Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 10 (28.2.1936)
- Date
- 1936-02-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Nr. IG —-28: Februar 1936 Der Wille zu Österreich, Vortrag von Joseph August Lux in der „Union österreichischer Juden" am 4. Februar 1936. Hier spricht der österreichische Mensch zu seinen österreichischen Landsleuten, zu Vaterlands- und Heimatsgenossen, zu denen, die auch im Weltkrieg ihren Willen zu Oesterreich bekundet und mit ihrem Blut besiegelt haben und von denen nicht ein einziger Fall von Verrat und Ueberläufertum militärgerichtlich bekannt geworden ist! Man weiß, daß der österreichische Mensch als Begriff niclii immer ein sehr dankbarer Artikel gewesen ist, besonders nicht in den Jahren nach dem Umsturz. Ich darf erinnern, daß auf den Salzburger Hochschulwochen Sommer 1932 der frühere deutsche Gesandte in Wien, Graf Lerchenfeld, erklärt hatte, der österreichische Mensch sei eine literarische Erfindung, ein Snobismus, es gäbe keinen österreichischen Menschen, lassen wir den österreichischen Menschen aus dem Spiel ... Ich bin ihm damals in einer öffentlichen Diskussion entgegengetreten und habe ihm die Existenz <les österreichischen Menschen geschichtlich und am eigenen Versuchsobjekt bewiesen. Die Kontroverse, die durch alle Blätter ging, hatte das Gute bewirkt, daß von da ab auch unsere Politiker nun wieder festen Boden unter sich fühlten, österreichischen Resonanzboden — das Uebrige hat dann der Nationalsozialismus getan, der das österreichische Bewußtsein, die österreichische Nation, den Wfllen zu Oesterreich recht nachdrücklich auf die Beine gebracht hat Die Weit würde auch heute noch in Blutrache untergehen wie zur Zeit der Völkerwanderung, als sich die ariariischen Germanen gegenseitig ins Schwert stürzten, davon das österreichische Nibelungenlied ein schauriges Symbol überliefert in dem Bild der Burg Etzel, der Residenz des hunnisch-germanischen Reichs, wo nach der Mordnacht nichts blieb als eine Brandstätte mit verkohlten Leichen. Aehnlich würde es in Europa wieder sein können, ohne das religiöse Sittengesetz über uns und in uns, als das Gesetz des wahren Menschentums, ohne das Stück Abendland, das Oesterreich ist, mit dem schönen Grundsatz seiner Gemütsphilosophie: „leben und leben lassen" die volkstümliche Formel des religiösen Sittengesetzes, das dem Menschen ins Herz geschrieben ist und Partei aufhebt.' Hierin allein liegt es schon, was Oesterreich bedeutet und warum wir zu diesem Oesterreich wollen, zu diesem Staat, zu dieser Nation, die abendländische Kultur im Herzen Europas bewahrt und mit ihr die Würde des Menschen und die gewisse Tendenzen, sei es auch nur in abgeschwächter Nachahmung nicht mitmachen kann. Der Wille zu Oesterreich ist Programm, das nicht tagespolitisch, sondern mir von einer welthistorischen Warte aus erfaßbar ist. Wir betrachten im Folgenden das Problem in vierfacher Weise, u. zw. vom .Standpunkt des Oesterreichertums, des Katholizismus, geschieht^- und staatspbjlosophisch und schließlich kulturell. Wer das biogentische Gesetz des Oesterreichertums bis in die ältesten Zeiten verfolgt, kommt zu dem Ergebnis, daß der österreichische Mensch in seinem geschichtlichen Aufbau und Entwicklungsgang eine lebendige Widerlegung der Blubo-Theorie und der landläufigen Rassentheorie ist, die ihrerseits nicht so sehr unumstößliche Ergebnisse, als vielmehr Mythos und Hypothese sind und sich eines Tages als ebenso unhaltbar erweisen wie der verjährte Begriff von der kaukasischen Rasse. Wie das Haus Habsburg edelstes Blut aller Fürstengeschlechter in seinem Stammbaum aufweist bis zu den Sassaniden, so hat auch der Oesterreicher das Blut aller Völker Europas und darüber hinaus in sich und ist seinem erlauchten Hause in den wesentlichen Zügen ähnlich und verwandt Fürst und Volk sind in Oesterreich nicht zu trennen. Aehnlich aber ist es auch mit dem Judentum, das immer unter der Schutzhen schaft des Kaisers stand und das keinesfalls eine homogene Rasse darstellt, sondern das Produkt vieler Mischungen und einer Symbiose mit andern Völkern, wie es auf seine Art auch das Oesterreichertum ist Aber die Mischungen, machen noch nicht den Oesterreicher. Nicht Blut und Boden allein macht ihn dazu, 'nicht lediglich Geburt und Abstammung, es muß auch das Bewußtsein dafür vorhanden sein, Gesinnung und Wille! Es muß ein iGe istiges hinzutreten, Geist und Wille als wesentlicher bestimmender Faktor. Das Wort der heiligen Schrift: wenn ihr nicht wiedergeboren werdet aus dem Geiste, werdet ihr das Leben nicht haben, wirft die Blubo-Theorie als materielles Bruchstück über den Hauiea Ein solches Geistiges ist gewiß auch die Sprache, in der sich das Denken und Fühlen ausdrückt. Aber sie ist keineswegs das Primäre und das allein Entscheidende. Es ist Tatsache, daß sich ganz verschieden geartete Staaten und Völker •. derselben Sprache bedienen können. Die Formel: „Ein Volk, ein Reich" ist in doppelter Hinsicht falsch. Denn „Reich" ist ein metaphysischer Begriff, der viele Völker voraussetzt, und Gleichsprachigkeit ist kein Gleichschaltungshebel, der Volk oder Völker zur homogenen Masse macht Wenn der Oesterreicher in seiner zweiten Sprache spricht, in der Musik, die weder in Bayern noch in Preußen entstehen konnte, dann ist der Unterschied klar. Wenn es bloß auf die Sprache ankäme, darin gehörten die Juden zum Dritten Reich, die nicht nur sprachverwandt und' mit der deutschen Literatur verknüpft sind, sondern sehr viel zur Ausbreitung—der deutschen Sprache beigetragen haben. In stockungarischen Gegenden habe ich als einzigen Dolmetsch überall einen jüdischen Handelsmann oder Geschäftsmann gefunden, der deutsch verstand. Es ist nirgends geschrieben, daß die Staatsgrenzen mit den Sprachgrenzen zusammenfallen müssen. Oesterreich ist deutschsprachig, das braucht nicht erst beteuert zu werden; die Arraeesprache der Monarchie hat deutsche Sprachkenntnis tief in die slawischen Völker getragen. Unwägbar sind in der Geschichte die Verdienste des Hauses Habsburg um die deutsche Kultur, obgleich seine Stellung eine übernationale war. (Fortsetzung folgt) Frühjahrs-Neuerscheinungen der Editions du Carrefour, Paris VI. Hitler gegen Christus. Eine Darstellung der Kirchenverfolgungen im Dritten Reich, herausgegeben von zwei Führern der katholischen und protestantischen Bewegung in Deutschland. Andre Malraux, Die» Zeit der Verachtung, Roman. Der bekannte Goncourt-f'reisträger verleiht dem Erlebnis Konzentrationslager als erster dichterischen Ausdruck. Die Bezüge des Herrn Amtsdirektors. Die derzeitigen Machthaber in der Kultusgemeinde haben das Monatseinkommen des Herrn Dr. Josef Löwenherz als Amtsdirektor mit S 1500.— festgesetzt. Dieser Betrag besteht aus den schematischen Beziigen per S 1050.—, aus einem Repräsentationspauschale per S 150.— und aus einem Lieberstundenpauschale per S 300.— monatlich. Trotzdem nach den Bestimmungen des Statuts der Kultusgemeinde Personalangelegenheiten in geheimer Sitzung verhandelt werden und trotzdem gerade in der Personalangelejienlieit Dr. Josef Löwenherz auf diese Sonderbestimmung des Statuts seitens des Präsidenten der Kultussremeinde in früheren Sitzungen besondere Rücksicht genommen wurde, ist der Öffentlichkeit die Gehaltsfestsetzung bekannt geworden. Die Oefientlichkeit ist an die Bestimmungen des Statuts nicht gebunden und hat daher die Möglichkeit, ohne vom Präsidenten der Kultusgemeinde daran gehindert werden zu können, diese Gehaltsfestsetzung zu kritisieren und durch Vergleich mit den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen und den besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen der Wiener Judenschaft ins rechte Licht zu rücken. Die Machthaber in der Kultusgemeinde haben es mangels jeder Opposition im Kultusvorstand jetzt sehr leicht, den Wünschen ihrer prominenten Parteimänner entgegenzukommen und ihr gegebenes Wort einzulösen. Ueber den Grundsatz, bei Neueinstellung von Angestellten für provisorische Dienstzeiten Anfangsge h älter zu bezahlen, über diese ganz allgemein beim Bund, bei der Gemeinde und in der Privatwirtschaft geltende Uebung haben sich die Machthaber in der Kultusgemeinde hinweggesetzt und Herrn Dr. Josef Löwen herz das schematische Höchstgehalt des Amtsdirektors zuerkannt. Aber dieser schematische Höchstbezug allein genügte noch nicht den Ansprüchen des Herrn Dr. Josef Löwenherz. Es wurde iltm überdies eine Repräsentationszulage von S 150.— .und zu all dem DIE WAHRHEIT noch ein U eher st undenp auschale von S 300.— monatlich bewilligt Wir fragen: Wofür er- . hält Herr Dr. Löwenherz ein monatliches Repräsenv tationspauschale? Es ist bekannt, daß seitens des Amtsdirektors und der übrigen Amtsleiter jede Barauslage, insbesondere Barauslagen für Autospesen der Kultusgemeinde verrechnet werden. Welche Repräsentationen hat also der Amtsdirektor zu erfüllen? Soll vielleicht der Betrag von S 150.— monatlich ein Entgelt für die besondere Kleidung des Amtsdirektors darstellen oder soll der Amtsdirektor mit diesem Pau^ schale offizielle Empfänge veranstalten? Wenn es sich lediglich um ein Pauschale handelt, durch das der notwendige Kleidungsaufwand, die Fahrten vom und ins Bureau u. dgl. gedeckt werden sollen, dann müssen wir das Präsidium der Kultusgemeinde darauf aufmerksam machen, daß für. solche Sonderausgaben des Angestellten bereits das besetz dadurch Vorsorge getroffen hat, daß allen Angestellten, deren Jahreseinkommen S 14.400.— nicht übersteigt, vor Bemessung der Einkoirijnensteuer ein jährlicher Pauschalabschlag von 9 Prozent des Jahreseinkommens, und allen jenen Angestellten, deren Diensteinkommen S 14.400.— übersteigt, ein JahrespauschalabscbJag von S 1200 gewährt wird. Das Herrn Dr. Löwenherz zuerkannte U eberstunden pauschale von S 300.^- monatlich ist bestimmt eines der höchsten in Oesterreich gewährten Ueberstundenpauschalien. Es wird wenig Unternehmen geben, inklusive Bund und Gemeinde, die einem Funktionär täglich ein Ueberstundenpauschale von S 12.— bezahlen. Den derzeitigen Machthabern scheint es unbekannt zu sein, daß der Zweck des Ueberstundenpauschales einzig und allein der ist, einen hohen Funktionär von der Nachrede zu befreien, daß die Anordnung von Ueberstunden für das Personal von egoistischen Absichten des Funktionärs diktiert wäre. Dieses Pauschale darf aber niemals iso hoch sein, daß der Funktionär zur Rechtfertigung seines Ueberstundenpauschales bedacht sein muß, die Arbeitsleistung seines Bureaus über das normale Maß hinaus zu erstrecken. Die Majorität der Kultusgemeinde hat in dem Fall Moses Rath, der sich mit dem Fall Dr. Löwenherz in seiner Wesensart vollkommen deckt, die gleiche Methode angewendet. Auch Herrn Moses Rath wurden neben dem Gehalt Ueberstundenpauschale und andere Funktionszulagen zuerkannt. Mit solchen Methoden der Gehaltfestsetzung kann man vielleicht sich selbst täuschen; für die Oeffentfichkeit bedeutet die Bewilligung von Zulagen unter welchem Titel immer eine Erhöhung des Gehaltes, oder besser gesagt, eine getarnte Erhöhung der Bezüge. Solche Anfangsgehälter, solche Repräsentationsspesen und Ueberstundenpauschalien kann man nur dann bewilligen, wenn man diese Zahlungen nicht als verantwortungsbewußter selbstzahlender Unternehmer, sondern aus den Mittel dritter Personen leistet. Die Majorität des Kultüsvorstandes versteht es aber nicht nur, exorbitante Gehalte an BibHotheksdirektoren und Amtsdirektoren zu zahlen, die ihr politisch nahestehen, sie versteht es ebenso glänzend, Schundlöhne an arme Angestellte auszuzahlen, die nicht auf eine hervorragende Tätigkeit im Dienste der Partei zurückblicken können und die im Gegensatze zu den im vorgerückten Alter bestellten Parteifunktionären für sich das Recht in Anspruch nehmen können, jung und agiler zu sein. So hat der Kultusvorstand vor einem Jahr Aspiranten in den Dienst der Gemeinde gestellt, die ein Monatsgehalt von sage und schreibe S 70.— bekommen. Trotzdem diese jungen Leute, unter denen sich auch Doktoren befinden, fast ein Jahr fleißig im Dienste der Kultusgemeinde gearbeitet haben, wurden bisher ihre provisorischen Bezüge nicht einmal auf das Minimalgehalt der ohnedies schlecht bezahlten Durch schnittsbeamten der Kultusgemeinde erhöht. Für diese Beamten gelten die vom derzeitigen Kultusvorstande so oft ins Treffen geführten Sparmaßnahmen, weil es sich eben hier nicht, wie wir schon wiederholt festgestellt haben, um prominente Parteimänner, sondern um arme Juden handelt, die auch noch mit S 70.— alte Eltern erhalten müssen. Ganz übersehen wird aber vom derzeitigen Kültusvorstande, daß die allgemeine Wirtschaftslage der Juden in Wien eine sehr trau-