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Die Wahrheit · 1936-03-20 · Heft 13 (20.3.1936) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1936
Issue
Heft 13 (20.3.1936)
Date
1936-03-20
Page
– (sequence 3)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Nr. 13 — 20. März 1930 Seite 3 tig wiedergegeben sind, sondern nur feststellen, dä& der betreffende Rednen .'—" die „Neue Welt", nennt seinen Namen — nicht Mitglied:.der „U n i o n" ist. Man sollte nun annehmen, daß derartig abfällige Aeußerungen aus dem Munde eines parteilosen jüdischen Oesterreichers denn doch den jüdäschnationalen Machern einiges zu denken geben. Sie müßten sich, wenn sie das Bewußtsein ihrer Verantwortung hätten, fragen: So wirken sich also unsere JudenSÄaatlerei und unsere nationalen Absonderungsbestrebungen in den Köpfen vaterländischer Juden aus? Doch sie sind heute bereits allzu sehr Sklaven ihrer phantastischen Ideologie, allzu sehr eiingesponnien in ihren Judenstaatsträumen. aber lallzu wenig verantwortungsbewußt, als daß sie sich durch Lobeshymnen Hillers, Czermaks, Kunschaks und anderer bekenntnistreuen Antisemiten auf den jüdischen Nationalismus, geschweige denn durch die sorgenerfüllten Vorhaltungen eines patriotischen österreichischen Juden zu einer Selbstprüfung aufschwingen könnten. Die Herren machen es sich viel bequemer und schreien einfach: Denunzianten! — und greifen zu neuen Lügen, Verdrehungen und Verleumdungen. Wie repliziert das Strickersche Organ die den Jüdischnationalen erteilte moralische Ohrfeige? Es meint, die Schuld für derartige „Denunziationen" trügen die österreichischen Unionisten. die es im Kampfe zwischen Assimilation und Zionisrru.- (lies: Nationaljudentum!) nicht verschmäht haben, ihre zionistischen Mitbürger politisch zu verdächtigen, und sagt]: „Wenn ein Präsident der „Union", der Herr Regierungsrat Dr. Oppenheim, wenn ein wohlbestal- <er Rechtsanwalt und Vizepräsident der Judengemeinde, Herr Dr. Josef Ticho, es über sich bringen, Eingaben an die staatlichen Behörden zu richten, in welchen die Vaterlandstreue ihrer politisch-jüdischen Gegner und der Majorität der österreichischen (?) Judenschaft in Zweifel gezogen .- wird, dann braucht man sich nicht über einen K. P. zu wandern und zu entrüsten." Jedes Wort — eine Lüge, eine Verleumdung! Diesmal piacken wir den wütend, gewordenen Stier bei den Hörnern und — veröffentlichen nachstehend wortwörtlich vorläufig die erste der von der ..Union" an die zuständige Behörde gerichte - ten Eingaben. Wir wollen hier mit den Herrschaften nicht darüber zu Gericht sitzen, daß die — wenn auch verfälschte — Zitierung aus den Eingaben der „Union" nur durch einen neuerlichen Amtsmißbrauch erfolgt sein kann. Die Eingaben der „Union" wurden von der zuständigen Aufsichtsbehörde dem Kultusvorstande zur Aeußerung zugemittelt. Der Kultusvorstand, das ist der gegenwärtige Rumpf, ist „belangte Partei"; er hat als Behörde das Amtsgeheimnis zu wahren und seine Aeußerungen der Aufsichtsj hehörde zu übermitteln. Aber die Herren beweisen |auch liier wieder, diaß, sie Kultusgemeinde und Partei nicht auseinanderzuhallten vermögen, und daß sie, wenn es das Parteilinteresse gilt, auch die Verletzung der amtlichen Schweigepflicht | auf sich nehmen. Sie meinten wohl, wir wären diesmal ihren j Lügen wehrlos ausgeliefert! Nein, meine Herren, die „Union" hat sich an zuständiger Stelle die Ermächtigung geholt, ihre noch im Stadium der amtlichen Behandlung stehenden Eingaben in ihrem Parteiorgane veröffentlichen zu dürfen, um die von der Gegenseite verbreiteten Unwahrheiten und Verleumdungen vor aller Oeffentlichkeit zu de- | maskieren. Wir sind den Herren dankbar dafür. I Jie jüdische Wählerschaft erhält dadurch neuer- Idings Gelegenheit, zu erkennen, daß die Haltung der „Union" berechtigt war, daß dias I terroristische und hemmungslose Vorgehen der liidischnatiomalen im Falle Löwenherz die unionistischen Kultusvorsteher im Interesse der Würde luud des Ansehens der Kultusgemeinde zur Niederlegung der Mandate zwang. Als ö s t e r- |rercIrische Bundesbürger haben die Unionisien nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, |!iei-arger Gefährdung ihrer bürgerlichen Stellung Staate-siclv an die Aufsichtsbehörde um Abhilfe Uit wenden. Diese Pflicht haben sie im ©ienste der österreichischen Judenschaft erfüllt. Unsere I Leser werden-in der hier veröffentlichten Eingabe vergebens eine Stelle suchen, in der die Viaterlandsüreue ihrer politisch-jüdischen | Oegner. -und der . Majorität der ö s t e rr e i ch ichen (!) Judenschaft'in Zweifel gezogen" wird " Kuneroi ist vollständig reines Fett aus Kokosnüssen, es ist nahrhaft, leicht verdaulich,unbegrenzt haltbar und kann von jedem Strenggläubigen ohne Bedenken zur Zubereitung von Milch- und Fleischspeisen für den Festtagstisch verwendet werden. Das Verschlußsiegel der Packung gibt Ihnen die Gewißheit, daß Kuneroi unter Aufsicht Sr, Ehrwürden des Herrn Bezirksrabbiners S. Ehrenfeld zu Mattersburg hergestellt wird. im mmm Das100% reine Kokosnußfett Nur echt in Originalpackung! Wien, am 5. Februar 1936. An den verehrlichen Magistrat der Stadt Wien, zu Händen des Herrn Bürgermeisters Richard Schmitz. Wien I- Die „Union österreichischer Juden" gestattet sich, in Wahrnehmung der statutarischen Verpflichtungen, die ihr gemäß § 2 ihrer Satzungen u. a. „Stellungnahme zu allen das Judentum berührenden Angelegenheiten-im öffentlichen Leben durch . . . Petitionen", sowie „sorgsame Beobachtung aller Vorgänge im jüdischen Gemeindeleben" vorschreiben, folgendes zur Kenntnis des hohen Magistrats zu bringen: Die der „Union österreichischer Juden" ungehörigen elf Mitglieder des Wiener Kultusvorstandes haben mit gestrigem Tage ihre Mandate als Mitglieder des Kultusvorstandes niedergelegt. Die Tatsache, daß die derzeitige jüdischnationale Majorität des Wiener Kultusvorstandes es für richtig gefunden hat, weniger für die religiösen Bedürfnisse der Wiener Judenschaft Sorge zu tragen als jüdischnationale zionistische Parteipolitik zu treiben (zum Beispiel durch Errichtung einer jüdischnationalen Volksschule) und demgemäß auch die Beamtenschaft der Kultusgemeinde systematisch mit lediglich jüdischnationalen Parteigängern ohne Rücksicht auf deren Qualifikation zu durchsetzen, läßt den erwähnten schweren Schritt durchaus begründet erscheinen. Von zahlreichen minder wichtigen Fällen, die diese systematische Politisierung des Beamtenapparates der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde erweisen, abgesehen, wollen wir als besonders prominenten Fall nur die Bestellung des Herrn Moses Rath, eines vielleicht sehr guten Religionslehrers für Volksschulen, zum Nachfolger des verstorbenen verdienstvollen Bibliotheksdirektors der Kultusgemeinde, Reg.-Rat Dr. Bernhard Wach stein, anführen. Moses Rath war bis zu seiner Bestellung zum Bibliotheksdirektor ein von der jüdischnationalen Partei gewähltes ehrenamtliches Mitglied des Wiener Kult us Vorstandes. Durch das Gelingen dieses Vorstoßes kühn gemacht, geht jetzt die jüdischnationale Mehrheit des Wiener Kultusvorstandes sogar daran, die seit dem im Juni v. J. erfolgten Ableben des Amtsdirektors und Ersten Sekretärs der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde, Reg.-Rat Guido Fuchsgelb, eirledfgfe Stelle mit einem der prominentesten jüdischnationalen Parteiführer, mit dem bisherigen ehrenamtlich gewählten Vizepräsidenten der Kultusgemeinde. Dr. Josef Löwenherz, zu besetzen. Die „Union österreichischer Juden" hat rechtzeitig,, und zwar bereits Mitte Dezember des Vorjahres:. dem Herrn Präsidenten :der Kultusgemeinde angekündigt, daß die durch die jüdischnationale Partei beabsichtigte Bestellung des Herrn Dr. Löwenherz zum Amtsdirektor zur Folge haben muß, daß die unionistischen Kultusvorsteher ihre Mandate niederlegen. Der Amtsdirektorposten ist das w i c Ii r i g s t e Amt im Betriebe der Wiener Israelitischen K u 11 u s g e m e i n d e, die zur Führung dieses Amtes bestimmte Persönlichkeit steht an der Spitze des gesamten Beamtenapparates der Gemeinde und ist dazu berufen, in objektiver Weise die wesentlichsten Verhandlungen mir den Angehörigen der Kultusgemeinde zu führen, aber auch wiederholt die Kultusgemeinde nach außenhin. zum Beispiel bei den Behörden zu vertreten. Wir stehen — gestützt auf die hundertjährige Tradition der Wiener Kultusgemeinde — prinzipiell auf dem Standpunkt, daß es absolut unzulässig ist, daß ein ehrenamtlich durch die Wählerschaft in den Kultusvorstand entsandter Mandatar die Beziehungen, die er naturgemäß als Kultusvorsteher gewinnt, dazu ausnützt, um in diesen ihm anvertrauten Verwaltungsapparat als besoldeter Beamter einzutreten; die Unzulässigkeit liegt besonders kraß in einem Falle wie dem vorliegenden zutage, in dem es sich darum handelt, daß der bisherige ehrenamtliche Vizepräsident der Kultusgemeinde, Herr Dr. Josef Löwenherz, das höchste Amt in dieser Gemeinde, den gutbesoldeten pensionsberechtigenden Amtsdirektorposten erhalten soll. Das Ungebührliche eines solchen Vorganges wird noch verschärft durch die Tatsache, daß Dr. Löwenherz, seitdem er sich nach Kriegsende in Wien niedergelassen hat, alle seine Kräfte in den Dienst der jüdischnationalen Partei stellt und der führende Mann seiner Parteiorganisation in Wien ist. Zu den prinzipiellem Gründen, die gegen eine Bestellung des bisherigen ehrenamtlichen Vizepräsidenten Dr. Löwenherz zum besoldeten Amtsdirektor sprechen, gesellt sich also noch der unseres Frachtens wesentliche Einwand, daß dieser politische Parteiführer nicht Amtsdirektor der Kultusgemeinde werden, also eine Stelle bekleiden kann, die unparteiisch verwaltet werden muß. Es ist in diesem Zusammenhange bemerkenswert, daß — sicherem Vernehmen nach — ein prominentes Mitglied der jüdischnationalen Partei, Herr Oberbaurat Ing. Robert Stricker, bei den diesbezüglichen Beratungen des Klubs der nationaljüdischen Kultusvorsteher unter Zustimmung der übrigen wiederholt erklärt hat, daß Dr. Löwenherz gerade für den Fall der Niederlegung der Mandate durch die unionistischen Kultusvorsteher zum Anitsdirektor bestellt werden muß. damit die i ü d i s c h n a t i o n a I e Partei den W a Ii Ir. nparat in H ä n d e n Ii u b e. Durch die Bestellung des Herrn Dr. Löwenherz zum Amtsdirektor würde sich der groteske Fall ereignen, daß derselbe Mann, der nach den

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