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Die Wahrheit · 1937-04-23 · Heft 16 (23.4.1937) · page 5

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1937
Issue
Heft 16 (23.4.1937)
Date
1937-04-23
Page
– (sequence 5)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Nr, 16 — 23. April 1937 Seite 5 Weiters kritisierte der Redner, daß die Bemessung nach1 einem Fingerspitzengefühl erfolgt, nach einer Willkür, die sicherlich in den Motiven benevolent ist, die aber immer wieder zu Beschwerden gegen das ungerechte Steuersystem führt. Beraten wir den Antrag des Finanzreferenten neuerlich in der Finanzkommisston und wir werden bei dieser Beratung auch Gelegenheit haben, über die Reform des gesamten Steuerwesens uns zu einigen. Finanzreferent Dr. D. Friedmann versuchte in seinem Schlußwort die Einwände der unionistischert Redner, daß die Erhöhung des Steuermaximums die Gefahr einer allgemeinen fünfzigprozentigen Erhöhung mit sich bringen könnte, als eine Supposition hinzustellen, und erklärte, daß die kleineren und mittleren Steuerträger geschont und nur die leistungsfähigen erhöht werden würden. Diese Erhöhung veranschlagte der Firaanzreferent mit ungefähr 60 bis 70.000 Schilling. (Wir werden das festhalten.) Der Vertagungsantrag der „Union" und ihr so wohl begründetes Ersuchen, die Angelegenheit in die Finanzkommission zurückzuverweisen, um dort Gelegenheit zu einer Aussprache über die Reform des gesamten Steuerwesens zu finden, wurde abgelehnt, sicherlich unter dem Eindrucke der Worte des Herrn Finanzreferenten, der auf alle diese Einwände nur die eine Antwort wußte, daß es sich bei seinem Antrage um keine Reform des Steuerwesens handle, die nicht so dringend sei (!). Er hatte dann auch die stolze Genugtuung, daß dieser sein Antrag mit allen 22 Stimmen-der jüdischnationalen Mehrheit angenommen wurde. Dagegen hatte er ss als Präsident übersehen — und das war recht bezeichnend — den Zusatzantrag des Herrn Regierungsrat Dr. Oppenheim, daß die Auswirkung der Erhöhung des Steuermaximums sich auf die beiden nächsten Steuerkategorien beschränken solle, zur Abstimmung zu bringen, und mußte erst von Dr. Oppenheim darauf aufmerksam gemacht werden. Die Jüdischnationalen lehnten bezeichnenderweise (entgegen ihren eigenen beruhigenden Versicherungen) auch diesen Antrag als. Barrierestöcke ab. Hierauf gelangte der Antrag des Finanzreferenten! auf1 Abänderung des § 97, Absatz 3, zur Beratung, ein Antrag, von dem nicht einmal die Textierung im Vertreterkollegium vorgenommen worden war, so daß er mit einer Stilisierung ins Plenum gelangte, an der sogar Parteigenossen des Antragstellers einiges auszusetzen hatten. Diese mangelhafte Vorbereitung des Antrages, der nicht einmal der Statutenkommission Vortrag, kritisierte auch Reg.-Rat Dr. H. Oppenheim in seinen Ausführungen zu diesem Punkte, in denen er insbesondere hervorhob, daß die Staatsbehörde nie und nimmer die Bewilligung dazu geben könne, daß das ihr nach § 20 des Judengesetzes zustehende Recht, „im Falle eines unabweisbaren außerordentlichen Aufwandes für die Dauer des außerordentlichen Bedürfnisses ein die statutenmäßige Maximalhöhe übersteigendes Ausmaß der Leistungen zu bewilligen", nun auf den Kultusvorstand übergehen solle, der gemäß dem Antrag des Finanzreferenten aus eigenem zur Bedeckung eines Abganges oder eines unabweisbaren außerordentlichen Aufwandes die für das betreffende Jahr vorgeschriebene Kultussteuer um höchstens fünfzig Prozent, ohne die Staatsbehörde zu befraigen, erhöhen dürfen soll. Auf diesem Wege soll das Staatsgesetz abgeändert werden, und dazu wird wohl kaum das Einverständnis der Staatsbehörde gefunden werden können. Prinzipiell aber sind wir gegen den Antrag, weil durch diese rohe Form einer linearen Steuererhöhung die Wiener jüdischen Steuerzahler .unnotwendigerweise getroffen werden können. Wieder verwies Dr. Oppenheim auf das lehrende Beispiel des Vorialls vom 28. Dezember 1936 (siehe den anleitenden Aufsatz. D. Red.). In Erkenntnis des Umstandes daß es eben unmöglich ist einen Abgang vor Beendigung des Rechnungsjahres jemals nachzuweisen, sind wir gegen den Antrag des Finanzreferenten und beantragen auch dessen Rückverweisung in die Finanzkommission zwecks eingehender Beratung. Dr. S t i<g 1 i t z brachte ebenfalls schwere juristische Bedenken gegen den Antrag des Finanzreferenten vor. Es wiederholte sich nun das Spiel wie beim ersten Antrag. Dr. Friedmann machte sich seine Erwiderung sehr leicht, mit keinem Worte kam er zum Beispiel auf die Einwände des Herrn Reg.-Rat Dr. Oppenheim bezüglich der Umgehung der Staatsbehörde und bezüglich des bezeichnenden Vorfalles vom 28. Dezember 1936 zurück, er erklärte nur — interessanter weise sogar auf Vorstellungen seines eigenen Khtbkollegen Dr. Rosenberg — daß der Kultusvorstand ja noch die Möglichkeit habe, eine allenfalls beabsichtigte Steuererhöhung zu beraten. Interessant war, daß Dr. Friedmann, der sich zunächst absolut nicht gegen die Behauptung des Herrn Reg.-Rat Dr. Oppenheim, daß der hier mehrfach erwähnte Artikel der „Stimme" offiziell oder offiziösen Charakter trage, gewandt hatte, erst in seinen ScMußauisführungen erzählte, daß der Artikel von einem „Einsender" stamme, der einer Bezirkskommission angehöre. Es ist merkwürdig, daß dieser anonyme Einsender so genaue Kenntnisse besitzt, wie sie nur jemand haben kann, der mit den Dingen sehr vertraut ist, ja daß dieser Einsender zum Beispiel sogar den Text des Antrages des Herrn Finanzreferenten wörtlich zitiert, den nioht einmal — wie erwähnt — das Vertreterkollegium und der Kultusvonstand kannte. Der Vertagunigsantrag der „Union" wurde abgelehnt, der Antrag des Finanzreferenten wieder Häuseradministration Adolf Krall IV., Schleifmühlgasse 11 Beste Empfehlungen von in- und ausländischen Hausbesitzern mit 22 Stimmen von den jüdischnationalen Barrierestöcken angenommen. Die Kultusgemeinde ist um zwei Großtaten der Jüdischnationalen reicher, die Wiener Kultussteuerzahler aber werden um die Erkenntnis bereichert sein, daß es um so notwendiger ist, das gesamte Steuerwesen der Kultusgemeinde zu reformieren und von der Willkür und Parteilichkeit zu befreien. Die unionistischen Kultusvorsteher werden dafür sorgen. Wer sind die Machthaber in Sowjetrußland? In den letzten Monaten werden durch die vielverzweigte deutsche Propaganda immer wieder und in verschiedensten Formen Nachrichten lanciert, die führenden Persönlichkeiten des russischen Bolschewismus seien Juden und der Bolschewismus sei nichts weiter als ein Machtmittel des Judentums, um zur Weltherrschaft zu gelangen. Wir sind heute in der Lage, von best unterrichteter Seite eine Information über die wirkliche Beteiligung des Judentums an der Leitung des russischen Bolschewismus zu veröffentlichen. Die tatsächliche Regierung der UdSSR ist nicht der Rat der Volkskommissare mit Molotow an der Spitze und nicht das Präsidium des Z. I. K. (Zentrale Exekutivkomitee) . mit Kalmin an der Spitze, sondern das P o 1 i t büvr oi'j desr russischen Kommunistischen Partei (WKP). Das Politbüro faßt alle bedeutenden Entschlüsse in außen- und innenpolitischen Angelegenheiten, setzt die Volkskommissare ab, ernennt neue, bestätigt die internationalen Verträge und Abkommen usw. Keine einzige verantwortliche Handlung, die von prinzipieller Bedeutung ist, kann ohne den Beschluß des Politbüros erfolgen. Der Rat der Volkskommissare ist nichts anderes als das Exekutivorgan des Politbüros. Das Politbüro besteht jetzt aus Stalin, Molotow, Kaganowitsch, Woroschilow, Kalinin, Andreew, Kossior, Mikojan, Tschubar und Petrowskij. Kandidaten sind Postyschow, Rudrutak. Shdanow und Eiche. Dies sind die richtigen Machthaber der UdSSR, die die volle Macht in Händen haben, inwiefern man unter der gegenwärtigen faktischen Diktatur von Stalin überhaupt von einer vollen Macht reden kann. Der Nationalität nach setzt sich das Politbüro folgendermaßen zusammen: 1 Georgier — Stalin, 1 Armenier — Mikojan, 1 Jude — Kaganowitsch, 2 Ukrainer — Petrowskij und Tschubar (Wlass), 4 Großrussen — Molotow-Skrjabin, Kalinin, Woroschilow und Andreew. Das 10. Mitglied des Politbüros — Stanislaw Wikentiewitsch Kossior — stammt aus einer polnischen Familie, die aber schon ganz russtfiziert ist. Von den vier Kandidaten sind 2 (Postyschew und Shdanow) Großrussen, 1 (Rudsutak) Lette (aus dem ehemaligen Kurischen Gouvernement). Scheinbar ist auch Eiohe ein Lette. KURZWELLEN KURANSTALT „HELIA", I., das modernste Heilverfahren Auflösung des Bne Brith-Ordens in Deutschland. Vermögen des Ordens beschlagnahmt. Schwerster Schlag gegen die deutsche Judenheit. Die Deutsche Geheime Staatspolizei (Gestapo) hat den Unabhängigen Orden Bne Brith für das gesamte Deutsche Reich verboten. Die Mitteilung hierüber wurde vom Reichspropaganda-Ministerium ausgegeben, was darauf schließen läßt, daß man mit dieser Maßnahme — ebenso wie mit dem kürzlich erlassenen sechzigtägigen! Verbot aller jüdischen Versammlungen und Sportveranstaltungen in Deutschland — Wirkungen im Ausland erzielen will. Den ausländischen Journalisten in Berlin gegenüber wurde seitens des Propagandaministeriums das: Verbot der Bne Brith-Logen damit begründet, daß „ein Logenmitglied kommunistische Propaganda" betrieben habe; damit sei die ganze Organisation in die Angelegenheit verwickelt. Die- Journalisten konnten jedoch schon kurz darauf in Erfahrung bringen, daß das betreffende Logenmitglied, ein früherer preußischer Landtagsabgeordneter, zwar, wegen angeblicher kommunistischer Propaganda verhaftet, aber schon nach wenigen Stunden wieder freigelassen wurde, was mit Sicherheit darauf schließen läßt, daß der gegen ihn entstandene Verdacht sich als vollkommen grundlos erwies. Die nationalsozialistische Presse läßt denn auch die Version von dem „kommunistischen Logenmitglied" - fallen; und Reutet —• offenbar aus Verlegenheit und aus! Mangel an einer anderen zureichenden Erklärung — an, die Auflösung der Logen sei wegen „Devisenvergehen" erfolgt Bereits im Jahre 1934 kamen die Bne Brith- Logen in eine schwere Bedrängnis, als die Gestapo in einer ostpreußischen Stadt mitteilte, daß im dortigen Lokal, der Ortsgruppe der Loge Bne Brith bei einer Haussuchung kommunistische Literatur gefunden wurde. Es konnte jedoch bald darauf einwandfrei festgestellt werden, daß die Literatur von fremder Hand eingeschmuggelt worden war. Offenbar wurde schon damals ein Handstreich versucht, der zum Verbot der Logen hätte führen sollen. Was damals nicht gelungen war, war jetzt von Erfolg begleitet. Gleichzeitig mit der Auflösung der Logen ist auch das Eigentum der Logen in ganz Deutschland zu Gunsten des Staates beschlagnahmt worden. Dadurch geht ein beträchtliches Vermögen, darunter zahlreiche dem öffentlichen Wohl dienende- Gebäude und Institutionen, dem deutschen Judentum verloren. Die Bne- Brith-Logen in Deutschland und ihre Frauenverbände unterhielten sehr viele öffentliche Wohlfahrtseinrichtungen, wie Greisenasyte, Jugendhorte, Krankenanstalten, Pflegerinnenschulen, Kultureinrichtungen usw. Auch die Kosten des jüdischen Arbeitsnachweises (der übrigens seit längerer Zeit verboten ist), der Berufsumschichtung,

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