Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 18 (3.5.1935)
- Date
- 1935-05-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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£3P^^-^^r~ :7s» " DIE WAHRHEIT Nr. 18 — 3. Mai 1935 Seite 3 HERRENKLEIDERSALON S. FROST III., Landstraße Hauptstraße 28 Telephon U 11-2-72 bringt den modernen Frühjahrs - Ulster und den feinen Maßanzug n prächtigsten Dessins für den eleganten Herrn im Berner Prozeß („Chaim Weizmantii und Genossen") wegen falscher Aussage ersiattet hat. Der Untersuchungsrichter in Bern hat den Anzeigern den Empfang dieser Anzeige bestätigt und ihnen gleichzeitig mitgeteilt, daß die Anzeige zu allgemein gefaßt sei, um als Grundlage für eine Strafverfolgung dienen zu können. Der Untersuchungsrichter setzte den Anzeigern deshalb eine Frist bis zum 5. Januar 1935 zur näheren Substanzierung der Strafanzeige fest. Diese Fristansetzung blieb von den Anzeigern unbeachtet Durch übereinstimmenden Beschluß des Bezirksprokurators von Bern und des zuständigen Untersuchungsrichters vom 7. Januar 1935 wurde hierauf verfügt, daß „der Strafanzeige gegen Chaim Weizmann und Konsorten wegen .wissentlich falscher Zeugenausgabe teils mangels genügender Anhaltspunkte, teils mangels Tatbestandes keine weitere Folge zu geben sei." Dieser Entscheid Ist in Rechtskraft getreten. Die jetzige Anzeige war ebenfalls nur dazu bestimmt, eine neue Vertagung des Prozesses erwirken; ea wurde auch ihr keine Folge gegeben und dem Antrag, ihretwegen den Prozeß zu unterbrechen, nicht entsprochen. * Die Stimmung der Angeklagten und ihrer Hintermänner im Dritten Reich ist im allgemeinen eine s e h r f I a u e. Das beweist u. a. ein Artikel des „Stürmer", in dem Herr Streicher seine Anhänger mit folgenden Worten auf die wahrscheinliche Bern'ier Niederlage vorbereitet: „Viele Nichtjuden kennen; wohl die Schweizer Berge, nicht aber die Moral der Schweizer Juderisippe. Wer diese kennt, der weiß auch, wer hinter den Regierungskulissen schiebt. Für ihn besteht auch kein Zweifel über den Ausfall des in Bern bereits fertig liegenden Urteils über die „Weisen von Zion". Die Juden haben in diesem Prozeß lange genug gesprochen, und wie es früher in Deutschland war, so ist es heute noch in der demokratischen Schweiz. Die Schweiz beherbergt die reichsten .Staatsbürger jüdischen Glaubens', und unter diesen ist selten einer, der keine Verwandten in Deutschland hat, von den untereinander laufenden internationalen jüdischen Spionagefäden ganz zu schweigen." * Die Kläger richteten zu Beginn der jetzigen Verhandlung heftige Kritik gegen den Herrn Fleischhauer. Es wurde ihm vorgeworfen, er sei selbst Partei, denn in seilnem Erfurter Vertag werden antijüdische Schriften herausgegeben, unter anderen auch ein Aufruf, worin das Publikum aufgefordert wurde, für den Prozeß im Bern Geld zu sammeln, um die Kosten der Angeschuldigten zu bestreiten. Der Sachverständige Professor Baumgarten (Basel) erstattete sodann sein Gutachten, das die sogenannten „Protokolle" als Fälschung, Plagiat und Werk reaktionärer Kreise des zaristischen Rußlands kennzeichnet, und kam zu dem Schluß, daß die den Inhalt der Klage bildende Broschüre zweifellos geeignet ist, die Judenschaft in den Augen der übrigen Volksgenossen herabzusetzen und Unruhe und Unfriedeni in der Bevölkerung zu stiften. Aus diesem Grunde brauche man keine Bedenken zu tragen, die „Protokolle" unter den Begriff der Schundliteratur einzureihen. Was wird Fleischhauer vorlugen? In einer soeben im Hammer-Verlag, Leipzig, neuerschienenen Ausgabe der „Protokolle der Weisen von Zion", die diesmal unter dem Titel „Die Protokolle Zions. Das Programm der internationalen Geheimregieruns;" auftauchen, ist eine Einführung zu lesen, in der zum Berner Prozeß Stellung genommen wird und die zweifellos eine Zusammenfassung der These darstellt, mit welcher der nationalsozialistische „Experte" Oberstlt. Fleischhauer vor das Berner Gericht zu treten gedenkt. Es wird darin schon zugegeben, daß die „P r otokolle inhaltlich auf dem aus 25 Dialogen bestehenden Buche von Maurice Joly („Dialogue aux Enfers entre Machiavel et Montesquieu au XIXe siecle", 1. Auflage 1864) beruhen". M. Joly wird jedoch als ein in Südfrankreich geborener Franzose, dessen FamÜie aus Spanien ausgewandert ist und von Marranen abstammte, also als J i>.d e n s t ä m m 1 i n g, hingestellt. Es ergebe sich also daraus, daß das Buch Jolys, das der Verfasser der „Protokolle".....benützte", von einem „jüdischen Freimaurer verfaßt wurd e"\ Bei sorgfältiger Lektüre der Dialoge Jolys könne man finden, daß „Joly nicht bloß eine Satire auf den Franzosenkaiser schrieb, sondern gleichzeitig die Grundsätze aufstellte, die von der Freimauerei zur Errichtung der jüdischen Weltherrschaft zu beobachten sind. Der Protokollverfasser hätte sich daher kein besseres Werk für die Ausarbeitung des jüdischen Programmes auswählen können . . ." In derselben Weise wird die zuerst in Goedsches Schundroman „Biarritz" von 1868 erschienene und in die gefälschten „Protokolle" von dort übernommene „Rede eines Rabbiners auf dem alten Judenfriedhof zu Prag" als „gute und authentische Unterlage" dargestellt. Hotel Bellevue 3E3 Pörtschach am Wörthersee Vornehmes Haus unter streng ritueller Leitung. Herrliche Lage, direkt am See. Schöne sonnige Zimmer mit Fließwasser. Voizügliche internation. Küche. 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Das Vorspiel für die Spaltung im zionistischen Lager war schon die Ablehnung des in London zwischen den Vertretern der jüdischen Gewerkschaften (Histadruth) und den Vertretern der Revisionisten geschlossenen Arbeitsfriedens durch die Abstimmung der Gewerkschaften in Palästina selbst, wodurch diese ihre eigenen Vertreter desavouierten. Nach bekanntem Muster verlangen die Vertreter der Allgemeinen Zionisten, die von den sozialdemokratisch organisierten Gewerkschaften Palästinas beherrscht werden, die Totalität. Sie wollen in Palästina das Erbe Theodor Herzls zusammen mit dem Erbe Karl Marx' verwirklichen, wobei es unzweifelhaft ist, daß sie an dem letzteren mit noch größerer Pietät hängen als an dem ersteren. Der Revisionismus krankt an dem Irrwahn eines radikalen Nationalismus einer noch nicht existierenden, künstlich zu schaffenden Nation. Der in Palästina nach dem Austritt der Revisionisten fast allein herrschende Zionismus scheint dagegen mehr der Irrlehre des Marxismus zu verfallen. Zwischen dieser Scylla und Charybdis soll der unpolitische Zionismus, der Zionismus derer, „die sich nicht assimilieren wollen oder können", durch. Diese politische Zerrissenheit, dieser nationale und soziale Radikalismus, der im Zionismus die Hauptpositionen besetzt hat. ist ein Grund mehr, wenigstens die Juden Westeuropas davon abzuhalten, den Judenstaat Palästina als eine Lösung der allgemeinen Judenfrage in Betracht zu ziehen. wicht zu Herzls Realpro gram in verlaßt hat". Die frühere These, wonach die „Protokoll e" anläßlich des ersten Zionistenkongresses in Basel im Jahre 1897 verfaßt worden wären, wird angesichts der Oktober-Verhandlung im Berner Prozeß fallen gelassen. An ihre Stelle tritt eine neue These, wonach es i n B a s e 1 im Jahre 1897 zwei K o ngresse gegeben hätte, u. zw. einen Zionistenk o n g r e ß, der öffentlich war, und einen K o ngreß der „B" n a i B'rit h" -Logen, der „g e h e i m in der Villa des Juden Dreyius in Basel abgehalten wurde". Es ergäbe sich daraus der Schluß, daß „alle bisherigen Vermutungen, daß die Protokolle auf dein Zionistenkongreß Herzls beschlossen wurden, hinfällig sind". Sie wurden vielmehr — behauptet der Nazi-Autor — „von dem unter Leitung Ahad Haams freimaurerisch organisierten Bene-Mosche-Orden verfaßt und dem gleichzeitig mit dem Zionistenkongreß in Basel 1897 abgehaltenen geheimen Frcimaurerkongreß zur Beschlußfassung vorgelegt . . ." Am Schluß dieser „historisch-wissenschaftlichen" Argumentation, zu der ein Kommentar überflüssig ist, werden die folgenden „Feststellungen" gemacht: „Alle von den Juden bisher ins Treffen geführten Gründe, daß die Protokolle eine antisemitische Fälschung sind, erwiesen sich also bisher als unstichhältig . . . Eine Fälschung würde nur dann vorliegen, wenn die Protokolle ein Programm enthielten, das zu den politischen Bestrebungen des Judentums in Gegensatz stünde. Davon aber kann keine Rede sein. Das in den Protokollen entwickelte Programm steht vielmehr in vollem Einklang mit der Mission des Judentums . . ." Die Beschlüsse, welche die Union der Zionisten-Revisionisten gefaßt hat, sind die folgenden: A. Austritt aus der Zionistischen Organisation. 1. Kein Mitglied der Union oder einer ihr angeschlossenen Körperschaft darf sich an den Wahlen zum nächsten Zionisten-Kongreß, sei es als Wähler oder als Kandidat, beteiligen. 2. Nachdem die Zionistische Organisation den Herzischen Schekel abgeschafft und an seine Stelle eine Legitimation parteiischen Charakters eingeführt hat, dari kein Mitglied der Union oder einer ihr angeschlossenen Körperschaft den neuen Schekel entgegennehmen; damit treten alle Revisionisten aus der Zionistischen Organisation aus. 3. Wer gegen diese Verordnungen verstößt, wird automatisch aus der revisionistischen Union und den ihr angeschlossenen Körperschaften ausgeschlossen. 4. Die revisionistischen Mitglieder des Zionistischen Aktions-Komitees treten aus diesem Organ aus. 5. Das Exekutiv-Komitee stellt fest, daß die Zionistische Organisation einer Vertretung der zweitgrößten aller zionistischen Richtungen ermangelt, wodurch die Zionistische Organisation das Recht verloren hat, als eine Vertretungder gesamten zionistischen Bewegung zu fungieren. B. Plebiszit betreiiend Unabhängige Zionistische Organisation. Das Exekutiv-Komitee glaubt, daß unter den geschaffenen Umständen auf der Union der Zionisten- Revisionisten die Pflicht ruht, die Initiative zur Gründung einer Unabhängigen Zionistischen Organisation zu ergreifen; demgemäß stellt das Exekutiv-Komitee die folgende Resolution zum Plebiszit innerhalb der Union der Zionisten-Revisionisten und der ihr angeschlossenen Körperschaften; von der Annahme dieser Resolution hängt das fernere Verbleiben der Exekutiven im Amt ab: Die Union der Zionisten-Revisionisten proklamiert die unmittelbare Gründung einer Unabhängigen Zionistischen Organisation und beauftragt das Exekutiv-Komitee, für Dezember 1935 den konstituierenden Kongreß der Organisation aui Grund des Judenstaats-Prinzips und auf der Basis des Herzl-Schekel einzuberufen. Das Plebiszit wird in allen Orten und unter allen Teilen der Bewegung am Sonntag, den 19. Mai 1935 stattfinden. Gleichzeitig mit diesen Beschlüssen veröffentlicht die Union der Zionisten-Revisontsten _ein Manifest „An das jüdische Volk", das in seinen wesentlichen Punkten lautet: Am 25. April 1925 waren es zehn Jahre seit der Gründung der Union der Zionisten-Revisionisten: diese Die Krise in der zionistischen Organisation Der Austritt der Revisionisten.