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Die Wahrheit · 1937-02-05 · Heft 5 (5.2.1937) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1937
Issue
Heft 5 (5.2.1937)
Date
1937-02-05
Page
– (sequence 3)
Language
German
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)1E WAHRHEIT Nr. 5 — 5. Februar 1937 Seite 3 Qanz Wien begeistert zu Qessath $ikmidi~ JHazz&th „Schmidl-Mazzoth" sind eine wunderbare Delikatesse von besonderem Wohlgeschmack. „Sohmidl-JSIazzoth" werden aus nur allerfelnatem Weizenmehl erzeugt. „Sohmidl Mazzoth." werden in peinlichst sauberen modernsten Fabriksräumen erzeugt „Sohmidl-Mazzoth." sind verläßlich streng koscher. Aufsicht Sr. Ehrwürden Herrn Oberrabbiner Babad Sdimlül Grieß nur in plomDlerten Sachen Jlatnan &rodetz&u Zentrale: Wien, 2. (Bezirk, £eonatds£asse 43 Telephone: A 46-1-90, A 48-4-48, A 60-2-63 Die fcgmmidl-DKaxxotfk und das Fabrikat JttmG*; ffftmitif JZ. t&. (Mazzoth, Grieß und Farwel) sind außerdem erhältlich in alten besseren Geschäften. CL~ O dec Wintechiite dec JiuadesceQiecunq. Abwehr tut not! Ein vorläufiges Schlußwort zum Frankfurter-Prozeß. In keinem Kulturstaat wäre nach so eindeutigen Feststellungen, wie sie das in der letzten Nummer der „Wahrheit" auszugsweise zitierte Urteil des Kantonsgerichts von Graubiinden gegen David Frankfurter enthielt, die Weiterfuhrung der sogenannten Komplottkampagne möglich. Im Dritten Reich ist das möglich. Und das Dritte Reich hat seine ganz bestimmten Gründe. Sie liegen in der weltweiten Konzeption des Nationalsozialismus, dessen ^erstes Eindringen in diejenigen Länder, die er aushöhlen will, sich stets in der Form des Imports des Judenhasses vollzieht. Hier liegt die leichteste und verwundbarste Stelle im geistigen Schutzwall fast aller Staaten, denn die Judenfrage ist schließlich in der heutigen Zeit fast überall zumindest ein Diskussionsstoff. Die deutschen Juden sind heute durch den Nationalsozialismus nicht mehr bedroht, denn er hat sie bereits völlig unter das Niveau menschlicher Lebensformen herabgesetzt. Gemäß seiner Vorstellung von einer „jüdischen Weltverschwörung" beginnt er sich jetzt gegen die Juden der anderen Länder zu richten und bedient sich dabei der bezahlten Hilfe ausländischer Agitatoren und Politiker (Degrelle, Mosfey, der Franca-Partei in Spanien usw.). Für das Ausland ist dieser Prozeß von Deutschland so überwältigend groß aufgezogen und behandelt worden. Er hat blitzartig mit furchtbarer Deutlichkeit den Juden in der ganzen Welt gezeigt, daß der Nationalsozialismus sich das Recht nimmt, sie, gleichgültig welchem Staat sie angehören, bei diesem Staat zu verleumden und wenn möglich ihre Mitbürger gegen sie aufzuhetzen. Daß das in der Schweiz daneben gelungen ist, ist kein Gegenbeweis. Denn die Schweizer Demokratie ist menschlich, religiös und politisch neben der englischen die innerlich festeste in Europa. Aber selbst hier könnte unter Umständen steter Tropfen den Stein höhlen. Wie anders erst überall dort, wo aus wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnissen heraus der einzigen Weltverschwörung, die es wirklich gibt, nämlich jener des Nationalsozialismus der Weg bereitet ist. Es ist erstaunlich, wie wenig bisher das Judentum der ganzen Welt diesem Frontalangriff gegenüber einzusetzen weiß. Die Verteidigung Frankfurters hat sich zwar in hervorragender Weise mit ihren riesigen Dokumentenmappen, photographischen Alben und „Stürmer"-Kollektionen auf die Offensive des Dr. Goebbels vorbereitet. Die Wirkung dieser Klarlegung der Judenverfolgung in Deutschland hat sich zwar nicht auf das Urteil erstreckt, das nicht über die vom Amtsanwalt bereits angezogenen Milderungsgründe hinausging, aber auf die Stimmung in der Oeffentlichkeit, die anderthalb Tage seit langer Zeit einmal wieder ganz unter dem Eindruck dieser für ein normales europäisches Gehirn völlig unfaßbaren Greueltatsachen stand und die — eine Stimme für alle — darüber wie folgt itfteiffe: „ „Eine Atmosphäre der Gemeinheit, des Grauens und krankhaften Hasses spiegelt sich in den von der Verteidigung vorgelegten Aufnahmen. Lächelnd hören die deutschen Berichterstatter zu, doch kautn einer macht sich während der mehrstündigen Ausführungen des Verteidigers irgend welche Notizen. Stürmer-Artikel werden verlesen. Pornographie schlimmster Sorte. Grauenhafte Beweise von Beschimpfungen, Mißhandlungen und Quälereien von Juden . . . Endlos sind diese düsteren Schilderungen." (Basler „National-Zeitung" vom 12. Dezember 1936.) Aus diesem Zitat ergibt sich eigentlich nur eine Schlußfolgerung: Das Judentum darf der Weltpropaganda des Nationalsozialismus gegenüber nicht untätig verharren. Es muß geeignete Maßnahmen treffen, um wirksam und sachlich dem Ausrottungswillen und Verniclitungskampf, der gegen es geführt wird, entgegenzutreten. Die Art, wie die Verteidigung Frankfurters auf die Hintergründe der Tat, auf die Motive, auf die latente Situation, in der sich Frankfurter befand — und Frankfurter ist schließlich nur ein Zufallsexponent — einging, war ein gutes Beispiel und zeigt den. Weg. Freilich muß man auch selbst auf jüdischer Seite die Dinge richtig erfassen. Keine Gemeinschaft darf sicli falsche Helden wählen. Frankfurter hat in dem Prozeß gezeigt, daß ihm Mitgefühl und Hilfe menschlicher und juristischer Art durchaus gebührten, aber er kann nicht „in einem Atemzug mit den Helden des nationalen Freiheitskampfes" genannt werden, wie es von revisonistischer Seite geschehen ist. Er hat sich einer solchen Würdigung nicht gewachsen gezeigt. Er ist immer nur ein Verzweifelter, ein Opfer der Zeit, ein kranker und zerqitälter Mensch gewesen. Seine Stunde im Prozeß hat er ebenso verpaßt, wie er jede Möglichkeit, durch Bekenntnis und Haltung über die Tat hinauszuwachsen, während der ganzen Verhandlung versäumte. Frankfurter selbst bestätigte so das auch vom Gericht akzeptierte Gutachten des Psychiaters, nach dem der Mord an Gustloff eine sekundäre Folge der primären Absicht Frankfurters zum Selbstmord war. Die Person Frankfurters ist in diesem ganzen Prozeß eine unwesentliche Figur gewesen. Aui der Anklagebank saß vielmehr der Nationalsozialismus. Das Geheimnis von Chur lag nämlich weder bei Frankfurter noch in einer angeblich hinter ihm dunkel umschattenden Weltverschwörung des Judentums, sondern in der Entlarvung der Methodik der Weltverschwörung des Nationalsozialismus gegen das Judentum der einzelnen Länder. Rassentheoretische Vorlesung in einem österreichischen Gerichtssaal In der letzten Zeit mehren sich im Dritten Reiche — bezeichnenderweise in Polemiken gegen die katholische und protestantische Kirche — nationalsozialistische Diffamierungen des Alten Testaments, dessen Geist als „verbrecherisch" und dem sittlichen Empfinden des nordischen Edelmenschen polar entgegengesetzt verschrien wird. Und doch stützt sich ein wesentlicher Teil der Nazi-Gesetzgebung, nämlich die in Nürnberg feierlich sanktionierten Verbote jüdisch-arischer Mischehen, ausdrücklich auf das Alte Testament. Hitler hat in seiner Rede, in der er die Annahme der Nürnberger Gesetze dem damals eigens zu diesem Zwecke einberufenen Reichstag ans Herz legte, auf das Beispiel Es ras hingewiesen, und obwohl sonst in Nazi-Kreisen das Vorbild jüdischer Gesetzgeber nicht gerade als Empfehlung gilt, ließ sich in diesem einzigen Fall der Reichstag bestimmen, in die Fußstapfen eines jüdischen Propheten zu treten, und nicht einmal Julius Streicher fand an diesem Beispiel von Verjudung der deutschen Legislative etwas auszusetzen, sondern feierte sie geradezu als einen persönlichen Triumph. Schon vor Hitlers Machtergreifung war in der jüdischen Presse Deutschlands der nationalsozialistische Führer wiederholt darauf aufmerksam gemacht worden, daß es zu einer Verhinderung der Mischehe keiner neuen antisemitischen, sondern bloß der staatlichen Anerkennung der alten jüdischen Gesetze bedurfte. Es wäre daher ganz unverständlich, warum Hitler diesen Rat zwar befolgte, aber trotzdem auf die bei ihm übliche Diffamierung des Judentums auch in diesem Falle, wo er bei dem angeblich „verbrecherischen" jüdischen Geist eingestandenerweise eine Anleihe machte, nicht verzichten wollte, wären die Prinzipien, aus denen das Judentum die Mischehe verpönt, nicht so grundverschieden von den dasselbe Ziel propagierenden Nazi-Tendenzen. Dem Judentum geht es ausschließlich um die Reinerhaltung seiner sittlich-religiösen Anschauungen, das sind aber nicht mystische Nebel verschwommener Rassenvorstellungen, unter denen sich jeder etwas anderes und keiner etwas Bestimmtes vorstellen kann, sondern 613 klar in Worte gefaßte Satzungen: „365 Verbote, gleich der Anzahl der Tage des Sonnenjahres, und 248 Gebote, gleich der Anzahl der Glieder des menschlichen Körpers" (b. Makk. 23 b). Das 52. und 53. dieser Verbote, die Verschwägerung von Juden mit Nichtjuden und die Verheiratung jüdischer Töchter an Nichtjuden betreffend, haben keinen anderen Zweck, als zu verhüten, daß in die so sorgfältig umzäunte jüdische Lehre fremde Kulte eingeschmuggelt werden. Die Moabiterin Ruth, die ihrer jüdischen Schwiegermutter gelobt: „Dein Gott soll mein Gott sein!" wird anstandslos in die jüdische Volksgemeinschaft aufgenommen und die Stammutter des Königshauses David. Schon dieses Beispiel aus biblischer Zeit beweist, daß es den Juden nur um die Reinerhaltung ihres religiösen Geistes, nicht aber um die des Blutes ging. Was aber wollen die Nazis? Darüber erhielten die Wiener jüngst sehr instruktive Belehrung in Form einer Urteilsbegründung des hiesigen Zivillandesgerichts. Dieses Gericht hatte sich mit dem Ansuchen zweier Reichsdeutscher — eines arischen Protestanten und einer Jüdin — um Trennung ihrer Ehe zu befassen. Der Fall lag sehr einfach: Da durch Zeugen nachgewiesen war, daß der Mann Verhältnisse zu anderen Frauen unterhält, stand sein Verschulden an der Zerrüttung der Ehe außer Zweifel. Daher hatte er auch die Kosten des Ehebandsverteidigers allein zu tragen. Aber diese klare und eindeutige Sachlage erhielt eine unvorhergesehene und ganz überflüssige Komplikation durch das Bedürfnis des österreichischen Richters, seine Urteilsbegründung zu einem Plädoyer für die Rassenlehre zu gestalten. „Wes das Herz voll ist, des geht der Mund über." Man merkte dem Manne das Vergnügen an, sich einmal öffentlich über Dinge auszusprechen, die zwar mit dem besonderen Fall nur wenig, mit der allgemeinen Aufgabe eines österreichischen Rechtshüters aber schon gar nichts zu tun haben. Der Herr Richter plauschte aus der Schule, in der gelehrt wird, daß es verschiedene Rassen gäbe. Da

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