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Die Wahrheit · 1937-01-29 · Heft 4 (29.1.1937) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1937
Issue
Heft 4 (29.1.1937)
Date
1937-01-29
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 4 — 29. Jänner 1937 DIE WAHRHEIT Se.du,<#yruc, KÄtUUvv^- 3t«eAAJ2^rv,iCnixWi/u,.r<A^^ % Wäa^Xvv <5>t&lS'£w?vwl J&e^ S .Ü^e^ k(ftte^enfte/t$ wl^.,ft,<ta'eo>.3 Die gutchristlicheTatgesinnung der , ,R@ichspost" Unter der Ueberschrift „G u t ch r ist lic he Tatsesinnung — verfassungswidri g?" atteriert sich die ,.R e i c n s p o s t" über die von der „Union österreichischer Juden" an das Präsidium der Landeshauptmannschaft Niederösterreich gerichtete Eingabe, die sich gegen die Entgleisung des Bürgermeisters der Stadt Melk bei der Ausschreibung des Betriebsleiterpostens beim Elektrizitätswerk der Stadt Melk richtet. In dieser Ausschreibung .wird neben der selbstverständlichen technischen ^Qualifikation und dem Nachweis der erfolgreich vollendeten Studien an einer technischen Hochschule, der österreichischen Bundesbürgerschaft, der Unbescholtenheit, ein besonders guter Leumund hinsichtlich vaterlandstreuer und gutchristlicher Tatgesinnung verlangt Die „Reichspost" zitiert selbst die . statutenmäßige Aufgabe der „Union", die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichberechtigung der jüdischen Staatsbürger Oesterreichs zu wahren. Aus dieser Bestimmung heraus muß sich die „Reichspost" nur selbst die Antwort geben, daß die „Union österreichischer Juden" die der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung nicht entsprechende Ausschreibung des Betriebsleiterpostens anzufechten verpflichtet war. Wir schätzen eine wahre, gutchristliche Tatgesinnung, wie die Betätigung einer jeden wahren religiösen Ueberzeugung wahrlich sehr hoch ein. Aber macht eine solche Gesinnung nicht die gejiaueste Beachtung der im Mai 1934 unter Berufung auf Gott geschaffenen Verfassung zur besonderen Pflicht? Gerade die gutchristliche Tatgesinnung hätte den Bürgermeister von Melk davon abhalten müssen, eine Ausschreibung zu veröffentlichen, die den verfassungsmäßigen Bestimmungen, die Christ ■ und Jud, wenn sie nur vaterlandstreu gesinnt sind, bei der Vergebung von Stellen mit gleichem ■ Maße messen, widerspricht Es war der „Reichspost" vorbehalten, eine Ueberheblichkeit darin zu erblicken, daß die „Union österreichischer Juden" „diesen Sachverhalt dem Landeshauptmann von Niederösterreich zur Kenntnis bringt, mit dem Ersuchen, das Bürgermeisteramt in Melk von der Ungesetzlichkeit der in Rede stellenden Stellenausscnreibung zu verständigen usw." Womöglich noch dürftiger ist die Argumentation, daß die „Union österreichischer Juden" wegen ihres Sitzes in Wien, also außerhalb Niederösterreichs^ nicht die Berechtigung haben soll, im Sinne ihres Statutes außerhalb Wiens „die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichberechtigung der jüdischen Staatsbürger Oesterreichs zu wahren". Auch das „argumentum ad hominem", daß bei Anstellungen in Betrieben der Israelitischen Kultusgemeinde von einem Bewerber gutmosaische Tatgesinnung gefordert werden könnte, versucht, die Erörterung auf eine falsche Bahn zu lenken, und trifft daneben. Bei der Stadt Melk handelt es sich nicht um eine religiöse Korporation, wie die Kultusgemeinde, die protestantischen Gemeinden oder die nicht konstituierten Pfarrgemeinden, sondern um eine alle Staatsbürger ohne Unterschied der Religion umfassende politische Organisation. In einem Punkte stimmen -wir mit der „Reichspost" überein. Wir rufen mit ihr nach wahrer christlicher Tatgesinnung. Wir geben uns auch keiner Täuschung darüber hin, daß auch bei einer der Verfassung entsprechenden Ausschreibung der Stelle eines Betiebsleiters des Elektrizitätswerkes in Melk ein /jüdischer Elekrotechniker, und wäre er Werner Siemens oder R a t h e n a u in Person, bedauerlicherweise, die Stelle nicht hätte erhalten können.. .....f: , Aber nichtsdestoweniger war die „Union österreichischer Juden'' verpflichtet, das Präsidium der Landeshauptmannschaft Niederösterreich darauf aufmerksam zu machen, daß eine der Verfassung nicht entsprechende Ausschreibung der Stelle erfolgt ist, und zwar nicht nur von dem Standpunkt der Berufung auf die Verfassung, den die „Reichspost" unverständlicherweise ironisiert, sondern auch von dem Gesichtspunkt des prineipiis obsta. Zum Schlüsse müssen wir noch eine Frage aufwerten, auf die wir voraussichtlich keine Antwort bekommen werden. Wie erlangte die „Reichspöst" Kenntnis der Eingabe der „Union österreichischer Juden" an das Präsidium der Landeshauptmannschaft Niederösterreich? Die „Union, österreichischer Juden" besaß jedenfalls nicht diesen sonderbaren Geschmack, diesen Verstoß eines Bürgermeisteramtes an die große Glocke zu hängen. Gedenket Winterhilfe dar Bundesregierung! Die reichsten Männer der Welt. Unter den Vorurteilen, die über uns Juden verbreitet sind, geht eines auch dahin, daß wir Juden die Beherrscher des Kapitals seien. Es ist nun nicht uninteressant, in einem Blatte, das sich dieses iudengegnerischen Arguments oft bedient hat, eine Liste der siebzehn reichsten Menschen der Welt zu finden. Diei Berliner antisemitische Zeitschrift „Die Wahrheit", schrieb kürzlich folgendes: Unter unseren Zeitgenossen leben siebzehn Menschen, die zusammen soviel besitzen, daß sie die Staatsschulden aller Länder bezahlen könnten, wenn sie ihr Vermögen der Bank für internationale Zahlungen übereignen wollten. Diese siebzehn reichsten Leute können in folgender Reihe aufgezählt werden: 1. Edsel Ford (Amerikaner), 2. Henry Ford (Amerikaner), 3. Edouard de Rothschild (Franzose), 4. Herzog von Westminster (Engländer), 5. Kaiser Wilhelm II., 6. Oeakwar von Baroda (Hindu), 7. Sir Basil Zaharoff (Grieche), 8. Simon Batino (Bolivianer), 9. Lord Iveagh (Engländer), 10. Fürst Aga Khan (mohammedanischei Inder), II. Nizam von Heiderabad (Hindu), 12. Q. de Wendel (Franzose), 13. John .D. Rockefeiler (Amerikaner), 14. John D. Rockefeller (Amerikaner), 15. Louis Louis-Dreyfus (Franzose), 16. Andrew W. Mellon (Amerikaner, 17. Fritz Thyssen (Deutscher). Wir wissen nicht, ob diese Liste tatsächlich richtig ist. Aber es ist uns wichtig, daß auch ein antisemitisches Blatt des „Dritten Reiches" unter den siebzehn reichsten Menschen nur zwei Juden (Rothschild und Dreyfus) aufzuzählen vermag. Selbst wenn, wie oft behauptet, aber niemals bewiesen worden ist, der inzwischen verstorbene Sir Basil Zaharoff jüdischer Abstammung sein sollte, wären es immer noch nur drei unter siebzehn. Das Buch, das jeder Jude kennen sollt Illusion judenstaat Palästina! Ein notwendiges Buch von ELI RUBIN (Sozius) S2.50 S2.50 Zn beriehen durch alle Bnddiandlungen oder durch die „Volksschriften", Wien XIII., Leegasse 1 ffeuitteton. Max Liebermann-Äusstellung in der Neuen Galerie. . . Nachdruck verboten. Wenn es eine Freude ist, das Gute zu genießen, so ist es eine größere, das Bessere zu empfinden, und in der Kunst ist das Beste gut genug. Goethe. Als Herr Goebbels anfangs Jänner 1935 dem damals siebenundachtzig Jahre alten Max Lieberlnann die Ausübung seines Berufes verbot, schlössen wir an dieser Stelle unsere diesbezüglichen Betrachtungen mit den Worten: „Als Liebermann die Augen wieder öffnete, lag sein Körper krank darnieder. Sein Geist aber war bereits über die <jrenze der Finsternis, war mit dem der bildenden ■Künstler der ganzen Welt vereint." Und während die Eheleute Louis und Philipine Liebermann am 20. Juli 1847 ihren Sohn Max in Berlin zur Welt brachten, war das Licht in ihrem Heimatlande noch lange nicht aufgegangen. Denn zu dieser Zeit standen in Preußen noch eine ganze Reihe von Judengesetzen in Kraft. Zwischen diesen beiden Daten liegt das Werden, liegen die Lehr- und Wanderjahre, liegt der Aufstieg und . . . der Wiederaufstieg des großen deutschen Künstlers, des Juden Max Liebermann. Sind seine Gemälde nicht mehr in Berlin zu sehen, so finden wir sie in Wien, und wären sie nicht in Wien zu sehen, hätten wir sie in Zürich oder Paris gefunden. Viel zu groß und erhaben ist Liebermanns Werk, als daß es irgendeine irdische Macht zum Verschwinden bringen könnte. Jenes Werk, das „neunzehntes Jahrhundert" heißt. Daß wir soeben eine Auslese Liebermannscher Kunst in Wien bewundern können, verdanken wir Dr. Otto Kallir-Nirenstein, dem Besitzer der Neuen Galerie und der Witwe des Künstlers. Recht hatte Dr. Nirenstein, indem er die Max Liebermann-Ausstellung ohne jedes Tamtam und die üblichen Reden eröffnete. Denn Worten, die wir nachstehend zitieren, soll und kann nichts hinzugefügt werden. Im Jahre 1912 wurde Liebermann von der Berliner Universität zum Ehrendoktor der philosophischen Fakultät ernannt. In der Charakteristik, die im Doktordiplom gegeben und von Wölfflin verfaßt ist, wird der Künstler als der „verehrte Mann" angesprochen, „der die Malerei dahin geführt hat, wohin sie längst strebte, die Dinge nicht so zu malen, wie siie nach den Lehren unseres Wissens sind, sondern so, wie sie den Augen am ehesten erscheinen; der selbst das, was keine Gestalt und keine Form kennt, die Luft und das Licht und die Bewegung, die alles durchdringen, mit seinen Farben einfängt, es zwingt und festhält; der selbst ein regsamer, scharfsinniger Kopf ist und, wenn er die Züge der Mitlebenden malt, die Form und das Leben und den Funken des Geistes wie atmende Dinge mit unvergleichlichem Erfolge wiedergibt." Und aus dem Ehrenbürgerbrief der Stadt Berlin für Liebermatin vom 29. Juni 1927 lassen wir folgende Stellen sprechen: „Dem genialen Künstler, der unserer deutschen Kunst weit über Deutschlands Grenzen hinaus wieder europäische Geltung. verschafft hat. Dem treuen Sohne unserer Stadt, dem starken Charakter, der, unbeirrt durch Erfolg oder Ablehnung, allein den Gesetzen seines künstlerischen Gewissens gehorchte. Dem warm empfindenden Helfer in Not geratener Künstler, dessen Name mit der von ihm gegründeten Stiftung bei der Preußischen Akademie dauernd verknüpft ist. Dem ewig jungen Meister." Bevor wir uns dem Schaffen des früheren Präsidenten der Berliner Sezession (1899) und späteren Präsidenten der Preußischen Akademie (1920) Max Liebermann zuwenden, wollen wir zunächst das Wesen dieses Schaffens in großen Strichen skizzieren. Die politischen Ereignisse am Anfang des vorigen Jahrhunderts und die mit ihnen Hand in Hand gegangene Aenderung in den Beziehungen von Mensch zu Mensch und Mensch zur Natur haben bekanntlich die französische bii-

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