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Die Wahrheit · 1936-01-24 · Heft 4 (24.1.1936) · page 3

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1936
Issue
Heft 4 (24.1.1936)
Date
1936-01-24
Page
– (sequence 3)
Language
German
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DIE WAHRHEIT Nr. 4 — 24. Jänner 1936 Seite | König Georg V. | Mit einer ungeheuren und kaum vorstellbaren Trauer hat am Montag das Vo;!k Englands und aller seiner Domiinions und Kolonien die Nachricht vom Ableben des englischen Königs Georg V. aufgenommen. Auch die Juden Engands und der ganzen Welt haben allen Anlaß, an dieser allgemeinen Trauer teilzunehmen. König Georg V., der demokratische König, wurde nicht zu Unrecht als „der erste Gentleman von Europa" bezeichnet, in seinem ganzen Wesen und in seiner ganzen Regierungstätigkeit hat er die hervorstechenden Eigenschaften des edlen und vornehmen Engländers zur Geltung gebracht und allen Untertanen seines Reiches gegenüber ohne Unterschied des Glaubens oder der Konfession bekundet. Dietiefere Gesinnung des englischen Königs und seine Einstellung zu den Juden lassen sich* aus einigen Vorfällen bei Kriegsausbruch erkennen. Nach Beginn des Weltkrieges setzte eine starke Deutschenhetze ein, die sich namentlich auch gegen die ursprünglich aus Deutschend stammenden Juden richtete, welche im öffentlichen Leben des Landes eine Rolle spielten. Ziel starker Angriffe waren Sir Ernest Cassel und Sir Edgar S p e y e r. Der letztere verzichtete daher auf sein Adelsprädikat, doch ließ König Georg durch seinen Ministerpräsidenten Asquith diesen Verzicht zurückweisen mit der Erklärung: „Der König ist nicht bereit, irgend einen Schritt in der von Ihnen vorgeschlagenen Richtung bezüglich der Auszeichnungen zu tun, die Sie in Anerkennung öffentlicher Dienste und menschenfreundlicher Großzügigkeit empfangen haben." Ein anderes Symptom seiner Einstellung zu Juden ist darin zu erblicken, daß König Georg die große offizielle Biographie seines Vaters einem Juden, Sir Sidney L e e. übertrug und ihn bei seiner Arbeit in jeder Beziehung unterstützte. Ein Vorfall anläßlich des 25jährigen Regieirungsjubiläums illustriert seine lief religiöse und judenfreundüche Gesinnung: Anläßlich der damaligen Jubiläumsfahrt des Königsnaares durch London war die Hammersmith- Synagoge festlich g e-; c Ii m ü c k t. Während der Vorbeifahrt mächte die Königin den König auf das Gebäude und besonders auf die Stein'tafeln mit den Zehn Geboten aufmerksam. Der König wandte sein Gesicht der Tafel zu und salutierte. Die jüdische Bevölkerung hat diese Geste mit freudigem Dank aufgenommen. König Georg V. hatte in* seiner mehr als 25jährigen Wirksamkeit nur das Wohl des Landes im Auge und war auf die Förderung aller aufbauenden Kräfte, zu denen er auch das Judentum rechnete, bedacht. Er war nicht so sehr ein Herrscher, sondern seinem Lande ein weiser Monarch, ein konstitutioneller König und damit loyaler Vollstrecker der freiheitlichen Verfassung Englands, die jedem Tüchtigen und Loyalen die Bahn des Aufstieges eröffnet. Es war daher die logische Konsequenz einer solchen Regieirungstätigkeit. daß auch den tüchtigen jüdischen Staatsangehörigen des englischen Reiches die ihnem gebührenden Stellungen im ö f t e ntlichen Leben zukamen, die sie sich dank ihrer Fähigkeiten und Leistungen erwerben konnten. Die Söhne des englischen Judentums haben allezeit ihre Pflichten gegenüber ihrem Lande und ihrem König freudig erfüllt. Sie haben auch im W e 11 k r i e g ihr Blutopfer auf den Altar des Landes gelegt. Die englischen Juden haben aber auch im Frieden mitgearbeitet an der Förderung dar Wohlfahrt und der Größe Englands. Im Wirtschaftsleben, im Parlament, in zahlreichen wichtigen Kommissionen und Arbeitsausschüssen, an verantwortlichen Stellen in der Beamtenschaft, in der Armee und selbst in der Regierung haben die Juden Englands ihren Mann gestellt. Damit haben die Juden Englands dem Lande selbst und der ganzen Welt den unwiderleglichen Beweis erbracht, daß sie zu den aufbauenden Kräften der Nation gell örem. Die Liste der Juden, die im Geschicke des britischen Reiches eine Rolfe spielten und die englische Wohlfahrt und Macht mehrten, ist beinahe endlos. Nach dem großen Vorbild des hervorragenden Premiers D t s r a e 1 i haben auch unter der RegieruiTgstätigkeit Georgs V. Juden als Minister in dfe Geschicke des Landes bestimmend eingegriffem; Sir'Herbert Samuel hat seinem Lande schon 1909 als Postminister und später als Innenminister gedient und war der erste Oberkommissär Englands für Palästina, der erst kürzlich verstorbene Lord Reading. einst R u f u s Isaacs. hat Indien als Vizekönig lange Jahre mit größtem Nutzen für Großbritannien verwaltet; das sind nur zwei der hervorragendsten Beispiele staatsmännischer Tätigkeit englischer Juden.; : _ So blickt das Judentum,des englischen Königreiches mit tiefstem Dank äff diev25 Jahre Regierungstätigkeit von König Georg V. zurück. In diesem Vierteljahrhundert erlebte die englische JudenheQt eine Zeit der Prosperität, eine Zeit auch der äußeren Anerkennung und dar Leistung für England, seine Stellung hat sich innerlich und äußerlich gefestigt. Die englischein Juden haben sich aber auch der ihnen gewährten vollen Gleichberechtigung - als würdig erwiesen und mit tiefem Schmerze betrauern auch sie den Heimgang des .,ersten Gentfeman von Europa". Die nationale Frage in Palästina. Von Dr. Rudolf B r i c h t a. Der hohe Kommissär der englischen Palästina- Verwaltung hat den Statutsentwurf eines gesetzgebenden Rates für Palästina zur Diskussion gestellt, der die Mandate und die Einflußsphären /.wischen den beiden Nationen des Landes, die englische Verwaltung und die anderen religiösen Gruppen teilt. Er hat damit der latenten nationalen Frage in Palästina Aktualität verliehen. Zunächst haben die Vertreter beider Nationen den Entwurf zurückgewiesen. Die Araber, weil sie ihre/ -nationale Macht auf dem Territorium, auf dem s3ä die Mehrheit bilden, weder durch die jüdische Minderheit noch durch die Vertreter der Mandatsmacht einschränken lassen wollen; die Jude n, die in Palästina zweifellos gleichfalls eine nationale: Gemeinschaft bilden, weit sie dieser Entwurf in eine, wie sie sagen, hoffnungslose Minorität drängt, ihnen eine Stellung im Lande zuweist, dfe zu ihren kulturellen und wirtschaftlichen Leistungen und Anlagen in keinem Verhältnisse steht; vor allem aber, weil die Machtverteilung im Widerspruche stehlt zu den Zusagen, die ihnen bei der Gründung der nationalen Heimstätte in Palästina durch den Völkerbund gemacht worden seien! und die jüdischem Wesen und jüdischer Kultur die Entwicklung gewährleisten sollen'. . Beide. Nationen lehnen also den. Entwurf ab. Beiden erwächst daraus die Verpflichtung, bessere Vorschläge zu erstatten, Vorschläge, die der Entfaltung des nationalen Lebens, der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung nicht die gefürchteten Schwierigkeiten bereiten. Speziell aber für die jüdische Immigration bildet eine sachliche, die ruhige Entwicklung des Landes und seiner Wirtschaft sichernde Lösung des so aufgerollten nationalen Problems, eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Zukunft, die nicht nur durch Negation gelöst werden kann, sondern p o s i t i v e, auf Wissenschaft und Erfahrung gegründete Arbeit erheischt. Und zu dieser Arbeit können speziell w i r, die wir im alten Oesterreich in langen Leidensjahren den nationalen Kampf der österreichischen Völker um den Staat und die Staatsmacht miterlebt haben, aus langen, bitteren Erfahrungen Manches beitragen. In diesen Kämpfen, welche die österreichischen. Nationen immer wieder mit wechselnder Macht und wechselndem Glück um das Siedlungsgebiet und seine staatlichen Einrichtungen geführt haben, hat man schließlich — und leider viel zu spät — erkannt, daß das kulturelle Band, das jede Nation umschlingt, nichts mit dem Territorium zu tun hat, auf dem sie siedelt, sondern daß der nationale Verband seinem Wesen nach, ebenso wie cler religiöse, ein kultureller Verband, eine .persönliche Gemeinschaft ist, dfe'ne- Klein« Tuba S — GO Grote Tub* 8 1.40 ben der unter politischen, und wirtschaftlichen Gesichtspunkten entstandenen Siedlungsgemeinschaft besteht und unabhängig von ihr ihren eigenartigen, kulturellen Zielen zustrebt. Wir in Oesterreich vor allem haben zu spät erkannt, daß insbesondere kleine Nationen, die selbst über hohe Kulturgüter verfügen, diese nationalen Güter mit Erfolg nur weiter entwickeln können, wenn möglichst unabhängig von dem staatlichen und territorialem Verbände eine auf dem Personalitätsprinzip gegründete nationale Gemeinschaft, die ebenso wie die religiöse Gemeinschaft und vielfach die wirtschaftliche Berufsorganisation hinausgrein über die territorialen Siedlungsgebiete und diese zu einheitlicher nationaler Arbeit zusammenfaßt, die Pflege der Kulturgüter der Nation übernimmt und sichert. Nach vielfachen Versuchen der regionalen Regelung des nationalen Problems, die immer wieder gemacht und immer wieder an dem Machtkampf der Nationen scheiterten, hat man in Oesterreich durch die Gründung der nationalen Autonomie auf die persönliche G e meinschaft der Nationsgenossen, durch die Schaffung des nationalen Kuriensystems in Mähren den ersten Versuch zu einer auf dem Personalitätsprinzip ruhenden Lösung gemacht, der eine friedliche Lösung mancher nationalen Probleme und eine ungestörte Entwicklung der beiden über das ganze Land verteiltem Nationen zu gewährleisten schien und dessen vielversprechende Entfaltung nur durch den Weltkrieg verhindert wurde. Durch diese Konstruktion wurden die im ganzen Lande sowohl gemeinsam siedelnden, wie über die Enclaven verteilten Nationsgenossen beider Nationalitäten nach dem eigenen Bekenntnis zu staatsrechlich konstituierten Personen gemeinschaften zusammengefaßt, denen die Wahrung der nationalen Kulturgüter durch eigene nationale Organe übertragen wurde. Die nur aus der Mitte der Nationsgenossen entsendeten autonomen Organe sollten das nationale Schulwesen, die nationale L a nd e s k u 11 u r selbständig verwalten, die Angestellten für diese Einrichtungen selbst bestellen und beaufsichtigen und in alle gemeinsamen Vertretungskörper ihre nationalen V e rt r e t e r entsenden. Die nationale Autonomie, die Sicherung der nationalen Grundrechte sprachlicher und sonstiger Art erfolgt dadurch, daß die bezüglichen Gesetze nur im E i n v e r n e h m e n beider Teile geändert werden konnten. Wenn zu solchen Grundsätzen, wie sie die schmerzhafte nationale Erfahrung im alten Oesterreich leider zu spät ausgebildet hatte, noch eine entsprechende finanzielle Autonomie. ein nationales U m 1 a g e n r e c h t. vielleicht ein den autonomen Organen? der nationalen Verwaltung gewährtes, aufschiebendes oder auch a bs o 1 u t e s Vetorecht in gewissen G r u n df ragen der gemeinsamen Verwaltung tritt, so eröffnet sich für wehe Gebiete der staatlichen Verwaltung die Aussicht auf ungestörte nationale Entfaltung, mit der sich eine weitgehende Sicherung gegen Eingriffe in die nationale Kulturentwicklung verbindet. Darüber hinaus schafft für viele gemeinsame Fragen eine serielle CJrganisation der nationalen Autonomie den Zwang zu Verhandlungen und zur Verständigung, welche die Bitterkeiten des

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