Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 6 (8.2.1929)
- Date
- 1929-02-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT Seite 3 aber bei diesem Gegenstande wohl wieder „aus politischen Gründen" eine ganz zwecklose, ganz inhaltslose und die. Würde der Versammlung herabsetzende Obstruktionsrede, nur um den Schluß der Sitzung herbeizuführen, worin gewiß keine Förderung der. Arbeitsfähigkeit des Vorstandes gelegen war. So gelangte die Sitzung durch dieses Verhalten zum vorzeitigen Schlüsse. Nun hatte bereits der frühere Vorstand das Budgetprovisorium pro Jänner 1929 bewilligt. Das neue Präsidium wollte vom Vorstände eine besondere Ermächtigung, auf Grund des vom früheren Vorstande bewilligten Provisoriums die Beträge zur Auszahlung bringen zu dürfen. Präsident Prof. Dr. Pick lud daher die Obmänner der Klubs zu einer Konferenz für den 13:':Järiher 1929 ein, damit in der nächsten und sofort einzuberufenden Plenarsitzung diese Ermächtigung ohne Schwierigkeiten erteilt werde. In dieser Klubobmännerkonferenz wurde, um die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes zu sichern, vom Herrn Dr. Ticho auch die Frage des Budgetprovisoriums pro Februar 1929 sowie der Wahlreform zur Sprache gebracht. Dr. Ticho verwies darauf, daß das Budgetprovisorium bewilligt und die Wahlreform zurückgestellt werden müssen, wenn der Kultusvorstand arbeitsfähig sein sollte. Es ist für jedermann offenbar, daß 18 Mitglieder des Vorstandes (Union) in einer so grundlegenden Frage von den übrigen 18 Mitgliedern nicht überstimmt werden dürfen, daß, da die Gegner der Wahlreform im Vorstande genau so stark sind wie deren Anhänger, eine Zurückstellung der Wahlreform im Interesse der Arbeitsfähigkeit des Vorstandes gefordert werden mußte. Es liegt ferner klar auf der dachte, ich werde nur immer suchen, mein ganzes Leben werde ich suchen die Tochter bis ich sterbe. Er ging und ging, bis er in die Stadt kam, wo seine Tochter wohnte.. Er kam in das Haus seiner Tochter und fragte: „Werde ich Sabbat halten halten können?" Sagt die Wirtin: „0 warum denn nicht?" Sagt der Rabbi: „Ich brauche ein besonderes Zimmer zum Lernen und zum Beten." Sagt sie: „Ja!" Sie hört ihn Jemen; sagt sie zu sich: „Ei, das kann nur mein Vater sein, die Stimme ist so ähnlich!" Sie hört ihn beten: Punkt (genau) wie mein Vater! Er hielt Sabbat: „Seine Aufführung ist Punkt die meines Vateis!" Sonntag früh will der Gast fortgehen, so läßt ihn die Wirtin nicht fort und sagt: „Bleib hier noch einige Tage, Ihr könnt bei mir noch sein sogar acht Tage, ich behalte Euch gern." Sagt er: „Ich darf nicht sitzen, ich muß weitergehen." Sagt sie: „Was ist's?" Sagt er: „Was könnt Ihr mir helfen, selbst wenn ich es Euch erzähle; ich hatte eine einzige Tochter, die hat man mir gestohlen; die suche ich nun schon 20 Jahre, .'Jhcljch lyqrde sie suchen bjs ich sterbe. .,Mein süßer Vater", r"sagte sie, „mein Vater, herziger, bist du der Schach?! Ich brn .: deine. Tochter!" Sie erzählte ihm, was ihr geschehen war, daß ..beim Herrn ihr die. Mutter die Speisen zu vertauschen pflegte, damit sie nicht Trefoth esse,, und wie sie dann geheiratet hat. Der alte Rabbi blieb nun beä seiner Tochter und war sehr .glücklich. Anmerkung. Der Schach ist R. Sabathai Kohen (Mitte des 17, Jahrhunderts), Verfasser des berühmten Kommentars zum Schulchan-Aruch. Die Legende spielt während des Kosakenaufstandes in Wolhynien unter Chmielnicki, dem etwa '. eine halbe Million Juden zum Opfer gefallen sein sollen. R. Sabatbai Kohen starb bekanntlich als Rabbiner von Holeschau in Mähren. Die Sage, die gewiß ein Körnchen Wahrheit enthält, ist auch in Chroniken verzeichnet, jedoch in etwas .abweichender Fassung. Sie wurde vor etwa 30 Jahren zu einem langweiligen Roman verwässert. - * Wie einer von den sechsunddreißig Gerechten schuldig ward und gesühnt hat. Einer von den sechsunddreißig Gerechten, die im Verborgehen leben, diente als Müller bei einem Dorfpächter und Hand, daß eine Ueberstimmung der Wahlreformgegner nur möglich ist, wenn Mitglieder der Union infolge Krankheit oder Ortsabwesenheit in einer Sitzung fehlen und dieser zufällige Umstand von den anderen Parteien ausgenützt wird, um eine Ueberrumpelung herbeizuführen. Jeder kleine Verein kann eine Statutenänderung nur mit qualifizierter Majorität beschließen, während nach dem Statut der Kultusgemeinde Wien unter Umständen eine Statutenänderung — und eine Aenderung der Wahlordnung ist eine Statutenänderung — mit absoluter Majorität bei Anwesenheit von bloß achtzehn Mitgliedern beschlossen werden kann. Die Obmänner des Klubs der Zionisten und der „werktätigen" Kultusvorsteher verhielten sich den Forderungen des Herrn Dr. Ticho gegenüber ablehnend. Als die Frage der Zusammensetzung der Kommissionen behandelt wurde und Herr Dr. Ticho das Begehren stellte, daß die Kommissionen, die bisher stets aus 11 Mitgliedern bestanden hatten, selbstverständlich wieder aus elf Mitgliedern zu bestehen und daß bei Anwendung des Proporzes im Verhältnisse der Parteien zueinander, die Union 6, die Zionisten 4 und die „Werktätigen" 1 Mitglied in jede Kommission zu entsenden haben, wurde vom Obmann der zionistischen Partei bemerkt, daß jede Kommission von nun ab nur aus 10 Mitgliedern bestehen soile, daß hiervon 5 Mitglieder von der Union zu wählen seien, während die übrigen fünf Mitglieder auf die übrigen Parteien aufzuteilen seien. Es wurde sohin allen Ernstes, nur um die lediglich das Interesse der Gemeinde fördernde Union zu schädigen und in eine Minderheit zu verging unbeachtet tagsüber seinem Gewerbe nach, während er in der Nacht im Geheimen dem Lernen der Thora und dem Gottesdienst oblag. Einmal machte der Pächter, sein Brotgeber, eine weite Reise, die durch einen wilden Wald führte. Da offenbarte man vom Himmel dem Müller, daß der Pächter in Lebensgefahr schwebte, denn im Wald lauerten ihm Räuber auf, die ihn umbringen und berauben wollten. Dem Müller war das sehr schwer, am Ende entdeckte er der Frau, was ihm vom Himmel kundgeworden war; sie reisten mit einem Troß Knechten dem Pächter entgegen, erwarteten ihn an der gefährlichen Stelle und retteten ihm das Leben. Als die Pächtersleute sahen, was für ein heiliger Mann ihr Müller war, wollten sie nicht mehr zulassen, daß er bei ihnen solche niedrige Dienste verrichtete. Sie räumten ihn eine Stube ein und gewährten ihm Speise und Trank, damit er ungestört lernen und Gott dienen konnte. Vom Himmel aber offenbarte man ihm, daß er seine Gnade verwirkt, indem er sie den Menschen offenbart hatte und nun davon Nutzen zog. Er hätte nämlich, um den Mann aus der Gefahr zu retten, die Barmherzigkeit Gottes anrufen und selber hinfahren und sein eigenes Leben aufs Spiel setzen sollen. Da er nun den Leuten sein Geheimnis offenbarte, hatte er eine schwere Sünde auf sich geladen. Zur Strafe dafür, und damit er seine heilige Kraft nicht weiter mißbrauchte, wurde eine Krankheit über ihn verhängt. Er bekam eine unwiderstehliche Lust, Branntwein zu trinken. Kaum hatte er einen Schluck getan, wurde er gleich berauscht und sobald er den Rausch ausgeschlafen hatte, konnte er sich nicht überwinden und mußte wieder trinken. Die Pächtersleute hielten ihn trotzdem ganz wie früher, er aber war sehr unglücklich. Wenn er einmal eine lichten Stunde hatte, weinte und betete er zu Gott, daß dieses schreckliche Uebel von ihm genommen werde. Endlich erbarmte sich Gott seiner und es wurde ihm offenbart, daß er zur Buße für seine Sünde zum Wanderstab greifen müsse. „Du mußt in der Welt als Heimatloser umherirren, darfst keine zwei Nächte an demselben Ort nächtigen, von trocknem Brot und von Wasser lebend, bis dir ein Zeichen vom Himmel wird, daß deine Sünde erfüllt ist,'' Er tat so. Er wanderte jahrelang von Ort zu Ort, durch Felder und Wälder. Kasteite sich, betete und tat Buße. Einmal kam er durch eine Wiese und war sehr müde und wollte sich hin-