Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 31 (2.8.1935)
- Date
- 1935-08-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3062972-3064555-3064585--20305-3085536- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 4 Nr. 31 — 2, August 1935 DIE WAHRHEIT Mitglieder und Freunde der „Union" Sommermonate jeden Mittwoch, ab 8 Uhr abends im reservierten Teil des Restaurant Deutschberger, Prater Ausstellungsstr. (vis-ä-vis dem Lustspieltheater), woselbst auch Gelegenheit zu freier Aussprache gegeben ist. Mißstände im Beerdigungswesen der Wiener Kultusgemeinde. Als einfaches Mitglied der Chewra Kadischa habe ich mich verpflichtet gefühlt, die Oeffentlichkeit auf Mißstände im Beerdigungswesen der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde aufmerksam zu machen, weil, wie mir bekannt, bei einzelnen Mitgliedern des Präsidiums und im Friedhofsamte selbst vorgebrachte Beschwerden mit einer Handbewegung und mit dem Hinweis auf die Gemeindefinanzen abgetan werden. Aber selbst eine Schädigung der Gemeindefinanzen, die meiner Ueberzeugung nach nicht eintreten kann, müßte in den Kauf genommen werden, wenn die viel wertvollerem und kostbareren' moralischen Grundpfeiler einer jüdischen Gemeindeverwaltung gefährdet and. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien möge wissen, ich werde meine Anklagen so lange vorbringen, bis die Mißstände endgültig beseitigt sind und der Vorstand dafür gesorgt hat, daß eines der ersten Gebote unserer heiligen Religion, die Pietät und die unbedingte Ehrfurcht vor der Majestät des Todes auch vom Friedhofsamte ^beobachtet wird. .;Der Vorstand der Kultasgemeinde hat sich nun veranlaßt gesehen, auf meine Ausführungen „gegen die sonstige Uebung, Zeitungspolemiken zu unterlassen," zu erwidern. Ich muß leider feststellen, daß der Vorstand der Kuitusgemieinde in seiner Aeußerung auf die von mir gemachten Vorwürfe nicht erwidert, sondern Tatsachen festgestellt hat, die allen bekannt und nicht geeignet sind, meine Behauptungen in irgend einer Weise zu widerlegen. Ich habe in meinen Ausführungen behauptet, daß mit der Uebertragung des Beerdigungswesens von der Chewra Kadischa auf die Kultusgemeinde die Pietät verloren gegangen ist und dem „Bürokratismus und Fiskalismus" fast restlos Platz gemacht wurde. Als Antwort darauf stellt nun der Vorstand fest, daß die Betätigung der Chewra Kadischa im Beerdigungswesen im Jahre 1878 mit der Schließung des Währinger Friedhofes und der Eröffnung des Zentralfriedhofes endete. Seit dieser Zeit „beschränkte sich die Chewra Kadischa im Beerdigungswesen ausschließlich auf die persönliche Teilnahme einzelner Personen des Vorstandes oder seiner Delegierten an den Leichenbegängnissen und auf die Ausübung des Sammeins von Kranzablösungsspenden am Friedhof. Es ist deshalb durchaus nicht begründet, die Dinge so darzustellen, als ob die Chewra Kadischa berufener wäre, bei der Bemessung der Taxen und Gebühren für die Begräbnisse usw. mitzuwirken als der Kultusvorstand." Der Vorstand der Kultusgemeinde hat also meine Behauptung, daß mit dem Uebergang des Beerdigungswesens der Chewra Kadischa auf die Kultusgemeinde die Pietät verloren gegangen ist und dem Bürokratismus restlos Platz gemacht hat damit zu widerlegen geglaubt, daß er nach dem Grundsatze „Die beste Parade ist der Hieb" einen versteckten Angriff gegen die altehrwürdige Einrichtung der Chewra Kadischa gerichtet hat. Denn ist es nicht ein Angriff, wenn man von einem Verein wie der Chewra Kadischa behauptet, daß seine ganze Tätigkeit darin besteht, daß Delegierte an Leichenbegängnissen teilnehmen und daß KranzaMösungsspenden gesammelt werden? Ich bin vielleicht nicht dazu berufen, die Chewra Kadischa zu verteidigen, aber so viel ist mir bekannt, daß die Tätigkeit der Chewra Kadischa sich in dem vom Vorstande der Kultusgemeinde angegebenen Wirkungskreis bei weitem nicht erschöpft Dem Vorstand der Kultusgemeinde muß es wohl ebenso bekannt sein wie dem größten Teil der Gemeindemitglieder, daß die Chewra Kadischa die Aufgabe ihrer Mitglieder darin erblickt, den toten Glaubensgenossen persönlich die letzten Liebesdienste zu erweisen. Namentlich der" Delegiertenverband der Chewra Kadischa hat die Aufgabe, die persönliche Teilnahme seiner Mitglieder an sämtlichen auf den Wiener - jüdischen Friedhöfen stattfindenden Begräbnissen zu sichern. Vom frühen Morgen bis zur Beendigung der Begräbnistätigkeit folgen die Mitglieder der Chewra Kadischa allen Särgen ihrer Glaubensgenossen ohne jeden Unterschied. Ein Teil der Delegierten beteiligt sich auch an den rituellen Waschungen, besucht die Sterbenden, um mit ihnen vor Eintritt des Todes die rituellen Gebete zu verrichten. Aus den Kranzablösungsspenden unterstützt die Chewra Kadischa arme kranke Glaubensgenossen, gewährt ihnen Kurbeiträge und Heilmittel. Schließlich erhält die Chewra Kadischa in Baden bei Wien ein Heim, in dem gegen einen minimalen Beitrag arme kranke Glaubensgenossen einen vierwöchentlichen Kuraufenthalt verbringen können. Die in einem Jahre gewährten Kurbeiträge, Unterstützungen, Heilmittel, Prothesen etc. zählen nach tausenden. Lassen wir die Wirksamkeit der Chewra Kadischa den großen Prediger der Israelitischen Kultusgemeinde, Noah Mannheimer, dem Vorstande der Israelitischen Kultusgemeinde vor Augen führen: „Kein Alter, kein Geschlecht, kein Stand ist von den Segnungen des Vereines ausgeschlossen. Das neugeborene Kind im Arme der dürftigen Mutter, wie der sieche und hinfällige Greis erfreuen sich seiner Teilnahme und Unterstützung. Am Krankenbette reicht er die labende Medizin, dem Rekonvaleszenten und Genesenden bietet er die Mittel zur Erholung, am Sterbebette erscheint er als Tröster und den Dahingeschiedenen geleitet er auf seinem letzten Erdengange und schützt noch den Grabeshügel, unter welchem der tote Bruder ruht Das ist In wenigen1 Worten die Chewra Kadischa, die Genossenschaft die ihre Bruderhand um alle schlingt die ihr angehören, das ist ihre Aufgabe und ihr Zweck." HERRENKLEIDERSALON S^ROST III., Landstraße Hauptstraße 28 Telephon U 11-2-72 bringt-den modernem Hochsommer-Anzug fBrdea eleganten Herrn Feine Maßarbeit — Beste Ausführung — Billigste Preise Meiner Behauptung, daß einzelne Beamte des Friedhofsamtes der -.Israelitischen Kultusgemeinde offenbar zufolge „höherer Weisung" die verzweifelte Situation der erschienenen Leidtragenden dazu ausnützen, um die Taxen der Begräbnisse möglichst hoch hinaufzuschrauben, daß die Verhandlungen, die sich zwischen den Parteien und manchen Beamten des Friedhofsamtes abspielen, einer Kultusgemeinde Wien und dem Sinn und Wesen des letzten Dienstes, den sie ihren Toten erweisen soll, nicht würdig ist, glaubt der Vorstand der Kultusgemeinde in seiner Erwiderung dadurch begegnen zu können, daß er anführt, „daß in einem so großen Betrieb wie im Beerdigungswesen trotz der ständigen Kontrolle der Aemter durch das Präsidium und ungeachtet der genauen Erhebungen Verstöße nicht zu vermeiden sind." In anderen Aemtern der Kultusgemeinde mögen derartige Verstöße vorkommen und in anderen Aemtern mag sich das Präsidium damit begnügen, „durch seine Weisungen an die Beamtenschaft wiederholt zum Ausdruck zu bringen, daß alles vermieden werden muß, was im amtlichen Parteienverkehr dem Publikum Anlaß zu Beschwerden geben könnte". Im Friedhof samt ist das anders. Da kann man sich mit solchen papierenen Dekreten nicht zufrieden geben. Da muß durch die persönlichen Anordnungen von oben, durch eine -entsprechende Auswahl der Beamten, 'durch .eine ununterbrochene Aufsicht dafür gesorgt werden, daß die zumeist .seelisch gebrochenen Parteien nicht die Empfindung haben, einem fühllosen Schacher gegenüberzutreten. WIEN II.. Praterslraoe TelepUOD n 41-4-49 Unter Aufsicht des ehrwürdigen Rabbinates der Adas Jisroel (Schiffschul). Ausgezeichnete Küche, zivile Preise und sorgsamste Bedienung. A la Carte-Speisen und Menüs von S 2.— aufw. Hochzeiten. Diners und andere Festlichkeiten werden in und außer Haus elegantest ausgeführt. fschul). I se und Speisen H hzeiten. H werden H geführt. H| Ich habe weiters in meinen Ausführungen dargelegt, daß die Kultusgemeinde, obwohl sie über die politische Exekution verfügt, den Erlag der Begräbniskosten mit allen Mitteln vor dem Begräbnis durchzusetzen sucht und daß däese Forderung unter allen Umständen aufrecht erhalten wird, „selbst dann, wenn Leidtragende mit der prompten Bezahlung der Kosten auf unüberbrückbare Hindernisse stoßen". Auch diese meine Behauptung wurde vom Vorstande nicht widerlegt, sondern es wurde darauf hingewiesen, daß die „Erscheinung" der Vorauszahlung der Gebühren keine singulare sei, sondern auch bei allen anderen Konfessionen bestehe. Der Vorstand der Kultusgemeinde scheint bei dieser Behauptung übersehen zu haben, daß sich das Beerdigungswesen der Kultusgemeinde mit dem Beerdigungswesen der übrigen Konfessionen schwer vergleichen läßt. Die würdige und allen Vorschriften entsprechende Beerdigung der Toten ist eine religiöse Pflicht des Juden. Ich halte es für überflüssig, diese Feststellung noch des näheren auszuführen. Der Vorstand hat nur zugegeben, daß tatsächlich „in einem einzigen Falle wegen offensichtlicher Zahlungsunwilligkeit das Begräbnishinausgeschoben wurde. Ich will annehmen, daß dem Vorstand tatsächlich nicht mehr als ein Fall zur Kenntnis gelangt ist. Ich kann aber versichern, daß es.sich nicht um einen Fall, .sondern um einige Fälle handelt, in denen es.zu einer. „Hinausschiebung" gekommen ist. Aber auf diese Tatsache kommt es nicht an, sondern auf die- Dro]hrjijQg, daß das Leichenbegängnis nichinStattfinden werde, wenn die Vorauszahlung der Gebühren nicht: erfolgt. Der jüdische Tote hat nach den religiösen Vorschriften sobald als möglich bestattet zu werden. Hinausschiebung aus materiellen Gründen widerspricht dem Glaubensgesetz und darf als Strafe wegen „Zahlungsunwilligkeit" eines Hinterbliebenen nicht verhängt werden. Hier gibt es keine Entschuldigung. Darf ich aber die Kultusgemeinde darauf aufmerksam machen; daß, wenn^die Beerdigung schon nicht hinausgeschoben wird, bei NichtVorausbezahlung der Gebühren das Begräbnis „unentgeltlich" vorgenommen wird und nachher trotzdem Gebühren nach den Verm ö gensverhältnissen eingefordert werden. Auch die Drohung, eine unentgeltliche Beerdigung vorzunehmen, die das Friedhofsamt wohl selbst „nicht empfehlen kann", wird angewendet, um die Gebühren für ein „Klassenbegräbnis", für welche der Gemeinde das Recht auf politische Exekution zusteht, im vorhinein erlegt zu erhalten. Ich habe behauptet daß sich die das Präsidium bildenden Rechtsanwälte darüber klar sein werden, daß das Versprechen einer künftigen ganz unbestimmten Mehrzahlung juristisch nicht haltbar ist Trotzdem hat der Vorstand behauptet, daß der Vorbehalt der endgültigen Bemessung in dem genehmigten Tarif rechtlich begründet sei. Ich habe niemals behauptet daß diese nachträgliche Gebührenvorschreibung nicht im Tarif begründet sei. Ich habe lediglich behauptet, daß das Versprechen einer zukünftigen ungewissen Leistung juristisch unhaltbar ist, und diese Behauptung halte ich aufrecht und diese Behauptung kann der Vorstand ohne eine meritorische Erörterung nicht widerlegen. Der Vorstand hat nun weiters der Oeffentlichkeit darüber Aufklärung gegeben, wie groß die Einnahmen im Beerdigungswesen in den letzten Jahren waren, und hat insbesondere die Gesamteinnahmen der Kultusgemeinde den Einnahmen im Friedhofwesen gegenübergestellt Es wurden hier die Friedhofseinnahmen aus den Jahren - 1928 mit 1,676.000 Schilling, 1932 „ 1,406.000 „ und 1933 „ 1,271.000 angeführt. Nur für das Jahr 1934 wurden die Friedhofeinnahmen verschwiegen und nur so en passant mitgeteilt daß die Einnahmen aus dem Friedhofwesen wohl im vergangenen Jahre auf 21,4 Prozent der Gesamteinnahmen gestiegen sind.iaber noch immer unter dem Prozentsatz unter der nichtzäonistischen Verwaltung zurückblieben. Nachdem der Vorstand der Kultusgemeinde diese Ziffern nicht genannt hat, so werde ich mir I Fräulein empfiehlt sieh als Reisebegleiterai, Gesell-: schäfterin (Italienisch, Englisch), auch als Erzieherin zu Kindern aufs Land. :;•Zuschriften .unter „Verldßliih" an die Administr. d. Blattes erbeten;