Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1938-02-04 · Heft 5 (4.2.1938) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1938
Issue
Heft 5 (4.2.1938)
Date
1938-02-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3062972-3064714-3064719--21478-3086837
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

V. b. b. Zeitung vom Verleger v „Journal expetU6 par ^editem* Jüdische IDochenschrifl Die Wahrheit mit den Veröffentlichungen der „Union österreichischer Juden" Erscheint jeden Freitag Preis 40 Grosdien Redaktion und Administration: Wien IL, Heinestraße 13 — Telephon R 44-1-40 — Postsparkassenkonto Wien; A 100.918 54. Jahrgang Wien, 4. Februar 1938 Nummer 5 Das Ghetto des österreichisch-jüdischen Jungvolks. Der Zentralvorstand der „Union österreichischer Juden" hat in seiner Plenarsitzung vom 29. v. M. einhellig nachstehende Entschließung gefaßt: „Die „Union österreichischer Juden" erblickt nach wie vor in der Absonderung der österreichisch, jüdischen Jugend vom „Oesterreichischen Jungvolke" und sohin in der Schaffung eines Jüdischen Jugendverbandes in Oesterreich eine Beeinträchtigung der Rechte der jüdischen Jugend, weil diese hiedurch in das ..Oesterreichische Jungvolk" nicht aufgenommen wird und nur neben demselben in einem besonderen Verband vereinigt werden soll. Die Beeinträchtigung ist eine umso schwerere, als den Jugendlichen aller Konfessionen, ja sogar der konfessionslosen Jugend der unmittelbare Einzeleintritt in das „Oesterreichische Jungvolk" freistehen soll und diese Möglichkeit lediglich der jüdischen Jugend nicht gegeben ist. Nach den Mitteilungen der Vaterländischen Front soll die Schaffung des Jüdischen Jugendverbandes in Oesterreich auf Grund vorangegangener Unterhandlungen und eines mit Herrn Staatsrat Dr. friedmann abgeschlossenen „Vertrages" erfolgen. Staatsrat Dr. Friedmann war von keiner Seite bevollmächtigt, im Namen der österreichischen Juden irgendwelche Unterhandlungen zu pflegen und daher schon gar nicht einen diese bindenden „Vertrag" abzuschließen. Die „Union österreichischer Juden" stellt hiebet fest, daß sie ebensowenig wie andere maßgebende Organisationen Herrn Dr. Friedmann zu diesen Unterhandlungen oder gar zu einem „Vertragsabschlüsse" ermächtigt hat. Sie stellt ferner fest, daß irgendwelche Besprechungen zwischen Staatsrat Dr. Friedmann und der „Union österreichischer Juden" in dieser Angelegenheit niemals stattgefunden haben und auch kein wie immer gearteter Bericht oder irgendwelche Mitteilungen von ihm an die „Union" erfolgten. Die „Un'on österreichischer Juden" verwahrt sich gegen den Abschluß eines solchen „Vertrages" und gegen alle aus demselben entstehenden Folgen. Sie verharrt vielmehr auf ihrem wiederholt bekanntgegebenen Standpunkte, daß die Eingliederung der jüdischen Jugend in das „Osterreichische Jungvolk" o aui Grund der allen Konfessionen verfassungsge. mäß zustehenden Gleichberechtigung in gleicher Weise zu erfolgen hat wie hinsichtlich der jugendlichen Angehörigen aller übrigen Konfessionen Oesterreichs und daß daher jedem Angehörigen der österreichischen jüdischen Jugend der Eintritt in das „Oesterreichische Jungvolk" in gleicher Weise wie der Jugend der übrigen Konfessionen und sogar der konfessionslosen Jugend möglich se?n muß. Unbeschadet dessen können Einrichtungen getroffen werden, um die religiöse Erziehung der jüdischen Jugend innerhalb des „Oesterreichischen Jungvolkes" sicherzustellen. Die „Union österreichischer Juden" lehnt daher nach wie vor die Absonderung der österreichisch- NEIGUNG ZU KRAMPFADERN vnlaazt daa Tragen eines wirkungsvollen Krampfadern- «trompfes. Sehr empfohlene. Marke „PARADRUIT" - Laitex hauchdünn, äuBent haltbar, Stück von S 8.75 i iVm a Bondagen-rlGksioseh Taborstr. 22 / R 42-5-40 1° jüdischen Jugend vom „Oesterreichischen Jungvolk" und sohin die Schaffung eines obligatorischen jüdischen Jugendverbandes in Oesterreich ab." Der Zentralvorsland der „Union" hat sich zu der obigen Resolution veranlaßt gesehen» weil die eingelangten authentischen Nachrichten die Lage noch schlimmer darstellen, als wir ursprünglich angenommen haben. Der ..Jüdische Jugendverband in Oesterreich" will — wie der Name sagt — nicht nur die österreichisch-jüdische Jugend, sondern auch die jüdische Jugend anderer Staatsbürgerschaft, soferne sie in Oesterreich wohnt, umfassen Die Konsequenz davon ist, daß der „Jüdische Jugendverband in Oesterreich" keinen Teil des „Oesterreiohischen Jungvolkes" bildet, sondern außerhalb der Organisation des „Oesterreichischen Jungvolkes" stehen soll. Diese „Ordnung" ist den jüdischnationalen Zionisten ideologisch naheliegend, weil sie auf dem Standpunkte der jüdischen Nation stehen, der ein österreichisches Volk für Juden nicht kennt und in erster Linie die Angehörigen einer angeblichen jüdischen Nation umfassen will. Diesem Götzen der jüdischen Nation opfern sie bereitwillig die Zugehörigkeit der jüdisch-österreichischen Jugend zum „Oesterreichischen Jungvolk". Geradezu grotesk wirkt die Nachricht aus authentischer Quelle, daß der konfessionslosen Jugend der freie Zutritt zum ..Oesterreiohischen Jungvolk" offenstehen soll, während der jüdischösterreichischen Jugend dieser Zutritt zum ..Oesterreichischen Jungvolk" nach der auf den Informationen und Wünschen des Herrn Staatsrat Doktor. Desider Friedmann gegründeten Meinung des Bundesjugendführers verwehrt wird. Diese Bevorzugung der konfessionslosen österreichischen Jugend beleuchtet blitzartig die religiösen Gründe, die von den ..Verhandlungpartnern" angeführt werden. Die religiöse Erziehung der Jugend ist in der Simultanscluile und — wer sich damit nicht begnügt — in den konfessionellen Schulen der Religionsgemeinschaften gewährleistet. Die religiöse Erziehung im „Jungvolk" kann durch einen für die jüdisch-österreichische Jugend analog zur Konkordatsjugend zu schaffenden religiösen Jugendverband gesichert werden. Das alles darf und soll aber den freien Zutritt der jüdisch-österreichischen Jugend zum „Oesterreichischen Jungvolk" im Sinne und Geiste der österreichischen Verfassung vom Mai 1934 der „Vaterländischen Front" und der Satzungen des „Oesterreichischen Jungvolkes", die die Heranbildung zu geistig und körperlich tüchtigen Menschen und vaterlandstreuen Staatsbürgern im Sinne der Zielsetzung der „Vaterländischen Front" bezweckt, nicht hindern. Eine Folge dieser beabsichtigten Regelung, Schaffung eines „Jüdischen Jugendverbandes in Oesterreich" außerhalb des „Oesterreichischen Jungvolkes" ist die Absicht, den Mitgliedern dieses Verbandes das Tragen des Hoheitsabzeichens und der Initialen des „Oesterreichischen Jungvolkes" zu untersagen. Die religiösen Gründe, die — wie wir informiert wurden — vom Staatsrat Dr. Friedmann gegen das Tragen des Kruckenkreuzes angeblich — selbst wir können und wollen das nicht glauben — vorgebracht wurden, sind unstichhältig. Der verstorbene Oberrabbiner von Wien. Herr Dr. David F e u c h t w a n g. hat eine hohe österreichische Auszeichnung in Form des Kruckenkreuzes verliehen erhalten und angenommen. Auch andere streng religiöse jüdische österreichische Funktionäre haben hohe österreichische Auszeichnunsen in Form des Kruckenkreuzes und trugen sie mit Stolz. Die zahlreichen jüdischen Amtswalter Dqmenkonfehtions= OHIE*KOKS ANTHRAZIT „Tbree Stars ■«■BUCHEN II OEZ BÄSCH Zweimal täglich Eilzustellung nach aUen Bezirken Inhaber: Dr. RICHARD BÄSCH II I <r e ja IV., Argentinierstraße 22 U t " J " * U TTtodeHrjaus „Zue feschen Wienerin Hlejius Sa 15er & Co. Wien M/2., Währingerstr. 63 Telephon A 23-249 Gründungsjahr 1897 Dornefjmes TTTodcllt)aus für Damenbekleidung wie Mäntel, Kleider, Kostüme, Blusen tHaj5=Hteliec im fiaufe Trauerwaren stets lagernd oder Anfertigung binnen 24 Stunden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.