Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 42 (22.10.1937)
- Date
- 1937-10-22
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT Nr. 42 — 22. Oktober 1937 Seite 3 In allesa Versicherungsangelegenheiten zuerst der „Union", I., Schottenring 25, Telephon A 19-2-77, jeden Montag und Freitag von 10 bis 12 Uhr vormittags. / Leiter: Komm.-Rat Alexius Salzer. Für Lebensversichernngsberatnng haben wir einen Spezialfachmann bestellt, welcher unsere Mitglieder besonders günstig beraten wird. Die Tragödie der jüdisdien Jnngäntc. Von einem Jungarzt. Obzwar die Gleichberechtigung aller Bürger in der Bundesverfassung vom Jahre 1934 neuerlich garantiert wird, scheinen sich einzelne Behörden über offenkundige Verletzungen dieses Grundgesetzes ohne besondere Gewissensskrupel hinwegzusetzen. Denn nur so ist es zu erklären, daß seit vier Jahren die Anstellung jüdischer Jungärzte in den Krankenanstalten des Bundes und der Gemeinde Wien unter den nichtigsten Vorwänden verhindert wird. Was das für die davon betroffenen Aerzte bedeutet, versteht man erst im vollen Ausmaß, wenn man bedenkt, daß demjenigen, der nicht eine Reihe von Jahren an einem öffentlichen Spital angestellt war (das „Hospitieren" ist keine Anstellung), in seinem weiteren Leben die ärztliche Tätigkeit in der Sozialversicherung, ohne die ein Arzt heute nicht existieren kann, verschlossen bleibt. Viele Dutzende von „Anstellungen" in den Wiener Spitälern dagegen werden an oft gänzlich unqualifizierte Aerzte meist aus den Ländern oder — überhaupt nicht besetzt, aber kein einziger jüdischer, noch so fähiger und tüchtiger Arzt kann auch nur die bescheidenste Anstellung erlangen. Die im Jahre 1933 als unbesoldete Aspiranten angestellten jüdischen Aerzte konnten entgegen den bisherigen Gepflo- Sinne des christlichen sozialen Ständestaates und seiner Begründer gelegen sein, einer Gruppe junger Menschen aus konfessionellen Gründen unter Verletzung der Verfassung die Ausübung ihres dem Wohle der Menschheit gewidmeten Berufes unmöglich zu machen. Das Oberlandesgericht verurteilt Präterierung jüdischer Ärzfeaspiranten als „Unrecht". Dreiundzwanzig jüdische Aerzte haben in zweiter Instanz einen Prozeß gegen den Krankenanstaltenfonds angestrengt, in dem sie Schadenersatz dafür verlangen, daß sie als Aspiranten bei den Ernennungen zu Sekunda rärzten übergangen \yurden, ohne daß sachliche Erwägungen hiefür maßgebend •wären. Während bis zum Jahre 1934 im Sinne der bestehenden Dienstvorschriften ausnahmslos jede freiwerdende Sekundararztstelles, mit dem gerade rangältesten Aspiranten besetzt wurde, brach das Ministerium für soziale Verwaltung im Jahre 1934 mit dieser Gepflogenheit. Der beklagte Krankenanstaltfonds berief sich im Prozeß darauf, daß die Behörde im Sinne der ORIG. ENGL. DAMEN- U. HERRENSTOFFE IN BEWÄHRTER QUALITÄT IM TOChhOIIS „PIflilZ", Wien l., Brandstätte genheiten nicht in bezahlte Stellungen vorrücken, ein Vorgehen, welches sogar von einem österreichischen Gerichtshof als den guten Sitten zuwiderlaufend bezeichnet wurde. Bedenkt man, daß die Mehrzahl der Jungärzte aus dem kleinen Mittelstand hervorgeht, so versteht man ihre Verzweiflung, da sie nach jahrelangem Studium grundlos und durch bösen Willen dem Hungertode ausgeliefert sind. Mancher ist durch diese unmenschliche und ungerechte Maßnahme zum Selbstmord getrieben worden; die meisten verzweifeln an der menschlichen Gerechtigkeit und werden Feinde der Gesellschaft. Erst vor wenigen Tagen mußten wir mit Entsetzen erleben, daß eine junge blühende 26jährige Aerztin aus bester Familie ihrem Leben ein Ende machte, weil sie als Jüdin keine Anstellung erlangen konnte. Wiederholt haben Delegafipnen an zuständiger Stelle vorgesprochen, doch wurde, entgegen den erteilten Versicherungen, keinerlei Abhilie geschaffen. Es kann nicht im geltenden Bestimmungen bei der Ernennung von Sekundiarärzten nach freiem Ermessen vorzugehen berechtigt sei. Während die erste Instanz sämtliche Ansprüche der Kläger abw i e s, hat das Oberlandesgericht zugunsten der Aerzte entschieden, indem es ausgesprochen hat, daß nach den geltenden Gesetzen und den Bestimmungen der Dienstanweisung die Aspiranten den unentziehbaren Anspruch haben, ihrem Range entsprechend zu Sekundarärzten vorzurücken. Die Uebergehung der Kläger sei daher zu Unrecht erfolgt und ihr Anspruch auf Schadenersatz sei gegeben. Ob diese Entscheidung für die jüdischen Jungärzte von praktischer Bedeutung sein wird, steht dahin. Keinesfalls wird dadurch die Frage der „Anstellung" der Hospitanten berührt. 99 Sportgeist. ifi In Przemysl hat eine verrohte Menge einen jungen Menschen namens Gwinner zu Tode getrampelt, weil er es gewagt hatte, in einem Fußballmatch ein Tor zu schießen. Der Fußballer Gwinner hat nicht nur das Unglück gehabt, ein unzeitgemäßes Goal zu schießen, das den polnischen Zuschauern nicht gefallen hat, sein größeres Unglück bestand darin, daß er Gwinner hieß. Hätte er statt des jüdisch klingenden Namens einen polnischen getragen, so wäre die Sache für ihn kaum tödlich ausgegangen. Er wäre vielleicht sogar als ein Held des grünen Rasens bejubelt worden. Denn das Verbrechen bestand darin, daß der Jude Gwinner es gewagt hat, Erfolg zu haben. Bei dem letzten Meisterschaftsspiel des Fußballklubs Hakoah, das in Schwechat ausgetragen werden mußte, kam es zu schweren Ausschreitungen gegen die jüdischen Spieler, die das lokalpatriotische Empfinden der Schwechater durch einen Sieg gekränkt hatten, und sogar gegen jüdische Zuschauer. Mit wahrem Sportgeist hat das natürlich nichts zu tun. Wo sollten aber auch die biederen Provinzler solchen hernehmen, da die zur sportlichen Erziehung der Massen berufenen Faktoren selber, wenigstens Juden gegenüber, diesen Geist vermissen lassen! Unsere Leser kennen bereits das Schicksal der Hakoah-Schwimmerinnen, die wegen ihrer charakterstarken Weigerung, auf der Berliner Olympiade vor Hitler zu starten, noch immer dispensiert sind, während arische Sportler, die auf dieser Olympiade ihrem österreichischen Vaterland demonstrativ Schande gemacht hatten. Der Union-Klub veranstaltet am Samstag, den 30. Oktober, 6 Uhr abends beginnend, über Sonntag und Montag (Feiertag) eine Gesellsdiaffs-Aufobiisieise nach Budapest Auskünfte erteilt das Sekretariat 1., Schottenring 25, Tel. h 19-2-77 längst begnadigt sind. Inzwischen ist es immer klarer geworden, daß die damalige Berufung der Hakoah-Schwimmerinnen ins Olympia-Team, die gegen ihren rechtzeitig bekanntgegebenen Willen erfolgte, von Haus aus nur den Zweck hatte, die Ausschaltung der jüdischen Schwimmerinnen, deren Leistungen für Oesterreich, wo Fümkampfmeisterin dieser Tage wieder eine junge Hakoahnerin wurde, höchst ehrenvoll und nur für die arischen Schwimmklubs sehr unangenehm sind, zu bewirken. Wer daran noch zweifelte, wurde durch das befremdliche Erlebnis des Hakoah-Leichtathleten Kaiser in Nürnberg eines Besseren belehrt. Wie kommt ein Hakoahner nach Nürnberg? Nun, die Sportbehörde hatte ihn mit anderen österreichischen Athleten zur Vertretung der vaterländischen Farben dorthin designiert. Scheinbar ein sehr ehrenvoller Auftrag, aber leider nur scheinbar! Denn offenbar hatte man auch in diesem Falle mit Cafe Ankechaf, I., Hoher Markt — Lichtensteg Nr. 4 Familien-Cafe neu renoviert einer Absage des Juden als Vorwand für seine Ausschaltung aus dem Sportleben gerechnet. Seine Teilnahme an der Deutschland-Fahrt hat diese Berechnung über den Haufen geworfen, aber a ntreten ließ man ihn dennoch nicht. Er wurde in Nürnberg nicht nur von der sportlichen Tätigkeit, sondern auch von den Genüssen seiner Kameraden ausgeschlossen, zu denen auch das Anhören einer Streicher-Rede gehörte. Man fragt sich erstaunt, warum in Oesterreich die unbedeutendsten Nazi, wenn man sie bei der Parteipropaganda erwischt, bestraft werden, während man gleichzeitig österreichische Jungmannen auf Staatskosten ins Dritte Reich führt, um sie dort der Propaganda eines berüchtigten Hauptnazis auszusetzen . . . Nach dem Kaiser kam der König an die Reihe. Der Hakoahner dieses Namens hat als Läufer so oft Lorbeeren für Oesterreich geerntet, daß er sich mit der Hoffnung trug, die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben zu können, und seine türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben hatte. Aber die österreichische Staatsbürgerschaft wird ihm vorenthalten. Warum, ist unerfindlich. Die scheinheiligen Gründe, die antisemitische Gewerbeführer namens ihrer angeblich höheren Moral gegen die Einbürgerung jüdischer Konkurrenten ins Treffen führen, können doch auf einen Sportler, der wiederholt die österreichischen Farben zu Ehren gebracht hat. nicht bezogen werden. Glaubt der Naive! Die Sportbehörde aber annulliert mit amtlicher Gemütsruhe am grünen Tisch die von den Hakoah-Läufern erkämpfte Staatsmeisterschaft weil bei deren Erlangung Herr König mitgewirkt hat. der staatenlos ist. Nun, viel Staat kann auch die Sportbehörde mit dieser Entscheidung, die den jüdischen Verein eines ehrlich errungenen Sieges beraubt, nicht machen! Ein harter Bissen für die Heger solchen „Sportgeistes" war der Schwerathlet Robert Fein. Dieser hat auf der Olympiade die goldene Medaille erkämpft und auch auf der Pariser Weltausstellung den österreichischen Sport ehrenvoll vertreten. Leider hat er sich dabei zu einer Kontroverse mit dem Schiedsrichter hinreißen lassen, die den willkommenen Anlaß bot, auch ihn zu disziplinieren. Es ist natürlich nur sein Pech, daß ausgerechnet in die Zeit seiner vorübergehenden Ausschaltung aus dem Sportleben die öffentliche Ehrung der um Oesterreichs sportliche Geltung verdienten Schwerathleten stattfand und er der Feier fern bleiben mußte. Ein Stemmer hat eben nur Gewichte zu „reißen", sich selbst aber darf er nicht hinreißen lassen. Denn zur sportlichen Erziehung gehört auch die Unterdrückung jeder Leidenschaft. Nur die antisemitische Leidenschaft genießt Nachsicht. Vermutlich deshalb, weil sie mit Sport nichts zu tun tat ... Dr. H. Sp.