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Die Wahrheit · 1937-04-02 · Heft 13 (2.4.1937) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1937
Issue
Heft 13 (2.4.1937)
Date
1937-04-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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PIE WAHRHEIT Nr. 13 — 2. Aprü 1937 Seite 3 .....Ich kann mir nur einen Richard-Schwarz-Hut leisten sagt der Herr. „Ich will einen Hut, den Ich lange tragen kann, ohne daa er die Fasson verliert — einen Hut, dem man noch nach Jahren seine gute Kinderstube ansieht — einen Hut, der wirklich billig ist (und nicht nur wenig kostet)! .... Sie bekommen ihn in den aktuellen Farben und den unnachahmlich eigenen Formen um 26, 32, 39 Schilling — in jeder Preisklasse das Qualltatsmaximum — bei RICHARD SCHWARZ .... der Hut des Herrn .... Kärntnerstraße 53 Adlergesse 4 gründet, daß die wirtschaftliche Tätigkeit der Juden ein Unglück für die bodenständige Bevölkerung bedeute. So Vurde behauptet, daß ihre Tätigkeit Preissteigerungen bewirke. Als nach vollzogener Ausweisung der Juden Preissteigerungen sich einstellten und die Geldbeschaffung! 'ins /Stocken (geriete beantragte die Hofkammer selbst, die Juden wieder rückzuberufen. Diesmal schlössen sich auch die Stände diesem Gutachten an. Der Kaiser entschloß sich daher, einzelne besonders erprobte jüdische Personen mit Aufenthaltsprivilegien auszustatten und sie mit besonderen Funktionen zu betrauen. Der bedeutendste unter ihnen war der damals weltbekannte Samuel O p p e n h e i m e r, ein Finanzmann größten Formats. Diese Familien lebten keineswegs unter günstigen Verhältnissen, wenn sie auch temporär Reichtum erwarben. So wurde Oppenheimer durch den Mob ausgeplündert, wogegen der Kaiser mit scharfen Strafen vorging. Nach dem Tode Oppenheimers ging sein Riesenvermögen in einem Bankerott zu Grunde, der nicht von Oppenheimer verschuldet war. Kaiser Karl VI. führte eine Reglementierung durch, wobei die größten der von den Ständen und Autoren geplanten Härten gemildert wurden. So wurde wieder das Obersthofmarschallamt als Gerichtsstand für die Juden gesetzt, die stille Religionsausübung gestattet. Unter der Kaiserin Maria Theresia wurde 1753 eine Judenordnung mit sehr harten Bestimmungen erlassen. So wurde den jüdischen Aerzten und Hebammen nicht einmal bei Juden die Ausübung ihres Berufes erlaubt. Für den Zeitgeist ist es bezeichnend, daß der berühmte Arzt van Swieten selbst dieses Verbot angeregt und begründet hat. Im Jahre 1773 wurden die bestehenden Bestimmungen auf dem Gebiet der Judengesetzgebung in sorgfältiger Weise kompiliert, wobei wieder Verschärfungen bezüglich der Zahl der Aufenthaltsbewilligungen und der sozialen Stellung der Juden verfügt wurden. Die beantragte Aufrichtung eines neuen Ghettos am Salzgries wurde jedoch von der Kaiserin abgewiesen, wie denn die Kaiserin für Vorstellungen zugänglich war, bei denen sich dann manche Milderung erreichen ließ. Diese Besserung leitete eine rasche Entwicklung ein, die im Jahre 1782 unter Joseph II. zum Toleranzpatent führte. Es waren vorzugsweise praktische Erwägungen, welche zu dieser Entscheidung des Kaisers geführt haben. Die Richtung, nach welcher das Toleranzpatent hinwies, zeigt in kennzeichnender Weise das Verbot, die hebräische Sprache im Verkehr zu gebrauchen, die Abschaffung jeder Kleiderordnung, die Eröffnung wirtschaftlicher Möglichkeiten für die Juden: Pachtung von Gütern, Ausübung einiger Handwerke, weitgehende Betätigung in der Errichtung von Fabriken. Die Hofkanzlei hatte sich nicht gegen die kaiserliche Absicht ausgesprochen, hatte aber darauf hingewiesen, daß in Oesterreich die Verhältnisse nicht so reif seien, wie in Polen und Holland, wo man den Juden die volle Gleichberechtigung gab. Der endgültige Entwurf des mehrfach geänderten Patentes war von Joseph von Sonnenfels ausgearbeitet worden. Im ganzen fielen die meisten der den Juden auferlegten Beschränkungen weg, auch das Verbot das Besuches von Hoch- und Kunstschulen: bestehen blieb: das Verbot der Gemeindebildung, der Synagogenbau (nur das Bethaus war gestattet), die Vermehrung der Ansiedlung, die Erwerbung des Bürger- und Meisterrechtes, der Güter- und Häusererwerb. Erst später hat Joseph I. den Erwerb von Staatsgütern gestattet. Im Jahre 1791 fielen in Frankreich alle Unterschiede der Bürger fort. Preußen folgte bald nach. Man sieht daraus, daß auch der Feuergeist Joseph II. unter den gegebenen Verhältnissen nicht soweit gehen konnte, als manche andere Staaten. Leopold II. verfügte einige, aber nicht entscheidende Einschränkungen, gab aber nicht allen diesbezüglich gestellten Anträgen der Hofkanzlei statt. Im wesentlichen hat Leopold II. am Toleranzpatent nichts geändert, obwohl er ansonsten viele Verfügungen seines Vorgängers rückgängig gemacht hatte. Leopold II. hat sogar manche weitere Erleichterungen gewährt. Gegeii das Gutachten der Prager Universität hat er die Erwerbung des juridischen Doktorates und die Ausübung der Advokatur für jüdische Kandidaten gestattet. Auch ein Einspruch der Obersten Justizstelle konnte diese Entschließung nicht abändern. Unter Franz II. trat ein Rückschlag ein. Dem Ansturm gab aber auch Franz II. nur teilweise nach, vor ailem lehnte er den numerus clausus und das Ghetto ab. Inzwischen änderten die jüdischen Bittschriften ihre Zielrichtung. Sie forderten nun statt der Toleranz die Gleichberechtigung. Kaiser Franz II. hat die Gewährung der Gleichberechtigung nicht abgelehnt, sondern nur aufgeschoben. Im Jahre 1849, in der Maiverfassung, wurde dann die Gleichberechtigung von Kaiser Franz Joseph I. gegeben, durch Gewährung der politischen Bürgerrechte, Zulassung zu den öffentlichen Aemtern und das Recht, Gemeinden zu bilden. Nach einigen Schwankungen wurde dann mit der Verfassung des Jahres 1867 die Gleichberechtigung aller Staatsbürger staatsgrundgesetzlich verankert. Unter Kaiser Franz Joseph I. sind die Juden auch praktisch in die Reihen der freien Bürger getreten. Kaiser Karl hat diese Linie beibehalten. Zusammenfassend ist zu sagen, daß das Schicksal der Juden in Oesterreich sich ganz anders gestaltet hätte, wenn es von der Bevölkerung, von den Ständen und Behörden allein abgehangen wäre, deren Gegner- UNION-KLUB (Klub der Mitglieder und Freunde der „Union ästerr. Jaden") Wien L, Schottenring 25 Telephon A-19-2-77 Mittwoch, den?. April 193?, 20 Uhr, LITERARISCHER ABEND gemeinsam veranstaltet vom UNION¬ FRAUEN-KLUB und der JUGEND-UNION ERNST LI SS AU ER liest aus eigenen Wecken PROGRAMM GEDICHTE AUS „ZEITENWENDE" (1932—1936) DÖBL1NG (Mamiskr.) J KLEINE. BEGEGNUNGEN (aus „Glück in Österreich") /^l^KONSULTATION Erzählung (Manuskript) / HEITERE GEDICHTE (Manuskript) Entree S 0.80 / Jugend S 0.50 schaft durch keine sachlichen Erwägungen gehemmt wurde. Diese sachlichen, aus dem Staatsinteresse abgeleiteten Erwägungen wurden aber von den habsburgischen Landesfürsten angestellt und nach Möglichkeit durchgesetzt. Nach Möglichkeit, weil auch die Herrscher in ihrer Macht begrenzt und bedingt waren. Im Großen und Ganzen setzten die habsburgischen Herrscher auch in der Judenfrage die den Zeitverhältnissen angepaßte Idee des Rechtsstaates durch. In der Gegenwart werden wieder Instinkte aus der Vergangenheit rege, die dieser historische Ueberblick wachruft, und das aus Beweggründen, die jetzt naturwissenschaftlich gerechtfertigt werden, obwohl sie offenbar noch ebenso wirtschaftlicher Natur sind, wie damals. Gerade dann, wenn solche Strömungen rege werden, fehlt besonders die Autorität des Monarchen, der imstande und berufen ist, Zeitströmungen auf ihr rechtes Maß zurückzuführen, welches die Grundsätze der Gerechtigkeit und die Interessen der Staatsgesamtheit erfordern. Oesterreich im besonderen muß darauf bedacht sein, die ihm gemäße Entwicklung nicht durch wesensfremde Einflüsse stören zu lassen. Einflüsse, die Oesterreich nicht gemäß sind, dürfen hier nicht zum Durchbruche gelangen. Die Heimkehr des angestammten Herrschers in die Wiener Hoiburg ist die sicherste Garantie dafür, daß Oesterreich auch in diesen Zeiten seinen österreichischen Weg weitergeht, den die letzten Kaiser aus dem Hause Oesterreich gegangen sind, bis das Unglücksjahr 1918 das Haus Oesterreich aus Oesterreich vertrieben hatte. Reg.-Rat Dr. Hermann Oppenheim dankte Herrn v. W i e s n e r, dessen Ausführungen von der überaus stark besuchten Versammlung mit lebhaftem Beiiall aufgenommen wurden, herzlichst für seinen sehr interessanten Vortrag. Budgetdebatte im Wiener Kultusvorstand. Am 24. und 25. v. M. wurde in zwei öffentlichen Plenarsitzungen des Wiener Kultusvorstandes der Voranschlag für das Jahr 1937 behandelt und verabschiedet. Eingeleitet wurde die Debatte durch ein Referat des Präsidenten Dr. D. Friedmann, der bekanntlich auch zugleich Finanzreferent der Kultusgemeinde ist. Aus dem Ziffernmaterial heben wir hervor, daß den präliminierten Gesamteinnahmen von S 6,007.000.— Ausgaben von S 6,311.000.— gegenüberstehen, so daß mit einem Defizit von S 304.000.— gerechnet wird. Im Gegensatz zu langjähriger bewährter Uebung lagen diesmal bei den Budgetberatungen, wiewohl sie erst Ende März stattgefunden haben, statt — wie statutarisch vorgesehen — in den letzten Monaiten des vorangegangenen Jahres, die Ergebnisziffern des Jahres 1936 nicht vor. Der Rechnungsabschluß pro 1936 soll erst in einem späteren Zeitpunkt behandelt werden; die Budgetvorlagen, die nur wenige Tage vor den Budgetberatungen den Mitgliedern des Kultusvorstandes zugegangen waren, enthielten aber die voraussichtlichen Ergebnisziffern des Jahres 1936< die folgendermaßen lauten: Die Ausgaben betrugen 6,837.865.—, die Einnahmen S 6,813.770.—, so daß das Defizit des Jahres 1 936 sich auf S 2 4.0 9 5.— b e 1 ä u f t. Bemerkenswert sei, so hob der Präsident in seinem Referate hervor, der starke Rückgang der Einnahmen auf fast allen Gebieten, auch bei den Bethausspenden und beim Erlös aus den Bethaussitzkarten, im Spital und Altersheim, in welch ersterem sich die Verpflegskosten pro Tag von S 12.30 im Jahre 1934 auf S 14.97 im Jahre 1936 erhöhten. Als Speziaireserve für die Subventionierung der Bethausvereine und des Schul- und Unterrichtswesens wurden je S 20.000.— ins Budget eingebaut. Der Finanzreferent erklärte es schließlich als notwendig, daß das Steuermaximum von S 6000.— auf S 9000.— erhöht werde. Wohl bezahlen nur 6 Personen diese Höchststeuer, aber eine solche Maßnahme kann, so meinte der Herr Finanzreferent, eine Erhöhung der bei der Steuerbemessung angewendeten „unsichtbaren Skala" und damit eine Erhöhung der Eingänge bringen. Weiters beantragte der Herr Finanzreferent, den § 97 der Statuten, nach dem der Kultusvorstand berechtig* ist, in einem Budgetjahre, in dem das vereinfachte Steuerverfahren angewendet wurde, einen Steuerzuschlag vorzuschreiben, dahin abzuändern, daß dieser Steuerzusehlag in jedem Jahre beschlossen werden kann, wenn sich im Laufe des Budgetjahres ein ungedeckter Abgang ergeben sollte. Der Präsident schloß sein Referat mit der Bitte, die Vorlage mit Ernst und Sachlichkeit z<: prüfen und der Gemeinde die Mittel an die Hand zu geben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe braucht. „Ich bitte Sie", sagte der Präsident wörtlich, „sich zu gemeinsamer Arbeit im Interesse der Juden Wiens zu vereinigen." Der Sprecher der unionistischen Fraktion des Kultusvorstandes, Dr. Maximilian S t i g 1 i t z, knüpfte an diese Worte des Kultuspräsidenten an und gab seiner Genugtuung darüber Ausdruck, daß dieser Appell die gleiche Tendenz besitze wie die Ermahnung, die Doktor Siiglitz 'in seiner Eigenschaft als Alterspräsident in der konstituierenden Sitzung des neuen Kultusvorstandes ausgesprochen habe, nämlich alles zu vergessen, was die Parteien im Laute des Wahikampies getrennt hat. und gemeinsam für den Frieden in der Gemeinde zu arbeiten. Diese Ermahnung ist leider nicht beiolgt worden, es herrscht eine Unruhe in der Kultusstube, eine Unruhe, die auch auf die jüdische Bevölkerung übergreift. Dabei ist der Frieden so leicht herzustellen; es gibt ein einziges Mittel hiefür und das ist die strenge Einhaltung des Judengesetzes vom Jahre 1890 und des Statuts der Kultusgemeinde, die nach diesem Gesetze und nach ihren Statuten einzig dazu beruien ist, für die religiösen Bedürfnisse ihrer Angehörigen zu sorgen und die dem Wohle der Armen, Kranken, Greise, Kinder, Witwen und Waisen gewidmeten Anstalten zu erhalten und auszubauen. Die Politik aber ist ein Unsegen für uns alle, sie allein trennt uns. Der Redner wollte sich nun mit einigen Personalfällen, in denen die Entscheidung der jüdischnationalen Mehrheit nur vom politischen Gesichtspunkt erfolgt ist, beschäftigen, der Präsident aber unterbrach diese Ausführungen des

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