Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1938
- Issue
- Heft 4 (28.1.1938)
- Date
- 1938-01-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 NL-.i — 2S- Jänner 1938 DIE_WAHRHEIT JODISCHE JUGEND WIENS! Gedenkt der Leistungen und des Opferwillens eurer Väter für Oesterreich, denkt daran, was Oesterreich euren Vätern stets bedeutet hat. Dann werdet Ihr verstehen, daß auch euch dieses Land Heimat und Vaterland sein muß. Macht euch nicht bewußt zu einer rechtlosen Minderheit, sondern denkt immer daran, daß Ihr auf Grund eurer Zugehörigkeit zum Oesterreichertum und zur österreichischen Kultur ein Recht auf volle Gleichberechtigung habt. Jüdische Jugend Wiens, an euch liegt es, zu beweisen, daß Ihr die würdigen Kinder eurer österreichischen jüdischen Väter seid, die für Oesterreich gekämpft und gelitten haben, jüdische Jugend Wiens hinein in oie JUGEND-UNION Die Propagandaleitung der Jugend-Union, 1., Schottenring 25. Kampfansage an die Flucht ins Ghetto. Von einem prominenten Mitgliede des Ringes der alten Herren-Verbände der zionistischen Studentenverbindungen. Eine merkwürdig hastige Pressepoiemik bereitet eine folgenschwere Entscheidung vor. Die im Vordergrund stehenden Vertreter des österreichischen Zionismus hatten es bisher vermieden, gebotene Möglichkeiten einer Regelung des Zusammenlebens der Katholiken und Juden im christlich organisierten Neuösterreich im Bereiche des öffentlichen Lebens zu ergreifen. Der Zwang der Entwicklung hat in der Frage der Eingliederung der österreichischen Juden in das „Oesterreichische Jungvolk" eine Entscheidung. unaufschiebbar gemacht. Die erwähnte, im Vordergrund stehende Führung des österreichischen Zionismus hat nun ohne Rücksicht auf die Einstellung weiter Kreise folgende Entscheidung selbst beantragt: es möge die jüdische Jugend nicht in geeigneter Weise unter Bedachtnahme auf die Religionsverschiedenheit christlicher und jüdischer Jugendlicher ..eingeschachtelt4', sondern völlig separiert werden. Dies soll deshalb geschehen und sei deshalb zu begrüßen, weil dadurch „Reibungen" vermieden weiden. Dieser Vorschlag und seine Motive werden ohne Berechtigung als zionistisch bezeichnet. Sie stammen aus einer Scheu vor der Wiederkehr religiössittlicher Erziehung. Aus dieser Sehen ist eine Flucht ins Ghetto entstanden. So hatte es der mit natürlichem Stolz begabte Theodor lierzl nicht gemeint. Er wollte aus Judenjungen junge Juden formen, keineswegs aber aus Judenjungen - Ghettojuden. Er hatte nicht gefordert, daß man sich zurückziehe vor seinen Mitbürgern, sondern daß man mit ihnen offen und ehrlich, von Angesicht zu Angesicht, Freundschaft schließe, draußen in der freien frischen Luft des öffentlichen Lebens und. nicht hinter selbstgewählten Scheuklappen einer geistigen und politischen Flucht ins Ghetto. Wo die wieder in ihre natürliche Rechte eingesetzte religiöse Haltung der katholischen Bevölkerung eine Sonderung von andersgläubigen Menschen, also auch von der jüdischen Bevölkerung, erfordert, dort ist. wie dies seit Beginn der Doliiuß-Aera gefordert wurde, kein Widerstand von jüdischer Seite am Platze, sondern verstehende Zustimmung und Mitarbeit. Daraus ergeben sich notwendige Sonderlingen. Aber die organisatorische Teilung von katholischen und jüdischen Gruppen im ..Jungvolk", die religiös bedingt ist, wird überbrückt durch die österreichische Zusammengehörigkeit und die Solidarität des gemeinsamen Bekenntnisses zum Alten Testament und zur abendländischen Kultur, zu deren geistigen Bausteinen dies-es Buch der Offenbarung der Zehn Gebote und des Satzes von der Nächstenliebe wesentlich gehört und stets gehören wird. .Mindestens der gleiche Haß, der heute und gestern zwischen Katholiken und Juden gesät wurde und wird, der bestand und besteht in der sozialen Frage zwischen Unternehmern und Arbeitern. Die Verfassung des Jahres 1934 hat im Sinne der Lehrsätze des regierenden Papstes den Unternehmern und den Arbeitern die Pflicht auferlegt, diesen ..Klassenhaß" in „ständischer Zusammenarbeit" sowohl der großen Unternehmerverbände wie auch der einzelnen Betriebsleitungen mit den Gewerkschaften und auch den einzelnen Belegschaften der Betriebe in laufender freundschaftlicher Kleinarbeit zu überbrücken. Aus gezüchtetem Haß, der oft in den wirklichen Tatsachen eine tiefe Begründung gefunden -hat, soll ein sozialer Friede und eine tägliche ehrliche Zusammenarbeit entstehen., die keineswegs aus Unternehmern Proletarier oder aus Proletariern Unternehmer machen kann. Es soll bürgerliche", staatsbürgerliche Solidarität unter Wahrung der Unternehmerwürde und der Arbeiterwürde aus den Klassenkampfruinen des 12. Februar 1934 erblühen. Genau der gleiche Geist muß in allen anderen Fragen des öffentlichen Lebens im Staate walten, wo immer verschiedenartige Bevölkerungsgruppen voneinander geschieden sind und unter Wahrung ihrer Sonderart zur Zusammenarbeit finden sollen Die besten Elsen WDrstddI Seliiwarei 3 mal täglich frisch bei äfiGEL,Wl!JHJ[fctrijt33 Unter Aufsicht des Rabbinates der Adas-Jisroel-(Schiffschul). Ausgezeichnete Küche, zivile Preise und sorgsamste Bedienung. A la Carte-Speisen und Menüs von S 2.— aufw. Hochzeiten, Diners und andere Festlichkeiten werden in und außer Haus elegantest ausgeführt. g Tschul). H se und H Speisen Hj hzeiten, H werden Q — und wollen. Gerade dann, wenn zwischen ihnen von außen her Haß gesät wird. Das gilt hier in der Judenfrage.;\>*{ Daher hat der Sinn des ständischen Gedankens auch in den bezüglich der jüdischen Bevölkerung geltenden offenen Fragen Platz zu greifen. Hier haben von jüdischer Seite in erster Linie jene Menschen mitzureden., welche — von der Kehrseite des Antisemitismus aus gesehen — keine Scheu oder Feindseligkeit, sondern offene Sympathien für die Rekathdlisierung des Landes und für die katholische Kultur empfinden, weil sie selbstbewußte Menschen sind. Hier steht die Front ehrlicher Begeisterung für alle Kämpfer abendländischer Kultur, denen das Gut der göttlichen Offenbarung als Leitstern voranleuchtet. Zufälle der organisatorischen Entwicklung im jüdischen Organisationsleben Oesterreichs haben die denkenden und kämpfenden österreichischen Zionisten in den Hintergrund gedrängt. Damit muß es jetzt, am erzwungenen Abschluß der Abstinenzpolitik anderer zionistischer Faktoren, ein Ende haben. Für diese Zionisten, die eine Flucht ins Ghetto nicht mitmachen wollen, gilt eindeutig nicht nur die Loyalität als Bürger des Staates Oesterreich, sondern ebenso die offene Begeisterung für den Dollfuß-Staat, und gerade für ihn, für sie gilt die bedingungslose Verbundenheit mit dieser natürlichen Entwicklung, deren christliches und ständisches Werden von manchen dieser Zionisten längst vorausgesagt und in Bescheidenheit miterarbeitet wurde. Für sie gilt ungeschmälert auch die unauslöschliche Sympathie des Juden für das alte und teilweise wiedererstandene Heilige Land des Volkes der Bibel, die immer betätigt wird, soweit ein Oesterreicher dafür wirklich tätig sein kann. Solche Tätigkeit ist in erster Linie darauf gerichtet, hier in Oesterreich ehrliche Freundschaft zu gewinnen, im gemeinsamen Kampf auf dem gebührenden Platz für das allen Oesterreichern gemeinsame Vaterland Oesterreich, in klarer Erkenntnis der Notwendigkeit, daß das Heilige Land nur wieder-" erstellen kann als religiöse Mutter des Abendlandes und seiner Kultur. Wollte man behaupten, daß man hier mehr für Palästina leisten kann, irrt man oder täuscht man sich und andere, vor allem die Jugend. Man kann nur auf einem Platze seinen Mann stellen und man kann es nur so tun, wie es von diesem, dem österreichischen Platze aus, einem bedingungslosen Oesterreicher ziemt. Das ist die Wahrheit und sie muß auch einbekannt werden. Mit dieser Einstellung ist jede Ghetto-Flucht unvereinbar. Wer als Jude fähig zu sein glaubt, an der Erhaltung der abendländischen Kultur gegen den Bolschewismus und das Neuheidentum und gegen die anderen Gegner, etwa in Palästina selbst, mitstreiten zu können, der gehört ins Freie und nicht ins Ghetto, der fürchtet keinen Kontakt mit anderen, der sucht ihn, der bringt Vertrauen entgegen, auch wenn ihm Mißtrauen entgegenschlägt, weil nur selbstbewußtes Vertrauen auch das Vertrauen der anderen erwirbt. Daher sind die lancierten Zustimmungserklärungen zur Lex Friedmann in der Jungvolkfrage als verfälscht anzusehen. Das Bild wird sich ändern, wenn allseitig Klarheit darüber geschaffen wird, was die unmittelbar Beteiligten wirklich wollen. Rumäniens Judenpolitik. Das Dekret über die Revision der rumänischen Staatsbürgerschalten. Amtlich wird aus Bukarest mitgeteilt: In Durchführung ihres Programmes hat sich die Regierung entschlossen, sogleich an die Revision der seit dein 1. Dezember 1918 erworbenen Staatsbürgerschaft zu schreiten. Am 23. Jänner wurde im Amtsblatt ein Dekret veröffentlicht, mit welchem die Prozedur bei dieser von den Gerichten durchgeführten Revision festgesetzt wird. Artikel 5 besiimmt: Die Bürgermeister aller Gemeinden haben innerhalb von 30 Tagen ein Verzeichnis auszuarbeiten, welches die Namen aller Juden enthält, welchen in ihrer Gemeinde das Heimatsrecht verliehen wurde, und anzuführen, in welchen Fällen dies auf Grund eines Gerichtsbeschlusses erfolgt ist. In diesen letztangeführten Fällen werden die Gerichte keine Revision durchführen, es wäre denn, daß sie das Ministerium des Innern darum ersuchen würde. In allen übrigen Fällen werden die Gerichte eine Revision vornehmen. Die in diesen Verzeichnissen angeführten Personen werden dem Gericht zur Wahrung ihrer Rechte Dokumente vorlegen, durch welche nachgewiesen wird, daß sie auf rumänischem Territorium geboren wurden, daß sie keine andere Staatsbürgerschaft besitzen, daß sie in der rumänischen Armee gedient haben usw. Falls sie nicht imstande sein werden, solche Beweise vorzulegen, wird ihnen die Staatsbürgerschaft entzogen und sie werden aus den Wählerverzeichnissen gestrichen werden. Alle Personen, die unter das königliche Dekret falien, dürfen sich an den kommenden Parlamentswahien nicht beteiligen, auch wenn ihr Fall noch nicht erledigt ist. Das im Amtsblatt erschienene königliche Dekret stellt drei Kategorien auf: 1. Die jüdischen Einwohner von Bessarabien, Siebenbürgen und der Bukowina. 2. Die Juden des alten Königreiches Rumänien, welche die Staatsbürgerschaft auf Grund einer von ihnen abgegebenen Erklärung erhalten haben. 3. Die Juden des alten Königreiches Rumänien, welche die Statsbürgerschaft auf Grund eines Gerichtsbeschlusses erhalten haben. Für die ersten beiden Kategorien wurde folgende Prozedur festgesetzt: Innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Dekretes haben die Bürgermeister aller Gemeinden Listen der in Frage kommenden Personen aufzustellen und eine Kopie dieser Listen dem zuständigen Bezirksgericht einzusenden. Eine dritte Kopie wird am Genieindeamt augeschlagen. Innerhalb von 20 Tagen nach dem Anschlag der Liste müssen alle darin eingetragenen Personen die Dokumente vorlegen, welche das Recht auf die rumänische Staatsbürgerschaft nachweisen. Falls aus den vorgelegten Dokumenten das Anrecht auf die Staatsbürgerschaft klar hervorgeht, werden die Bezirksgerichte das Verfahren einstellen. Bei den Juden der dritten Kategorie erfolgt nur dann eine Nachprüfung ihrer staatsbürgerlichen Rechte, wenn der begründete Verdacht vorliegt, daß sie sie auf unrechtmäßige Weise erworben haben.