Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 20 (17.5.1935)
- Date
- 1935-05-17
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Für die Jlitsilßder der nOnlon österreichischer Juden" Beratungastelle für kaufmännische, gewerbliche, Steuer- und Versicherungs- Angelegenheiten. Leiter: Komm.-Rat Alexius Salzer. Eingehende Informationen für jedes Mitglied der .Union" unentgeltlich, und zwar bis auf weiteres Wien I., Kohlmarkt 8, 1. Stock, Tür 4, täglich (mit Ausnahme von Samstag) von 10—12 Uhr vormittags. heit empfand, für immer still. Der Verlust, den wir durch seinen Tod erlitten haben, ist unersetzlich, denn es gibt nur wenige Menschen, die sich rühmen dürfen, Qualitäten zu besitzen, wie sie Herr Dr. Paul Raumann besessen hat. Wir werden diesem guten und edlen Menschen, diesem treuen Glaubensibruder, der den heiligsten Grundsatz unserer Glaubenslehre, die Idee der Nächstenliebe, voll verstanden und erfaßt hat, ein dankbares Andenken bewahren. Dr. Ernst Feldsberg. .»Verständigung von Volk zu Volk". „Das ist ein Wort, das sich in Versammlungen sehr hübsch anhört, aber doch leer und schal ist. Verständigung heißt Bereitschaft auf etwas zu verzichten. Wir haben nichts, was wir aufgeben könnten. Wir sind durch die gegen uns betriebene Praxis auf allen Gebieten in der Hinterhand und müssen uns um primitive Dinge wehren. „Von Volk zu Volk" klingt schön, besagt aber überhaupt nichts." So urteilt „Die Stimme" vom 10. Mai 1935 über das neuestens in der Diskussion über die Judenfrage so beliebte Schlagwort „Verständigung von Volk zu Volk". Dieses Schlagwort hat bekanntlich Minister a. D. Dr. C z e r m a k in seiner Broschüre „Ordnung in der Judenfrage" geprägt. Wie nahm nun das Organ unserer allgemeinen Zionisten den Vorschlag des christlichsozialen Parteiführers auf, als er ihn zum ersten Male vorbrachte? Lesen wir, was „Die Stimme" vom 3. November 1933 in Entgegnung auf unsere Ablehnung der Czermakschen ideen schrieb: „Ordnung in der Judenfrage! Diese Losung kommt von jüdischer und nichtjüdischer Seite. Wir Zionisten sind zur bevorstehenden Auseinandersetzung bereit und ideologisch gerüstet. Lassen wir die Assimilanteu beiseite! Sie mögen über eine neue politische Maskerade nachdenken. Von ihnen gilt, was Karbach treffend sagt, daß sie in ihrer Befürchtung verharren, daß die Dissimilation das wichtigste Hilfsmittel einer Entrechtung ist, die zur Katastrophe führ t." Jawohl, diese Befürchtung hatten wir und haben wir. Wir haben daher auch nicht wie „Die Stimme", die es nun auch mit der angeblich so unberechtigten Furcht zu tun kriegt, eine so radikale Wandlung in unseren Ansichten nötig und können nur heute und künftig wiederholen, was der Vizepräsident der vielverlästerten „U n i o n", Herr Dr. Karl S t e i n e r, am 15. Dezember 1933 in unserem Blatte kategorisch feststellte: Einer Auseinandersetzung wollen und werden wir nie aus dem Wege gehen. Sie ist uns sogar erwünscht, aber eine solche Auseinandersetzung muß zur unbedingten Voraussetzung haben, daß der Rahmen der Gleichberechtigung, in dem sich unser politisches und soziales Leben bewegt, nicht gesprengt wird. Nur als Gleichberechtigte wollen wir uns mit den andersgläubigen Bürgern dieses Staates als Gleichberechtigten an den Verhandlungstisch setzen und in „ernster Ueberlegung und ruhiger Haltung" über alle Dinge sprechen, die uns angehen. Und nur als Gleichberechtigte wollen wir wieder den Verhandlungstisch verlassen. . GROSS FLEISCH HAU EU ES SIEGM, KORNMEHL WIEN IX., BERGGASSE NR. 19 FILIALE t XVIII., WAHRINGERSTRASSE 97 Telephon Nr. A 17-3-99 und A16-9-34 Lieferant für Heilanstalten Abteilungen rar Koscherfleisch unter Aufsicht d»s ehrw. Rabbinates der Isr. Kultusgemeinde Wien. Sämtliche Fleischsorten von ausschließlich Prima-Qualität zu den billigsten Marktpreisen Streicher — Berliner Polizeipräsident? Die „N a t i o n a 1 z e i t u n g", Basel, deren Nachrichtendienst aus Deutschland (als zuverlässig gilt, meldet: „Der bisherige Berliner Polizeipräsident, Vizeadmiral von Levetzow, tritt zurück und übernimmt wieder ein Marinekommando. Wie wir zuverlässig erfahren, steht als Nachfolger der Nürnberger „Frankenführer" Julius Streicher im Vordergrund. Die Absicht, Streicher zum Berliner Gauleiter zu ernennen, wurde wieder aufgegeben, dagegen wird der Herausgeber des „Stürme r", dessen Verlag nach Berlin übersiedelt und der jetzt in nicht weniger als 500.000 Exemplaren das Land überschwemmen soll, als der rechte Mann betrachte^ der die Berliner Juden Mores lehren wird, und das könnte er als Polizeipräsident sehr gründlich. Zu. gleich würde Streicher als Berliner Polizeioberhaupt doch wieder etwas mehr unter Kontrolle stehen als in Nürnberg. Die neue antisemitische Welle nimmt zu, die Reichshauptstadt darf sich auf eine Judenverfolgung größten Stils gefaßt machen. Ob damit den Sympathien fürs Dritte Reich draußen in der Welt genützt werden wird, ist freilich eine andere Frage." Oesterreichische Arbeitsanleihe 1935. ■■■■HHaWMRWHaWNaaBHNWHBWNNaRHaaWRBaRRRa^^ Der Bundesminister für Finanzen legt auf Grund des Arbeitsanleihegesetzes, BGBl. Nr. 151/1935, eine 5%% ige, binnen 25 Jahren rückzahlbare Arbeitsanleihe im Nennbetrage von 175 Millionen Sclulling 7\\~ öffentlichen Zeichnung auf. ANLEIHEZWECK. Der Reinerlös der Anleihe wird ausschließlich zur Deckung der Kosten öffentlicher Arbeiten und zur Rückzahlung kurzfristiger Bundesschatzscheine verwendet werden. STÜCKELUNG, RÜCKZAHLUNG. Es werden Schuldverschreibungen zu 100, 500, 1000 und 5000 Schilling ausgegeben, die auf den Inhaber lauten. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt gemäß dem Tilgungsplan innerhalb von 25 Jahren durch Rückkauf oder Verlosung. Verlosungen finden erforderlichenfalls jährlich im Laufe des Monates März, erstmalig im Jahre 1938. statt. Der Bund behält sich vor, die Anleihe 90 Tage vor jedem Zinsenfälligkeitstage aufzukündigen und am Tage dieser Zinsenfälligkeit zum Nennwerte zurückzuzahlen. VERZINSUNG. Die Verzinsung beträgt jährlich ö'A%. Die Zinsen werden halbjährlich im nachhinein am 1. Mai' und 1. November jedes JaTires bezahlt. WERTSICHERUNG. Die Arbeitsanleihe enthält die WerfsicuerurugskJausel der Oesterreichischen Trefferanleihe 1933 und der österreichischen Teilausgabe der Garantierten österreichischen Kcnversionsanleihe 1934/1959. Die Auszahlung von Kapital id Zinsen erfolgt demnach zum Nennwerte in gesetzlichen Zahlungsmitteln mit Berücksichtigung der folgenden Wertsicherung: Seilte am letzten Börsentä' *'or einer Fälligkeit der im Sinne der Goldklauselverordnung verlautbarre Goldkurs höher sein, als er am I. Mai 1935 gewesen ist, so erhöht sich der in gesetzlichen Zuilungsmitteln zu bezahlende Betrag in dem gleichen Verhältnis über den Nennwert der Fälligkeit. Für den Fall, als in Zukusf; die Verlautbarung des Goldkurses eingestellt werden sollte, wird dem Anleihegläubiger der fällige Betrag zum Goldwert des Schillings vom 1. Mai 1935, nämlich 1 S 0,1654069275 Gramm Feingold garantiert. KOTIERUNG, MÜNDELSICHERHEIT. Diu. ,* nleihe ist mündelsicher. Sie wird an der Wiener Börse kotiert werden. — ■-" STEUER- UND GEBÜHRENBEFREIUNGEN, AMNESTIE. Die Einlösung fälliger Zinsschekie und Schuldverschreibungen geschieht ohne Abzüge abgabenrechtlicher Natur, das heißt ohne Abzug von Rentensteuer oder sonstigen derzeitigen oder künftigen Steuern und Gebühren. Die Anleihezeichnung ist von der EKektenumSatzsteuer befreit. Zeichner, die ihre Anleihestücke einer einjährigen Sperre unterwerfen, werden bis zur Höhe des gezeichneten Betrages einer Amnestie für Vergehen gegen die Devisenordnung oder gegien die Clearingverordnung teilhaftig- Mit dieser Amnestie ist auch eine SteHer-Straf- und Nacbbemessungsamnestie verbunden. ZEICHNUNGSBEDINGUNGEN. Die Anleihe wird zum Kurse von 86% vom Nennwerte zur Zeichnung aufgelegt. Der Zeichnungspreis kann auch in Raten abgestattet werden, und zwar so, daß für je 100 Schilling Nominale mindestens 30 Schilling bei Zuteilung, weitere 30 Schilling bis 5. Juli 1935 und der Rest bis 5. August 1935 zu entrichten sind. Die Zeichnungsstellen übernehmen Schuldverschreibungen der österreichischen und der amerikanischen Teilausgabe der Völkerbundanleihe f923/1943 zur unentgeltlichen Besorgung des Inkassos, wenn der einkassierte Betrag zur Zeichnung der Arbeitsanleihe verwendet wird. Mit Rücksicht auf den begrenzten Anleihebetrag wird eine Kürzung der gezeichneten Anleihebeträge vorbehalten. Zeichnungen bis zu 1000 Schilline Nominale sowie solche mit einer einjährigen Sperrverpflichtung werden vorzugsweise berücksichtigt. Ausführliche Prospekte sind bei allen Zeichnungsstellen erhältlich. Die Zeichnungsfrist beginnt am 14. Mai 1935 und endet am 4. Juni. 1935. Zeichnungen werden entgegengenommen: Bei der Oesterreichischen Nationalbank, der Oesterreichischen Postsparkasse, bei allen in Oesterreich ansässigen Banken and Bankfirmen, beim Dorotheum. bei Sparkassen. LandeShypotbekenanstalten, Kreditgenossenschaften und Versicherungsanstalten, bei den Zweigniederlassungen der genannten Stellen sowie bei sämtlichen Postämtern.