Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 30 (26.7.1935)
- Date
- 1935-07-26
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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DIE WAHRHEIT Nr. 30 — 26.-Juli 1935 Seite 5 adrasvorhängePtlg.) berv/ürfe . ' * Ranelldecken Ikompl-'O ab 2.95 ab 19.- ab 3.40 ab Velourlauferp. m . Sponbiüige rAobe'stoftreste ft 50 OKKASION BEIM SCHEIN Ü5WÄM BAUERNMARKT KOMMT UND KAUFT? Mißstände im Beerdigungswesen der Wiener Kultasgemeinde. Wir erhielten knapp vor Redaktionsschluß folgende Zuschrift: An die geehrte Redaktion der Jüdischen Wochenschrift „Die Wahrheit", Wien. In der Nummer 29 der Jüdischen Wochenschrift „Die Wahrheit" vom 19. Juli 1935 sind unter der Ueberschrift „Mißstände im Beerdigungswesen der Wiener Kultusgemeinde" „Von einem Mitgliede der Chewra Kadischa" Mitteilungen enthalten, die den Tatsachen nicht entsprechen und offenbar bezwecken, unter den Mitgliedern der Gemeinde gegen die derzeitige Gemeindeverwaltung Stimmung zu machen. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien sieht sich daher gegen seine sonstige Uebung, Zeitungspolemiken zu unierlassen, veranlaßt, die geehrte Redaktion im Interesse einer wahrheitsgemäßen Information der jüdischen Bevölkerung zu ersuchen, die nachstehenden Ausfühmtigen in Ihr geschätztes Blatt aufzunehmen: Die Betätigung der Chewra Kadischa im Beerdigungswesen endete im Jahre 1878 mit der Schließung des Währinger Friedhofes und der Eröffnung des Zentraliriedhofes. Seit dieser Zeit beschränkt sich die Tätigkeit der Chewra Kadischa im Beerdigungswesen ausschließlich auf die persönliche Teilnahme einzelner Personen des Vorstandes oder seiner Delegierten an den Leichenbegängnissen und auf die Ausübung des Rechtes, Kranzablösungsspenden am Friedhofe entgegenzunehmen. Es ist deshalb durchaus nicht begründet, die Dinge so darzustellen, als ob die Chewra Kadischa berufener wäre, bei der Bemessung der Taxen und Gebühren für Begräbnisse usw. mitzuwirken als der Kultusvorstand. Die Behauptung, daß sich in den vielen Jahren, in denen die frühere Majorität die Kultusgemeinde verwaltete, keine Beschwerden ergaben und daß erst seit der Aenderung der Mehrheitsverhältnisse dieses „Ressort" so verwalltet wird, daß der möglichste Ertrag erzielt werde, ist unrichtig und widerspricht den historisch und rechnungsmäßig feststellbaren Tatsachen. Beschwerden gegen die Bemessung von Gebühren hat es immer gegeben und wird es immer geben; es liegt dies in der Natur der Sache, da erfahrungsgemäß niemand, am allerwenigsten bei traurigen Anlässen, sich ohne weiters den wenn auch tarifmäßigen Zahlungen von Taxen und Gebühren unterwirft. Völlig ungerecht ist aber der Vorwurf, daß das Friedhofwesen erst seit der Herrschaft der derzeitigen Majorität als Erträgnis-Objekt behandelt wird, was einige Ziffern aus den Berichten und Rechnungsabschlüssen der Kultusgemeinde beweisen mögen Im Jahre 1928, im letzten Jahre der Verwaltungsperiode 1925—1928, also unter der früheren Majorität, betrugen die Gesamteinnahmen der Kultusgemeinde S 5.977.000.—, darunter Einnahmen aus dem Friedhofwesen S 1,676.000.—. also 28,04 Prozent. Im Jahre 1932, im letzten Jahre der Verwaltungsreriode 1929—1932, also gleichfalls unter der früheren Mehrheit, waren in den gesamten Einnahmen von S 6.116.000.— Friedhofeinnahmen von S 1,406.000.— enthalten, was dem Prozentsatz von 23 entspricht. Im Jahre 1933, im ersten Verwaltungsjahre der laufenden Funktionsperiode, erhöhten sich die Gesamteinnahmen der Kultusgemeinde auf S 6,358000.—, während sich die Einnahmen aus dem Friedhorwesen auf S 1,271.000.— beliefen, also auf 19,8 Prozent verminderten. Im vergangenen Jahre erhöhten sich wohl die Einnahmen aus dem Friedhofwesen wieder auf 21,4 Prozent der Gesamteinnahmen, blieben aber noch immer unter dem Prozentsatz unter der nichtzionistischen Verwaltung zurück, unter welcher die Friedhofeinnahmen mit einer einzigen Ausnahme im Jahre 1931 niemals unter S 1,400.000.— sanken. Ob angesichts dieser Ziffern mit Recht davon gesprochen werden kann, daß erst unter der jüdisch-nationalen Majorität durch Bürokratismus und Fiskalismus die gebotene Pietät verloren ging, kann ruhig dem Urteile jedes objektiv denkenden Gemeindemitgliedes, welcher Richtung immer es angehören mag, überlassen werdea Um Mißverständnisse vorzubeugen, muß hervorgehoben werden, daß den genannten Einnahmeziffern aus dem Friedhofwesen Ausgaben der Kultusgemeinde in sehr bedeutender Höhe gegenüberstehen, so daß als Ueberschuß nur ein Bruchteil der Einnahmen verbleibt, der seit Jahrzehnten zur teilweisen Deckung der Ausgaben für das Fürsorgewesen und für Kultuszwecke verwendet wird. Die Forderung des Amtes auf Erlag der Begräbniskosten vor der Beerdigung, die übrigens keine singulare ist und mit der bei allen anderen Konfessionen bestehenden Uebung übereinstimmt, ist in vielfachen Erfahrungen begründet und entspricht nur dem Grundsatze einer ordentlichen Verwaltung. In vielen Fällen, in denen eine Mündung der Zahlung bewilligt wurde, war die nachträgliche Hereinbringung der Kosten mit den größten Schwierigkeiten verbunden, trotzdem werden Stundungen der Gebühren in berücksichtigungswürdigen Fällen zugestanden. Eine Hinausschiebung des Begräbnisses wegen Nichtbezahlung der Kosten hat in den vergangenen Jahren nur in einem einzigen Falle stattgefunden, in dem es sich um offensichtliche Zahtugsunwilligkeit handelte. Die Notwendigkeit, eine Erklärung der Partei abzuverlangen, daß die Bemessung nur als eine provisorische zu betrachten sei und daß sich der Vorstand vorbehält, auf Grund der nachträglich zu pflegenden Erhebungen BABOONA Ein Fox - Film von Martin a. Osa Johnson Fiugaufnahmen Ober da« Steppen Afrikas Ab heute: Schweden-Kino, II eine Erhöhung der Gebühren vorzuschreiben, hat sich gleichfalls durch jahrzehntelange Erfahrungen ergeben. Bei der Anmeldung der Leichenbegängnisse ist das Amt fast ausschließlich auf die infolge Kürze der Zeit nicht überprüfbaren Angaben der Partei angewiesen. Diese Angaben entsprechen in vielen Fällen, um eine möglichst niedrige Bemessung der Taxen zu erwirken, nicht den Tatsachen. Die Unmöglichkeit der sofortigen Ueberprüfung macht es daher erforderlich, die nachträgliche endgültige Bemessung vorzubehalten. Die Meinung des Artikelverfassers, daß diese Erklärung für die Parteien juristisch nicht nicht verpflichtend sei, ist vollkommen unrichtig. Der Vorbehalt der endgültigen Bemessung ist in dem genehmigten Tarife rechtlich einwandfrei begründet. Daß in einem so großen Betriebe wie in dem Beerdigungswesen und bei einer Anzahl von jährlich 2500 Beerdigungen trotz der ständigen Kontrolle der Aemter durch das Präsidium und ungeachtet der genauesten Erhebungen in jedem einzelnen Eeschwerdefalle vereinzelt Verstöße nicht zu vermeiden sind, kann ohne weiters zugegeben werden. Der Vorstand ist jedoch weit davon entfernt, irgendwelche Unzukömmlichkeiten zu decken, und hat durch seine Weisungen an die Beamtenschaft wiederholt zum Ausdrucke gebracht, daß alles vermieden werden muß, was im amtlichen Parteienverkehr dem Publikum Anlaß zu Beschwerden geben könnte. Tatsächlich ist auch die Zahl der vorgebrachten Beanständungen eine bei dem Umfange des Amtes geradezu minimale. Mit der Ausspielung des Obmannes der Friedhoikommission gegen den Vizepräsidenten und Finanzreferenten der Kultusgemeinde und mit dem Versuche, der Angelegenheit einen politischen Anstrich zu geben, erweist der Artikel der von ihm vertretenen Sache einen schlechten Dienst. Von den 2338 Beerdigungen, die im Jahre 1934 stattfanden, waren 1063 nach der IV. Klasse und ermäßigter IV. Klasse, die nicht die Eigenkosten der Gemeinde decken, und 870 gänzlich unentgeltliche, das sind zusammen mehr als 82%, bei denen die Kultusgemeinde die Kosten zur Gänze oder zum allergrößten Teile aus eigenem zu tragen hat Es muß in diesem Zusammenhange auf eine bedauerliche Tatsache hingewiesen werden, die gerade in den jüdischen Kreisen unserer Stadt Wurzel gefaßt bat Das seit jeher geübte außerordentliche Entgegenkommen der Gemeinde bei Gewährung von unentgeltlichen oder sehr ermäßigten Beerdigungen hat dazu geführt, daß ein großer Teil der Bevölkerung sich ganz auf dieses Entgegenkommen der Gemeinde verläßt und für derartige Ereignisse keinerlei persönliche Vorsorge trifft Während es in der nicfctjüdischen Bevölkerung eine Selbstverständlichkeit ist,:daß fast jeder, auch der Aermste, durch Beitritt zu einer sogenannten Sterbekasse für die leider in jeder Familie unvermeidlichen traurigen Ereignisse vorsorgt, haben diesbezügliche Bemühungen der Kultusgemeinde und anderer Körperschaften bei der jüdischen Bevölkerung bisher fast gar keinen Erfolg aufzuweisen. Ueber Antrag des Finanzreferenten und Vizepräsidenten wurde vor mehr als vier Jahren ein Verein ins Leben gerufen, der die Aufgabe hat, auf versicherungstechnischer Grundlage die Kosten für Grabstätte und Beerdigung durch Leistung ganz geringer monatlicher oder vierteljährlicher Beiträge zu decken. Während dieser Verein — entgegen der ursprünglichen Absicht — bei der nichtiüdischen Bevölkerung einen großen Anklang fand, verhält sich die jüdische Bevölkerung, in einer unbegreiflichen Scheu, unvermeidlichen Dingen ins Auge zu sehen, gegenüber diesen Bestrebungen nahezu vollständig ablehnend. Würde von dieser Einrichtung entsprechend Gebrauch gemacht werden, würden sowohl die Kultusgemeinde wie die Parteien den für beide Teile unliebsamen peinlichen Erörterungen materieller Natur bei der Anmeldung von Leichenbegängnissen in den meisten Fällen enthoben sein, und es könnte nicht dazu kommen, den verantwortlichen Leitern der Gemeinde den ebenso schwerwiegenden wie ungerechten Vorwurf des Fiskalismus gerade in Beerdigungsangelegenheiten zu machen. Es wäre ein großes Verdienst der jüdischen Presse, wenn sie in diesem Sinne aufklärend auf die jüdische Bevölkerung einwirken würde. Wir bitten Sie, diesen Ausführungen in Ihrem geschätzten Blatte Raum zu geben und zeichnen mit bestem Danke in vorzüglicher Hochachtung Emil Engel Der Präsident: f. d. Amtsdirektor Dr. D. Friedmans, und Ersten Sekretär. Wir haben obige Zuschrift knapp vor Redaktionsschluß erhalten und daher keine Möglichkeit gehabt, sie dem Einsender der Beschwerde über die „Mißstände im Beerdigungswesen der Wiener Kultusgemeinde" zur Stellungnahme vorzulegen. Wir behalten uns also vor, in der nächsten Nummer unseres Blattes dem Einsender Gelegenheit zur Antwort auf die Darstellung des Kultuspräsidiums zu geben. D. Red. * * * Erklärung. Auf zahlreiche, nach dem Erscheinen des in der vorwöchentlichen Nummer der „Wahrheit" veröffentlichten Artikels „Mißstände im Beerdigungswesen der Wiener Kultusgemein d e" an mich gelangte Anfragen stelle ich hiemit iest, daß ich nicht der Autor dieses Aufsatzes bin. Dr. Ernst Feldsberg. Verwöhnte Sia-ohwiiwer speisen Torzttgllcli im Restaurant Hotel Stefanie vormals Opeier II., TaborstraOe 12, Tel. R 46-5-5? «Mite Ausgiebige Braten-Menüs S 1.60 te»*»» 18/ J ,, Oenogel- „ S 2.20 Ifi'W sowie i la Carte, Speisen am Rost / Schöner staubfreier Garten Dem Obmann der Friedhofkommission steht geschäftsordnungsmäßig eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, um Uebelständen in seinem Ressort entgegenzuarbeiten, angefangen von der persönlichen Ingerenz auf die Führung der Agenden, von der unmittelbaren Fühlungnahme mit dem Präsidium, der Behandlung in der zuständigen Friedhofkommission bis zur Erörterung in den Plenarsitzungen des Kultusvorstandes. Daß der Finanzreierent nicht nur berechtigt, sondern in Ausführung seiner schweren Aufgaben geradezu verpflichtet ist, dort entsprechende Leistungen seitens der Gemeindemitgliedter zu verlangen, wo es am Platze ist, wird wohl niemand bestreitea Wie denn sonst wäre es möglich, alle die Aufgaben zu erfüllen, die der Kultusgemeinde gegenüber ihren unbemittelten Angehörigen obliegen und die gerade im Friedhofwesen eine schwere finanzielle Belastung der Gemeinde bedeuten? Es wird wohl kaum eine zweite jüdische Gemeinde geben, in der seit jeher — ohne Rücksicht auf die Zusammensetzung des Vorstandes — jährlich so viele unentgeltliche Beerdigungen stattfinden, in der jedem Unbemittelten ohne jede Schwierigkeit eine eigene Grabstätte für ewige Zeiten und ein würdiges Leichenbegängnis ohne die geringste Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird. Die durchschnittlichen Eigenkosten der Gemeinde für. ein Leichenbegängnis belaufen sich auf mehr als S 400.—, worin die ganz bedeutenden Erwerbungskosten der Friedhof sgründe gar nicht berücksichtigt sind. Zustand des Oberrabbiners Kook andauernd ernst. Die den erkrankten aschkenasischen Oberrabbiner von Palästina, Rabbi Kook, behandelnden Aerzte mit dem aus Paris berufenen Prof. Dr. D es a 11 i an der Spitze, haben ein Bulletin herausgegeben, welches besagt, daß der Zustand des erkrankten Oberrabbiners andauernd ernst sei. Da der Gesundheitszustand des Oberrabbiners von Palästina, Jizchak Kook, sich in den letzten Tagen wieder verschlechterte und zu Besorgnis Anlaß gibt, haben sämtliche Jerusalemer Rabbiner in einer Sitzung beschlossen, anzuordnen, daß in allen palästinensischen Synagogen Gebete für die Wiedergenesung von Rabbi Kook gesprochen werden. Ebenso werden alle Synagogen Verwaltungen in der Welt aufgefordert, solche Gottesdienste zu veranstalten. 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