Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 5 (1.2.1929)
- Date
- 1929-02-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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llllllllllilllllHlllllllllWllllllllllllillllillM Seite 11 breitung der zionistischen Idee in der gesamten Diaspora bei. Von diesem Gesichtspunkte ausbist die Erweiterung der Agency nicht allein eine durch die Forderung der Stunde diktierte Notwendigkeit, sie ist ein Schritt weiter in der Richtung, für das Ideal der nationalen Wiedergeburt jenes Primat zu erlangen, das diesem Ideal mit Recht innerhalb des jüdischen Lebens zukommt. Der Zionismus mußte an seinem Beginn notwendigerweise als eine kämpfende Macht auftreten, heute aber hat er eine Stufe erreicht, auf der seine eigentliche Funktion im jüdischen Leben darin besteht, eine Versöhnung auf der Basis des Interesses an einem regenerierten jüdischen Volke in Palästina, als etwas wenigstens potenziell allen Juden gemeinsames, herbeizuführen. Diejenigen, die den Argwohn und die Taktik aus den alten Tagen der Kriegführung fortsetzen wollen, leben in einer Welt, die eigentlich nicht mehr existiert. Offensive der Wahrheit. Herr Dr. Ludwi'g Holländer vom C e n t r a 1 v e r e i n deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens zieht in Nr. 1 der ^C.-V.-Zeitung" eine Bilanz der Tätigkeit im C. V. zwischen Ende 1918 und 1928 und kommt zu der folgenden Schlußfolgerung: „Gewiß ist die Rechtsgleichheit von ungeheurer Bedeutung; gewiß ist die Stellungnahme der Behörden zu uns von wesentlichem Einfluß; aber entscheidend ist die Arbeit, die sich auf die Gestaltung der Volksstimmung als solche einstellt. Im heutigen, im demokratischen Staatswesen kann die Volksstimmung alles erreichen. Die Stimmung nach unten ist wichtiger als die Stimmung nach oben. Mit dieser Beeinflussung nach unten arbeiten unsere Gegner. Der Nationalsozialismus bietet keine unmittelbare Gefahr für den Staat, aber er sucht die Stimmung im Volke systematisch zu unterhöhlen. Er wird am Ende an seiner inneren Unwahrheit zugrunde gehen. Aber der Bankerott der Lüge wird immerhin einige Zeit dauern, und bis dahin ist das Volk massenweise vergiftet. Wer infolgedessen der Judenheit nützen, wer mit ihr den Frieden im deutschen Volke schaffen, wer dem Wiedererstarken der deutschen Gesamtheit einen Weg weisen will, muß Kulturarbeit nach unten treiben. Die Einzelseele zu erfassen, die Gesamtheit von der Wertigkeit ihrer einzelnen Teile, auch ihres jüdischen Teiles, zu überzeugen, innere Propaganda zu leisten, das ist heute die Aufgabe. Gewiß wird an der politischen Bekämpfung der Gegner ununterbrochen weiter gearbeitet werden müssen. Entscheidend ist aber die Aenderung der Gesamtstimmung . . . Wer die judenteindlichen Strömungen in der heutigen Zeit überwinden helfen will, der kann und darf sich niemals in der Defensive halten. Offensive besteht in einer großzügigen, von seelenkundlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen ausgehenden Aufklärung. Niemals hätten völkische Irrlehren nationalsozialistischer Verhetzung, das Jonglieren mit im Grunde genommen lächerlichen Wirtschaftstheorien im Volke solchen Eindruck machen können, wenn die deutsche Judenheit den Wunsch und die Kraft besessen hätte, die Offensive für ihre jüdische Ehre und für ihr Deutschsein zu ergreifen. Viel zu viel Organisatiönchen, viel zu viel Quacksalbereien, viel zu viel Glauben an die Wirksamkeit persönlichen Einflusses haben die Wirklichkeit überschattet, die von uns für die Zukunft nachdrückliches Handeln und unermüdlichen Fleiß im einzelnen beanspruchen." Dresdener Gemeindewahlen. Die am 20. Jänner 1929 stattgefundene Wahl zum Vorstand und Gemeinderat der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden hat eine Wahlbeteiligung gefunden, die wahrscheinlich bisher in den jüdischen Religionsgemeinden Deutschlands noch nicht zu beobachten gewesen ist.. 80 Prozent der Wähler haben ihre Stimmen abgegeben. Zur Wahl standen 5 Vorstandsmitglieder und 15 Gemeindeverordnete. Drei Listen waren bei der Wahlkommission eingereicht worden, und zwar: 1. die Liste der Vereinigung für das liberale Judentum, Ortsgruppe Dresden, 2. die Liste der Jüdischen Volks-Partei und 3. die Liste der Volks-Vereinigung für jüdische Interessen (Orthodoxie). Das Wahlergebnis war für die Vereinigung für &eHes 1R.OTGA55E-1 frietläiür t leitsi WIEN I.« Seltenstettengasse 2 Tel. U 28-1-28 XI., Zentralfriedhof, neben dem 1. Tor, Tel. U18-0-85 das liberale Judentum erfreulich. Wie bisher, ziehen die Liberalen als stärkste Fraktion in den Genieinderat ein und haben mit 3 Vorstandssitzen die Majorität im Vorstande. Die anderen beiden Vorstandssitze fallen der jüdischen Volks- Partei zu, während die Volks-Vereinigung für jüdische Interessen im Vorstande nicht vertreten ist. Den Vorsitz im Vorstand und Gemeinderat wird voraussichtlich wiederum Rechtsanwalt Paul Salinger übernehmen. Zu Gemeindeverordneten wurden 7 Liberale gewählt, während 6 Mitglieder der Volks-Partei and 2 Mitglieder der Volks-Vereinigung für jüdische Interessen in den üemeinderat einziehen. Somit bleibt der Charakter der Dresdener Israelitischen Religionsgemeinde als der einer liberalen Gemeinde gewahrt. Die Volks-Partei hat es für richtig befunden, in einem Flugblatt, das am Tage vor der Wahl in die Hände der Gemeindemitglieder gelangte, für den Abend der Wahl zu einer „Siegesfeier" einzuladen. Man hatte in den Kreisen der Volks-Partei ernstlich damit gerechnet, die Liberalen in die Minorität zu bringen und war naturgemäß erheblich enttäuscht, als das Wahlresultat festgestellt wurde. Der getaufte Jude als Judenhetzer. Vor dem großen Diszipiinarsenat des Kamniergerichts, der sich aus vierzehn Richtern zusammensetzt, fand unter dem Vorsitz des Kammergerichtspräsidenten Dr. T i g g e s die Berufungsverhandlung in dem Disziplinarverfahren gegen den Breslauer Landgerichtsrat G e 11 i n statt. Gellin war wegen eines öffentlichen Skandals, den er in einem Breslauer Weinlokal herbeigeführt hatte, vor dem Disziplinargericht der ersten Instanz zur Versetzung in ein anderes Richteramt und zu einer Geldbuße von 300 Mark verurteilt worden. Sowohl er wie die Staatsanwaltschaft hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. In der jetzigen Verhandlung wurde aus den Akten noch einmal der Tatbestand vorgetragen. Am 23. September 1927 gegen halb elf Ulir abends kam Gellin in das vollbesetzte Lokal der Krögerschen Weinstube in Breslau, setzte sich dort an einen Tisch, an dem bereits mehrere Herren saßen und begann, auf das „Berliner Tageblatt" zu schimpfen. Er sagte ungefähr: Das „Berliner Tageblatt" ist ein ganz gemeines Judenblatt, es dürfe gar nicht geduldet werden. Alle Juden sind Betrüger. Der am Nebentisch sitzende demokratische Abgeordnete Hermann trat an Gellin heran und forderte ihn auf, ihm in den Vorraum zum Austausch der Personalien zu folgen. Gellin, der ein getaufter Jude ist, rief dem nichtjüdischen Abgeordneten Hermann zu: „Sie sind wohl auch ein solcher Jude!" Die über dieses Verhalten empörten Wirtshausgäste riefen: „Das will ein deutscher Richter sein! Sie sollten sich schämen!" Als Abgeordneter Hermann darauf hinwies, daß der preußische Justizminister mit Gellins Verhalten zweifellos nicht einverstanden sei. erklärte Gellin: „Ich lege gar keinen Wert auf den preußischen J u s t i z m i n i s t e r!" Der Vertreter der Anklage, Staatsanwalt Rhode (Berlin), hob hervor, daß, abgesehen von dem Ernste und der Schwere des Falles, festgestellt werden müßte, daß hier ein Mann, der selbst aus jüdischem Hause stamme, einen Christen dadurch zu beschimpfen gesucht habe, daß er ihn einen Juden nannte. Er müsse über den Antrag des Anklagevertreters der ersten Instanz hinausgehen und beantrage die Amtsentlassung auszusprechen. Nach kurzer Beratung erkannte der Senat gegen den Angeklagten. Landesgerichtsrat Gellin, auf Dienstentlassung unter Zubilligung von drei Vierteln seiner gesetzlichen Pensionsansprüche. In der Begründung des Urteiles führte Kammergerichtspräsident Tigges aus, daß in beiden Fällen schwere Dienstvergehen des Angeklagten vorlagen. Wohin er auch immer versetzt werden würde, es besteht die Gefahr, daß er sich wieder in ähnlicher Weise vergehe, und es könne aeutscnen Staatsbürgern jüdischen Glaubens,, sowie auch anderen nicht zugemutet werden, vor einem solchen Richter zu erscheinen.