Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 6 (8.2.1929)
- Date
- 1929-02-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 """'Ri'!i'l''!'l'''"''l"'"''''l'm'"'l!llllll"!"lll'll!l{ll'"llllllllllim'lü DIE WAHRHEIT wandeln, der Versuch unternommen, die Zahl der Kommissionsmitglieder entgegen der bisherigen Uebung auf zehn herabzudrücken; diesem Versuche trat Herr Dr. Ticho mit Entschiedenheit entgegen, indem er darauf verwies, daß der Proporz das Verhältnis der Parteien zueinander betreffe, nicht aber das Verhältnis aller Parteien außer der Union zusammengenommen zur Union selbst und daß es nur darauf ankomme, welche Parteien im Wahlkampfe einander gegenüber gestanden sind. Entgegen diesem allein richtigen Standpunkte des Herrn Dr. Ticho wurde von den Klubobmännern der zionistischen und werktätigen Partei auch auf einen Zusammenschluß aller Parteien gegen die Union in einen Zweckverband hingewiesen. Während auf der einen Seite von der zionistischen Partei die Anwendung des Proporzgrundsatzes mit der Berufung auf die bisherige Uebung begehrt wurde, sollte jetzt plötzlich in Ansehung der Mitgliederanzahl der Kommissionen von der bisherigen Uebung abgewichen werden, nur damit die „Union" in den Kommissionen die ihr bei der bisherigen Mitgliederzahl nach dem Proporz gebührende Majorität verliere. Sowohl die Konstituierung als auch diese Obmännerkonferenz zeigten klar und deutlich, daß eine Arbeitsmöglichkeit in diesem Vorstande infolge des Kräfteverhältnisses 18:18 nicht gegeben ist, Oie Union, welche 18 Mitglieder im Vorstande hat, verfügt, da der Präsident aus ihrer Mitte genommen ist, und in den meisten Fällen nicht mitstimmen darf, bei den Abstimmungen bloß über 17 Mitglieder, ist also in allen Fragen von vornherein legen, um auszuruhen. Er ging umher und suchte; vielleicht fände er ein Bächlein, an dessen Ufer er sich ein Lager bereiten könnte, um beim Erwachen gleich Wasser zum Waschen bereit zu haben und mit reinen Händen das Gebet verrichten zu können. Er fand richtig ein solches Bächlein, und wie er sich hinlegen wollte, tauchte am anderen Ufer ein Mann auf; der reichte ihm einen Becher herüber und rief ihm zu: „Willst du nicht ein Gläschen Schnaps trinken?" Der Wanderer erschrak vor der Versuchung, griff nach dem Becher; aber der Mann am anderen Ufer war verschwunden. Dem Becher aber entströmte ein edler, reiner Duft. Der Wanderer sog ihn ein und fühlte, daß die Krankheit ihn verließ, daß seine Kraft wiederkehrte und nun wußte er, daß seine Leidenszeit vorüber und seine Sühne erfüllt war. Er freute sich sehr und betete zu Gott, daß ihm wieder sein Platz unter den sechsunddreißig verborgenen Gerechten angewiesen werde, die durch ihre Frömmigkeit und ihre heimlichen guten Taten die Welt erhalten. „Das kann nicht mehr sein", antwortete man ihm vom Himmel. „Deinen früheren Rang hast du für immer verloren. Du sollst fortan unter den Menschen leben, weit und breit bekannt, als ein Mann, dem Gott die Kraft verliehen hat, durch seinen Namen Wunder zu wirken, und der erhört wird, wenn er für die Armen und Unglücklichen betet." So zog unser BÖßer in die Stadt und wurde ein großer Baal-Schern. Den Becher aber behielt er sein Leben lang als ein kostbares Andenken und verwendete ihn nur, um am Freitag abend Kiddusch zu machen. Nach vielen Jahren erhielt der Becher einen Sprung und fiel auseinander. Da sprach der Gerechte: „In dieser Woche werde ich sterben!" Und so geschach es auch. Anmerkung. Diese in einigen unwesentlich von einander verschiedenen Varianten bekannte Geschichte gehört zu dem Sagenkreis von „Sechsunddreißig Gerechten" (vgl. „Ost und West" 1908. Heft 11). Auch von dieser, wie von mehreren Geschichten dieses Zyklus existiert eine chasidische Bearbeitung, die neben der ursprünglichen umläuft. In den ersten Zeiten des Chasidismus, bevor sich die Dynastien der Zaddikim erblich festgesetzt hatten, gab es Raum für neu auftauchende Sterne, die ans Tageslicht kamen („nisgaleh wurden"), und auf die Entdeckungsgeschichte solcher wurde die vorstehende und ähnliche Geschichten angewendet. dann in der Minorität, wenn sich die übrigen 18, trotzdem sie sich aus drei, eigentlich sogar aus vier Parteien zusammensetzen, gegen die Union verbinden. Diese übrigen Parteien zusammengenommen wollten der Ermöglichung der notwendigen Arbeitsfähigkeit des Kultusvorstandes gar kein Opfer bringen, sie stellten sogar Ansprüche, welche ganz und gar unberechtigt sind, und wollten ihren Willen der Union aufzwingen, welche allein die Lebensnotwendigkeiten der Gemeinde (Budgetprovisorium usw.) beschaffen und bewilligen soll. Dieser Zustand konnte und durfte nicht zugelassen werden, er mußte von vornherein vor allem im Interesse der Gemeinde selbst und im Interesse der Schaffung einer Arbeitsmöglichkeit des Vorstandes unbedingt beseitigt werden! Herr Dr. Friedmann hatte an Herrn Dr. Ticho einen Brief vom 14. Jänner 1929 gerichtet und in diesem das „Ergebnis" der Klubobmännerkonferenz fixiert. Er hat aber unterlassen, all das anzuführen, was auch Gegenstand der Besprechung war und was gerade für die Union von größter Wichtigkeit sein mußte. Infolgedessen wurde dieser Brief vom 14. Jänner 1929 mit Brief vom 15. Jänner beantwortet. Der Brief vom 14. Jänner 1929 lautet: Privat. Wien. 14. Jänner 1929. Herrn Dr. Josef Ticho, Rechtsanwalt, Wien. Lieber Freund! Da ich verhindern will, daß die in der letzten Zeit so häufigen „Mißverständnisse" noch um ein weiteres vermehrt werden, so gestatte ich mir, das Ergebnis unserer gestrigen, unter dem Vorsitz des Herrn Präsidenten Prof. Dr. Pick stattgehabten Besprechung wie folgt schriftlich zu fixieren: Ich habe namens meines Klubs bei der stattgehabten Obmännerkonferenz eine einzige Forderung erhoben, die dahin geht, daß bei Verteilung der Stellung im Präsidium, im Vertreterkollegium und den Kommissionen der Grundsatz des Proporzes, welcher bisher bestanden hat, wiederum zur Geltung gelangt und habe bei diesem Anlasse darauf hingewiesen, daß der Parteirat unseres Verbandes die Mandatare der Kultusgemeinde beauftragt hat, mit allen Mitteln auf die Anwendung des Proporzgrundsatzes hinzuarbeiten. Ich stelle fest, daß die Erörterung der Frage des Budgetprovisoriums für Feber und der Wahlreform von mir nicht angeschnitten wurde und daß ich, als dies Deinerseits geschah, darauf verwiesen habe, daß seitens meiner Parteifreunde gewünscht wird, daß die Wiedereinführung des Proporzes ohne jedes Junktim mit anderen Fragen behandelt und erledigt wird. Ich wiederhole hiermit neuerlich, daß der zionistische Klub vorderhand, das ist insolange ihm der gebührende proportionelle Anteil an der Leitung und Verwaltung der Gemeinde sowie der Kontrolle der Gebarung nicht eingeräumt wird, es grundsätzlich ablehnen muß, zu anderen Fragen irgendwelche ihn bindende Stellung zu nehmen. Ich nehme an, daß durch diese Darlegungen die notwendige Klarheit geschaffen ist, und zeichne mit besten Grüßen Dr. Desider Friedmann. Der Brief vom 15. Jänner 1929 hat folgenden Wortlaut: Wien, am 15. Jänner 1929. Herrn Dr. Desider Friedmann, Rechtsanwalt, Wien. Lieber Freund! Ich habe Dein Schreiben dem Klub zur Kenntnis gebracht und beantworte dasselbe namens meines Klubs wie folgt: Es ist richtig, daß die Frage der Stellungnahme Deiner Partei und der Partei der werktätigen Juden zum Budgetprovisorium pro Februar 1929 und zur Wahlreform von mir