Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 2 (11.1.1929)
- Date
- 1929-01-11
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 DIE WAHRHEIT gegebenen Stimmen zu entscheiden hat, und diese war dadurch erreicht, daß die „Werktätigen" eben leere Stimmzettel abgaben, die als u n g ü 11 i g nicht zu berücksichtigen waren. Die innerpolitische Geschichte Oesterreichs der letzten Zeit bietet hier ein klassisches Beispiel. Bundespräsident Miklas wurde ja auch nicht mit der Majorität der gesamten Körperschaft, die ihn zu wählen hatte, nämlich des Bundesrates, gewählt, eine solche Majorität wurde in keinem der drei damaligen Wahlgänge erreicht, sondern nur im letzten Wahlgange erhielt er die Majorität der abgegebenen Stimmen, weil eben die leeren Stimmzettel der Sozialdemokraten ungültig waren. Im übrigen besagt auch die Geschäftsordnung des Nationalrates ausdrücklich, daß leere Stimmzettel ungültig, also nicht zu zählen sind, und was für den Nationalrat billig, das wird auch für den Kultusvorstand trotz aller Proteste der Zionisten recht sein. Nach den Erfahrungen bei der Wahl des Präsidiums stand zu erwarten, daß auch die Wahl des Vertreterkollegiums nicht reibungslos vor sich gehen würde. Die Zionisten haben denn auch tatsächlich eine eigene Liste für die Wahl der acht Mitglieder vorgelegt, der die „Union" eine Liste von acht Vertretern ihrer Partei entgegenstellte. Zu bemerken wäre, daß die „Union" den „Werktätigen" auf ihrer Liste zwei Mandate anbot, welcher Versuch aber ergebnislos blieb. Die „Werktätigen" zogen es vielmehr vor, bei der Wahl des Vertreterkollegiums mit den Zionisten ein Bündnis einzugehen, so daß alle drei durch die Geschäftsordnung vorgeschriebenen Wahlgänge mit demselben Resultat, nämlich 18:18, also ergebnislos endeten. Es wurde hierauf zur Losung geschritten, die das interessante Ergebnis brachte, daß vier Unionisten und vier Zionisten aus der Urne hervorgingen. Die Zionisten erklärten nun, die Wahl nicht annehmen zu können, und bei der hierauf vorgenommenen Neuwahl wurden sämtliche u n i o n i s t i s c h e Vertreter g e w ä h 11. Es sind dies die Herren: Kommerzialrat Bernhard Buchwald, David Dohan, Börserat Ignatz Glück, Siegmund K a u d e r s, Baurat Wilhelm Kempler, Regierungsrat Dr. Hermann Oppenheim, WTolf Pappenheim und Kommerzialrat Moritz Reif. Beim ersten Punkte der auf die Wahl des Präsidiums und Vertreterkollegiums folgenden ordentlichen Sitzung des Kultusvorstandes hat Herr Dr. Desider Friedmann den Beweis dafür geliefert, wie die Arbeit im Kultusvorstande — nicht geleistet werden darf. Bei der Wahl der sechs Obmänner des ständigen Schiedsgerichtes, der gleichen Herren, die im Jahre 1924 über Vorschlag des Herrn Doktor Friedmann gewählt wurden, erklärte derselbe Herr Dr. Friedmann, schwerste Bedenken gegen diese hochehrenwerten Männer vorbringen zu müssen, Bedenken, die ihm merkwürdigerweise im Jahre 1924 nicht aufgeschienen sind. Er erörterte diese „Bedenken" in einer eineinhalbstündigen Rede, die natürlich nur als Obstruktion aufzufassen ist, welche hoffentlich nicht mehr fortgesetzt werden wird. Denn eine solche Obstruktion stellt unseres Erachtens den ärgsten Verrat an den Pflichten des Mandats dar, denn manwird gewählt, umzuarbeiten, nicht um lange Reden zu halten. Es ist natürlich sehr leicht, die Geschäftsführung, die man, trotzdem man Sieger zu sein vorgibt, den anderen überläßt, zu verhindern, als sie innezuhaben. Wie gefährlich für die Gemeinde wäre es, wenn diese Opposition und Obstruktion der Zionisten sich z. B. bei den bevorstehenden Beratungen über das Gerne indebud-?. e t auswirken würde. Deshalb muß statt Unfrieden endlich Frieden werden! Was wir bereits an dieser Stelle einmal ausgeführt, ist leider durch die Vorgänge bei der Kon- 3ewilletci%. Die Rothschilds und die Renngasse. Der Verfasser des Buches über das Haus Rothschild Conte C o r t i hat schon im ersten Bande desselben, der den „Aufstieg des Hauses" beschreibt, es als einen rühmenswerten Zug bezeichnet, daß die Rothschilds immer wieder ihren großen Einfluß zugunsten ihrer bedrückten, gesellschaftlich entrechteten Qlaubensbrüder geltend gemacht haben. Indem sie für ihre eigene Person und für ihre soziale Geltung unermüdlich arbeiteten und tätig waren und unablässig nach allen Seiten hin Fäden spannen, um ihren Geldbesitz, ihr Ansehen und ihren Einfluß zu steigern, haben sie, wie Corti hervorhebt, auch sehr viel dazu beigetragen, daß man in den Kreisen der Regierenden ebensowohl wie in jenen der hohen Bürokratie sich zu anderen Auffassungen gegenüber den Juden bequemte. Auch in dem nunmehr vorliegenden zweiten Bande des Corti- Buches, der die „Blütezeit des Hauses Rothschild" behandelt, erörtert der Verfasser die Bemühungen der Rothschilds für sich selbst und für ihre Glaubensgenossen, eine Verbesserung ihrer sozialen Position herbeizuführen. So erzählt Corti, daß die Rothschilds selbst, nachdem sie im Jahre 1822 den österreichischen Freiherrnstahd erlangt hatten, sehr darunter litten, daß sie als fremde Juden in Wien und auf dem Gebiete der Monarchie wohl toleriert waren, ja durch ihren Reichtum und ihr Geschick Zutritt selbst in die höchsten Kreise gefunden hatten, aber dennoch nach wie vor an gewisse, für Juden geltende, einschränkende Bestimmungen gebunden waren. Dazu gehörte vor allem die Verordnung, daß die Juden innerhalb Oesterreichs keinen Realbesitz erwerben durften. Damals wohnte Salomon Rothschild in Wien im Gasthof „Zum römischen Kaiser" in der Renngasse, freilich mit seinen Beamten allein, zur Miete. Salomon Rothschild fand wieder einmal den Weg zu Metternich, und unter Hervorhebung der Verdienste, die sich sein Haus um den österreichischen Staat erworben habe, ersuchte er, man möge ihm den Ankauf von Realitäten in Oesterreich gestatten. Die Bitte widersprach gänzlich den geltenden Gesetzen: es dauerte immerhin geraume Zeit, bis die entsprechende kaiserliche Bewilligung erwirkt worden war. Im Zusammenhange damit sei erwähnt, daß, als es sich um die Bestellung eines österreichischen Generalkonsuls in Frankfurt a. M. handelte, der Senat der freien Stadt Frankfurt das Exequatur mit der nachfolgenden Einschränkung erteilte: „Es wird der israelitische Bürger, Freiherr Anselm Salomon von Rothschild in der Eigenschaft als Kaiserl. Königl. österreichischer Generalkonsul anerkannt, unter dem Vorbehalt, daß hierdurch in seinem Verhältnis als Israelitischer Bürger dieser freien Stadt keine Aenderung erwachse, er vielmehr nach wie vor den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit hiesiger freien Stadt, sowie überhaupt der diesseitigen Obrigkeit untergeben bleibe." Großen Schwierigkeiten begegnete auch die von Wien aus betriebene Ernennung des Baron Lionel Rothschild in London zum dortigen österreichischen Generalkonsul, Die