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Die Wahrheit · 1936-10-23 · Heft 44 (23.10.1936) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1936
Issue
Heft 44 (23.10.1936)
Date
1936-10-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 •Nr. 44 — 23. Oktober 1936 DIE WAHRHEIT Jtn meine Parteifreunde! Viele Gesinnungsgenossen haben ihrem Befremden Ausdruck gegeben, daß ich in der Kandidatenliste der »Union österreichischer Juden" für den Kultusvorstand an 26. Stelle der Wahlwerber eingereiht bin. Sie vermeinen, daß diese Reihung in schärfstem Widerspruche zu der führenden Stellung, welche ich seit dem Jahre 1907 in der „Union" eingenommen habe, stehe. Allen meinen Parteifreunden diene nun zur Antwort, daß diese Einreihung über mein dringendes Ersuchen erfolgte. Ich habe die mir angebotene Listenführerschaft abgelehnt und schriftlich die Bitte gestellt, daß von meiner Kandidatur überhaupt Umgang genommen werde. Dieses Ersuchen ist in meinem höheren Alter begründet. Dieses Alter legte mir die Erwägung nahe, mich nicht mehr den Mühen, welche das Amt des Kultusvorstandes auferlegt, zu unterziehen, und die mit diesem Amte verbundenen Arbeiten jüngeren tatkräftigen Freunden zu überlassen. Ich habe jedoch dem mich ehrenden Wunsche des Präsidiums und des Kandidierungskomitees, daß mein Name — wenn auch an wenig aussichtsreicher Stelle — dennoch in die Vorschlagsliste aufgenommen werde, gerne entsprochen. Denn ich will selbst öffentlich bezeugen, daß ich nach wie vor zu den Grundsätzen der „Union", für die ich so lange gekämpft habe, stehe und daß ich mich immer bestreben werde, an der Erreichung der hohen Ziele der „Union" mitzuarbeiten. Ich werde mit Freude meine Stimme für die Wahlwerber der „Union" abgeben und richte an alle meine Parteifreunde 'den dringenden Appell, alles aufzubieten, um durch die Wahl den Bestrebungen der „Union" zum Siege zu verhelfen. Dr. Jakob Ornstein, Ehrenpräsident der „Union österr. Juden" Zur frage der jfldisdien volksgemehidc. von Hefe-Bai Dr. Hermann Oppenheim, Präsident der „Union ösferr. Jaden' In der Zeitung „Die jüdische Frau", dem Mitteilungsblatt der Wizo. der Women Zionist Organisation, die sich fälschlich Organisation jüdischer Frauen Oesterreichs nennt, ist ein Artikel des gegenwärtigen Präsidenten der Israelitischen Wiener Kultusgemeinde, dank der Stimmacht der nicht-österreichischen Juden auch Staatsrates von Oesterreich, erschienen, in dem er, wie es für ihn charakteristisch ist, so wie im bekannten Fall Löwenherz, „seine Hände in Unschuld wäscht". Er begreift es nicht oder will Glauben machen, daß er es nicht begreife, daß innerhalb der Wiener Judenschaft „Meinungsverschiedenheiten" über den Aufgabenkreis der jüdischen Gemeinden entstehen können und entdeckt, als ob er gestern vom Himmel gefallen wäre, daß „eine wahlwerbende Gruppe", die seit fünfzig Jahren bestehende „Union österreichischer Juden" „die Forderung vertrete, daß die Wiener jüdische Gemeinde sich ausschließlich darauf beschränken soll, für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu sorgen und auf jede darüber hinausgehende Tätigkeit zu verzichten. Diese Forderung wird von der .Union' in die Form des Kampfes gegen die von den Zionisten angestrebte jüdische Volksgemeinde gekleidet". Damit will der Herr Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien den in der Wizo vereinigten jüdischen Frauen Glauben machen, daß die „Union" die Kultusgemeinde darauf beschränken will, nur für die rituellen Bedürfnisse unserer Glaubensgenossen Sorge zu tragen. Der Präsident der Kultusgemeinde, die auf dem Boden des Gesetzes vom. Jahre 1890 steht, macht so, als ob er diese Gesetze, die gesetzlichen Befugnisse und den gesetzlichen Wirkungskreis in der Kultusgemeinde nicht kennen würde. Im Gesetz vom Jahre 1890 ist als Wirkungskreis der Kultusgemeinde vorgeschrieben, daß sie für die Befriedigung der religösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder und für die diesen Zwecken dienenden Einrichtungen und Anstalten zu sorgen habe. Zu diesem Zweck, und zwar ausschließlich zu diesem Zweck, schließt der Gesetzgeber alle auf einem Territorium wohnenden Juden zwangsweise zu einer .Kulhisgemeinde zusammen, jeder Austritt aus der Kultusgemeinde bedeutet den Austritt aus dem Judentum. Um so größer die Verantwortung, die Pflicht der Leiter der Kultusgemeinde, diesen vom Gesetze vorgeschriebenen Wirkungskreis nicht zu überschreiten, weil sonst die Voraussetzung für die Uebung dieses Zwanges wegfällt. Durch Feststellung dieses "Wirkungskreises wollte der Gesetzgeber vor allem die Politik aus der Kultusgemeinde ausgeschaltet wissen. Das geht auch aus dem Statut der Kultusgemeinde hervor, das vom Ministerium genehmigt ist und das aktive Wahlrecht in den Vorstand der Kultusgemeinde allen in Wien wohnhaften Glaubensgenossen, <lie nichtösterreichischen Juden eingeschlossen, zuerkennt. Die Mitgliedschaft eines Nichlösterreichers ist aber sonst sogar schon jedem politischen Verein untersagt, um so mehr gälte dieses Verbot bei einer autonomen, öffentlich-rechtlichen Körperschaft, wenn sie sich mit Politik befassen dürfte. Deshalb muß aber die Kultusgemeinde noch lange nicht auf jede Tätigkeit verzichten, die über die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder hinausgeht und hat auch nie darauf verzichtet. Die Lehren unserer Religion machen uns nicht nur das Einhalten der religiösen Gebote, sondern auch die Sorge für unsere Glaubensgenossen in sozialer und moralischer Hinsicht zur religiösen Pflicht. Dazu gehört auch die Sorge für die.religiöse-Erziehung der Jugend, die Sorge für die Waisen, für die Armen, die Kranken, die Siechen und für die Alten. Das sind die Gebiete, auf denen die Kultusgemeinde unter unionistischer Führung ihren Wirkungskreis erblickt haben. Und hier hat sie Großes und Mustergültiges durch die Opferfreudigkeit ihrer Mitglieder geleistet. Mit diesem Wirkungskreis ist die Kultusgemende, die der Tatsache nach mehr als einhundert Jahre besteht, zur Zufriedenheit von vielen Generationen ihrer Angehörigen reibungslos ausgekommen. Warum soll nun nicht nur der Name der Kultusgemeinde, der ihre ausschließlich kulturelle Mission ausdrückt, sondern mit dem Namen auch offenbar der Zweck der Kultusgemeinde vollständig verwandelt werden? Warum bekennt sich der derzeitige Präsident der Kultusgemeinde, der österreichische Staatsrat, der in erster Linie dazu berufen wäre, für die Beobachtung und Einhaltung des Gesetzes zu sorgen, zu dem Umsturzgedanken einer „Volksgemeinde". Trotz der vielen Worte beantwortet Herr Dr. Friedmann diese Frage nicht mit der erforderlichen Klarheit. Er sagt, „Volksgemeinde bedeute nicht administrative oder sonstige Sonderstellung der Judenschaft, sondern Ausbau und Vertiefung unserer jüdischen Gemeindeinstitution" in dem durch das tatsächlich vorhandene, spezifisch jüdische Bedürfnis abgegrenzten Rahmen". Aber der Herr Präsident Dr. Friedmann soll doch nicht mit seinen Phrasen wie die Katze um den Brei herumgehen. Das Wort „Völksgemeinde" ist doch ein Programm, man braucht keine Erläuterungen und Kommentare, die doch nur Verdunklungs- und Vernebelungsversuche sind, zu Vollständig renoviert Und vergröBertl Cafe ^ßuehskuun 2. Bezirk, Kleine Pfarrgasse 21, Tel. A 43-5-19 Eine Sehenswürdigkeit ersten Ranges machen, Diese Bestrebungen, die der Umwandlung der Kultusgemeinde in eine Volksgemeinde zugrundeliegen, sind die Bestrebungen der sogenannten jüdischen Autonomisten, die den Juden in ihren Heimatländern autonome jüdischnationale Volks-Gemeinden errichten wollen. Das Programm des Dr. Friedmann für die Volksgemeinde, „unsere Gemeinden sollen wieder soziale Gebilde werden, die getreu den religiösen Vorschriften alle Bedürfnisse und Beziehungen des jüdischen Lebens in den Kreis ihrer Betätigung einschließen, ohne daß hiedurch ihre zentrale religiöse Aufgabe irgend wie gemindert oder berührt wird", ist entweder die Definition der gesetzlichen Kompetenz der österreichischen israelitischen Kultusgemeinde, wie wir sie verstehen und wie sie der Gesetzgeber verstand oder wenn durch eine reservatio mentalis beim Ausben gedacht wird, verhüllte Bestrebung nach einer jüdischnationalen politischen Gemeinde. Aber Herr Dr. Friedmann spielt für seine Absicht, nur den Namen ändern zu wollen, einen großen Trumpf aus. Er beruft sich das sich entschlossen hat, ein Zentrum der Wachsamkeit gegen den Antisemitismus in Frankreich zu scharfen und die Interessen des Judentums über das streng religiöse Gebiet hinaus wahrzunehmen. Herr Dr. Friedmann verschweigt den weiblichen Lesern dieses Artikels, daß das französische Zentralkonsistorium tatsächlich nur eine Kirchenbehörde ist, an deren Spitze der Oberrabbiner von Frankreich steht, und in dem das Laienelement nur mit beratender Stimme vertreten ist. Daraus ergibt sich, daß als Kompetenz des französischen Zentralkonsistoriums, wie auch in den Dekreten, mit denen es geschaffen wurde, zum Ausdruck gebracht wird, dafür zu sorgen habe, daß die religiösen Lehrmeinungen der großen Sanhedrin beobachtet werden. Oder glaubt Herr Dr. Friedmann wirklich, daß das französische Zentralkonsistorium den französischen Juden zumuten wollte, jüdischnationale Volksgemeinden zu errichten? Eine solche Zumutung würde von den jüdischen Franzosen mit einer sofortigen Verjagung des Zentralkonsistoriums beantwortet werden. Herr Dr. Friedmann scheint sich auf die Unkenntnis seiner Leser in der französisch-jüdischen Geschichte zu verlassen, denn sonst müßte er in Erinnerung haben, daß das letzte große Synhedrion unter Napoleon I. die Frage, ob die Juden in Frankreich ihr Jerusalem finden wollen, einstimmig bejaht hat. Aber so werden auch die Wiener Juden am 8.November zu dieser Fragestellung nehmen. Sie wollen keine jüdischnationale Volksgemeinde. Sie sind ein Teil des österreichischen Volkes, sie haben politisch die gleichen Rechte und Pflichten wie das übrige österreichische Volk. Sie brauchen und wünschen sich keine andere Politik als die des österreichischen Volkes. Sie lehnen die Zugehörigkeit zur Fiktion einer jüdischen Nation ab. Sie lehnen daher auch die jüdischnationale Volksgemeinde ab. Sie wollen daher nicht, daß in der Kultusgemeinde Politik getrieben wird. Sportverband oder Antisemitenbund? Wie erinnerlich wurden die unübertrefflichen Hakoah-Schwimmerinnen Deutsch, Langer und Goldner wegen ihrer begreiflichen, vom Standpunkt der jüdischen Selbstachtung erfreulichen Weigerung, bei der Berliner Olympiade mitzutun, von der österreichischen Sportbehörde auf zwei Jahre disqualifiziert. Hat schon dieses Urteil, das Sportleute wegen Charakterstärke bestrafte, seinerzeit allgemeine Verwunderung hervorgerufen, so vernimmt man jetzt mit Empörung, daß der Verband österreichischer Schwimmvereine das über seine besten jüdischen 'Mitglieder von seiner vorgesetzten Behörde verhängte Strafedikt aus eigener Machtvollkommenheit auf 2Yt Jahre verschärft hat. Dieses Vorgehen ist von keinem anderen Standpunkt verständlich als vom — politischen. In Berlin sind auch andere Sportleute aus Oesterreich nicht angetreten. Während aber die Hakoahnerinnen schon in Wien ihren Standpunkt in aller Form bekanntgaben und so der Sportbehörde unnötige Spesen ersparten, sind einige österreichische Leichtathleten auf Regimentskosten nach Berlin gefahren, haben sichs dort vortrefflich gehen lassein — besser, als ihrer sportlichen Qualifikation zuträglich gewesen wäre, und waren schließlich, als sie zum Start härten antreten sollen, unauffindbar. Für diese Disziplinlosigkeit, die dem österreichischen Sport Schande be-' reitet hat, wurden sie viel gelinder bestraft, als die Hakoahnerinnen, die einem Gebot der jüdischen Ehre Genüge leisteten. Der Schwimmverband, der das Mißverhältnis zwischen „Vergehen" und. Strafe noch verschärft, ist kein sportliches Exekutivorgan, sondern ein a n.t isemitisches.

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