Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 25 (12.6.1936)
- Date
- 1936-06-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Nr. 25 — 12. Juni 1936 DIE WAHRHEIT Union-Klub (Klub der Mitglieder und Freunde der „Union österreichischer Juden") Wien I., Schottenring Nr. 25 Telephon A-19-2-77 Mittwoch, den24. Juni, Vs8 Uhr abends, im Zögernitz-Kasino XIX., Döbtinger Hauptstraße 76 CÄrnrewisf verbunden mit Akademie und Tanz / Der Reingewinn fließt zum Teile dem Isr. Waisenhaus für Knaben, XIX., Probusgasse 2 zu. / Entree S 2-50 Die „ Weisen von §§ Seit drei Jahren ist vor dem BaselerStrafg e r i c h t ein Prozeß um die „Protokolle der Weisen von Zion" anhängig. Der Präsident der israelitischen Gemeinde Base 1 und der Präsident des Schweizerischen Zionistenverbandes sowie Doktor Markus Ehrenpreis, Oberrabbiner in Stockholm, hatten die Ehrenbeleidigungsklage gegen Dr. Zander eingereicht, den damaligen Redakteur des „Eisernen Besens", Organ der Nationalen Front. In einem von Zander verfaßten und im „Eisernen Besen" erschienenen Artikel hatte Zander erklärt, daß die Protokolle trotz alledem echt seien. Außerdem hatte er behauptet, Dr. Ehrenpreis habe selbst in einem Vortrag die Echtheit der Protokolle bestätigt. ' Am Montag hätte nun der Prozeß vor dem Strafgericht in Basel stattfinden sollen, doch haben sich die Parteien nun auf einen Vergleich geeinigt. Dr. Zander gab eine Erklärung ab, worin er seine Behauptung gegen Doktor Ehrenpreis zurückzog und erklärte, eine Fälschung. daß er selbst nie die Auffassung gehabt habe, daß die Kläger irgendwie an dem in den Protokollen behaupteten „Welteroberungsplan der Juden" beteiligt gewesen seien. Er gab ferner zu, daß die Protokolle mit dem 1897 in Basel stattgefundenen ersten Zionistenkongreß überhaupt nichts zu tun haben. Außerdem erklärte sich die Nationale Front damit einverstanden, daß die beschlagnahmten 890 Exemplare der „Protokolle" von der Qerichtskanzlei vernichtet werden. Dr. Zander zahlt überdies die gesamten Gerichtskosten. Der Kläger hat dann die Klage zurückgezogen. MÖBEL Moderne KOchen- Vorzlmmer- Wohnzlmmer- F. KOHN, Wien IL, TABORSTRASSE Nr. 22 Telephon R 40-7-14 Samstag geschlossen. Pogrom in Polen. Der polnische Ministerpräsident General S1 avoj-Sladkowski stellte sich dem rieugewählten p o 1 n i s c Ii e n Sejm mit einem Expose vor, in welchem er gegen die extremen Elemente auf der linken und auf der rechten Seite scharf Stellung nahm und u. a. sagte: Die Regierung wende sich auch rücht an die extreme Rechte, welche zwar als ihr Parteiabzeichen das Chrobry-Schwert gewählt, aber in der Praxis das Schlagen der Juden zu ihrem Parteiideal erhoben hat WÜe recht der Ministerpräsident mit dieser Behauptung hatts, beweisem pogromartige Ausschreitungen, die in der vergangenen Woche in der Stadt Minsk-"Mazowleck bei Warschau vorkamen. In dieser Stadt lebte ein aus Kaluszyn stammender 32jähriger Arbeiter Juda Leib Chatzkelewicz, der seit längerer Zeit nicht mehr als geistesnormal gilt. Man nannte ihn in Kaluszyn: den „Stadtirren". Er diente einige Jahre beim Militär, wobei er durch einen Sergeanten namens Bujak schwer malträtiert wurde. Er wurde entlassen, als er sich durch einen Sturz vom Pferde eine schwere Verletzung zuzog. Seither war er von der Manifc beherrscht, an Bujak Rache nehmen zu müssen, und hat ihn tatsächlich erschossen. Im Zusammenhang mit dieser Tat eines unverantwortlichen Irrsinnigen kam es in Minsk- Mazowieck zunächst am 1. Juni zu schweren blutigen Ausschreitungen. Dte Szenen, die sich dort abgespielt haben, erinnern an die Pogromeder zaristischen Zeit in Rußland. Weit mehr als tausend Huligans, mit schweren Steinen und Eisenstäben bewaffnet, zogen, in die von Juden bewohnten Straßen, drangen in alle Wohnungen und Geschäftsläden ein, zerstörten, was ihnen unter die Hände kam, und raubten den Rest. Die jüdischen Einwohner hatten ein unendliches Martyrium auszustehen. 51 jüdische Einwohner erhielten schwere Verletzungen, dr«i wurden getötet Mehrere Häuser wurden niedergebrannt, bei vielen anderen Häusern wurden Türen-und Fenster herausgerissen. Es gibt in Minsk fast kein ganz gebliebenes jüdisches Haus, und fast keinen jüdischen Emwohner! der nicht Spuren von Mißhandlungen trägt. lieber die Restes der jüdischen Bevölkerung der Stadt, aus der mehr als 5000 Juden nach Warschau flüchteten, ist am 4. Juni neues schweres Unglück hereingebrochen. Am Nachmittag dieses Tages kam es im Anschluß an die Bestattung Bujaks zu einem regelrechten Pogrom. Unter Führung antisemitischer Agitatoren drangen Trupps Exzedenten in die Wohnungen und Geschäftsläden der in der Stadt noch zurückgebliebenen Juden eSn, zerstörten di© Warenbestände und die Wohnungseinrichtungen und mißhandelten die jüdischen Einwohner auf das barbarischeste. Mehrere Häuser wurden im Brand gesteckt. Unter der jüdischen Bevölkerung zählte man wieder zahlreiche Schwerverletzte, drei der Verletzten sind in einem Zustand, daß an ihrem Aufkommen gezweifelt wird. Erst in den Abendstunden konnte die Polizei der Unruhe Herr werden. Die drei jüdischen Toten des ersten Pogroms in Minsk-Mazowieck blieben drei Tage lang unbe stattet, weil keiner der zurückgebliebenen Judiem sich auf die Straße wagen konnte. Der Warschauer jüdische Bestaltangs verein „chessed schel emess" entsandte eine Begräbnismannschaft nach Minsk-Mazowieck, die nach langem Suchen zwei der Toten, eine 82jähröge Frau und einen 51jährigen Mann, zu Grabe brachten, während man den dritten Toten nicht mehr finden konnte; anscheinend ist er verschleppt •worden. Die Bestattungsmanjilschaft1 versuchte, Brot für die hungernden Kinder aus einer benachbarten! Stadt heranzuholen, konnte aber hierzu keinen Wagen auftreiben, da unter dem noch ungebrochenen antisemitischen Terror kein Fuhrmann eine Fahrt wagt. Die Polizei hat festgestellt daß 150 Mitglieder der Warschauer illegalen „Nara" (nationaldemokratisches Jugendlagef) an dem ersten Pogrom in Minsk-Mazowieck teilgenommen haben. Nachdem die Regierung zugesichert hat, , die Ordnung in der Stadt mit allem Mitteln wiederherzustellen, haben die jüdischen Führer die aus der Stadt massenhaft geflüchtete jüdische Bevölkerung aufgefordert, zurückzukehren und. ihre zerstörten' Heime wieder aufzubauen.' - \ Herzu. fraaeimeUDadj Tölzmannsdorf; (Durgenland) »Mineral-, Moor- und natürliche Kohlensäuresprudelbäder.!! Billiger Pensionspreis inklusive Heilbäder. Zwei rituelle Rej! stauiants. — Auskünfte und Prospekte: Generalvertretung | ■ Wien 1., Kohlmarkt 8 Tel. U 25-104 \ [Neu: Moorpackungen und Moorkompressen inj | allen Apotheken erhältlich. i Pogrom-Prozesse. Vor dem Radomer Kreisgericht findet zur Zeit ein großer Prozeß wegen der vorjährigen blutigen Ausschreitungen in Przytik statt. Wir werden über Verlauf und Ausgang des Prozesses, der reich an erschütternden Szenen ist, noch ausführlich berichten. Vor dem Bezirksgerichte in Wilnä fand ein Prozeß gegen sieben Mitglieder des illegalen „radikal-nationalistischen Lager" statt, die der Verübung mehrerer Bombenanschläge gegen jüdische Geschäfte und Wohnhäuser in Wilna angeklagt sind. Vier Angeklagte wurden zu schweren Kerkerstrafen in der Dauer von 2 bis 5 Jahren verurteilt, die übrigen drei wurden freigesprochen. Aus der braunen Hölle. Das Bezirksamt in Ansbach entzog einem jüdischen Viehhändler die Gewerbelegitimationskarte, nur weil er der jüdischen Rasse zugehört und obwohl er in seiner Geschäftsgebarung niemals zu Beanstandungen Anlaß gegeben hat. Auf Antrag des Bezirksbauernführers sprach das Bezirksamt dem jüdischen Viehhändler die gewerbepolizeilich geforderte „Zuverläßlichkeit" ab und führte zur Begründung aus: „Der Nationalsozialismus hat erkannt, daß Angehörige der jüdischen Rasse im Verkehr mit Nichtjuden die Gebote von Treu und Redlichkeit oft nicht beachten. Juden ist schon aus diesem Grunde die zum Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit abzusprechen. Zuverlässigkeit im geschäftlichen Verkehr setzt weiterhin Kreditwürdigkeit voraus. Als Jude hat W. im Falle einer Erteilung der Gewerbelegitimationskarte von der fränkischen Bevölkerung geschäftlichen Zuspruch nicht zu erwarten. Denn diese sieht, vom Geiste nationalsozialistischen Denkens durchdrungen, in der Verbundenheit von Blut und Boden die Quellen des Volkstums und lehnt daher jede Art von geschäftlichen Beziehungen mit Angehörigen der jüdischen Rasseab. Kreditwürdig ist nur, wer ein durch das Vertrauen der Bevölkerung getragenes Geschäft betreibt. Wer — wie die jüdischen Viehhändler in F. — von der Bevölkerung einmütig abgelehnt wird, ist nicht kreditwürdig und damit nicht zuvei- 1 ä s s i g." Die Regierung in Ansbach freilich ließ diese Regelung nicht gelten und legte die Sache, da es sich um „eine noch nicht festgestellte Rechtsauffassung von grundsäzlicher Bedeutung" handele, dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung vor, der die Frage, ob einem Juden allein wegen seiner Zugehörigkeit zur jüdischen Rasse die Ausstellung einer Gewerbelegitimation versagt werden muß, verneinte. Der Verwaltungsgerichtshof wies zur Begründung auf den Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 15. August 1935 hin, wonach „die bloße Zugehörigkeit zur jüdischen Rasse für sich allein noch nicht die Unzuverjässigkeit eines Gewerbetreibenden begründe", wenn auch die Ansicht, daß „an die Zuverlässigkeit von Nichtariern ein scharfer Maßstab angelegt werden muß, durchaus zutreffend" sei. » Der Einzelrichter in P a d e r b o r n hat die zunächst durch Strafbefehl über den 58jährigen jüdischen Metzger Albert Süssmann aus Altenbeken verhängte viermonatige Gefängnisstrafe bestätigt. Vierzehnjährige Jungen hatten beobachtet, daß der; Angeklagte ein Kälbchen nach verbotener ritueller Vore schritt geschlachtet hat. » Der Reichsinnenminister hat angeordnet, daß bei Vernehmungen durch die Polizei die jetzige und die frühere R e l ig i on&z u g e h ö r i gkeit von. Beschuldigten und Zeugen aufzunehmen sei.....;.- \ : - .; \