Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 5 (5.2.1937)
- Date
- 1937-02-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Nr. 5 — 5. Februar 1937 DIEWAHRHElT sei man daraufgekommen, daß mit der Unterscheidung der menschlichen Rassen nach ihrer Hautfarbe die Rassenfrage nicht ihr Auslangen finde. Durch die Verbindung der Rassenwissenschaft rnit der J u d e n f r a g e sei daraus ein Poiitikum entstanden, und es sei besser, die Frage ohne jedes Vorurteil zu behandeln, als ihr aus dem Weg zu gehen. Und da der Mann einmal im Zuge war, ging er der Frage wirklich nicht aus dem Wege, sondern dozierte kräftig weiter und kam zu dem dezidierten Schlüsse, daß die Meinung falsch sei, zwischen einem im deutschen Geiste erzogenen Juden und einem deutsdiblütigen Arier sei kein Unterschied. Es bestünden vielmehr sehr wesentliche Divergenzen in der seelischen Struktur und im Charakter. Mit Verlaub — woher weiß das der Herr Richter so genau und unfehlbar? Ein Richter ist gewiß die höchste Autorität in bezug auf das Strafgesetz und das bürgerliche Gesetzbuch, aber in . Fragen des Rassengesetzes kann er unmöglich kompetenter sein als die Theoretiker dieses vieluinstrittenen Faches. Wenn sogar der Rassenpapst Günther in sedner „Kleinen Rassenkunde Europas" vom Jahre 1925 zugeben mußte: „Heute ist die Bezeichnung ,arisch4 wissenschaftlich unbrauchbar geworden und ihre Anwendung ist zu widerraten", so sollten österreichische Richter der Versuchung, auf diesem noch völlig nebulosen Gebiete apodiktische Urteile mit allgemeinem Geltungsanspruch zu fällen, im Interesse ihrer eigenen Autorität lieber in weitem Bogen ausweichen. Gerade in dem speziellen Falle, der das Wiener Zivillandesgericht beschäftigte, ist es höchst lächerlich, von Gegensätzen der seelischen Struktur zu sprechen, denn die Ehe scheiterte nicht an inneren, sondern an äußeren Schwierigkeiten: Da der Mann fürchtete, in seiner Eigenschaft als kaufmännischer Vertreter durch das Zusammenleben mit einer jüdischen Frau geschäftlich Ruin zu erleiden, gingen sie bereits früher auseinander und in diese Zeit fällt auch ein vom Mann begangener, von der Frau tolerierter Ehebruch. Diese Aufführung des Mannes hat sicherlich nichts mit Charakter zu tun. sondern eher mit dem — Gegenteil! Wären innere Gegensätze zwischen diese Frau und diesen. Mann getreten, dann haften sie nicht noch einmal versucht, das Zusammenleben wieder aufzunehmen. Es ist nach den oben geschilderten Erlebnissen kein Wunder, daß der Versuch mißlang und daß dessen Aussichtslosigkeit den bereits heillos einander entfremdeten Gatten nach zwei Monaten endgültig klar war. Außer „rassischen" Gegensätzen wurden hiefür noch andere Gründe angeführt, zum Beispiel, daß die Frau Kinder haben will, der Mann nicht, daß die Frau Medizin studiert und es der Mann nicht will. Dem Ehetrennungsbegehren wurde stattgegeben und das war das einzige Erfreuliche an dieser Verhandlung. Jetzt darf der Mann, befreit von den Banden einer rassisch diffamierenden Ehe, seinen „schöpferischen arischen Geist" wieder ungehindert als Handelsagent zur Geltung bringen, während die jüdische Frau hemmungslos ihren „parasitären" Neigungen für die medizinische Wissenschaft leben wird . . . Die besten EiSBBHlTSl-UlSeltVilH 3mal täglich frisch bei litEt,WlULFrill[5l[i|!3ä Unter Aufsicht des Rabbinates der Adas-Jisroel-(Schiffschul). Ausgezeichnete Küche, zivile Preise und sorgsamste Bedienung. A la Carte-Speisen und Menüs von S 2.— aufw. Hochzeiten, Diners und andere Festlichkeiten werden in und außer Haus elegantest ausgeführt. I Ein katholisches Organ, die „Salzburger C h r o n i k", knüpft folgende Besorgnisse an das oben geschilderte Verhalten des Richters in dieser Sache: „Dem Gesetze nach ist es Sache des Richters, zu beurteilen, ob und welche Momente zur Feststellung der Tatsache einer sogenannten »unüberwindlichen Abneigung* hinreichen. Hierin wird der subjektiven Gefühlswelt des Richters immer ein großer Betätigungsraum zugestanden werden müssen. Daß aber ein österreichischer Richter die Grundlage der unüberwindlichen Abneigung in der Rassenverschiedenheit der beiden Eheleute erblickt, ist nicht ganz bedeutungslos. Es beweist nicht, daß der Richter ein Nazi sei, wie der Volksmund in diesem Falle vielleicht zu urteilen geneigt sein könnte, sondern es beweist, wie irgend ein fremdes, importiertes Gedankengut langsam in de österreichische Geisteswelt einzudringen droht. Heute ist das Schlagwort von der Rasse billiges Universalmittel. Aber wohin wird oder kann eine der Wissenschaft entlaufende Praxis einst führen?" Die polnische Judenfrage. ■In „Tlmef-Interview mit Minister Beck. Die New Yorker „Times" bringen ein längeres Interview ihres Genfer Korrespondenten mit dem dort weilenden polnischen Außenminister Oberst Beck über das polnische Emigrationsproblem Minister Beck erklärte, das jüdische Emigrationsproblem sei durch die ökonomischen und sozialen Verhältnisse in Polen bedingt; die politische Seite des Problems sei von geringer Bedeutung. Wenn der wirtschaftliche Druck aufhört, werde sich der politische Antisemitismus von selbst erledigen. Die Regierung — so versicherte Minister Beck — ist entschlossen, die Exzesse zu unterdrücken und die Sicherheit aller Bürger zu garantieren. New Yorker Bischoff Mannlng: „Evakularungsplan eine unerhörte Ungerechtigkeit". Der American Jewish Congress hielt in New York eine Konferenz ab, um gegen die Behandlung der Juden in Polen zu protestieren. Zahlreiche amerikanische Geistliche und über hundert Mitglieder des amerikanischen Parlaments hatten an die Konferenz Sympathiekundgebungen für die polnischen Juden gerichtet. Der New Yorker Bischof William Thomas M a n n i n g bezeichnete in seiner Kundgebung die Aus Wanderungspläne der polnischen Regierung als unglaublic.h. Eine solche Massenaustreibung, schrieb Bischof Manning, wäre eine unerhörte Ungerechtigkeit und würde der jüdischen Bevölkerung Härten und Leiden auferlegen, die sich nicht mit Worten schildern lassen. Der Sekretär des Landesrates der Churches of Christ, Samuel Cavert, erklärte, die gegenwärtigen Verhältnisse in Polen seien „eine Herausforderung für jeden Freund von Gerechtigkeit und Menschenrecht". Die Lage des Jüdischen Handels in Polen. Bei Behandlung des Budgets des Handelsministeriums in der Budgetkommission des Sejm wies der jüdische Deputierte Minzberg darauf hin, daß kaum fünf Prozent der Bevölkerung Polens im Handel tätig ist; diese Tatsache führe alle Behauptungen der Antisemiten, daß der jüdische Handel eine abnorme Erscheinung in der Wirtschaft sei, ad absurdum. Durch den antijüdischen Wirtschaftsboykott ist der allgemeine Umsatz stark gefallen, die gesamte Wirtschaftsenergie ist gesunken. Die staatlichen und staatlich kontrollierten Banken verweigern den jüdische« Kaufleuten die Kredite. Genau so wie man in Uebersee überschüssigen Kaffee ins Meer schüttet, tötet man in Polen die menschliche Energie ab. Neunzig Prozent des Butterexports werden von den initiativlosen Kooperativen besorgt. Zur Mitarbeit bei den übrigen zehn Prozent erhalten Juden ebenfalls keinen Zutritt. Wir haben vorausgesagt, daß durch die Einschränkung des Schächtens eine Katastrophe für die Vieh- und Fleischwirtschaft kommen wird. Die ist eingetreten, der arme Bauer leidet. Doch die Judenfeinde wollen daraus nichts lernen. — Minzberg wurde mit einer Strafe von 50 Zloty belegt, weil er Frau Prystor, die Initiatorin des Schächtverbots, eine „launenhafte Dame" genannt hatte. Jüdische Ehrenkompagnie beim Königsbeauch in London~East End. In dem Programm für den Besuch des englischen Königspaares in London-East End am 13. Februar ist u. a. eine Ehrengarde von vier Kompagnien vorgesehen. Eine dieser Ehrenkompagnien wird von dem Verband der ehemaligen jüdischen Kriegsteilnehmer gestellt. Das Königspaar wird eine der großen Synagogen während des Hauptgottesdienstes besuchen. Fürsorgeeinrichtungen für Juden in Deutschland nicht steuerbefreit. Der Reichsfinanzhof hat in einem Urteil vom 10. Dezember 1936 eine Entscheidung auf Grund des kürzlich neu gefaßten § 18 des Steueranpassungsgesetzes gefällt. Nach der Neufassung vom 1. Dezember 1936 sind als mildtätig nur solche Zwecke anzusehen, die ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet sind, bedürftige deutsche Volksgenossen zu unterstürzen. Damit sei zum Ausdruck gebracht, daß die rasse- und blutmäßige Zugehörigkeit im deutschen Volke entscheidet. Juden seien keine deutschen Volksgenossen. Die Steuerbefreiung wegen Verfolgung mildtätiger Zwecke komme sonach für den beschwerdeführenden Verein, eine israelitische Kinderheilstätte, nicht in Betracht. Die Abänderungsbestimmung sei mit ihrer Verkündung in Kraft getreten und komme auch für Tatbestände in Frage, die in der Vergangenheit liegen. Sie folge der Rechtsentwicklung und stelle lediglich klar, daß eine Steuerbefreiung wegen Unterstützung von Juden der nationalsozialistischen Weltanschauung nicht entspricht. Rasseninstinkt. Das Tschechoslowakische Preß-Büro teilt mit: Der 38jährige Georg Preuß, ein scharfer Antisemit, der auf offener Straße einen Zusammenstoß mit einer Gruppe von Spaziergängern von orientalischem Aussehen hervorgerufen hatte, wurde in Berlin zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte die Spaziergänger auf das gröblichste insultiert und, da er sie für Juden ansah, ihnen gedroht, daß man sie aus dem Lande hinausjagen werde. Die insultierten Spaziergänger waren aber ein Legationssekretär der Gesandtschaft des Irak in Berlin und zwei türkische Freunde desselben, die dann gegen Preuß die Klage erhoben. Die Blätter verschleiern den Sachverhalt, indem sie lediglich mitteilen, daß Georg Preuß zwei Ausländer ohne Grund in grober Weise beleidigt habe. Ein plumper Schwindel der „Ungarischen Pfeilkreuzler". In den Straßen von Budapest wurden P1 akate angeschlagen, in denen die jüdische Bevölkerung im Namen einer „Internationalen jüdischen Liga" aufgefordert wurde, christliche Geschäfte zu meiden. Unterzeichnet waren diese Plakate, auf denen der Drucker nicht angegeben war, mit „Die orthodoxe jüdische Jugend von B u d a p e s t". Die polizeiliche Nachforschung hat ergeben, daß diese Plakate im Auftrag einer Gruppe der antisemitischen „Pfeilkreuzler" hergestellt und angeschlagen worden waren. Die Schuldigen werden sich vor Gericht zu verantworten haben. David Frankfurter im Gefängnis. In der jüdischen Presse wurde durch die J. T. A. die Nachricht verbreitet, daß Frankfurter lebensgefährlich erkrankt sei und ins Spital geschafft wurde. Diese Nachricht ist falsch; Frankfurters Befinden ist, soweit dies überhaupt möglich ist, zufriedenstellend. Er arbeitet, laut einem Interview mit seinem Bruder in einer Pariser Zeitung, im Gefängnis von Chur an einem Webstuhl. Er habe von nah und fern zahlreiche Briefe erhalten, Blumen und Schokolade wurden ihm in großen Mengen zugestellt. Er darf momatlich nur einen Brief beantworten und der ist für seinen Vater bestimmt. Er hat seinem Bruder, der ihn im Gefängnis besuchte, den Wunsch ausgesprochen, ein Tnach und medizinische Bücher in deutsch zu bekommen. Diese hat er nun erhalten. N. Ahronson, ' der bekannte Bildhauer, hat ihm eine prachtvolle Künstausgabe des Tnach übersandt, ferner erhielt er von Schalom Asch den Roman „Der Tehillim- Jude" mit einer hebräischen Widmung. Die Frau Schwarzbarts sandte ihm von Paris aus einen warmen Pullover.