Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 40 (25.9.1936)
- Date
- 1936-09-25
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Nr. 40 — 25. September 1936 DIE WAHRHEIT Zum Prozeß Frankfurier. In der Schweiz hat sich ein politischer Mord ereignet Staatswesen und Personen, die am allerwenigsten hiezu berufen sind, haben aus diesem Anlaß das schweizerische Ansehen herabzusetzen und in das demnächst auszutragende Gerichtsverfahren sich einzumischen versucht. Da ist es nun wichtig, zu wissen, welche Stellung in der Entwicklungsgeschichte des politischen Mordes diese ausländischen Kräfte selbst einnehmen. Ein Beitrag zu dieser Aufklärung ist die im „E u r o p a - V e r 1 a g", Zürich, erschienene Schrift von Hans Kilian ,J)er politische Mord". Sie steht weder im Dienste einer Regierung, noch in dem einer Partei. Nur mit dokumentarischen Tatsachen will sie der Erkenntnis der geschichtlichen Wahrheit und damit der Sache der Gerechtigkeit dienen. Hans Kilians Schrift „Der politische Mord" gibt eine entwicklungsgeschichtliche Uebersicht über die Formen des politischen Mordes von der Antike bis zur jüngsten Gegenwart Die Schrift, aus der wir im folgenden einen Auszug veröffentlichen, Interessiert Politiker, Soziologen, Juristen, aber auch sonst alle, die das politische Geschehen unserer Tage verfolgen. Es bleibt ein Ruhmestitel für die Grundsatzfestigkeit der gesamten Gegnerschaft des nationalsozalistischen Regimes, daß sie sich durch die Summe des von den Machthaberai und ihrem Anhang verübten anarchistischen Terrors ihrerseits nicht auf die Bahn des individuellen Terrors hat abdrängen lassen, daß sie, aller ihr angetanen Unbill zum Trotz, den Kampf gegen die Henker und Henkersknechte auf den Gebrauch geistiger und organisatorischer Waffen beschränkt hat, daß sie sich nicht durch den „Erfolg" der blutigen Taten der anderen ihrerseits in einen Blutrausch hineintreiben' ließ. Es charakterisiert vor allem die deutsche Emigration aller Richtungen, Parteien und „Rassen", daß es keine „Richtung" unter ihr gibt, die bereit wäre, sich im Kampfe auf terroristisches Gebiet zu begeben. Die einzige individuelle Terrorhandlung gegen das Leben eines maßgebenden nationalsozialistischen Funktionärs ist von einem Ausländer begangen, der, wenn die Zeitungsangaben über den Inhalt seiner Geständnisse richtig sind, seinerseits nationalsozialistischer Phraseologie geistig und sittlich erlegen ist, indem er sich einbildete, man könne jeden, der einem als gefährlicher Schädling erscheine, auch beseitigen. Er kam aus seinem Vaterland in ein Gemeinwesen, das er als eine Insel der Demokratie und Rasseduldung ansehen durfte. Dort erfuhr er nicht nur mit steigendem Abscheu und Ingrimm von den sadistischen Quälereien, deinen seine Eiassegenossen in Deutschland ausgiesetzt wareriMmd sind, sondern auch von den sonstigen Taten, die das nationalsozialistische Regime gegen zahllose sonstige Unschuldige verübte. Langsam verspürte er, wie das Gezücht der Agenten, Häscher, Spitzel, Propagandisten, Menschenräuber auf der Insel, auf der er sich einen wenigstens zeitlich menschenwürdigen Aufenthalt in seinem durch Krankheit und Schwäche wohl ohnehin kurzen Leben erhoffen durfte, sich breit machte und sich schon recht heimisch fühlte. Er sah, daß eine „Landesgruppe Schweiz" derjenigen Organisation anwachsen konnte, die er als Quelle des Unglücks seiner Rasse betrachten durfte. Er sah als den sich schon staatshoheitlich gebärdenden Exponenten dieser „Landesgruppe" einen Weißrussen deutscher Staatsangehörigkeit, der es sich schon herausnahm, auf dem Boden eines Staatswesens mit alter demokratischer Kultur Vollständig renoviert und vergrößert I Cafe J^uchs&aum 2. Bezirk, Kleine Pfarrgasse 21, Tel. A 43-5-19 Nach Plänen der Architekten: Ing. J. Rindler, Ing. L. Schleien Eine Sehenswürdigkeit ersten Ranges Semmering Unterführer zu „vereidigen" und Protokolle hierüber aufzunehmen. Er erhielt Kenntnis davon, wie dieser Agent seinem Gastlande eine loyale und gesetzmäßige Haltung vorspiegelte, während er heimlich unablässig gegen die politischen Grundlagen des Gastlandes arbeitete, und er erkannte in dem Wesen dieses „Führers" das Spiegelbild eines anderen Führers, der sich als Geißel seiner Rasse nur hatte auftun können, weil ihm eine pflichtvergessene-Justiz und eine mißleitete Verwaltung die Legalitätseide glaubte, hinter deren Sdiirm er sein Umsturzgeschäft betreiben konnte. Da packte ihn der Gedanke, daß er sein Gastland von diesem künftigen Geßler, dem Statthalter eines mächtigeren Geßiier zu befreien habe und dadurch vermeintlich symbolisch die Ehre seiner Rasse rächen könne. Unter Einsatz seiner gesamten Existenz ging er hau .jsireckte seinen ungekannfen Feind durch mehrere Schüsse in seiner Wohnung nieder und stellte sich unverzüglich der Polizei seines Gastlandes. Keine politische Richtung oder Partei, keine irgendwie wesentliche Einzelperson aus der großen Zahl der Gegner des dritten Reiches und seiner Organe hat diese Tat gebilligt oder verherrlicht oder zu legalisieren versucht. Nirgends wurden Komitees für „Wahrheit und Recht" für den Täter gebildet, niemand titulierte ihn telegraphisch als seinen ,,'Kameraden" und bezeichnete seine Freiheit als das Gebot seiner Ehre. Niemand zog die Justiz in den Schmutz, die sich pflichtgemäß seiner bemächtigte und pflichtgemäß ihn aburteilen wird. Niemand suchte die schweizerischen Rechtspflegeorgane im Sinne eines milden Urteilsspruches zu erpressen, wie dies im Sinne eines rücksichtslos scharfen Urteils einzig und allein die Presse eines bestimmten Landes und eine soeben im parteiamtlichen nationalsozialistischen Verlag Eher & Co. erschienene Schmäh- und Hetzschrift eines gewissen D i e w e r g e tut. Jom kippur. AI chet . . . Vergib uns, Ew'ger, unsre Sünden, Die uns'ren bösen Wandel künden, Geboren oft aus Not und Zwang! Vergib uns, Gütiger, Vergehen, Die wir empfunden und gesehen, Wonach uns trieb ein wilder Hang! — AI chet ... Vergib uns, Vater, die Verbrechen, Die wir geübt durch freches Sprechen, Durch hetzerischen Streitgesang, Vergib uns argwöhnisches Lästern Der eig'nen Brüder, eig'nen Schwestern, Wie wir's begeh'n ein Lebenlang! AI chet . . . Vergib uns, König, das Verfehlen: Die böse Handlung zu verhehlen, (Wie ist darob ums Herz uns bang!) Denn Deiner Milde hehrste Krönung Ist das Vergeben die Versöhnung, Sieh: uns'rer Sünden Maß ist lang! . . . AI chet ... AI chet . . . Armin Wilko witsch, Eger. OerW in Oaf bs usw. „Die Wahrhein Seuitteton. Hunger. Eine jaum-Kippur-Betrachtung. Nüchterne Vernunftmenschen haben die Gepflogenheit herausgebildet, die Zeremonien und Gebote des jüdischen Ritus wissenschaftlich-rationell zu erklären. Als vor einigen Jahren der jüdische Arzt Dr. Gerson die salzarme Diät als wirksamstes Bekämpfungsmittel gewisser Krankheiten empfahl, feierten diese Kommentatoren des Judentums einen neuen Triumph. Denn nun war es ihnen klar, was Moses mit dem Pessach-Gebot acht salzfreie Tage einzuhalten, bezweckt hatte. Schon früher hatte man das strengste Fasten am Jaum-Kippur als einen hygienisch vorteilhaften Ruhetag des Magens . und der übrigen Verdauungsorgane gewertet. Mag nun diese sanitäre Einschätzung unserer Ritualgesetze auch viel für sich haben, vor allem die antike Auffassung, daß zu einem gesunden Geist ein gesunder Körper gehöre, weshalb die Religion ihre Fürsorge nicht bloß auf die Seele, sondern auch auf den Leib erstrecken müsse, so erscheint dem tiefer veranlagten Gemüt die rein medizinische Deutung der gebotenen Kasteiung am höchsten jüdischen Feiertag doch allzu trivial, um es vollkommen zu befriedigen. Es sucht nach Erklärungen höherer Art die die gebotene Enthaltsamkeit des Leibes irgendwelche Brücken zu den seelischen Bezirken des Menschenlebens schlagen läßt. Man erinnert sich daran, daß der Hunger auch bei Schüller eine höhere ethische Funktion bei der Erhaltung des Universums zugewiesen erhielt: „Einstweilen, bis den Bau der Welt Philosophie zusammenhält Erhält sie ihr Getriebe Durch Hunger und durch Lieb e." Die Liebe spielt im Judentum eine überragende Rolle. Hat doch einer unserer Weisen den ganzen mosaischen Glaubenskomplex auf das Gebot der Nächstenliebe konzentriert und alles andere bloß als Kommentar dieses Gebotes gelten lassen. Es liegt daher die Versuchung nahe, auch die andere Säule des Schillerschen Weltgebäudes auf ihre Bedeutung im Judentum hin zu kontrollieren: den Hunger. Bei Schiller ist sie rein materiell zu deuten. Die Welt bedarf zu ihrer Erhaltung und Vervollkommnung der menschlichen Arbeit. Der Arbeitseifer des Menschen braucht ein Stimulans. Da ihm verkündet wurde: „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot verzehren", arbeitet er um des Brotes willen. Das Hungergefühl oder die Angst davor, löst den menschlichen Willen, produktive Arbeit zu leisten, aus. Wie steht es nun aber mit den Schwachen und Kranken, die arbeitsunfähig sind, aber doch das von unserer heiligen Schrift stets betonte Recht auf Stillung ihres Hungers haben, und mit den Reichen, deren Ueberfluß sie vor dem Hunger auch ohne Arbeit schützt? Die ethische Gesetzgebung des Judentums faßt gerade diese beiden sozialen Kategorien besonders ins Auge. Der Arme, Hilflose ist ihr bevorzugtes Objekt und der Reiche logischerweise ihr wichtigstes Vollzugsorgan. Wenn der Talmud verkündet: „Wer Wohltätigkeit im Stillen übt ist größer als unser Lehrer Moses" (Baba bathra 9 B) oder „Groß ist die Wohltätigkeit; sie bringt die Erlösung Israels" (Berachoth 34 B), so wende!) er sich naturgemäß an die Besitzenden, um ihnen ihre Pflicht den Hunger der Armen zu stillen, recht eindringlich vor Augen zu halten. Es besteht aber die Gefahr, daß sie sich dieser Pfilcht nur mit Widerwillen entledigen, als einer lästigen Zumutung, der man nicht aus innerem Drange, sondern gleichsam unter äußerem Druck stehend nachkommt. In diesem Falle ist mit der Gabe zwar dem Empfänger geholfen, der froh über die momentane Befreiung aus der Hungersnot nicht nach der Laune des Gebers fragt, aber die sittlich höhere Erlösung des Wohltäters, die die Religion anstrebt die eigentliche „Erlösung Israels", von der der Talmud spricht, ist dann nicht erreicht. Die höchste Ethik besteht eben in der „Wohltätigkeit im Willen", das heißt der ohne jede Beeinflussung von außen, nur aus dem eigenen, inneren Drange des Spenders geübten. Wie aber sollte in einem Reichen, der niemals die Qual des Hungers am eigenen Leib verspürt hat der Drang entstehen, fremden Hunger zu stillen? Dieser Erziehungsaufgabe dient eben das Fasten- Gebot. Soll der Wohlhabende im Frühjahr beim Fest der Erstlinge aus aufrichtigem innerem Mitgefühl den Armen einladen: „Wer hungrig ist der komme und esse mit mir!", dann muß er im Herbst, wenn die welke Flur zu einem Symbol der Armut geworden ist, gleichsam die Einladung des Elends annehmen: „Wer satt ist. der hungere einmal mit mir!" Das allgemeine Fasten im Zeichen herbstlicher Buße ist gewissermaßen die ethische Voraussetzung für die allgemeine Festesfreude im Lenze. Und beides: das gemeinsame Hungern im Herbst und das gemeinsame Tafeln im Frühjahr hat noch eine höhere Bedeutung: Es ist ein Symbol der Gleichheit vor Gott Wenn die Gemeinde vor ihren Schöpfer tritt, gleichgültig ob bereit zur Buße oder zur Dankesfreude, dann muß der Unterschied zwischen Arm und Reich, zwischen Hungernden und Satten aufhören. Es gibt dann nur mehr ein einheitliches Volk: „ein Volk von Priestern" . . . 75. Lei Meir E keiten i Tel Av gestorb Verewi; gelöst. De auf ein zurückl geborei revoluti unter d tion" d sehen 2 schilds der Nä er nacl der Ch( auf seil ersten bajith" nieder, der Ge fen wur zu rufet legte, a wurde, goff de der Lo sowie 1 und se: Wähirei gie den Dschen Land oberuns er neue Die hö( jüngst 1 fens vo der Ste zuteil. Ein war sei High C ienigen, in diesf zwecke derung einzuge komme ihnen g datarm; nun nie derjenis trauen, der Ba verbürj vertrau n'onalhe fahren, Warnm ^Jüc ewährl ypen m sowie U( polnisch der J ü Alserstn