Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 22 (22.5.1936)
- Date
- 1936-05-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Nr. 22 — 22. Mai 1936 DIE WAHRHEIT In eigener Sache. Unsere Jüdischtiationalen sind überaus empfindlich. In dieser mimosenhaften Empfindlichkeit berühren sie sich wie in vielen anderen Richtungen mit den Nationalsozialisten. Viele von uns haben noch in Erinnerung, in welch gemeiner Weise der seinerzeit in Wien erschienene „Stürme r", ein Ableger des reichsdeutschen gleichnamigen Blattes, die jüdische Gemeinschaft, ihre Religion und Lehre, beschimpft und besudelt hat. Als wir, angewidert von diesem Schmutz und mit Ueberwindung jeden Ekels in der „Wahrheit" dieses Sudelblatt mit dem richtigen Namen bezeichnet haben, hatte der „Stürmer" in seiner Empfindlichkeit nichts anderes zu tun gewußt, als gegen mich als verantwortlicher Schriftleiter der „Wahrheit" die Ehrenbeleidigungsklage einzubringen. Der Richter sollte ihm seine verletzte Ehre wieder reparieren. Das war das erstemal seit meiner zwölfjährigen Tätigkeit als verantwortlicher Schriftleiter, daß ich wegen Ehrenbeleidigung geklagt wurde, und zwar von dem „S türme r" - Nationalsozial is t e n. Nun wurde ich in der vorigen Woche zum zweitenmal vor den Richter zitiert — diesmal von den „S t i m m e" - N a t i o n a 1 i s t e n. Die Herren Dr. Desider Friedmann, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Dr. Jakob Ehrlich, Vizepräsident der Israelitischen Kultusgemeinde, und Dr. Josef Löwenherz, provisorischer Amtsdirektor der Israelitischen Kultusgemeinde, fühlten sich durch mehrere Stellen eines vor einiger Zeit in der „Wahrheit" erschienenen Aufsatzes, der sich in eingehender Weise mit der Die Jugend-Union führt zu Pfingsten eine Autobusreise nach Budapest Fahrpreis Tour-Retour S 22.— Auskünfte und Anmeldungen im Sekretariat der „Union", Wien I., Schottenring 25, Tel. A 19-2-77 famosen „Budgetdebatte" des derzeitigen Rumpfvorstandes befaßt hatte, in ihrer Ehre verletzt und wußten wie „Der Stürmer" nichts anderes zu tun, als mich, das Mitglied der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, wegen Ehrenbeleidigung zu klagen. Mit dem Mute, den die Abwesenheit des Gegners verleiht, usurpierten die Redner in dieser Budgetdebatte alles Gute, das seit dem Bestände der Kuitusgemeinde von dieser geschaffen worden war, als Verdienste der Jüdischnationalen, während die „Union" als Ausgangspunkt aller nur möglichen und unmöglichen Verworfenheit vernadert wurde. Aber die „Union" ließ sich nicht mundtot machen. Sie besitzt in der „Wahrheit" eine Tribüne zur Abwehr jüdischnationaler Ueberhebliclikeiten und Verfeumdungssücht, jene hervorragenden Charaktereigenschaften unserer politischen Zionisten, die auch in dem in Rede stehenden Artikel niedriger gehängt wurden. Mag sein, daß wir uns hiebei, von dem Zynismus der Gegner gereizt, vielleicht allzu temperamentvoll ausdrückten. Die wirksame Verteidigung öffentlicher Interessen erfordert eben oft ein schärferes Wort. Für die Argumentik öffentlicher Mandatare aber gibt es nur eine zuständige Instanz: das Urteil der Oeffentlichkeit. Aber siehe! Die Jüdischnationalen, noch vor nicht allzu langer Zeit Vorkämpfer des allgemeinen Wahlrechtes in der Kultusgemeinde, lassen sich mit dem Appell an das Urteil der Kultuswähler bis zum November Zeit, dagegen beeilten sich ihre drei Führer, das an formale Bestimmungen gebundene Urteil des für — Ehrenbeleidigungen kompetenten Gerichtes einzuholen. Das war um so erstaunlicher, als dieselben Herren, die da ein staatliches Gericht zum Eingreifen in innerjüdische Diskussionen zwingen wollten, in ihren Reden und ihren Zeitungen den Unionisten wiederholt Verrat an der jüdischen Solidarität durch „Denunziation" bei nichtjüdischen Instanzen vorgeworfen hatten, weil sie zum Schutze des von den Jüdischnationalen verletzten Gemeindestatuts die hiefür vom Gesetze normierte Obrigkeit angerufen haben. Ebenso haben die Herren Kläger offenbar schon vergessen, wie oft die „Union" und ihre Leitungsmitglieder von den jüdischnationalen Blättern in der infamsten Weise beschimpft und besudelt wurden. Aber niemals ist es einem der Angegriffenen eingefallen, die Beleidiger vor den Richter zu zitieren. Uns widerstrebt es eben, den innerjüdischen Bruderkampf vor dem gerichtlichen Forum auszutragen. Die Herren Dr. Friedmann, Dr. Ehrlich und Dr. Löwenherz hatten dieses Widerstreben nicht, ihnen war es scheinbar nicht nur darum zu tun, Sühne für eine begangene Ehrenbeleidigung zu finden, sondern es ging Urnen anscheinend um eine noch viel wichtigere Sache. Die genannten drei Herren, die selbst Rechtsanwälte in Wien sind, brachten nicht etwa eine gemeinsame Ehrenbeleidigungsklage ein, sondern ließen sich jeder einzeln von je einem Rechtsanwalt vertreten, obwohl bei allen dreien ein Punkt der Anklage gleichlautend war und nur bei Herrn Dr. Jakob Ehrlich noch andere Stellen des Artikels als Ehrenbeleidigung unter Anklage gestellt wurden. Eine finanziell gewiß nur schwach fundierte jüdische Zeitung, der nicht die reichen Mittel der jüdischnationalen Organisationen zustehen, sollte auch finanziell schwer getroffen werden, nachdem man ihr schon früher durch Verfügung des Präsidiums der Israelitischen Kultusgemeinde unter Aufhebung eines vom Plenum gefaßten Beschlusses das Pauschale für die Aufnahme der Amtlichen Mitteilungen der Kultusgemeinde entzogen hatte. Wiewohl dieser Beschluß gesetzlich unzulässig war, weil das Präsidium nicht berechtigt war, einen Plenarbeschluß außer Kraft zu setzen — der Präsident hat vielmehr gemäß § 24 des Statutes die Ausführung der Beschlüsse des Kultusvorstandes anzuordnen und zu überwachen — haben wir es unterlassen, gegen diese unzulässige Anordnung des Präsidiums die geigneten Schritte zu unternehmen. Jetzt bot sich wieder einmal eine Gelegenheit, und zwar durch Einbringung dreier Klagen uns zum Teile überflüssige Kosten zu machen — und diese Gelegenheit haben die Herren ergriffen. Es ist überflüssig, der Oeffentlichkeit näher zu erläutern, mit welchen Kosten ein Angeklagter zu rechnen hat, wenn drei Anwälte in der gleichen Sache ihm gegenüberstehen. Damit war aber die Angelegenheit noch nicht erledigt. Bei der abgeführten Verhandlung beantragte der Mandatar der Israelitischen Kultusgeminde Wien, Herr Doktor Georg W e i n e r, der die Rechte des Herrn Doktor Löwenherz vertrat, die Vernehmung zweier Zeugen darüber, daß das von mir angegebene Monatseinkommen nicht S 300.—, sondern ein Vielfaches dieses Betrages ausmache; er war wohl der Meinung, daß es an das Gehalt seines Mandanten, des provisorischen Amtsdirektors der Israelitischen Kuitusgemeinde heranreiche. Durch diese Beweisführung, die vom Gerichte abgelehnt wurde, sollte dieses veranlaßt werden, eine entsprechend höhere Geldstrafe über mich zu verhängen. Bei Uebernahme der Verantwortung für den inkriminierten Artikel hätte ich also folgendes riskiert: 1. Die Kosten dreier Anwälte für einen langwierigen Strafprozeß inklusive der Stempelgebühren, 2. die Kosten des eigenen Anwaltes, 3. den Pauschalkostenbeitrag, 4. für den Fall der Nichterbringung des Wahrheitsbeweises in einem oder dem anderen Punkt die Verhängung einer Geldbuße und 5. eine Arrest-, eventuell Geldstrafe für den Fall der nicht gänzlichen Erbringung des Wahrheitsbeweises. Dieser Kostengefahr gegenüber war ich ohnmächtig. Das ist alles, was ich zu meiner Verteidigung anzuführen habe. Der Präsident der Wiener Kultusgemeinde, der Vizepräsident der Wiener Kultusgemeinde und der provisorische Amtsdirektor der Wiener Kultusgemeinde haben durch das Urteil des Gerichtes, das mich wegen Vernachlässigung der pflichtgemäßen Sorgfalt verurteilte, ihr Recht erhalten. Der schwer und hart im Existenzkampf stehende Redakteur einer jüdischen Zeitung ist in diesem Prozesse unterlegen, weil er seine und seiner Familie Existenz der Prozeßführung der genannten drei Herren nicht opfern durfte. Die Herren Dr. Friedmann, Dr. Ehrlich und Dr. Löwenherz können stolz auf ihren Erfolg sein: ein christlicher Richter hat die vom Herrn Doktor Ehrlich anläßlich der Budgetdebatte in der Kultusgemeinde gehaltene, von Angriffen auf die „Union" strotzende Rede, wie auch unsere Erwiderung dar-!& nerzn. franenneiibadi Tafimannsdorlj (Dargeniand) j i : I Mineral-, Moor- und natürliche Kohlensäuresprudelbäder, i l Billiger Pensionspreis inklusive Heilbäder. Zwei rituelle Re-s ■ staurants. — Auskünfte und Prospekte: Generalvertretung ■ Wien L, KohlmarktS Tel. U 25-1 (H! Neu: Moorpackungen und Moorkompressen in! allen Apotheken erhältlich. : auf gelesen und kann sich nun ein Bild von den Vorgängen in der von den Jüdischnationalen geführten Kultusgemeinde machen. Er weiß nicht und kann nicht wissen, was wahr und was nicht wahr ist, aber denken kann er sich seinen Teil, denken: Was muß in dieser Kultusgemeinde vorgehen, wenn derartige Polemiken geführt werden! Der Antrag der drei Kläger, daß das Urteil auf Kosten des Angeklagten in allen innerjüdischen Blättern zu veröffentlichen sei, wurde abgewiesen. Wir sind aber ganz unbesorgt, daß auch den Lesern der jüdischnationalen Blätter der 6:1- Sieg ihrer Führer nicht vorenthalten werden wird. Diese werden schon selbst für die Popularisierung ihres „Triumphes" sorgen. Daß sie diesen mit dem — antisemitischen „Stürmer" teilen, wird ihre Freude kaum beeinträchtigen. Noch weniger allerdings unseren Kampfeifer! Ebensowenig, wie uns die formale „Niederlage" gegen das Antisemitentfevienikeim itsb für 3-l*Jfiftrige Schloß Ginselberg, Neustift bei Scheibbs, N.-Oest., herrliche Lage, vorzügliche Kost, Arzt im Heim. Mäßige Preise. jCore ^einiger. p*,omier* Montessoii-Lehrerin Tel. A 48-3-89, II., Gr. Schiffgasse 5 blatt von der weiteren Bekämpfung des Antisemitismus abschreckte, ebensowenig wird sich jenes Forum, das wir zur Urteilisfällung über die jüdischnationale Gemeindeverwaltung vor allem für kompetent halten, über Vernachlässigung unserer pflichtgemäßen Sorgfalt zu beklagen haben: Die jüdische Kultuswählerschaft Wiens, in deren beharrlicher Aufklärung über die Schäden des jüdischen Nationalismus „Die Wahrheit" nie und nimmer erlahmen wird. Oskar Hirschfeld. Braune Justiz. Die Große Strafkammer in Hamburg verurteilte einen jüdischenArzt wegen versuchter Rassenschande zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus, weil ein 18jähriges arisches Mädchen behauptet hatte, der Arzt habe während der Behandlung versucht, sie zu küssen. Obwohl der Arzt jede Schuld bestritt umld der Anschein vorlag, daß an ihm eine Erpressung versucht worden war, schenkte das Gericht der Zeugin Glauben. * Der Sohn des berühmten ehemaligen Hofburg- Schauspielers Mitterwurzer, Dr. D. Mitterwurzer, der bis vor kurzem in Mürtfchen gelebt hat, wo er sich ebenfalls als Schauspieler betätigte, mußte nach Verbüßung von drei Monaten Konzentrationslager Deutschland v e r 1 a s s e.n. Er wurde ins Konzentrationslager gesteckt, weil er in einem Prozeß gegen seinen jüdischen Hausherrn eine wahrheitsgetreue Zeugenaussage zugunsten des Juden abgelegt hatte. Dies wurde ihm als Hilfeleistung für den „Rassefremden" sehr übelgenommen. Mit der Einlieferung ins Konzentrationslager wurden ihm auch seine Ersparnisse, bis auf 10 Mark, die er dann ausgefolgt bekam, abgenommen und er steht heute, nachdem er seinen Arbeitsplatz verlorenhaltte, vollkommen mittellos da. Die Sammlungen des Council ior German Jewry In England. Die Sammlungen des Council for German Jewry (Hilfsfonds für deutsche Juden) haben sich seit der letzten Bekanntgabe des Ergebnisses wiederum erhöht. Sie belaufen sich jetzt auf insgesamt 560.000 Pfund.