Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 38 (24.9.1937)
- Date
- 1937-09-24
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Nr. 38 — 24. September 1937. DIE WAHRHEIT SecL^pv^ KJk^cUvvo^ 3£ertM/rv,KW&eri/ ^YJ^hn, iaa. % Wju*U*v (TAJtA^Jlva. wwt, Äe/u S/B^iSelO ^(^Ot^cnfce/l^ U**vl e$. 3 Teilungsplan bis dahin gemacht haben wird. Wird er dann das Stadium provisorischer Aufnahmefähigkeit erreicht haben, wird die ganze Frage der Einwanderung sowohl in arabisches wie in jüdisches Staatsgebiet auf einer neuen Basis erörtert werden. Für die britische Regierung stellt Teilung die einzige endgültige Lösung des Palästinaproblems dar. Teilung allein ist imstande, die Erfüllung beider in Artikel 22 des Mandates enthaltenen Versprechungen zu ermöglichen: Unabhängigkeit für alle Gebiete, die in die Kategorie des A-Mandates fallen, und Errichtung eines Nationalheims für das jüdische Volk. 17 Jahre lang hat England alles unternommen, um das Mandat würdig zu verwalten. Die Hoffnung aber, die Interessen der Juden und der Araber auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, hat sich' nicht erfüllt. Die beiden Aufgaben — Schaffung eines jüdischen Nationalheims und Wahrung der bürgerlichen und religiösen Rechte der Nichtjuden in Palästina, sowie des politischen Status der Juden in den anderen Ländern — sind so lange nicht unvereinbar gewesen, als nicht von außen hereingetragene Faktoren den Konflikt zwischen Arabern und Juden entfacht haben. Diese Faktoren sind: die Ausbreitung des Antisemitismus einerseits und die neuen Lebensbedingungen, die einzelne Länder für die Juden geschaffen haben, andererseits. Der vorgeschlagene Teilungsplan ändert nichts an der Gültigkeit der Balfour-Deklaration, auch ändert er nichts an der Tatsache, daß die Schaffung einer jüdischen Heimstätte nicht die Lage der Judenheit außerhalb Palästinas ändern könne oder dürfe. Die britische Regierung sieht nicht eine Zwei-, sondern eine Dreiteilung des Landes vor, denn die heiligen Stätten — Jerusalem, Bethlehem und Nazareth — sollen dauernd unter der Kontrolle des Völkerbundes stehen. Die Permanente Mandatskommission hat grundsätzlich zugestimmt, in die Prüfung einer Lösung der Palästinafrage durch Teilung einzutreten. Ich ersuche nun den Rat, die Erklärung der Mandatskommission gutzuheißen und die britische Regierung zu ermächtigen, einen ins Einzelne gehenden Plan auszuarbeiten, der dann in einem späteren Zeitpunkt wieder dem Rat zur endgültigen Beschlußfassung unterbreitet werden wird. Ich hoffe, daß meine Kollegen mir diese Vollmacht erteilen und auf diese Weise helfen werden, ein Problem seiner Lösung näher zu bringen, das, solange es besteht, nur dazu angetan ist, Ruhe und Frieden in der Welt zu stören. Der französische Außenminister D e 1 b o s erklärte, die englischen Vorschläge müßten einer ernsthaften Prüfung unterzogen werden. Der polnische Außenminister Oberst Beck hob das besondere Interesse seines Landes an der Lösung des Palästinaproblems hervor. Polen wünsche aus seinen wirtschaftlichen Interessen heraus, daß Palästina ein geeignetes Einwanderungsgebiet abgebe. Beck verlangte eine schnelle Lösung im Sinne möglichst großer Einwanderungsmöglichkeiten. Schon die vorübergehende Einschränkung der Palästina-Einwanderung bedeute für die polnische Politik (der Evakuation! Anm. d. Red.) eine Störung. Nachdem der Vertreter Neuseelands im Namen der Dominions die englischen Vorschläge unterstützt hatte, erklärte der Vorsitzende der Permanenten Mandatskommission, der Belgier Pierre Orts, die Mandatskommission habe in ihrer Schlußfolgerung die Annahme des Teilungsplanes zwar als die augenblicklich einzige Möglichkeit zur Lösung des Problems bezeichnet, was jedoch die Einschränkung der Einwanderung auf 8000 Personen bis 31. März 1938 betrifft, so müsse diese als eine Ausnahmsmaßnahme betrachtet werden, da sie in Widerspruch stehe zu dem geltenden Prinzip, daß die wirtschaftliche Aufnahmefähigkeit der Maßstab für die Einwanderung sein soll. Die Einschränkung müsse nach dem 31. März aufgehoben werden, auch wenn bis dahin eine endgültige Lösung noch nicht gefunden werden sollte. Hierauf setzte der Rat ein dreigliedriges Ratskomitee, bestehend aus den Außenministern Antonescu (Rumänien), Munters (Lettland) und S a n d 1 e r (Schweden), ein, das mit der Aufgabe betraut wurde, eine Resolution auszuarbeiten. In der öffentlichen Sitzung des Völkerbundsrates vom 16. September legte der Vorsitzende dieses vom Rat eingesetzten Palästina-Komitees Außenminister Antonescu eine Entschließung vor, die einstimmig und ohne Diskussion angenommen wurde. Der Rat vertagt danach seine Entscheidung und Stellungnahme zum Palästinaproblem auf unbestimmte Zeit, „bis er in der Lage ist, das Problem in seiner Gesamtheit zu behandeln". Er betont, daß bis zu diesem Zeitpunkt das bisherige Mandat über Palästina in Kraft bleibt und daß die englische Regierung eine Prüfung des Einwanderungsproblems vorzunehmen habe; er erklärt sich damit einverstanden, daß die Britische Regierung die entsprechenden Maßnahmen zur Einwanderungsfrage trifft. Die Entschließung hat folgenden Wortlaut: „Im Hinblick auf die Erklärung der Regierung des Vereinigten Königreiches vom Juli 1937 über die Schlußfolgerungen der Kgl. Kommission für Palästina, im Hinblick auf die vorläufige Meinungsäußerung der Mandatskommission an den Rat, im Hinblick auf die von dem Vertreter des Vereinigten Königreiches in der Sitzung des Rates Restaurant Stefanie Hugo u. Julie Herlinger, geb. Zellner II., TaborstraB« 12 Tel. R 48-4-46 *^tSO Erstklassige renommierte Küche, große Auswahl. Reichhaltige Menüs von S 1.60 aufwärts. Exakte Bedienung. vom 14. September 1937 abgegebene Erklärung und der Aussprache über die Verfassung Palästinas, die in der gleichen Sitzung stattfand, in Anbetracht der von der Regierung des Vereinigten Königreiches geäußerten Absicht, das Studium des Verfassungsproblems Palästinas fortzuführen und sich besonders auf die Lösung durch eine Teilung des Gebietes zu konzentrieren, indem der Rat*an die von dem Vertreter des Vereinigten Königreiches in dieser Hinsicht über die Einwanderungsfrage abgegebenen Zusicherungen erinnert, ist der Rat damit einverstanden, daß die Regierung des Vereinigten Königreiches die besagte Prüfung vornimmt und die damit zusammenhängenden Maßnahmen trifft. Indem er ferner unterstreicht, daß das Mandat vom 24. Juli 1922 bis zu anderweitiger Entschließung in Kraft bleibt, vertagt er eine Betrachtung des Kernproblems, bis der Rai in der Lage ist, sich damit in seiner Gesamtheit zu befassen, und behält sich seine Entscheidung und Stellungnahme in der Zwischenzeit völlig vor." Der Genfer J. T. A.-Vertreter erfährt aus diplomarischen Kreisen bezüglich des weiteren Vorganges folgendes: Die britische Regierung dürfte im Laufe der nächsten Tage entsprechend der Ankündigung Edens neuerlich eine Kommission einsetzen, die sich nach Palästina begeben und die Einzelheiten des Teilungsplanes mit Vertretern der Araber und der Juden beraten wird. Es heißt, daß verschiedene Mitglieder der Kgl. Kommission, unter ihnen auch Lord Peel, diesem Gremium angehören werden. Die britische Regierung werde von den wertvollen Erfahrungen der Kommissionsmitglieder auch in der „Verhandlungskommission" Gebrauch machen. Diese Kommission wird einen ins Einzelne gehenden Teilungsplan ausarbeiten, der dem Völ- Alle Schulbücher richtige Auflagen, für antiquarische allerbilligste Preise. Größte Auswahl! Spesenfreie Zusendung. 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Nachdem das Dreierkomitee seinen Bericht an den Völkerbund unterbreitet haben wird, wird dann derselbe eine Expertenkommission einsetzen, deren Aufgabe es sein wird, die endgültige Grenzziehung der beiden zu schaffenden Staaten sowie des unter britischem Mandat verbleibenden Territoriums vorzunehmen. Man nimmt an, daß die Einsetzung dieser Kommission im J anulair erfolgen wird Sie wird ausschließlich technische Funktionen erfüllen, mit der politischen Seite des Planes jedoch nichts zu tun haben. Man erwartet, daß die Grenzziehungskommission ihre Arbeit noch vor der Tagung des Völkerbundsrates im März 1938, jedenfalls aber nicht später als bis zur Ratstagung im Mai 193S abgeschlossen haben wird.' Zionistische Vertragstreue. Unsere Leser erinnern sich wohl daran, daß die „Jasager" auf dem Züricher Zionistenkongreß, denen vor Augen gehalten wurde, daß ihre Entscheidung für den Teilungsplan den Widerstand der N i c h t zionisten in der Jewish Agency auslösen und vielleicht gar zu einer Sprengung dieser Organisation führen könnte, diese gewichtigen Beidenken mit dem Hinweis darauf beantworteten, daß im Peel-Bericht bezüglich der Verhandlungen wegen des künftigen „Judenstaates" von der Zionistischen Organisation und nicht von der Jewish Agency die Rede sei. Es ist für die Vertragstreue der Zionisten bezeichnend, daß sie diesen augenscheinlichen Kompetenzirrtum der Peel- Kommission sofort ausnützten, um den Nichtzionisten, deren finanzielle und moralische Hilfe so gewaltig viel zum Palästina-Aufbau beigetra^ gen hat, ein Schnippchen zu schlagen. Ihre hinterhältige Freude hat aber nur kurze Zeit anhalten können. Wie aus dem Protokoll der Aussprache auf der letzten Tagung der Permanenten Mandatskommission zu ersehen äst, wies Kolonienminister Ormsby Gore zur Frage der Verträge bezüglich des „Judenstaates" darauf hin, daß solche nur mit einer Regierung geschlossen werden könnten. Eine jüdische Regierung gäbe es jetzt nicht und' auch keine Regierung, die sowohl' Transjordanien wie die Araber in dem geplanten arabischen Gebiet Palästinas vertritt. Es würde daher notwendig sein, provisorische Körperschaften zum Abschluß einstweiliger Vereinbarungen zu schaffen; Verträge aber könne es erst geben, wenn die Staaten entstehen. Was die Juden betrifft, so halte er für die geeigneteste Körperschaft, mit der Verhandlungen auf der jüdischen Seite begonnen werden sollen, nicht die Zionistische Organisation, sondern die Jewish Agency, die auf Grund des Mandates zurzeit als offizielle Vertretung der Juden anerkannt ist. Sie sei die umfassendere Körperschaft. Er wisse nicht, ob die Kgl. Kommission diese Tatsache übersehen hat, aber es sei klar, daß nach dem bestehenden Mandat die Jewish Agency die für Verhandlungen zunächst zuständige Körperschaft sei.