Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 49 (10.12.1937)
- Date
- 1937-12-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Nr. 49 — 10. Dezember 1937 DIE WAHRHEIT SecU^e^ K&^X^9- ^faTRjUWfCCyCw^ % khÄvJLY^ SajOSZm, >wl ße^ S-TietSieit/ kWtXfceriJle/lfc wUhvi^ö^eq,.3 Juden im Deutschen Reichsgebiet", erteilt werden kann. Ohne die Genehmigung Hinkeis darf auch kein jüdisches Buch in Deutschland erscheinen. Vor der Drucklegung muß ihm das Manuskript eingereicht werden. Der gelbe Fleck. Ein vielgelesenes Pariser Blatt, der „Petit Parisien", hatte kürzlich gemeldet, man würde in Deutschland den „gelben Fleck" wieder für die Juden einführen. Diese Meldung war falsch. Aber muß diese Diffamierung des deutschen Juden erst durch ein Abzeichen proklamiert werden? Sind sie nicht entrechtet, entehrt, ihrer wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten beraubt? Bedarf es hierfür besserer Beweise als die höhnischen Bemerkungen, mit denen die deutsche Presse — auf höhere Weisung — über diese irrige Meldung herfiel? Nichts kann die Situation der deutschen Juden besser beleuchten als der Artikel „Jüdisches Geflüster", den der „Westdeutsche Beobachter", Köln, Nr. 538 vom 23. Oktober 1937, veröffentlicht hat. „Also unter uns und im Vertrauen:", so 'heißt es dort, „Ganz geheime Anweisungen sind an die Garieiter ergangen. Den armen, armen Juden, die schon so gehetzt und verfolgt sind, daß sie gar nicht wissen, wie sie ihre blühenden Geschäfte betreiben und das gescheffelte Geld in Ruhe verzehren können, isteht Arges bevor. Sie sollen einen weithin sichtbaren gelben Fleck auf den Kleidern tragen, ein giftgelbes Erkennungszeichen. Man könnte sie sonst übersehen, wenn sich ihre schwarzen Locken unter einer Melone verborgen kringeln und man nicht auf die krummen Nasen achtet. Audi auf die Plattfüße kann man nicht ständig blicken. Sie halten sich ja so zaghaft im Hintergrund, wagen sich nirgends mehr vorzudrängen, denn sie sind ja so bescheiden geworden. Das glauben Sie nicht? Unter uns: Es ist höchste Zeit, die Aussätzigen zu stellen, die Bazillenträger zu kennzeichnen. Jeder Gauleiter schickt ganze Kolonnen auf die Suche, und wo sie noch einen verschüchterten Levysohn oder Isidor treffen, da heften sie ihm einen gelben Stoffetzen an die Kleider, oder sie nehmen gleich einen großen Farbtopf mit, und klacks! hat er einen großen häßlichen gelben Fleck auf dem gebügelten oder auch schoflen Anzug. Und dann, erst dann werden die Volksgenossen einen Bogen um Min machen, werden ihn meiden wie die Pest. Ja, ja, eis sind schreckliche Zeiten für die Juden in Deutschland." Welch trauriger Mut gehört dazu, die Juden nur aus Gründen der nationalsozialistischen Weltanschauung zu verfolgen und diese Verfolgung dann abzuleugnen! Berichtigung. Vom Herrn Rechtsanwalt Dr. Anton Schachen hofer erhielten wir folgende Zuschrift: Auf Grund des § 23 des Bundesgesetzes vom 7. April 1922, Bundesgesetzblatt 218, über die Presse, verlange ich namens des von mir vertretenen Oesterreichischen Gewerbebundes die Veröfentlichung der nachstehenden Berichtigung zu dem in der Nr. 46 der Jüdischen Wochenschrift „Die Wahrheit" vom 19. November 1937, auf Seite 2, unter der Ueberschrift: Der vorsichtige Herr Vizebürgermeister Kresse ii tf gebrachten Aufsatze, und zwar ohne Einschaltungen und Weglassungen in der ersten oder zweiten nach dem Einlangen dieser Berichtigung erscheinenden Nummer, in demselben Teil der Zeitung und in der gleichen Schrift, wie die zu berichtigende Mitteilung. Sie schreiben: „Wir haben darüber berichtet, daß der Oesterreichisclie Geweirbebund, -der sich durch die Initiierung einer Boykottbewegung gegen die jüdischen Gewerbetreibenden ein Lorbeerreis bei den Nationalsozialisten innerhalb und außerhalb des Wiea II., Kleine Pfarrgasse 21 Telephon A 41-519 Treffpunkt bürgerlicher Gesellschaft. In- und ausländische Zeitungen. Separierter Raum für Klubs und Vereine. Herabgesetzte Preise. Aufmerksame Bedienung. Landes errungen hat, zufolge der von der .Union' erstatteten Strafanzeige eine nicht unbedeutende Geldstrafe wegen Verletzung des Gesetzes erhielt." Die darin enthaltene Behauptung, der Oesterreichische Gewerbebund habe zufolge einer von der „Union" erstatteten Strafanzeige eine nicht unbedeutende Geldstrafe wegen Verletzung des Gesetzes erhalten, ist unwahr, wahr ist vielmehr, daß der Oesterreichische Gewerbebund zufolge einer von der „Union" erstatteten Anzeige wegen Verletzung des Gesetzes keine Geldstrafe erhielt. Zu obiger Berichtigung verweisen wir neuerlich auf die uns von unseren Gewährsleuten bestätigte Tatsache, daß bei der Versammlung des „Antiisemitenbundes" beim Lembacher am 3. November 1937 seitens eines Redners Klage darüber geführt wurde, daß die Bezirksgruppe IX des Oesterreichisohen Gewerbebundes wegen der gegen die Juden gerichteten Boykottpropaganda zu einer höheren Geldstrafe verurteilt wurde. Unsere Gewährsmänner sind bereit, diese ihre Beobachtung vor jedem Forum zu bezeugen. Ein Jude Ehrenbürger einer österreichischen Gemeinde. Der jüdische Gelehrte Prof. Alois Strasser ist anläßlich seines 70. Geburtstages von der Gemeinde Kaltenleutgeben zum Ehrenbürger ernannt worden. Prof. Strasser, der als Balneologe und Internist internationalen Ruf genießt, ist auf dem Gebiete der Forschungsarbeit über physikalische Heilmethoden, insbesondere Hydrotherapie bei Stoffwechselerkrankungen, bahnbrechend. Die Wiener Poliklinik gab zu Ehren des Jubilars eine Festschrift heraus. LUMAG-K,ni4K9"" Gesundheiäswagen Wachitirctntm iDlidircliiäiilge Pilsieryig. daher kein Schwitzen des Kindes PiteolleiM Scnwingacuscatedercog da^erktin ErSLhüitsrnu kein ütbr^chen des Kindes VII., Hdubaug, 21, X-, uxenbütgetitf. 32, XVil.. Kulraj. 34, XX., J2[rrs!r.41 FEUILLETON. Das Tagebuch des verstorbenen Wiener Oberrabbiners Dr. Moriz Güdemann. (Besprochen von Dr. J. 0 r n s t e i n.) (Schluß.) „Der österreichische Ministerpräsident Graf Badeni mußte den Kaiser Franz Josef bestimmen, die Wahl des ohristlidhsozialen (antisemitischen) Gemeinderates Doktor Karl Lueger zum Bürgermeister der Reichs-Haupt- und Residenzstadt Wien zu bestätigen. Um den üblen Eindruck, den dieser Vorgang auf die Juden hervorbringen mußte, zu mildern, wurde mir, als dem Oberrabbiner, das Ritterkreuz des Franz Josefs-Ordens verliehen. Tatsächlich trägt das mir überreichte Ernennungsdekret dasselbe Datum wie die Bestätigung Luegers zum Bürgermeister, den 20. April 1897. So kam ich, ohne zu wissen wie, in die Politik. Noch mehr durch meine Audienz. Nachdem ich von dem Kaiser die Erlaubnis erbeten hatte, den üblichen Segensspruch über das gekrönte Haupt mit bedecktem Kopf hebräisch vortragen und nach Entblößung meines Kopfes ins Deutschs übersetzen zu dürfen, was Sr. Majestät durch Nicken des Kopfes bewilligte, fügte ich hinzu: „Gestatten Majestät meinen tiefgefühlten Dank für die mir verliehene Auszeichnung vortragen zu dürfen, worin meine Glaubensgenossen in dieser für sie 50 schweren Zeit ein Zeugnis der unwandelbaren Huld Ew. Majestät erblicken.'- Worauf der Kaiser zustimmend erwiderte: „Ich wünsche, daß sie es so auffassen.*' Die unterstrichenen Worte hatte ich ganz harmlos und ohne Bewußtsein von ihrer Tragweite aus der Stimmung heraus, die damals alle Juden beherrschte, vorgebracht. Säe enthielten eigentlich eine Kühnheit, hatten aber die Wirkung, die bemerkenswerte Aeußerung des Kaisers zu provozieren. Gleich nach der Audienz erkundigte sich dio „Neue Freie Presse" nach dem Wortlaut der Audienz, er erschien auch im Nachmittagsblatte desselben Tages und machte ungeheures Aufsehen. Mein Verhalten in der Audienz erweckte den höchsten Beifall, man bewunderte meinen Mut und meine Schlagfertig- Keit und die Worte des Kaisers erregten die höchste Befriedigung. Baron Albert Rothschild ließ mich zu sich bitten und drückte mir seine freudige Teilnahme aus, meinte aber, daß die Veröffentlichung des Wortlautes der Unterredung oben Anstoß erregen würde. Als ich dies dem Statthalter mitteilte, beruhigte er mich und sagte, daß die Veröffentlichung der Absicht des Kaisers entsprochen hätte. Vielen erschien der mir verliehene Orden der Stellung eines Oberrabbiners nicht angemessen. Der Inhaber einer Korrespondenz hatte auch, wie er mir mitteilte, dem Grafen Badeni gesagt: „Exzellenz, der Oberrabbiner ist unser Bischof". Badeni meinte, man habe den Rang eines Kaplans ins Auge gefaßt, eine Reparatur würde sich später finden. Meines Wissens hat vor mir nie ein Rabbiner eine kaiserliche Auszeichnung erhalten. Auch an Jellinek oder Mannheimer wurde eine solche nicht verliehen. Zu Beginn des Weltkrieges 1914 beschloß der christlichsoziale Gemeinderat in Wien über Antrag des Bürgermeisters Dr. W e i ß k i r c h n e r, auf dem katholischen Teil des Zentralfriedhofes eine Ehrengrabstätte mit einem monumentalen Denkmale für alle Wiener gefallenen Krieger ohne Unterschied der Nationalität und Konfession zu errichten. Wer hätte einen solchen Beschluß — die Bestattung auch jüdischer Gefallener auf dem gemeinsamen Ehrenbegräbnisplatze des katholischen Zentralfriedhofes — für möglich gehalten? Als jüdischerseits für Dr. F i s c h h o f ein Ehrengrab von dem liberalen Bürgermeister Dr. Prix verlangt wurde, wurde das Verlangen abgelehnt. Der Präsident der Kultusgemeinde, Dr. Stern, hat mich nun über meine Meinung gefragt, wie die jüdische Gemeinde zum Beschluß des Gemeind'erates sich verhalten solle. Ich habe in zwei Briefen an den Präsidenten meine gutachtliche Aeußerung dahin abgegeben, daß wir uns nicht ablehnend verhalten dürfen. Vor der Größe des Momentes müssen alle Rücksichten auf unseren eigenen Friedhof und unsere Bestattungsnormen schwinden. Miteinander für das Vaterland gekämpft, miteinander gefallen, miteinander begraben. Hier gilt der Satz aus dem Klagelied Davids: „Die Geliebten und Holden in ihrem D?ben sind auch im Tode nicht getrennt." Man sollte diesen Satz auf das gemeinsame Denkmal setzen. Natürlich darf kein Zwang stattfinden. Diejenigen, die ihre gefallenen Angehörigen auf dem jüdischen Friedhof beerdigen wollen, mögen es tun. Aber auch bei der Beerdigung eines jüdischen Gefallenen auf dem gemeinsamen Begräbnisplatze, wie bei der Einweihung desselben, darf ein Rabbiner nicht fehlen. Das Judentum ist zu groß und erhaben, als es sich der Größe des Momentes nicht gewachsen zeigen könnte und müßte. Der Präsident hat meine Briefe dem Vertreterkollegium vorgelesen. Ueber den Eindruck schreibt er mir Folgendes: „Hochverehrter Herr Oberrabbiner! Ich soll Ihnen eine Hymne widmen. Eine Lobes- und Dankeshymne. So lautet wörtlich der mir vom Vertreterkollegium, dem ich Ihr Gutachten vorlas, erteilte Auftrag. Einhellig ohne Debatte. Zum Schluß nochmals auf Ihr Gutachten zurückkommend, bemerke ich, daß wir dasselbe als Kundgebung von monumentaler Bedeutung ansehen." Mündlich hat mir der Präsident noch schmeichelhaftere Lobsprüche mitgeteilt. Ich danke Gott, daß er mir in meinem großen Schmerze (über den Verlust seiner Tochter) die Freude des Bewußtseins gewährt, daß ich der Gemeinde noch zu Diensten sein kann." * Viele Jahrzehnte vor dem Weltkriege hat ein berühmter Vorgänger Güdemanns, Noa Mannheimer, der Prediger im Tempel in der Seitenstettengasse