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Die Wahrheit · 1935-05-24 · Heft 21 (24.5.1935) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1935
Issue
Heft 21 (24.5.1935)
Date
1935-05-24
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite Z Nr. 21 — 24. Mai 1935 DIE WAHRHEIT ' Blaren BäätfiearfoecBaE'f decken Sie am besten und billigsten in der Buchhandlung - Antiquariat HERMANN TBCHNEB, In Wien II, Ecke Taborstraße 52 Große Auswahl von Büchern aller Art, auch antiquarisch zu billigsten Preisen. Verlangen Sie Preislisten umsonst! Für Auskünfte R 4i-4-20 Moderne Bücher können Sie bei uns für nur 10 Gr. pro Tag lesen! Keine weiteren Uebühren. Einzelne Bücher und ganze Bibliotheken werden angekauft und gut bezahlt! BAPäÄSTElNI IHOTEL ELISABETHHOF Zeitgemäße Preise. Kein Mahlzeitenzwang Echtheitsbeweis, den Fritsch mit Berufung auf Dr. Ehrenpreis versucht habe, falle in sich zusammen. Ein Mann wie Dr. Ehrenpreis könne nur die Wahrheit sagen. Wie ist es mit den anderen Beweisen? Die Echtheitsbefürworter sprachen immer von einem Manuskript, das irgendwo und irgendwann von irgendwein gefunden, gestohlen oder sonstwie beigebracht worden sei. Wo ist dieses Manuskript? Wie heißen die Agenten, die in einer Stadt zwischen Basel und Frankfurt, deren Name nicht genannt ist, die „Protokolle" abgeschrieben haben? Es scheint, daß die Befürworter der „Protokolle" die Meinung vertreten, je verrückter etwas sei, um so mehr werde es geglaubt. Der Präsident ruft in den Saal: „Bringen Sie mir noch etwas Verrückteres — ich werde es Ihnen glauben." Es ist nun mit aller .wünschbaren Deutlichkeit bewiesen worden, daß die „Zionistischen Protokolle" aus dem Schriftwerk von Maurice Joly „Dialogues" abgeschrieben worden sind. Auch ist der Beweis in einem Höchstmaße der Wahrscheinlichkeit erbracht worden, daß die „Protokolle" gefälscht sind, um dainit am Zarenliofe Einfluß zu gewinnen und Stimmung gegen die Juden und Freimaurer zu machen. Die Zeugenverhöre und Expertisen haben diese Beweise erbracht. Daß die „Protokolle" eine Abschrift von Joly sind, ist überhaupt schon seit dem Jahre 1921. bekannt. Die Herausgeber der „Protokolle" haben ganz bestimmt Kenntnis vom Artikel Graves in der „Times" gehabt. Joly wurde aber bis zur und in der 15. Auflage totgeschwiegen und sicherlich würde er auch für alle weiteren Auflagen totgeschwiegen worden sein, wenn nicht in diesem Prozeß ein für alle Mal der s chl üs s i ge B e w eis des Plagiates e 'r bracht worden wäre. Dies bedeutet schon einen großen Erfolg. Heute, d. h. nach der letzten Oktoberveirhandlung, ist nun aber bereits eine neue Auflage, die 16., erschienen, die nun allerdings Joly nicht mehr verschweigt, diesen aber 7iun ehifach zum Juden stempelt. Es spielt keine Rolle, ob Joly Jude oder Nichtiude war, da kein Zweifel darüber besteht, was seine „Dialogues" bedeuteten. Sie wäre» eine Kampfschrift gegen die Diktatur Napoleons III. und nichts anderes. Sicherlich werden nun die Antisemiten weiterforschen und auch den Autor des „Principe" Macchiavelli zum Juden beschneiden. Wie verhält es sich mit Ach ad Haam, der in der neuesten Version als mutmaßlicher Verfasser der „Protokolle" bezeichnet wird? Alle Zeugen, die über diesen Punkt befragt worden sind, wajnen sich darüber einig, daß Achad Haam ganz unmöglich der Verfasser sein könne. Wer diesen wunderbaren Menschen gekannt habe oder mit seinen Schriften vertraut sei, empfinde diesen Verdacht direkt absurd. Auch der Versuch, einen Beweis zu konstruieren, die „Protokolle" seien, wenn nicht am Zionistenkongreß, so doch an einer Geheimsitzung der gleichzeitig tagenden „B'n e i B'r i t h Loge" zustandegekommen, ist völlig mißlungen. Die hier als Zeugen einvernommenen noch lebenden Teilnehmer des ersten Zionistenkongresses - haben mit rller Deutlichkeit ausgesagt, daß keine Geheimsiuzngen des Kongresses stattgefunden hätten. Teilnehmer des Zionistenkongresses konnten gefundr.i und als Zeugen vorgeladen werden. Wieso fand man keine Teilnehmer des geheimen B'n ei B'ri th-Ko ngr esses? Es wäre ja eine bodenlose Dummheit gewesen, wenn die Zionisten gleichzeitig am Ort des offiziellen Kongresses eine geheime Verschwörersitzung anberaumt hätten. Basel war damals noch sehr klein, so daß es auf jeden Fall bekannt geworden wäre, wenn außer dem Zionistenkongreß noch die kleinste Versammlung stattgefunden hätte. Der Richter sieht denn die Juden doch nicht für so dumm an. Als juristisch relevante Beweise nicht erbracht werden konnten, versuchte man es mit dem sogenannten Beweis der „inneren Wahrh e i r". Man behauptete, die „Protokolle" enthalten jüdischen Geist und entsprechen den Richtlinien der talmudischen Lehren. Der Richter bemerkte hiezu, daß er nicht gewußt habe, was der Talmud ist. Herr Obanrabbiner Dr. Ehrenpreis habe sich indessen in eindrucksvoller Weise über den Talmud ausgesprochen und dem Richter hiebei einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Er (der Richter) werde zeitlebens an die wunderbare Gestalt des Oberrabbiners Dr. Ehrenpreis denken. Die deutsche Uebersetzung des Talmuds umfasse 36 FoTiobände. Hunderte oder gar Tausende von Personen hätten an der Abfassung der talmudischen Schriften mitgearbeitet. Während Jahrhunderten sei am Talmud gearbeitet und kommentiert worden. Im Gegensatz dazu enthalten die „Protokolle" von Fritsch 57 Seiten. Ausgerechnet in diesen 57 Seiten soll nun der Geist des Talmud verkörpert sein. Kopfschüttelnd erklärt der Richter: Dies ist mir zu hoch. Zum Gutachten Fleischhauer äußert sich der Gerichtspräsident in einigen markanten Worten: Herr Fleischhauer habe ihm ein© Unmenge von Zitaten gebracht, um damit den Beweis für den jüdischen Geist der „Protokolle" zu erbringen. Wörtlich sagte hiezu der Richter: „Ich habe alle Hochachtung vor dem Fleiß und der Arbeitskraft des Herrn; Fleischhauer. Allein, Herr Fleischhauer, ich muß Sie bedauern. Ihre Methode scheint darin zu bestehen, daß Sie alle Bücher für und gegen die Juden konsultieren und daraus nur das für die Juden Ungünstige abschreiben. Ich stelle ausdrücklich fest, daß man mit Zitaten, wie auch mit Statistiken überhaupt alles beweisen kann. Ich stelle fest, daß ein Beweis dafür, daß die „Zionistischen Protokolle" echt sind, nicht erbracht worden ist." Catf Pension Ecttsfein Semmering In der neuen Ausgabe, die seit der letzten Oktoberverhandlung herausgekommen ist, finden sich auch wiederum einte große Anzahl von Abweichungen. Auch im Vor- und Schlußwort, trotzdem das Schlußwort mit Theodor Fritsch, und zwar mit dem Datum 1924 gezeichnet ist Fritsch ist allerdings vor zwei J ahren gestorben. (Der Präsident gibt mit diesen Ausführungen zu verstehen, daß er die Neuausgabe der „Protokolle" als eine Neu-Fälschung der früheren Fälschung betrachte. Man hat offenbar im Vor- und Schlußwort einige besonders scharfe Schmähungen der Juden unterlassen, um damit nicht gegen die Bestimmungen des Schundliteraturgesetzes zu verstoßen. Also auch diese Abänderungen sind als Wirkungen des Berner Prozesses zu buchen. D. Red.) Wir kennen in der Schweiz keinen Unterschied des Glaubens und der Rasse. Wir haben zirka 20.000 Schweizer Bürger jüdischer Konfession — dies sind ungefähr 0,6 Prozent —, die genau so unter dem Schutze der Verfassung und Gesetze stehen wie alle anderen Schweizer Bürger. Wenn also gegen die Juden gehetzt wird, dann muß ihnen de(r Schutz der Gesetze zuteil werden. Artikel 14 des bernischen Schundliteraturgesetzes verbietet und stellt unter Strafe Schriftstücke, deren Form und Inhalt geeignet sind, zur Begehung von Verbrechen anzureizen oder Anleitung zu geben, die Sittlichkeit zu gefährdera, das Schamgefühl gröblich zu verletzen, eine verrohende Wirkung auszuüben oder sonstwie groben Anstoß zu erregen. Der- Richter erklärt, er komme in Uebereinstimmung mit dem Gutachten Loosli und Baumgarten zur Ueberzeugung, daß die „Zionistischen Protokolle" unter Artikel 14 des Schundliteratmrgesetzes fallen. Die Schlußfolgerungen des Gutachtens Fleischhauer werden vom Richter in vollem Umfange abgelehnt. Damit sind die „Protokolle der Weisen von Zion" von einem bernischen Richter in unmißverständlicher Wieise als Schundliteratur erklärt worden. Ein Vertreter der Angeschuldigten, Herr Dr. Ursprung, habe sich hier als Prophet zu erkennen gegeben, indem er erklärt habe, es werde eine Zeit kommen, in welcher das Gutachten des Herrn Fleischhauer in jedem Schweizer Haus Einlaß finden werde. Mit sichtlicher Entrüstung ruft der Richter aus: „M ir graust vor dem zukünftigen Mittelalter, das vom Herrn Ursprung prophezeit worden ist. Ich bin kein Prophet, wünsche aber ein Zukunft zu erleben, in der man sich wundern wird, daß sonst gescheite Leute sich 14 Tage den Kopf zerbrechen mußten über die Echtheit oder Fälschung der „Zionistischen Protokolle". Ich halte die „Protokolle" für eine Fälschung, für ein Plagiat, für einen lächerlichen Unsinn." Die Berufung auf die Pressefreiheit ist hier nicht statthaft. Der Ansicht des Richters nach hört dort die Pressefreiheit auf, wo die Gemeinheit beginnt. Dieser Satz sollte dem entsprechenden Artikel der Bundesverfassung über Pressefreiheit angeheftet werden. * Das Organ des Vatikan über den Berner Prozeß. Das offizielle Organ des Vatikans „O s s e rvatore Romano" befaßt sich in einem Artikel mit dem Urteil des Berner Gerichtes über die „Protokolle der Weisen von Zion" und führt aus, die „Protokolle" seien ein lächerliches und böswilliges Falsifikat und es sei traurig, daß es noch heute törichteundböswillige Menschen gibt, die an deren Echtheitglauben. Das Organ des Vatikans erinnert daran, daß auch die Jesuiten Gegenstand von Angriffen mit Hilfe von Falsifikaten waren. Der Taufschein Befähigungsnachweis. Unter diesem Titel haben wir in Nr. 14 unseres Blattes eine Eingabe der „Union österreichischer Juden" an das Bundesministerium für soziale Verwaltung wegen einer gesetzwidrigen Stelienausschreibim-; der Wiener Arbeiter versichern n"sk a s s e veröffentlicht. Das Bundesministerium für soziale Verwaltung hat am 15. Mai 1935 unter ZI. 45.043-Abt. 1/1935 der Union österreichischer Juden folgendes geantwortet: Zu Ihrer Beschwerde vom 3. April 1935, betreffend die Ausschreibung von zwei Sekundararztstellen durch die Arbeiterkrankenversicherungskasse Wien, bei der den Bewerbern angeblich die Vorlage des Taufscheines aufgetragen wurde, hat die Kasse berichtet, daß versehentlich im Texte der Ausschreibung statt vom „Tauf-(Geburtis-)sch ein" bloß vom „Taufschein" gesprochen wurde. Trotz dieser Fassung des Ausschreibungstextes seien aber von 42 Offerten nicht weniger als 27 mit Geburtsscheinen und nur 15 mit Taufscheinen belegt gewesen, so daß dieser Tatsache kaum eine besondere Bedeutung beigemessen worden zu sein scheint. In Hinkunft wird seitens der Kasse darauf geachtet werden, daß wie bisher der bezügliche Vermerk „Tauf-(Geburts-)schein" in den Ausschreibungen von Stellen enthalten sein wird. Der Bundesminister: Neustädter-Stürmer. XIX. Zionistenkongreß am 27. August in Luzern. Die Exekutive der Zionistischen Organisation hat nach Beratung mit dem Präsidium des Aktions- Komitees beschlossen, den 19. Zionistenkongreß für den 27. August nach Luzern einzuberufen.

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