Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1937-12-10 · Heft 49 (10.12.1937) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1937
Issue
Heft 49 (10.12.1937)
Date
1937-12-10
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3062972-3064663-3064710--21405-3086757
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

IDoch ens V. b. b. Zeitung vom Verleger veraendet „Journal expedle par redltear** chrifl Die Wahrheit mit den Veröffentlichungen der „Union österreichischer luden" Erscheint jeden Freitag Preis 40 Grosdien Redaktion und Administration: Wien I!., Heinestraße 13 — Telephon R 44-1-40 — Postsparkassenkonto Wien; A 100.918 53. Jahrgang Wien, 10. Dezember 1937 Nummer 49 Die Juden in der deutschen Wirtschaft. Von informierter Seite. Die Austreibung aus den Berufen. Wer etwa noch daran gezweifelt hat, daß es das energische Bestreben des Nationalsozialismus ist, die deutschen Juden aus allen Berufen zu vertreiben, irregeführt durch die Tatsache, daß es einigen jüdischen Unternehmern noch gut geht, wird durch die Aeußerüngen einiger besonders einflußreicher deutscher Blätter eines Besseren belehrt werden. So schreibt „Das Schwarze Korps", Nr. 41 vom 14. Oktober 1937. in seinem Leitartikel „Den Juden wird geholfen?": „Es ist heute so, daß die Wirtschaft nicht stören gleichbedeutend ist mit ,die Juden nicht stören!' . . . Denn wenn man vor Jahr und Tag jeden Betrieb, auch den jüdischen, nicht stören durfte, weil er immerhin deutschen Volksgenossen Arbeitsplätze bot, so ist bei der gegenwärtigen Lage des Arbeitsmarktes eine derartige Störung nicht mehr zu befürchten. Wer die wirtschaftliche Ueberbetätigung der Juden auf das ihnen anteilsmäßig gebührende Maß eindämmt, bringt niemand aus Arbeit und Verdienst, sondern sorgt höchstens dafür, daß Deutsche endlich in deutschen Betrieben arbeiten können. Es gibt heute keinen 41 n entbehrlichen' jüdischen Betrieb mehr." Noch deutlicher wird die „National-Zeitun g" Essen, Nr. 29S vom 28. Oktober 1937, in dem Aufsatz „Juden in der deutschen Wirtschaft". Hier heißt es: „Es gibt in Deutschland mancherlei Gebiete — wir denken dia vor allem an unser Kulturleben —, in denen das Judentum seine Rolle dank der energischen Säuberungsaktion für immer ausgespielt hat . . . Das kann von der Wirtschaft leider nicht gesagt werden. Hier ist eine ähnliche Entwicklung sozusagen noch im ersten Kindesalter steckengeblieben. Das liegt nicht zuletzt darin begründet, daß in der Wirtschaft jene vorwärts t r e i b e n d e Kraft bisher gefehlt hat, die auf dem Kulturellen die Entwicklung so förderte." Die Abschnürung der Lebensmöglichkeiten ist heute in Deutschland nicht schwer. Die deutsche Wirtschaft ist zwangsorganisiert. Jeder Berufausübende gehört einer Zwangsgruppe an. Auch die Juden haben die gleichen Mitgliedspflichten wie alle anderen. Gegenüber den jüdischen Mitgliedern hat aber jede Gruppe das vornehme Streben, den von ihr vertretenen Beruf judenrein zu machen. So versendet die Gruppe der Handelsvertreter unaufhörlich Rundschreiben, daß man die j ü d isehen Handelsvertreter entlassen möge. So fordert die Essener „National-Zeitung" in dem bereits erwähnten Artikel: „Die leichtfertige und bodenlos dumme Ansicht, daß die Judenfrage außerhalb der deutschen Grenzen ihre Bedeutung verliere, wird vom Ausland in keiner Weise geteilt. Man sieht vielmehr in der Vertretung reichsdeutscher Firmen durch Juden eine Charakterlosigkeit, für die man kein Verständnis aufbringt." Die Verkäufe oder die Verpachtungen jüdischer Betriebe gleichen immer mehr richtigen Enteignungen. Bei jedem Geschäftsverkauf mischt sich die Partei oder die Arbeitsfront sofort in die Verhandlungen ein oder setzt nachträglich die Kauf- oder Pachtsumme herab. Der Nachfolger des jüdischen Firmeninhabers muß nämlich gerade deshalb, weil er eine bisher jüdische Firma übernimmt, sich „deutscher Kaufmann" nennen können. Dieses behördlich noch nicht definierte Prädikat bekommt er aber seitens der Parteiinstanzen nur dann, wenn der Jude bei dem Verkauf nicht zu sehr „profitiert". Die Arbeitsfront betont regelmäßig bei Pachtverträgen, der Pächter könne sich nicht „Deutscher Kaufmann" nennen, solange der Jude durch eine Pachtaumsme am Geschäft „beteiligt" sei. Die Regel ist; daß Pacht- und Kaufsumme gleich bei den Verhandlungen oder nachträglich auf etwa ein Viertel des wirklichen Wertes herabgesetzt werden. Das Los der Angesteilten und Lehrlinge. Jüdische Angestellte werden im Jahre 1937 zahlreicher entlassen als in den vorhergehenden Jahren. Selbstverständliche Verkaufsbedingung für jeden jüdischen Betrieb ist die Entlassung der dort beschäftigten jüdischen Angestellten. Auch davon ist die Erteilung des Prädikats „Deutscher Kaufmann" abhängig. Man kann ohne weiteres sagen, daß in den Jahren 1936/37 mehr jüdische Betriebe verkauft worden sind als in den Jahren 1934/35. Dementsprechend sind auch mehr jüdische Angestellte brotlos geworden. Es gibt überhaupt nur noch wen'ge jüdische Angestellte in den wenigen jüdischen Betrieben. Die Erlangung jeder Lehrlingsstelle wird durch Handwerkerinnungen, Handwerkskammern und die übrigen Berufsorganisationen ständig stärker sabotiert. Die Gesetze kennen keinen Unterschied zwischen jüdischen Lehrlingen, jüdischen Gesellen und den übrigen Lehrlingen und Gesellen. Trotzdem gibt es keinen Bezirk in Deutschland, in dem ein jüdischer Lehrling oder sonst ein Jude in der Ausbildung sich auf die Gesetze verlausen kann. Es ist vorgekommen, daß, wenn ein jüdischer Lehrling sich zur Gesellenprüfung meldet, plötzlich die Lehrverträge beanstandet und dem Lehrherrn von der Handwerkskammer wegen Beschäftigung eines Juden Vorhaltungen gemacht wurden, so daß die Prüfung nicht stattfinden konnte. Die Klagen, daß jüdische Prüflinge, wenn sie ihre Zulassung mit Hilfe des Wirtschaftsminrsteriums erzwingen, durchfallen, sind allgemein. Die Eltern müssen also ihre Kinder, wenn sie etwas lernen sollen, ins Ausland geben. Das bedeutet aber gleichzeitig, daß die Kinder von der Staatspolizei als Emigranten angesehen werden. Dabei ergibt sich noch die große Frage, wie bei der deutschen Devisengesetzgebung die Ausbildung und Schulzeit im Ausland bezahlt werden soll. Die Anwälte und Aerzte. Die, Situation der jüdischen Anwälte, insbesondere in allen Orten außer Berlin, ist auf Grund des stillen Boykotts so unhaltbar geworden, daß jeder noch amtierende jüdische Anwalt den früheren Kollegen beneidet, dem 1933 die Anwaltschaft abgesprochen wurde und der dadurch schon frühzeitig zur Umstellung, bzw. Auswanderung veranlaßt war. Aehnlich sieht es bei den jüdischen Aerzten aus. Betriebskrankenkassen, Winterhilfsstellen und die Nationalsoziaiistische Volkswuhtialirt .sorgen täglich mehr dafür, daß der jüdische Arzt seine Patienten verliert. Die „Neue Zürcher Zeitung" Nr. 292 vom 22. Oktober 1937 hat sehr treffend darauf hingewiesen, der von den Antisemiten ausgeübte Druck sei „so groß geworden, daß die amtlichen Steilen mit einer Rechtfertigung vor die Oeffetitliclikeit treten müssen. Der Stadtmedizinalrat von Berlin, Staatsrat Dr. Conti, hat in einer Versammlung der Deutschen Arbeitsfront auf den Aerztemangel hingewiesen, der sich seit einigen Jahren in der Reichshauptstadt so stark bemerkbar mache, daß auf keinen einzigen der vorhandenen Mediziner verzichtet werden könne. Der einzelne Arzt, insbesondere der Kassenarzt, sei überbeansprucht. Einschränkende Maßnahmen seien deshalb für so lange ausgeschlossen, als die Zahl der Aerzte sich nicht vergrößert habe". Zu den Gründen dieses auffälligen Aerztemangels gehört „die Auswanderung, die Aufgabe der Praxis und der Tod jüdischer Aerzte". jüdischer Buchverlag und Buchvertrieb. Aus allen dem Bereich des Herrn Dr. Goebbels unterstellten Kulturberufen sind die Juden jetzt restlos entfernt worden. Als letzte nach den Architekten, Bildhauern, Schauspielern, Musikern, Bilderrahmern usw. kamen die Buchhändler an die Reihe. Seit einigen Wochen stellt an den Eingangstüren der in jüdischem Besitz befindlichen Buchhandlungen uie Aufschrift „Jüdisches Geschäft. Verkauf nur an Juden gegen A u s w e i s". Diese jüdischen Buchhandlungen dürfen nur noch jüdische Bücher an Juden verkaufen. Andere Bücher werden ihnen von den Verlagen auf Anordnung der Behörden nicht mehr geliefert. Als jüdische Schriften gelten alle Werke, deren Verfasser oder Herausgeber oder Mitarbeiter Juden sind. Alle jüdischen Buchhandlungen und Buchverlage bedürfen einer besonderen Zulassung zu ihrem Gewerbe, die nur vom Reichskulturwalter H i n k e I, dem „Sonderbeauftragten für die Ueberwachung der geistig und kulturell tätigen Damenhonfehtions= TTlodellf)aus „Zuc feschen Wienerin" Hlerms 5 aber & Co. Wien K/2., Währingerstr. 65 Telephon A 23-249 Gründungsjahr 1897 Dotnefjmes TTiodellljaus für Damenbekleidung wie Mäntel, Kleider. Kostüme, Blusen TTlafcftteUer im fiaufe Trauerwaren stets lagernd oder Anfertigung binnen 24 Stunden Mitglieder der ..Union" erhalten hei Vorwei» dieser Annonce oder Mitgliedskarte einen Sonder-Rabatt von s»/».

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.