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Die Wahrheit · 1937-04-02 · Heft 13 (2.4.1937) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1937
Issue
Heft 13 (2.4.1937)
Date
1937-04-02
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Nr. 13 — 2. April 1937 DIE WAHRHEIT SecLUx^ue, K&leUv^ -Jwv 3CeM*/^,KWßrt'ri/ n.KWk x^t % W&üatYv <£/mS\fcnhwi J2hsX- S/ßi&S&t k(8^0ken£e/i$ uWi .,b eo,.3 Wir empfehlen die guten, modernen herz zu kümmern, werden wir so lange unseren Mitgliedern und Anhängern nahelegen, ihre Beiträge für den Keren Hagessod einzustellen und sie lieber dem Keren Hajischuw, deir zionistischen Organisation der Frommen, zuzuwenden, bis wir eine Aufklärung über dieses sonderbare, dem Prinzip der Balfour-Deklaration, der sogenannten „magna Charta" der jüdischnationalen Zionisten, ins Gesicht schlagende Verhalten der Jewish Agency und der zionistischen Exekutive erhalten haben werden. Wir machen öffentlich diesen zionistischen Organisationen zum Vorwurf, daß sie das Prinzip der Nichteinmischung in die innerjüdischen Angelegenhelten der Juden in ihren Heimatländern verletzt haben, daß sie eine Personalangelegenheit der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde, deren Lösung im Sinne der Friedmann- und Stridoer-Zäonisten von tejnem großen! Tel der Wiener jüdischen Bevölkerung, gleichgültig ob zionistisch oder unionistisch, als Mißbrauch der Mandate im Parteiinteresse, als Abgehen von den traditionellen Grundsätzen der Reinheit und Sauberkeit in der Verwaltung der Israelitischen Kultusgemeinde Wien angesehen wurde, als eine Angelegenheit des Zionismus erklärt haben und sechs zionistische Mandatare gezwungen haben, statt — ihrer freien Meinung entsprechend — gegen Löwenherz zu stimmen, sich der Abstimmung zu enthalten und dadurch die Bestellung des Herrn Dr. Löwenherz zum definitiven Amtsdirektor zu ermöglichen. Wir haben der Bestellung des Herrn Dr. Josef Löwenherz zum Amtsdirektor nichts andejres entgegenzuhalten, als wir in jener Zeit vorgebracht haben, da der Gedanke der Bestellung des Vizepräsidenten Dr. Löwenherz zum Amtsdirektor auftauchte. Als die Friedmann- und Stricker-Ziomästeii, mit einem Worte, die Löwenherzier, nach dem Wahlergebnis des Jahres 1932 unser Erbe in der Kultusgemeinde antraten, konnten wir ihnen keine großen Reichtümer — die Inflation und der Krieg hatten sie zerstört — wohl aber einen geordneten Haushalt und ein unschätzbares Gut, den makellosen Namen der Gemeinde und die niemals auch nur durch einen Hauch getrübte Tradition des Kultusvorstandes übergeben, daß die Ehrenämter der Präsidenten, Vertreter und Kultusvorsteher ausschließlich im Interesse unserer Wiener Glaubensgenossen ohne Ansehen der Person, ohne jedes Eigeninteresse übernommen und ausgeübt werden. Der Hitier'sche Programmpunkt „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" war in dieser Gemeinde keine neue Offenbarung, sondern eine traditionelle Sdbstverständlicruceit. Was haben die Löwenherzäer mit dem ihnen hmterlassenen kostbaren Gut in den vier Jahren ihres Parteiregimes getan? Sie haben es vergeudet, es veräußert und zum Teil in Geld umgesetzt, um ihre Parteigänger zu belohnen. Sie haben den Kultusvorsteher Rath mit Nachsicht jeder Qualifikation zum Direktor der Bibliothek, zum Nachfolger des Reg.-Rates Doktor Bernhard Wachstein gemacht. Sie haben erst unlängst wieder Herrn Doktor Buchband zum Vorstand der Ohrenabteilung des israelitischen Spitals bestell*, weil er Jüdischnairionaler ist. Und nun haben sie das Gebäude der Herrschaft ihrer Partei dadurch gekrönt, daß sie den Parteiführer selbst zum definitiven Amtsdirektor bestellt, haben1. Unsere sachlichen Gründe bleiben unverändert aufrecht: a) Die Kultusgemeinde brauchte keinen neuen Amtsdirektor; aber Dr. Löwenherz brauchte eine ihn auf Lebenszeit versorgende pensionsberechtigende Stellung. b) Die Bestellung eines Amtsdirektors oder irgendeiner Stelle in der Kultusgemeinde darf nicht Gegenstand eines politischen Geschäftes sein. (Stricker Vizepräsident gegen Löwenherz Amtsdirektor). Das widerspricht dem Ernst und der Sachlichkeit bei Führung der Geschäfte. c) Die Ausschreibung der Amtsdirektorstelle war eine Farce, weil jedermann das Ergebnis von «GER Auto-u. Motprraaschulen Wien 8. Heudeggergasse 18 vo,imiherein klar war und eine Zusicherung der Stelle am Dr. Löwenherz vor der Ausschreibung erfolgte. d) Ein Kultusvorstand muß von der Bewerbung um eine Stelle in der Kultusgemeinde ebenso ausgeschlossen sein, wie von jedem Vertragsverhältnis mit der Gemeinde. Nicht politische Freundschaft darf entscheiden und nicht der persönliche Einfluß eines Kultusvorstehers, sondern Objektivität und Gerechtigkeit. e) Das Budget der Gemeinde wird überflüssigerweise durch die Anstellung des Dr. Löwenher belastet; nach Berechnung eines Versicherungsmathematikers um mehrere hunderttausend Schilling. f) Ein großes Unrecht wird dem Beamtenkörper zugefügt Ehrgeiz und Ambition wird erstickt, die Disziplin gefährdet und die Politisierung des Beamtenkörpers begünstigt. Entgegen dem napoleonischen Worte wurde allen Beamten der Marschallstab aus dem Tournister genommen. g) Uns wurde zum Vorwurf gemacht, daß wir uns wegen eines unserer Meinung nach ungesetzlichen Vorganges an die zuständige österreichische Aufsichtsbehörde gewendet haben. Wir halten fest, daß die Weltorganisation des politischen Zionismus von den Löwenherziern zu Hilfe gerufen wurde, um auf die freie Entschließung der Cafe Pension Echsfein Semmering Kultusvorsteher einen Zwang auszuüben, was auch gelungen ist. Eine wichtige Entscheidung des Wiener Kultusvorstandes erfolgt demnach auf Befehl der zionistischen Exekutive. Wir enthalten uns jedes Urteils über die persönliche Qualifikation des Herrn Dr. Josef Löwenherz, weil wir nicht gegen seine Person, sondern für die Reinheit der Verwaltung das Wort führen. Im Interesse dieser Grundsätze haben wir noch einmal gewarnt, sich nicht nur von Parteiinteressen, sondern von der Wahrung des Ansehens und der Würde der Gemeind e leiten zu lassen. '; \\H Auch unsere letzte aus aufrichtigem Herzen kommende Warnung wurde nicht beachtet und so wird das Regime der Löwenherzier dauernd mit dem Makel belastet sein, die Objektivität und die Reinheit aus der Verwaltung der Israelitischen Kultusgemeinde Wien hinausgetrieben zu haben. Wir haben den Herren vor Augen geführt, daß die Bestellung des Herrn Dr. Josef Löwenherz zum defin)irj)v}en Amtsdirektoir; bestenfalls mit 16 von 36 Stimmen bewerkstelligt werden kann, daß also trotz der angewandten Mittel drei Stimmen auf die absolute Majorität fehle«. Alles vergeblich. Auch am 4. Februar 1936 wurde die provisorische Bestellung zum Amtsdirektor mit nur 16 Stimmen vorgenommen. Die Zahl der Stimmen hat sich also trotz aller angewandten Mittel nicht vermehrt. So wurde also mit einer Minorität Herr Dr. Josef Löwenherz der Israelitischen Kultusgemeinde Wien als definitiver Amtsdirektor aufgezwungen. Die Majorität der Wiener Juden lehnt seine Bestellung zum definitiven. Amtsdirektor ab, die Folgen seiner Bestellung fallen auf die Friedmann- und Stricker-ZIonisten. Die Juden und das Haus Österreich. Am 30. März 1. J. hielt der geschäftsführende Präsident des „Eisernen Ringes", der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister a. D. Dr. Friedrich Ritter v. W i e s n e r im Festsaal des Niederösterkum der „Union österreichischer Juden" einen Vortrag über „Die Juden und das Haus Oesterreic h". Der Vortragende, der vom Vorsitzenden Reg.-Rat Dr. Hermann Oppenheim herzlichst begrüßt wurde, wollte, wie er ausführte, an Hand einer gedrängten historischen Uebersicht über die während der letzten fünf Jahrhunderte von den habsburgischen Herrschern gegenüber den Wiener Juden beobachtete politische und rechtliche Haltung ein Tatsachenbild entrollen, welches dartun sollte, in welcher Weise auf dem zentralen Wiener Boden die Herrscher aus dem Hause Habsburg unter den jeweils gegebenen Verhältnissen die rechtliche und tatsächliche Stellung der Juden geregelt hatten. In den Jahrhunderten des ausgehenden Mittelalters wurden die Juden hier, wie anderwärts, als Fremde nach Fremdenrecht behandelt. Die Grundlage bildete immer das durch den Landesfürsten erteilte, zeitlich begrenzte Recht auf Ansiedlung oder das Ansiedlungsverbot bzw. die Ausweisung. Nachdem die Juden unter Herzog Albrecht V. 1420 aus Wien verwiesen und ihre Vermögenschaften eingezogen worden waren, wurde ihnen schon 30 Jahre später durch Privilegien die Ansiedlung wieder gestattet. Mit Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Bedeutung, speziell auf dem Gebiete des Handels und des Geldwesens erteilten die Herrscher einzelnen Juden solche Privilegien, und zwar gegen den Widerstand der niederösterreichischen Stände und der Wiener Bürgerschaft, welche die wirtschaftliche Konkurrenz der Juden fürchteten. Im Jahre 1536 erließ, gegen die gleichen Widerstände, Kaiser Ferdinand I. eine Judenordnung. Diese Regelung wurde auch von Kaiser Maximilian II. eingehalten, der die gleiche Politik beobachtete, indem er 1571 weiteren sieben Judenfamilien die Ansiedlung in Wien gestattete. Aber im Jahre 1572 erfolgte im Hinblick auf politische Beschuldigungen die Ausweisung eines Teiles der inzwischen in Wien angesiedelten Juden. Zehn Jahre später wurde die Rechtsstellung dieser verbliebenen Familien als „hofbefriedete Juden" geordnet: sie wurden einer speziellen Rechtsordnung außerhalb der allgemeinen Verwaltung unterstellt. Ferdinand IL, der Kaiser der Gegenreformation zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges, gewährte neue Privilegien wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der Juden, die in den Kriegsjahren besonders augenscheinlich wurde, wo sie als Geldgeber, Heereslieferanten und Verwalter des Münzwesens ansehnlichen Einfluß hatten. Der Kaiser schützte diese Juden auch gegen die Stände, Behörden, Soldaten und gegen den Pöbel. Im Jahre 1620 wurde der Synagogenbau und die Wahl von Vorstehern, Richtern und Rabbinern der jüdischen Siedlung in Wien durch kaiserliches Privileg gestattet. Kaiser Ferdinand IL hat alle diese Privilegien auch gegen besondere Schikanen aufrechterhalten. So mußte er einschreiten, als man den Juden durch Wohnungskündigungen an den Leib rücken wollte. Im Jahre 1624 wurden den Juden weiters durch kaiserliches Patent der Erwerb von Grund und Boden und die Erbauung von Häusern im Unteren Werd (in der heutigen Leopoldstadt) gewährt Die Juden durften nach ihren religiösen Vorschriften leben und wurden einer Hofgerichtsbarkeit unterstellt. Sie konnten eigene Schulen und auch Privathäuser errichten und im Eigenbesitz halten. Weitgehende Sicherungen sollten die Juden in wirtschaftlicher Hinsicht gegen Angriffe der Stände und Behörden schützen und ihnen wirtschaftlichen Aufschwung ermöglichen. Umgekehrt wurden strenge Maßnahmen getroffen, um eine Ausweitung der Geschäfte ins Wucherische hintanzuhalten. Ein soziales Zusammenwachsen der Wiener Juden mit der christlichen Bevölkerung wurde damals durch kirchliche Maßnahmen des Kardinals Kiesel verhindert Der Thronwechsel wurde von den Ständen und Behörden zu neuen scharfen Vorstößen benutzt. Ferdinand III. erließ 1638 trotzdem einen neuen Schutzbrief, wies Ausschreitungen zurück und erweiterte 1652 die Privilegien, die eine Ordnung des jüdischen Gemeindewesens gefördert haben. Leopold I. bestätigte die Privilegien und hat anläßlich der Türkengefahr den Juden gegen Proteste die Flucht in die geschützte Stadt erlaubt. Zahlreiche Eingaben und Bittschriften forderten die Ausweisung der Juden. Die Jahre 1669 und 1670 brachten schließlich auch die Ausweisungsbefehle. Die Gründe für diese Entschließung liegen offensichtlich auf weltanschaulichem Gebiet Wohl hatte ein Bericht der Hofkammer das Begehren nach Ausweisung der Juden damit be-

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