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Die Wahrheit · 1936-07-31 · Heft 32 (31.7.1936) · page 7

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1936
Issue
Heft 32 (31.7.1936)
Date
1936-07-31
Page
– (sequence 7)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Nr. 32 — 31. Juli 1956 Seite 7 Wahre Presse- und Gewissensfreiheit. Eine wichtige Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichtes. Das schweizerische Bundesgericht hat einen staatsrechtlichen Rekurs des Redakteurs der Genfer Zeitung „Reaction", Jules Ernest Gross, gegen ein von der Genier Regierung erlassenes Verbot von Veröffentlichungen; die das religiöse Gefühl verletzen, abgewiesen. Durch die betreffende Verfügung, die von der Genfer Regierung am 3. April 1935 erlassen worden war, ist es den Zeitungen und Druckschriften, bzw. den für diese verantwortlichen Personen untersagt worden, beleidigende oder verleumderische Angriffe in .Wort oder Bild gegen einein Teil der Bevölkerung im Hinblick auf seine Religion oder Abstammung zu richten; insbesondere wurde den Genfer Zeitungen „L'Homme de Droite" und „Reaction" jeder derartige Angriff gegen die jüdische Religion und Rasse verboten, ebenso die Verwendung der Bezeichnungen „organe antisemite" und „organe contre la juiverie" durch das erstgeannte Blatt. Gegen Zuwiderhandlungen wurde die B e s c h 1 a gnähme der Druckschrift und die pol izeiliche Bestrafung der verantwortlichen Personen angedroht. Danksagung! AnläBlich meines 70. Geburtstages haben mir zahlreiche Korporationen und Vereine, sowie meine lieben Freunde und Bekannten so viele Beweise warmer Sympathien gegeben, daß ich, außerstande, jedem einzelnen zu danken, auf diesem Wege allen, die mir aus diesem Anlasse ihre freundliche Aufmerksamkeit erwiesen, meinen innigsten Dank abstatte. Salomen Oeslerreicher Wien IX. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen diese Verfügung mit folgender Begründung abgewiesen: Im Rekurs wurde in erster Linie der Grundsatz der Pressefreiheit (Art. 55 der Bundeserfassung) angerufen. Soweit aber der Bechwerdeführer in der angegriffenen Verfügung inen Verstoß gegen das Recht der freien Kritik in religiösen Dingen erblickt, käme einzig eine Veretzung der Glaubens- und Gewissenfreiheit (Art. 49 nd 50 B.-V.) in Frage. »Judenverfolgung in Deutschland nicht auf der Tagesordnung." In einer der letztem Sitzungen des Unterhauses forderten Geoffrey Mander vom Außenminister Anthony Eden, daß er von der deutschen Regierung die Zusicherung verlange, daß sie die Olympischen Spiele nicht zu politischer Propaganda im Sinne des Nazismus ausnutze. Miniter Eden wies diese Forderung zuück. „Können wir nicht", fragte Mander weiter, „zumindest eine gewisse Sicherheit erlangen*, daß die Verfolgung der Juden nicht sofort nach Beendigung der Olympischen Spiele einsetzen werde?" Minister Eden erklärte, die Frage nicht beantworten zu können; sie figuriere nicht auf der Tagesordnung. Anklage wegen „vorbedachten Mordes" gegen David Frankfurter. Wie aus C h u r berichtat wird, wird der Prozeß gegen David Frankfurter Sn der Oktober-Session des Graubündener Kantonsgerichtes zur Verhandlung kommen. Der Antrag der AnkJagekammer lautet auf vorbedachten Mord. Frankfurter wird, wie bereits berichtet, von Rechtsanwalt Dr. Eugen Curti aus Zürich verteidigt werden. Der Gesundheitszustand Frankfurters, der weüter im Gefängnis ■.Sennhof" in Chur verweilt, ist den Umständen?emäß zufriedenstellend. Tragische Situation der Danziger Juden. Das Schächtverbot in Danzig, das auf zehn Monate lautende Verbot des „Danziger Echo" und die Verhaftung seines Aus dem Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit ergibt 'Sich das Recht sachliche! Erörterung in religiösen Fragen, nicht aber die Befugnis, Andersdenkende in beleidigender oder verleumderischer Weise anzugreifen. Ein Kanton muß das Recht haben, derartige Angriffe im Interesse des religiösen Friedens zu untersagen und zu bestrafen, und die Verfügung hält sich daher, so wie sie lautet, im Rahmen der Verfassung. Allerdings muß der Vorbehalt gemacht werden, daß eine Besprechung konfessioneller Fragen nicht schon deswegen unterdrückt werden darf, weil die an sich sachlich gehaltene Erörterimg ihrer Tendenz wegen das Mißfallen einer bestimmten Personengruppe erregt; würde die Genfer Verfügung bei der Handhabung in dieser weitgehenden Weise ausgelegt, so stünde gegen eine derartige Anwendung ein Rekurs . wegen Verletzung von Art. 49 und 50 B.-V. zu Gebote. Die angefochtene Verfügung untersagt auch beleidigende und verleumderische Angriffe gegen einen bestimmten Teil der Bevölkerung im Hinblick auf seine Rasse. Darin liegt kein Verstoß gegen die Pressefreiheit (Art. 55 B.-V.). Zwar ergibt sich aus Art. 55 B.-V. das Recht zur öffentlichen Besprechung der Judenfrage, also des Problems, ob die Juden in der .Tat den anderen Staatsbürgern gleichzustellen seien. Dagegen darf der Kanton gegen Veröffentlichungen vorgehen, die über die sachliche Behandlung dieses Themas hinausgehen und segendie Anhängereiner bestimmten Konfession Haß und Verachtung zu säen suchen. In diesem Sinne steht die Verfügung auch nicht mit Art. 55 B.-V. im Widerspruch, sie darf aber in der praktischen Handhabung nicht zum Vorwand benutzt werden, jede objektive Besprechung der Judenfrage zu verhindern. Wenn die Verfügung der Zeitung „L'Homme de Droite" den Untertitel „organe contre la juiverie" verbietet, so ist dies im Hinblick auf die beleidigende Form dieses Untertitels nicht verfassungswidrig; dagegen muß der Untertitel „organe antisemite" geduldet werden. Redakteurs werden allgemein! als der Begi nn einer weitreichenden a n t ijüdrschem Politik der Danziger Regierung aufgefaßt. Die polnischen Autoritäten beobachten die Situation aufmerksam und scheinen entschlossen zu sein, die Position der etwa 4000 polnischen Juden in Danzig zu schützen, doch ist man allgemein bezüglich des Schicksals der Juden Danziger Staatsbürgerschaft besorgt. Die jüdischen Führer halten sich von jeder Meinungsäußerung über die Situation zurück. Die Telephonanschlüsse einer Reihe jüdischer Führer und die an jüdische Institutionen durch die Post gerichteten Briefe werden, nach gewissen Anzeichen zu schließen, kontrolliert. Die Juden in Spanisch-Marokko in Gefahr. Aus O r a n berichtet der „Temps", daß die Militärdiktatur in Spanisch-Marokko äußerst streng gehandhabt wird und zu antisemitischen Maßnahmen Aniaß gab. Fast die gesamte jüdische Gemeinde in Meli IIa wurde verhaftet und in ein Konzentrationslager gebracht. Kampf gegen den Antisemitismus in England. Auf einer vom Jüdischen Arbeitsausschuß einberufenen, von R a 1 '1T n geleiteten Konferenz von 200 Delegierten jüdischer Freundschaftsverbände, Pension Adria, Abbazia Kleine Familien-Pension mit fließendem Kaltu. Warmwasser. Zentrale Lage, nächste Nähe von Kuroark und Bäder. Zimmer mit und ohne Verpflegung bei sorgfältigster Bedienung und billigsten Preisen. ScumUcbmig tob Grotten und erobern LcopoidQeutschJienXl. einzige jüdische Gärtnerei beim Zeiitraliriedlioi I. Tor. Tel. U 1.3-0-40 Zentralfriedhoi IV. Tor. Tel. U 17-0-OS Eigene Kulturen Gewerkscitaften, Synagogen, Jugendklubs und Frontsoldaten wurde über Maßnahmen zur Abwehr der antisemitischen Gefuhr in England beraten und Aktionen beim P a r 1 ai m e rt t, sowie Massenprotestkundgebungen beschlossen. In der zur Annahme gelangten Resolution wird erklärt, daß die Existenz der englischen J u d e n h e i t bedroht sei, falls man die Faschisten w e iter gewähren lasse, die bereits in den Londoner Bezirken Hackney, Shorecutch und Betlmal Green auf beträchtliche Erfolge hinzuweisen haben. Jüdische Passanten werden angegriffen, jüdische Ladeninhaber terrorisiert, Synagogen durch Bekleben mit judenhetzerischen Plakaten entweiht. Es wurde beschlossen, mit allen jenen Kräften zu kooperieren, die den Faschismus bekämpfen und einen ständigen jüdischen Ausschuß zum Kampf gegen den Antisemitismus zu bilden. Der neugebildete Ausschuß soll mit dem Board of Deputies bei dessen Sondarteldzug gegen den Antisemitismus in England zusammenarbeiten. Vom Parlament wird gefordert, alle jene Organisationen zu verbieten, die sich rassische und religiöse Diskriminierung und Aufhetzung zur Aufgabe machen. Prof. Dr. M. Oppenheim — Hofraf. Der Bundespräsident hat dem Vorstand der dermatologischen Abteilung im Wilhelminenspital Professor Dr. M. Oppenheim den Titel eines Hofrates verliehen. Diese Nachricht wird nicht verfehlen, auch außerhalb der engeren Berufskollegen des Gelehrten größte Befriedigung auszulösen. Hofrat Oppenheim wirkt seit fast zwanzig Jahren als Vorstand der Hautklinik, wo er sich dank seines liebenswürdigen Wesens die Verehrung seiner Patienten erworben hat. Als Wissenschaftler genießt Professor Oppenheim ausgezeichneten Ruf. Weltliga gegen Antisemitismus. Vom 19. bis 21. September iindet in Paris die zweite Konferenz des Weltverbandes der Ligen gegen den Antisemitismus unter Teilnahme von Delegierten aus zahlreichen Ländern statt. Flohr Schachsieger in Podebrad. Aus dem Welt-Schachturnier in Bad Podebrad ging der tschechoslowakische Meister Flohr, ein Jude, afs Sieger hervor. Er erreichte 13 Punkte, während der Schachweltmeister Dr. A1 j e c h i n, der in der letzten entscheidenden Partie von Flohr geschlagen wurdu, mit 12K- Punkten Zweiter wurde. Jüdische Handelsschule Der kommerzielle Beruf ist für die Judenheit nach wie vor von größter Bedeutung. Der Jude wird in den anderen, insbesondere in den öffentlichen Beruten planmäßig ausgeschaltet und findet auch in den treien Berufen keine Entfaltungsmöglichkeit mehr. Tausende hungernder jüdischer Akademiker sind die Opfer und der traurige Beweis dieser Entwicklung. Der junge Jude muß daher noch besser gerüstet ins Leben treten als sein nichtjüdischer Konkurrent. Die neugegründete Jüdische Handelsschule für Knaben und Mädchen in Wien IL. Taborstraße 39, hat sich, unter Leitung und Mitarbeit hervorragend qualifizierter Lehrkräfte, die Erreichung dieses Zieles zur Aufgabe gestellt. Sie wird die ihr anvertraute Jugend in vaterländischem und in jüdischem Sinn erziehen. Der Lehrplan ist selbstverständlich der gleiche wie an den anderen zweiklassigen Handelsschulen: er wurde, aber mit schulbehördlicher Genehmigung der spezifisch jüdischen Struktur der Schule angepaßt. An Sabbath und jüdischen Feiertagen findet kein Unterricht statt Außer Englisch und Französisch wird hebräisch obligat gelehrt, ebenso jüdische Religion und Geschichte. Die jüdischen Eltern, die ihre Kinder der neuen Anstalt, anvertrauen, nützen dadurch .nicht nur diesen selbst;n geistiger und materieller Hinsicht, sondern auch dem gesamten Judentum, indem sie imithelien, einen jüdischen Nachwuchs zu schaffen.

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