obmann hat deshalb vollkommen berechtigterweise darauf hingewiesen, daß sich die Parteien zueinander im Verhältnisse von 18:12:5:1, nicht wie Ihr Obmann meinte, im Verhältnisse 18:18 gegenüberstehen und daß daher bei richtiger Anwendung des Proporzes die 11 Kommissionsmitglieder wie 6:4:1 aufzuteilen wären. Wenn nun demgegenüber Ihr Obmann das Verlangen aufstellte, daß entgegen der langjährigen Uebung von nun ab jede Kommission 10 Mitglieder haben sollte, daß von den 10 Mitgliedern die Union mit Rücksicht darauf, daß ihr nur die Hälfte der Mitglieder des Kultusvorstandes angehören, auch nur 5 Mitglieder hierzu zu stellen habe, während der „Zweckverband", der alle anderen Parteien umschließt, gleichfalls fünf zu stellen habe, so ist hierdurch der tatsächliche Bestand, zumindest aber die beabsichtigte Bildung eines Zweckverbandes klar erwiesen; wenn dann auch noch seitens Ihres Klubobmannes hinzugefügt wurde, daß die Aufteilung auf die im Verbände enthaltenen Parteien im Verbände selbst erfolgen könne, so muß angesichts dieses Zugeständnisses der Vorwurf einer unrichtigen Informierung durch unseren Klubobmann auf das entschiedenste zurückgewiesen werden. Hinzugefügt wird, daß eine Partei, welche sich in Ansehung der von ihr begehrten Anwendung des Proporzes auf achtjährige Uebung in diesem Sinne beruft, gewiß nicht berechtigt ist, die bisherige Uebung in Ansehung der Zahl der Mitglieder jeder Kommission zu verlassen und nur um die Mitgliederzahl der Union zu verringern, diese Zahl plötzlich auf zehn zu reduzieren, damit eben nur fünf Mitglieder, derselben -; der Union anzugehören-habend während bei BeibehättimgvrdexJ bisherigen Zahl auf uns sechs Mitglieder entfallen müßten, h W_enn Sie sich jetzt darauf berufen wollen, daß Ihr Ob- J mann mit Brief vom 14. Jänner 1929 die Vorsicht beobachtete habe, das Ergebnis der stattgefundenen Aussprache authentisch festzulegen, so beweist dies noch lange nicht, daß der Inhalt dieses Briefes mit der tatsächlich stattgefundenen Aussprache.. übereinstimmt, weil sich dieser Brief von vornherein darauf be-r schränkte, das „E r g e b n i s" dieser stattgefundenen Aussprache festzulegen; es muß also für den Bericht unseres Ob^ mannes über die Vorgänge bei dieser Konferenz, der nicht nur : das „Ergebnis" festlegte* sondern, alle Vorgänge auf das gewissenhafteste darlegte* zumindest die gleiche Authentizität in Anspruch genommen werden. Von Ihrem Obmanne wurde in seinem Schreiben nur das festgelegt, was er nachträglich-, festzulegen für zweckmäßig fand, während unser Objmann sich schon im Verlaufe der Besprechung Notizen machte, die dann > auch die Grundlage seines Berichtes bildeten. Der Brief Ihres; Obmannes enthält insbesondere auch nicht seine Erklärung in¬ Ansehung des Budgetprovisoriums pro Februar 1929, sowie; in Ansehung der Wahlreform, deren Zurückstellung unbedingt .

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