Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 15-16 (6.4.1936)
- Date
- 1936-04-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Nr. 15/16 — 6. April 1936 DIE WAHRHEIT t ' I; des Abendmahls nimmt man an der Natur des Stifters des Christentumes teil. Der Jude, der ja ohnehin „un cugino della Madonna", also im Fleische mit der heiligen Familie verwandt ist wird somit erst recht durch die Taufe leiblich aus seiner „ethnischen Minderwertigkeit" eriöst Geistig wird er vollends geläutert, indem der heilige Geist den j u d a i s t ischen Geist in ihm überwindet. So und nicht anders wird jeder Katholik, der gläubig auf dem Boden dies Kirchendogmes steht, den getauften Juden 'betrachten. Für ihn darf es keine völkischen Belange und Notwendigkeiten, kein „Blubo" geben. Und der ebenso wenig neue als witzige Dreh, zwischen „liegend" und „stehend" Getauften zu unterscheiden, trifft nicht die, gegen die er gemünzt ist, sondern in das Zentrum des Kirchendogmas, in dessen Sinn eine solche Scheidung nach Maßstäben nicht der Theologie, sondern der Physik und Ethnographie einer Blasphemie verzweifelt ähnlich sieht So manche Vorgänge des Letzten Jahres sollten aber doch die Großsiegelbewahrer der Kirche darüber belehrt haben, daß die Pfeile, die uns Juden treffen sollen, über kurz oder lang auf sie selbst zurückprallen. Und das überlaute „Deutsch- Tun" nimmt sich ein wenig wirklichkeitsfremd aus gerade in Wien. Hatte nicht Kronprinz Rudolf recht, als er sich über das damals schon deutschtümelnde Wien als die deutsche Stadt ohne deutsche Bevölkerung belustigte. Hat doch unser Michael Hainisch festgestellt, daß der Zuzug nach Wien aus dem urdeutschen Innenösterreich am geringsten war. Und finden wir nicht noch heute unter den führenden Kreisen unserer Bundeshauptstadt so manchen Träger nicht gerade germanischen Namens? Darunter einige, deren Stammbaum auf die Slowenen Oesterreichs hinweist, die mit uns Juden den Makel der „Artsfremdheit" teilen? Ja sogar manchen Namen, der uns beim Aufschlagen des alten Judenbuches, der Bibel, unter den ersten ins Auge fällt Gläubigkeit soviel nur möglich. Wir Juden wünschen uns im Schatten des Kreuzes nur Ruhe und Gerechtigkeit. Aber daß man hinter dem Was essen 'Sie zu JLailkwtitfk nur die berühmten Sihmidl-Jllazzoth Jlathan förodetzfru Xentxate: Wien, 2. (&ezi*&, j£eopofdsgosse 43 Telephone: A 46-1-90, A 48-4-48, A 60-2-63 £.in ITeraiMfi iriid afie fiftcreeugenf Erzeugt aus feinstem Mehl unter streng orthodoxer Aufsicht Sr. Ehrwürden Herrn Oberrabbiner Babad Die fdkmkai-yKtMxxotth und das Fabrikat 3tt.tKK.fie. ftftmitlf JZ. (&." (Mazzoth, Grieß und Farwel) sind außerdem erhältlich in allen besseren Geschäften. Schilde der Religion die Geschäfte des Rassenhasses besorgt und antisemitische Halbfabrikate importiert, um sie nach spezifisch „österreichischem" Verfahren gebrauchsfähig herzustellen, dagegen müssen wir als Oesterreicher Einspruch erheben. Das alte Oesterreich, das man ja sonst in allem äußeren Scheine wieder aufleben läßt, hat wahrlich nach anderem Lorbeer gegeizt! Als Juden aber quittieren wir. mit Genugtuung die neueste Praxis unserer Judenmission. Zur eigenen Schuld gesellt sich Hohn und Spott Nicht lockendes Wasser und nicht lohendes Feuer konnten unsere Väter ihrem Gotte untreu machen. Von Liebe wie von Haß gequält, blieben sie, was sie waren. Mag das Schlagwort „Jude" auch im Wandel der Zeiten seinen Ton wechseln, der Text bleibt der gleiche. Aber ebenso fest unser Vertrauen auf unseren Vater am Himmel, von dem uns die Haggada am Seder wieder versichert: „Geschlecht für Geschlecht erheben sich Feinde, um uns zu vernichten. Doch aus ihrer Hand rettet uns immer der Gott unserer Väter!" —d. Die Jüdischnationalen sabotieren die Wahlen in die Kultusgemeinde. Am 4. Februar d. J. haben die elf unionistischen Kultusvorsteher ihre Mandate in der Israelitischen Kultusgemeinde zurückgelegt, um zu verhindern, daß die seit 1932 sich breit machende Korruption durch die Bestellung des freigewählten jüdischnationalen Parteiführers und Vizepräsidenten der Kultusgemeinde, Dr. Josef Löwenherz, zum besoldeten Amtsdirektor der Kultusgemeinde gekrönt werde. Die unionistischen Kultusvorsteher gingen bei diesem Entschluß von der Erwägung aus, daß es das kleinere Uebel sei die verbleibenden 17 jüdischnationalen Kultusvorsteher eine kurze Zeit unkontrolliert wirtschaftein zu lassen, als die Korruption in der Person des Amtsdiretäkors Dr. Josef Löwenherz symbolisch in der Kultusgemeinde zu verankern. Die „Union" und die unSonistisch gesinnte jüdisch-österreichische Bevölkerung Wiens kennt die terroristische und gewalttätige Veranlagung und Methode der Spielart der austrozionistischen Parteien und war daher nicht überrascht, daß gegen Gesetz, Recht und Statut der aus nur 17 ausschließlich jüdischnationalen Mandataren bestehende Rumpfvorstand sich unterfing, dennoch die Bestellung des Herrn Dr. Josef Löwenherz wenn auch nur zum provisorischen Amtsdirektor und Ersten Sekretär der Israelitischen Kultusgemeinde Wien vorzunehmen. Nach dem Statut der Kultusgemeinde § 7, Abs. 2, sind Neuwahlen innerhalb zweier Monate auszuschreiben, wenn die Zahl der Mandatare der Kultusgemeinde auf die Hälfte der ursprünglichen Zahl gesunken ist Die ursprüngliche Zahl ist 36 Kultusvorsteher, durch den Austritt der Unionisten w ar die Zahl der Kultusvorsteher auf 17, also auf unter die Hälfte, gesunken. Die verbleibenden 17 sind also überhaupt kein Kultusvorstand mehr, well die Zahl! der Mandatare unter die Hälfte gesunken ist. Sie bilden deshalb keinen Kultusvorstand mehr, weil an das Vorhandensein von mindestens 22 oder 18 Kultusvorstehern eine Reihe von wichigien Entscheidungen geknüpft ist, die also die 17 nicht treffen können. So kann zum Beispiel kein Rabbiner bestellt werden, keine neuen Steuergrundlagen geschaffen, keine wichtigen Verfügungen über das Gemeindevermögen getroffen werden, weil zur Beschlußfassung über solche Gegenstände das Vorhandensein von 18, bzw. 22 Kultusvorstehern durch Gesetz und Statut vorgeschrieben ist. Aber selbst wenn die Hälfte der Kultusvorsteher, also 18 vorhanden wären, so haben sie nur das Recht, bis zur Durchführung der Neuwahlen die Geschähe der Kultusgemeinde weiterzuführen (§ 6, Absatz 2), aber niemals hätte ein solcher Kultusvorstand das Recht, vor Durchführung der Cafe Pension Echsfein Semmering Wahlen und Neukonstituierung des Kultusvorstandes nach der Farce einer Ausschreibung die Bestellung eines Amtsdirektors vorzunehmen, dessen Person und parteiische Einstellung den Anlaß zur Sezession von 11 unionistischen Kultus Vorstehern gebildet hat Aber alle Ueberzeugungen, die die jüdischnationalen Kultusvorsteher, um die Wähler zu fangen, zum Ausdruck gebracht haben, sind erheuchelt. Sie haben nur eine Einstellung, die beschränkt, aber „Ehrlich" ist, das ist die jüdischnationale zionistisch-politische. Als Demokratie noch Trumpf war, schwuren sie nicht höher als auf die demokratischen Schlagworte. Das Wahlrecht in die Kultusgemeinde, das von einer Steuerleistung von sage und schreibe mindestens 60 Groschen pro Jahr abhängig ist, also von weniger als zwei Tramwaykarten, war ihnen zu wenig allgemein. Um die marxistischen Wähler zu fangen, schrien sie und tobten sie um das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht und verlangten das aktive und passive Wahlrecht für Frauen, die nach den Vorschriften unserer Religion von der Leitung der religiösen Gemeinde ausgeschlossen sind. Aber was ist ihnen Religion, wenn es sich um Wählerfang handelt? Ebenso heuchlerisch sind ihre Krokodilstränen um die Autonomie der Gemeinde. Die Autonomie führen sie nur ins Treffen, wenn sie damit ihre Parteiherrschaft oder die Autokratie des Dr. Löwenherz formell schützen wollen. Wenn es sich aber darum handelt, den Mitgliedern der Gemeinde das ihnen zustehende Bestimmungsrecht einzuräumen, dann kümmern sie sich um die Autonomie der Israelitischen Kultusgemeinde einen Pfifferling. Unmittelbar nach Niederlegung der Mandate der unionistischen Kultusvorsteher hätte man nach den Aeußerungen der Jüdischnationalen glauben können, daß sie nichts Wichtigeres und Eiligeres zu tun haben, als die Wählerschaft zur Entscheidung anzurufen. In allen ihren Versammlungen und öffentlichen Aeußerungen konnte man Cale Franz-Josefs-kai Wien I., Franz-Josefs-Kai 45 wie alljährlich streng HOB bü? *lt£0 Unter Leitung des Herrn M. RAPPAPORT nur erfahren, daß sie darauf brennen, die jüdische Bevölkerung Wiens entscheiden zu lassen, ob sie die Aufrechterhaltung des Systems der Korruption und jüdischnationalen Parrtjeiwirtschaft in der Kultusgemeinde wünscht oder nicht Mit Trompetenstößen wurde der Beschluß in den Plenarsitzungen des sogenannten Kultusvorstandes vom 6. und 7. Februar verkündet, daß „ehestens die Neuwahlen des Gesamtvorstandes auszuschreiben" sind. Aber auch das nichts als Heuchelei und Betrug an den jüdischen Wählern. Am 4. April lief die Frist zur Ausschreibung der Neuwahlen nach dem oben zitierten Statutenparagraph ab. Man hätte glauben sollen, daß die Ausschreibung der Wahlen nicht erst am 2. April, also zwei Tage vor Ablauf des letzten Termines erfolgt, sondern noch im Februar. Nach dem Sinne und Geiste der Statutenbestimmung und nach dem nach Kampf verlangenden Feldgeschrei hätte man von den patentierten Schützern der Gemeindeautonomie erwarten müsseni, daß der Termin der Wahl selbst auf die kürzeste Frist, die für die Durchführung des Reklamationsverfahrens erforderlich ist, also für Ende April, anfangs Mai ausgeschrieben wird. Was geschieht von Seiten der leidenschaftlichen Demokraten, Autonomisten und passionierten Anhängern des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes? Die Neuwahlen! in die Kultusgemeinde werden für den 8. November 1936 ausgeschrieben, wozu bemerkt werden muß, daß um diese Zeit nach dem Statut und nach dem Gesetz vom Jahre 1890 die regulären Wahlen in die Kultusgemeinde wegen normalen Ablaufes der Funktionsdauer ohnedies hätten stattfinden müssen. Hinter der Heuchelei, auf die eheste Durchführung der Wahlen zu brennen, versteckt sich die bleiche Furcht vor der Entrüstung der Wähler, vor der Empörung der jüdisch-österreichischen Bevölkerung, die mit dem Stimmzettel in der Hand dieses System, das die Kultusgemeinde vor aller Welt herabgewürdigt hat, hinwegfegen wird. Die Ausrede für die so späte Ausschreibung der Neuwahlen für den 8. November 1936, mit der d5le jüdischhationale Partei dem Gesetz, den