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Die Wahrheit · 1937-11-19 · Heft 46 (19.11.1937) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1937
Issue
Heft 46 (19.11.1937)
Date
1937-11-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Nr. 46— 19. November 1937 DIE WAHRHEIT Onenfgeiaicne ficchtsaoshonltssie lle für die Mitglieder der „Union österreichischer Juden" in allen juristischen und Steuerangelen-.' heiten (Gewerbe-, Miet-, Alimentations- und sonstigen Rechtstragen, Gebühren und Steuern) ausschließlich an Jefleo Dienstag formlttag 11-12 llnr L. Sfflottenrtiig 25. m a 19 2 tt rung Selbstverständlichkeit geworden. Man nimmt heute kaum noch davon Notiz, daß es in jeder deutschen Schule Brauch ist, die Kinder vor jüdischen Geschäften zu warnen, und daß für den Einkauf der Kinder oder ihrer Elterni bei Juden die üblichen Schulstrafen bestehen. Das Gleiche gilt für Beamte, Angestellte und Arbeiter großer Werke, überhaupt ' Arbeitsfrontmitglieder, Bauern und selbstverständlich Mitglieder der einzelnen Formationen. Erst jetzt hat die „Nationalsozialistische Beamtenzeitung" vom 10. Oktober 1937 auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Karlsruhe (Baden) vom 10. Juni d. J. verwiesen, wonach „es zu den Dienstpflichten eines Beamten gehört; auch in seinen privaten Angelegenheiten mit Angehörigen der jüdischen Rasse — von besonderen Ausnahmefällen abgesehen — keiJie geschäftlichen Beziehungen aufzunehmen oder zu unterhalten". Die Veränderung der Situation der deutschen Juden wird auf diese Weise klar gezeichnet Man braucht im allgemeinen keine Posten. Schilder und Transparente mehr, weil außer in den Großstädten kaum noch jüdische Geschäfte existieren, und weil auch der Dtnunziantenapparat so eingespielt ist, daß kein Arbeitnehmer, kein Schulkind, kein Vater es wagen kann, in ein jüdisches Geschäft zu gehen. Nur dort, wo diese Kontrollen nichr bestehen können, zeigt sich die wahre Volksstiuimung Jn den Gegenden, wo Arbeiter aus einem anderen Bezirk an einer Reichsautobahnstrecke arbeiten, oder wo KDF-Urlauber in einen von ihrer Heimar weit entfernten Kurort kommen, gehen sie in die jüdischen Geschäfte, weil sie in dem Ort ihres vorübergehenden Aufenthaltes fremd sind. Diese Tatsachen werden immer wieder durch die Einnahmen der jüdischen Geschäfte in diesen Orten bestätigt. Die rechtliche Unsicherheit Bei dieser Haltung der Geheimen Staatspolizei, die allgemein gilt, ist zu bedenken, daß die persönliche Vertretung von Juden etwa durch einen Anwalt bei der Staatspolizei unzulässig ist Jüdischen Anwälten, den Vertretern jüdischer Organisationen und überhaupt allen Juden ist das Betreten sämtlicher Staatspolizei-Gebäude in Deutschland nur dann gestattet wenn sie vorgeladen werden. Ein jüdischer Anwalt, dem es doch gelingt bis zu dem Sachbearbeiter" einer Verhaftungsangelegenheit zu kommen, muß damit rechnen, daß er buchstäblich hinausgeworfen wird. Die Rechtsunsicherheit auf Grund dieser Maßnahmen der Staatspolizei ist bei den Juden in1 allen Teilen des Reiches insbesondere im Jahre 1937 ständig gewachsen. Man weiß allgemein, daß auch die bestehenden Judengesetze den Juden keine sichere Basis für ihre wirtschaftliche und private Tätigkeit geben, weil die Gestapo doch alles macht was sie will. . i Hinzu kommt daß auch die Gerichte immer mehr dieser staatspolizeilichen Auffassung, nach der oberstes Gesetz in Judenamgelegenheiten die ablehnende Volksstimmung ist, beitreten. So haben Gerichte erklärt daß der Einkauf bei Juden . eine unsittliche Handlung, daß ein Jude schon seiner Abstammung wegen unzuverlässig ist und daß die „Stürmer"-Ausführungen über die jüdische Moral zutreffen. Es gibt auch Gerichtsurteile, nach denen die staatspolizeiliche Auffassung über Juden für das Gericht bindend ist und nicht begründet oder nachgeprüft zu "werden braucht weil eben; bei einem Juden die Staatsfeindlichkeit, der schlimmste Vorwurf, der in Deutschland erhoben werden kann, eo ipso vorausgesetzt werden muß. (Ein weiterer Bericht folgt) .-S--.Ü Zur Hundertjahrfeier des Eisenbaunbaues in Osterreich. Am 23. November 1937 fuhr in Oesterreich der erste von einer Dampflokomotive gezogene Zug von Floridsdorf nach Deutsch-Wagram. Das Privilegium für diesen Bahnbau hat Kaiser Ferdinand I. im Jahre 1836 dem Bankhause S. M. von Rothschild erteilt Dieses hatte in mühsamer Vorarbeit mit dem k. k. Professor am polytechnischen Institut Franz Xaver Riepl die technischen und kommerziellen Vorarbeiten gemacht um an die Regierung wegen der Erteilung des Privilegiums heranzutreten. Es wäre nun nahe gelegen, daß das Bankhaus den voraussichtlichen großen Erfolg des gewaltigen Unternehmens — einer Bahn von Wien nach Bochnia bei Krakau — für sich verwendete. Es tat dies nicht sondern überließ ihm der Allgemeinheit Dies geht aus dem -Programm über die Bildung einer Aktien-Gesellschaft zur Ausführung einer Eisenbahn von Wien nach Bochnia" vom 22. Februar 1836 hervor. Der 3. Satz dieses Programmes, abgedruckt in der Schrift: Das Projekt der Wiener—Bochnia Eisenbahn, Wien 1836, Carl Gerold lautet: „Um dieses in so mannigfacher Beziehung patriotische und nach seiner moralischen Ueberzeugung auch für die Beteiligten sehr nützliche Unternehmen so gemeinnützig als möglich zu machen, hat sich der Freiherr S. M. von Rothschild im Einvernehmen mit seinem gefertigten Hause entschlossen, das auf seinem Namen erworbene Privilegium in seiner vollen Ausdehnung, ohne einen besonderen Vorbehalt für sich oder sein Haus zu reservieren, einer»Aktiengesellschaft gegen einfache Vergütung der bisherigen erweislichen Vorauslagen zu überlassen." Zu diesem Zwecke wurden 12.000 Aktien zu 1000 F C. M. herausgegeben. Zur Fortsetzung der bereits begonnenen, dringendsten Vorarbeiten hatte sich bis zum Zeitpunkte der ersten Generalversammlung ein provisorisches Komitee aus den ersten Subskribenten gebildet. Zu diesen Personen, die diese Mühewaltung bereitwilligst übernommen hatten, gehörten u. a. außer dem Privilegiumsinhaber: Samuel Biedermann, Freiherr D. von Eske 1 es, Heinrich Sichrowsky (Kassier des Hauses Rothschild), Freiherr von Sina und Leopold Wertheimstein (1. Direktor der Aktien- Gesellschaft). Dieser Vorfall und Entschluß des Hauses Rothschild vor hundert Jahren zeigt die innige Verbundenheit der österreichischen Judenschaft mit ihrem Vaterlande und widerlegt das Märchen vom zersetzenden Einfluß des Judentums. Dr. Emil Weinberg. SCHULE LOTTE SERKIN XXL, Weyxguse 9, Atelier (Lift) TT 16-8-88 GTHNA S TI K—RH YTHMIK für Franca, Jungmädchen und Kinder. Atisbildungskurse für künstlerischen Tanz. XCvrrteltr&ge: S 4.-, 5.-, 6.— u. 8.— pro Monat. Mitglieder der „Union" 2 Wocfatn Graüsprobetornen ohne Verbindlichkeit. Die besten EIsbh Wirstui SelAwei 3 mal täglich frisch bei Hf&ÜLMnlttS Unter Aufsicht des Rabbinates der Adas-Jisroel-(Schiffschul). Ausgezeichnete Küche, zivile Preise und sorgsamste Bedienung. A la Carte-Speisen und Menüs von S 2.— aufw. Hochzeiten, Diners und andere Festlichkeiten werden in und außer Haus elegantest ausgeführt. Schließung des Berliner JTA-Büros., Das Berliner Büro der Jüdischen Telegraphen- Agentur ist am vergangenen Mittwoch durch die Gestapo geschlossen worden. Die Schließung erfolgte auf Grund des Gesetzes zum Schutze von Volk* und Staat vom 20. Februar 1933, ohne daß bekanntgegeben wurde, inwieferne die Nachrichtengebung des JTA-Büros gegen dieses Gesetz verstoßen hat. Da das Berliner JTA-Büro ein Zweig der Jewish Telegraphic Agency Ltd. in New York ist und seine Tätigkeit auf Grund des Handelsabkommens zwischen den USA und Deutschland ausübt, bildet diese neue Maßnahme der Gestapo gegen das JTA-Büro den Gegenstand von Verhandlungen zwischen der USA-Vertretung in Berlin und den zuständigen deutschen Aemtern. In Verfolg dieser Verhandlungen ist der amtierende amerikanische Generalkonsul Herr Raymond H. Geist mit der Gestapo in Verbindung getreten; es hat den Anschein, daß die amerikanischen Behörden alles mögliche unternehmen, um eine baldige Wiederaufnahme der Tätigkeit des Büros zu ermöglichen. Der Präsident der Jewish Telegraphic Agency, George Backer, ersuchte das State Department (Außenministerium) in Washington um Intervention bei den deutschen Behörden zugunsten der Wiedereröffnung des Berliner JTA-Büros. Es verlautet, daß das State Department einen ausführlichen Bericht über den Fall von seiner Berliner Vertretung bereits in Händen hat. Das Berliner Büro der Jüdischen Telegraphen- Agentur hat mit der Nachrichtengebung an das Ausland nichts zu tun; es vermittelt lediglich den in Deutschland erscheinenden jüdischen Zeitungen Nachrichten aus dem In- und Auslande, die der inneren Situation der Presse in Deutschland entsprechen. Die Nachrichtengebung aus Deutschland an die JTA geschieht durch spezielle Korrespondenten, die vollkommen unabhängig von dem Berliner Büro arbeiten und die ihre Nachrichten direkt an das Londoner Hauptbüro der JTA geben. Seitdem den jüdischen Zeitungen in Deutschland die Benutzung der Dienste deutscher Presseagenturen und die Zitierung von Material aus der deutschen Presse verboten ist, ist der JTÄ- Dienst diesen Zeitungen fast die einzige Quelle der Information. Antisemitismus in Ungarn. Der frühere Mittelschullehrer Emmerich Kemeri- Nagy, der von der rechtsradikalen Studentenschaft als „Held" und „Märtyrer" umschwärmte „Führer", hatte sich wegen eines in dem Budapester Antisemitenblättchen . „Rajta" (Vorwärts) publizierten Hetzartikels „Geschäftsmoral und- Judentum", in dem 'die üblichen antisemitischen Phrasen wiederholt und „Zitate" aus dem Talmud angerufen werden, die wiederholt vom Gericht als Fälschungen festgestellt wurden, zu verantworten. Der Angeklagte behauptete, er habe nicht die Konfession, sondern die Rasse angegriffen. Der Gerichtshof verurteilte Kernen wegen konfessioneller Aufreizung zu einem Monat Gefängnis und stellte in der Motivierung fest, daß das ungarische Judentum von der Kurie schon längst als Konfession anerkannt sei. In der ungarischen Stadt Eger kam es wegen der Verurteilung des Pfeilkreuziührers Prof. Malnasi zu zwei Monaten Gefängnis wegen Aufreizung zu judenfeindlichen. Demonstrationen. Der jüdische Tempel wurde mit Pfeil- und Hakenkreuzen beschmiert, alle Fensterscheiben des Hauses des Oberrab'bitners wurden eingeschlagen, Juden belästigt. Die Polizei mußte wiederholt einschreiten. Winterhilfsaktion der Kultusgemeinde. Dar Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien wandte sich an 39.600 Steuerzahler mit einem Aufrufe um Leistung eines 20prozentigen freiwilligen Zuschlages zur Kultussteuer für die Winterhilfe und die verschiedenen Fürsorge-Aktionen der Kulitusgemeinde. Alle müssen' helfen, niemand darf sich ausschließen! Juden Wiens! Helfet Jn dieser Zeit der Not und zahlet den 20prozentigen Zuschlag ehestens ein!

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