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Die Wahrheit · 1938-02-04 · Heft 5 (4.2.1938) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1938
Issue
Heft 5 (4.2.1938)
Date
1938-02-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 5—4, Februar 1938 DIE WAHRHEIT ,ßUüo^ä^tetxeidüschec Juden" Mittwoch, den 9. Februar, 8 Uhr abends, im Klubheim, I., Schottenring 25 ILEON SCHALIT liest aus eigenen Schriften Gemeinsame Veranstaltung mit der 'JUGEND-UNION" der Vaterländischen Front tragen mit dem gleichen Gefühle und mit dem Bewußtsein, dem österreichischen Volke nach besten Kräften zu dienen, das österreichische Hoheitsabzeichen. Jede Form eines Abzeichens ist mehr oder weniger gleichgültig, es kommt auf den Geist und Sinn an und das Bewußtsein,, mit welchem es getragen wird. Aber wenn da irgendwo oder bei irgendjemandem ein Zweifel bestand, so konnte er durch ein Gutachten der hiezu berufenen religiösen Funktionäre, an dessen Ergebnis wir keinen Zweifel haben, aus der Welt geschafft werden. Das Verbot des Tragens des österreichischen Hoheitszeichens für die jüdisch-österreichischen Juden bedeutet eine Diskriminierung und eben die Ausscheidung aus dem „Oesterreichischen Jungvolk". Dr. Friedmann hat es — die „Union" hat es in ihrer Resolution festgestellt — nicht der Mühe wert gehalten, in dieser wichtigen Frage mit den maßgebenden österreichisch-jüdischen Organisationen das Einvernehmen zu pflegen. Er hat nur durch die Parteibrille geblickt und vollkommen falsch und verzerrt gesehen. Wir erhoffen von den durch Dr. Friedmann schlecht informierten und besser zu informierenden maßgebenden Stellen eine Abwendung des Unglückes von unseren Kindern. Sollte aber — was Gott verhüte — es nicht gelingen, dann trägt Herr Staatsrat Dr. Desider Friedmann, der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wiens, die ganze Verantwortung für die unheilvollen Folgen. Wettlauf mit Rumänien. Unsere Attacke gegen das von der „Reichspost" mit giftgesohwollener Gschaftelhuberei propagierte Fremdengesetz hat den Zorn des „W i ener Montagblatts" in solchem, das schlechte Gewissen eines bewußten Verteidigers einer faulen Sache verratenden Maße hervorgerufen, daß es uns sogar mit dem Entzug seiner Sympathie droht. Trotz diesem Risiko wollen wir seine Frage, ob das so sein mußte, unbedingt bejahen, weil wir auf diesem Wege, wie sich zeigt, wenigstens das eine erreicht haben, daß das antisemitische Blatt unsere Argumente, wenn auch nur verstümmelt und verballhornt, immerhin zur Kenntnis seiner Leser gebracht und so dem Anstandsgebot „audiatur et altera pars" überraschend zur Verwirklichung verholten hat. Nur unsere Bescheidenheit, die sich nicht gern mit fremden Federn schmückt, lehnt die uns vom „Wiener Montagblatt" angelastete Verantwortung für die „aufreizende Denkart und Schreibweise" auch solcher Autoren, die wir mit voller Quellenangabe bloß zitiert hatten, ab. Die Entlarvung des Antisemitismus als eines der schlimmsten, Kultur und Zivilisation vernichtenden Pestkeimes stammt von dem deutschen Literarhistoriker Wilhelm Scherer, der kein Jude war und schon lange tot ist, also die heutige Bestätigung seiner Theorie nicht mehr erlebt dafür aber umso unfehlbarer vorausgeahnt hat. Unsere Wertung dessen, was das „Wiener Montagblatt" die „Selbstverteidigung des b o d e nständigen österreichischen Volkes" nennt, als bösartige Geschäftigkeit, deckt sich mit der jüngst publizierten Auffassung des Kanzlerblattes „Sturm über Oesterreich" vom Mythos der „Bodenständigkeit": „Dieses Schlagwort ist bedenklich, weil es verschiedensten Machinationen Tür und Tor öffnet, der Arrogierung einer sachlich sonst nicht zu rechtfertigenden Sonderquälifikation Schützenhilfe leisten, dafür aber wohlerworbene Positionen auch zum Nachteil der Gesamtheit beeinträchtigen kann." Das ist eine recht deutliche Illustrierung der von uns verwendeten Wertetikette, über die sich das ^Wiener Montagblatt" aufregt. Die uns angekreidete ..Unverschämtheit sondergleichen", „jene Individuen, die jetzt wegen erschlichener Staatsbürgerschaft oder wegen irgendwelcher anrüchiger Betätigung aus Rumänien ausgewiesen werden sollen, auf eine Stufe mit den Völkeraposteln zu stellen", fällt auf das ..Wiener Montagblatt" selbst zurück, da keine Rede davon sein kann, daß die halbe Million Juden, die jetzt durch einen Federstrich heimat- und existenzlos gemacht werden, durchwegs oder auch nur zu einem nennenswerten Teile irgend welcher anrüchiger Betätigung schuldig erscheint. Die rumänische Regierung zeigt sich schon dadurch, daß sie den Genfer Vorschlag, die Frist zur Ueberprüfung der jüdischen Dokumente zu verlängern, ablehnt, an der Sondierung der Böcke von den Schafen unter den .luden ganz desinteressiert. Diese zur Emigration Verurteilten, zur Einwanderung nirgends Zugelassenen, mit deren traurigem Schicksal der ..Christliche Ständestaat" im Tapezierer u. Dekorateur Eigenes Heinrich Bauer Wien III., Löweng. 26, Tel. U-11-8-76 Gegensatz zum „Wiener Montagblatt" ein christliches Mitgefühl durchaus geboten hält, sind eben keine Verbrecher, sondern Märtyrer ihres Glaubens. Bloß weil sie Juden sind, sollen sie unstet und ruhelos von einer ihnen verschlossenen Grenze zur anderen herumirren, eine neue Inkarnation jenes Ahasvertyps, der, wie es scheint, zum unentbehrlichen Requisit eines gewissen Christentums gehört, das wir, obwohl es Herr Göring dekretiert. In den letzten Tagen sind sehr präzise Meldungen über die immer weitere Ausschaltung der deutschen Juden aus der deutschen Wirtschaft veröffentlicht worden. Hierbei wurden auch Einzelheiten über einen Erlaß des Reichswirtschaftsministers — die Geschäfte des Reichswirtschaftsministers werden zur Zeit vom Ministerpräsidenten Göring wahrgenommen — bekannt, durch den die jüdischen Farmen gegenüber den anderen stark benachteiligt werden. Wir sind in der Lage, den genauen Wortlaut dieses Erlasses zu veröffentlichen : Betr.: Jüdsche Firmen; Begriif des jüdischen Unternehmens für die Zuteilung von Devisen und Rohstoffen. Die Ueberwachungsstellen sind nach einer Mitteilung der Reichswirtschaftskammer durch Erlaß des Reichswirtschaftsministers angewiesen „unter dem besseren Schutze" der „Reichspost" steht, als Vorwand zur scheinheiligen Abreagierung. schäbigster Herzensroheit deklarierten, auf das aber als verspäteten Ausläufer neronischer und mittelalterlicher Traditionen ebenso gut der vom „Wiener Montagblatt" in der Polemik gegen uns gebrauchte Ausdruck „lächerlicher Anachronismus" zutrifft. Wir wollen um Worte nicht feilschen! Fürsterzbischof Dr. W a i t z von Salzburg warf in anderem Zusammenhang in der „R e i c h spost" vom 30. Jänner die Frage auf: ,,Wie soll sich ein sittlich gesundes Leben in einer Familie entwickeln, die nicht mehr über ein geborgenes Heim verfügt oder überhaupt kein Heim ihr eigen nennt?" Mit dieser, aus einem wirklich sittlich-religiös empfindenden Christenherzen aufquellenden Frage mögen sich nicht bloß die Baufachleute beschäftigen, au die sie unmittelbar gerichtet war, sondern auoh die Proponenten eines Fremdengesetzes, dessen moralische Problematik sie in erschütternder Weise bloßlegt. SSMMERiMG l-J FÜr S 2»75 monatlich bietet der seit 35 Jahren bestehende „Allgemeiner Krankenim_____<» Unterstützung* - Verein PlOltlGl IOr © seinen Mitgliedern die besten Ärzte für Mann, Frau und Kinder (bis zum H.Lebensjahre,) ferner Kraniengeld. Kur- und F.iitbiiidmigsbeilräRe etc. Baitri ttannteldungen sind an obigen Verein, Wien, 2. Bezirk FerdinandstraOe 19, Telephon K 43-900, zu richten. worden, die Einfuhrkontingente jüdischer Firmen daraufhin nachzuprüfen, ob die Höhe der Devisenzuteilungen mit der Fortentwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse vereinbar ist. Die gleichen Grundsätze sollen für die innerdeutsche Bewirtschaftung gelten. Regelmäßig sind die Kontingente jüdischer Firmen einheitlich um 10 Prozent zu kürzen. Ferner scheiden jüdische Betriebe für besondere Vergünstigungen bei der Zuteilung von Rohstoffen aus. Darüber hinaus sind die Devisenkontingente nach der Einfuhrbeteiligung späterer Jahre (etwa 1936/37) neu zu berechnen. Entsprechend ist bei der Zuteilung von Kontingenten auf dem Gebiete der innerdeutschen Bewirtschaftung ein späterer Vergleichszeitraum zu wählen, wobei die grundsätzliche Kontingentskürzung von 10 Prozent nur eine Mindestforderung darstellen soll. Bestehen Zweifel darüber, ob ein Unternehmen als jüdisches Unternehmen anzusehen .ist, /so sollen die Ueberwachungsstellen ein Gutachten der zuständigen Industrie- und Handelskammer einholen. Für die Aeußerung der Industrie- und Handelskammer hat der Reichswirtschaftsrnin-ister mit Erlaß vom 4. 1. 193S — IV 4579J/37 — nunmehr folgende Anweisung gegeben: „Bei der Erteilung solcher Auskünfte ist — vorbehaltlich einer gesetzlichen Festlegung des Begrifis des jüdischen Gewerbebetriebs — einstweilen nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: 1. Der Gewerbebetrieb einer Einzelfirma gilt als jüdisch, wenn der Inhaber Jude ist. 2. Der Gewerbebetrieb einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft gilt als jüdisch, wenn ein persönlich haftender Gesellschafter Jude ist. 3. Der Gewerbebetrieb einer juristischen Person gilt als jüdisch, a) wenn sich unter den gesetzlich zur Vertretung berufenen Personen Juden befinden, b) wenn von den Mitgliedern des Aufsichtsrats mehr' als ein Viertel Juden sind, oder c) wenn Juden nach Kapital oder Stimmrecht entscheidend, d. h. in solchem Maße beteiligt sind, daß ohne 'ihre Zustimmung Beschlüsse des obersten Verwaltungsorgan« (Hauptversammlung, Gesellschafterversammlung usw.) nicht gefaßt werden können; entscheidende Beteiligung liegt nicht vor, wenn die Zustimmung der Juden nur für solche Beschlüsse erforderlich ist, für die da« Gesetz eine besondere Mehrheit vorschreibt. Sind bei einer Aktiengesellschaft oder 'Kommanditgesellschaft auf Aktien bei Erlaß dieser Anordnung unter den Vorstandsmitgliedern keine und unter den Mitgliedern, des Aufsichtsrats nicht mehr als ein Viertel Juden, so kann in der Regel angenommen werden, daß Juden nach Kapital oder Stimmrecht entscheidend nicht beteiligt sind. 4. Ein Gewerbebetrieb gilt darüber hinaus dann als jüdisch, wenn er tatsächlich unter dem beherrschenden Einfluß von Juden steht." Von einer Veröffentlichung des Erlasses ist Abstand zu nehmen. 7S9 Uhr abends, in den Prachtsälen des Hotel Metropole. I.. Morzinplatz 6, EXKLUSIV-BALL BN METROPOLE ■Ballordjefler: ,,CIi!c StiSMcs" O Uanjarranaemeni ftreo Qrfifiein Samen: Slbcnbloit elic ■ Serren Saliöfter Mbcnbhletbung * 3m Soroerhanf 6 3.~ # Slbcnbfiafia erhohl.

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