Mannheim
Compact Memory

Die Wahrheit · 1935-05-03 · Heft 18 (3.5.1935) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Wahrheit
Volume
1935
Issue
Heft 18 (3.5.1935)
Date
1935-05-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3062972-3064555-3064572--20186-3085404
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Seite 2 Nr. 18 — 3. Mai 1935 DIE WAHRHEIT Das Schulsfoetto der Jisdischnationalen. Die Sitzungen des Kultusvorstandes sind je nach der Beschaffenheit des Gegenstandes öffentlich oder vertraulich. Dies sagt § 16 des Statutes der Kultusgemeinde wortwörtlich. Man sollte nun glauben, daß kein Gegenstand das Interesse aller Wiener Juden so sehr in Anspruch nimmt als die Frage, ob die jüdischnationale Mehrheit im Kultusrate ihr selbstgewoHtes Schulghetto durchsetzt mit Hilfe ihrer sonst so gespaltenen Majorität oder ob die unionistische Minderheit im Kultusrate dieses Attentat auf den Unterricht der jüdischen Schulkinder Wiens in der interkonfessionellen Simultanschule abzuwehren imstande ist. Man sollte also meinen, daß das in seiner Mehrheit iüdischnationale Kultuspräsidium zur Behandlung dieses Gegenstandes eine öffentliche Sitzung anberaumt. Weit gefehlt: das macht die jüdischnationale Mehrheit viel lieber in einer vertraulichen Sitzung ab. Da geniert nicht die Anwesenheit von Zuhörern, da muß man auch nicht Argumente vor aller Oeffentlichkeit vorbringen, man ist nicht gezwungen, sachlich zu begründen, die Herren haben unter 'sich alles bereits in ihrer Parteisitzung abgemacht und es genügt, einfach die Abstimmungsmaschine ablaufen zu lassen. So machen die Herren eine öffentliche Plenarsitzung mit der belanglosesten Tagesordnung, Einlauf, Präsidialbericht und dem Bericht über den Rechnungsabschluß, weil letzterer zwingend in öffentlicher Sitzung vorgebracht werden muß. Alles andere verlegen sie in die vertrauliche Plenarsitzung. Man ist, da hübsch unter sich, kann vertraulich reden und Zigaretten rauchen. Und im blauen Dunst der Zigaretten verhandeln sie über eines der wichtigsten und schwerwiegendsten Kapitel: die von ihnen ohne alle Nötigung aufgebrachte, gerade in die jetzige Zeit hineingeworfene Schulfrage. Wenn nun die Herren vermeinen, daß über sie nicht gesprochen und geschrieben werden darf, wieii sie diesen Gegenstand in einer vertraulichen Sitzung behandelt haben, wenn sie der Ansicht sind, da die Sitzung vertraulich war, sei auch der Gegenstand vertraulich, so irren sie. Im Gegenteil: Je heimlicher sie das jüdische Schulghetto selbst •einführen wollen, desto öffentlicher werden wir die interkonfessionelle Schule für die jüdischen Schulkinder verteidigen. Es ist geradezu tragisch, daß sie das Reichsvolksschulgesetz, dasselbe Gesetz, welches die interkonfessionelle Schule eingeführt hat, heranziehen, um an die Errichtung eines Schulghettos heranzutreten. Dieses hat festgelegt, daß jede Kirche oder Religionsgesellschaft Schuten für die Jugend ihres eigenen Glaubensbekenntnisses zu errichten und zu erhalten berechtigt ist. Die Wiener Judewschaft hat aber so wenig daran gedacht, jüdische Schulen für ihre Kinder zu errichten, daß das Statut der Kultusgemeinde auch nicht mit einer Silbe von derartigen Schulen spricht, in welchen der Unterricht in den sogenannten weltlichen Disziplinen ausschließlich jüdischen Schulkindern in ausschließlich jüdischen Schulen erteilt werden soll. Das Statut spricht vielmehr lediglich davon, und dies ist auch der Standpunkt der „Union österreichischer Juden" und dies fördert und fordert sie auch, daß der Kultusvorstarad je nach dem vorhandenen Bedürfnisse hebräische Sprach- und Bibelschulen errichten soll. Von einer darüber hinausgehenden Absonderung der jüdischen Schulkinder von den christlichen durch Errichtung eigener jüdischer Schulen ist nirgends auch nur mit einer» Silbe die Rede. Auch nicht in dem sogenannten Judengesetze vom 21. März 1890. Auch dieses spricht nur von der Befriedigung der religiösen Bedürfnisse, für welche die Kultusgemeiwde zu sorgen hat nichts aber vom der Errichtung jüdischer Schulen für die sogenannten profanen Gegenstände. Dies blieb den Jüdischnationalen vorbehalten. In der vertraulichen, selbstverständlich vertraulichen Sitzung vom 15. April haben sie ihre Abstimmungsniaschine ins Werk gesetzt und die Eröffnung einer ersten Klasse einer jüdischen Volksschule im XX. Bezirk beschlossen. Als Anfang selbstverständlich. Alle haben sie dafür gestimmt, ganz sdbstverständHch, ebenso wie sie bei dieser Sitzung auch einen der Ihrigen, den jüdischnationalen Kultusrat Moses Rath zum Bibliotheksdirektor der Bibliothek der Wiener Kultusgemeinde ernannt haben, mit Nachsicht des Alters, er ist 48 Jahre alt mit Nachsicht der' Befähigung, er hat erst vor sechs Jahren maturiert und erst vor zwei Jahren das Absolutorium erhalten, mit Nachsicht der Prüfungen, er hat nach dem Absolutorium, d.. h. nach Ablauf der vorgeschriebenen Semester keine einzige Prüfung abgelegt. Aber er konnte Zeugnisse vorlegen von orthodoxen Rabbinern aus Horodenka, Kolomea, Bochnia und ähnlichen für Wien weltbedeutenden Orten und so wurde er ernannt auch mit Nachsicht jeder Konkursausschreibung. Für eine schulmäßige Vorbildung, die unter normalen Umständen für den Posten eines Postpraktikanten ausreicht, wurde er zum Direktor einer der größten jüdischen Bibliotheken Europas bestellt und gleich mit einem Monatsbezuge von S 736.—, als erstem Gehalt ausgestattet. Diese zwei Ausschnitte aus der einen vertraulichen Sitzung vom 15. April zeigen eben auf, warum derartige Sitzungen als vertrauliche angesetzt werden; vor die 0 e f f e n tlichkeit mit derartigem; Dingen zu kommen, ist doch einigermaßen! genant. So macht man es in aller Stille ab: eben vertraulich. Ihren Parteigenossen aber werden sie erzählen können: es geht vorwärts, wir bauen auf, wir haben schon die erste Klasse einer jüdischen Volksschule durchgesetzt, trotz allem Widerstande der verkalkten Mandatare der „Union österreichischer Juden", und wir haben einen der Unsrigen versorgt Wozu der Lärm wegen mangelnder wissenschaftlicher Befähigung! Dilese wird ersetzt dadurch, daß er einer der Unsrigen ist. Und dann ist er doch bis heute Besitzer einer Leihbibliothek und einer Bücherstube iw der Taborstraße. Genug Wissen für einen Bübliotheksdirektor. Warum ich bei diesem letzten Detail so lange Calt Pension Eckstein Semmering Staren Biicherbeciarfi decken Sie am besten und billigsten in der Buchhandlung — Antiquariat HEBP1AWM IlCHNER, la Wien 11, Ecke Taborstraße 52 Große Auswahl von Büchern aller Art, auch antiquarisch zu billigsten Freisen. Verlangen Sie Preislisten umsonst! Für Ausküntte R 41-4-20 Moderne Bücher können Sie bei uns für nur IG Gr. pro Tag lesen! Keine weiteren Gebühren. Einzelne Bücher und ganze Bibliotheken werden angekauft und gut bezahlt! verweile? Weil dieses geradezu ein Illustrationsfaktum ist fiiir die Gedankenwelt in der die jüdisch, nationale Mehrheit im Kultusrate sich bewegt. In der gleichen Gedankenwelt, in welcher sie diese Ernennung vollzogen hat, mit derselben Hemmungslosigkeit versuchen sie eine Bresche zu brechen in den Bau des Reichsvolksschulgesetzes, um ihren jüdischnationalen Verschrobenheiten Folge zu leisten und sich eine jüdischnationale Schule zu errichten, sei es auch nur eine erste Volksschulklasse. Phantastereien und unausgegorene Ideen machen sie gegenüber den Gegenwartsproblemen blind, treiben sie dazu, der Wiener und damit auch der österreichischen Judenschaft den allerschlimmsten Dienst zu erweisen durch Propagierung eines selbstgewollten und selbstgeschaffenen jüdischen Schulghettos. Aber sie gebeni sich einer Täuschung hin. Es kracht in allen Fugen des jüdischem Nationalismus, nicht nur in dejr Welt, auch in dem kleinen Ausschnitte, den der Wiener jüdische Nationalismus bildet. Uneins untereinander, zerspalten in viele Gruppen, wird es ihnen immer schwieriger, nach außen hin, der Union österreichischer Juden gegenüber, den Anschein von Geschlossenheit zu wahren. Die Wiener Judenschaft jene Schichte, die das tragende Element des Wiener jüdischen Gebäudes bildet, wird das iüdischnationale Joch abzuschütteln wissen. Es kommt die Zeit Dr. Maximilian S t i g 1 i t z. Der Berner „Protokolle"-Prozeß. 99 Unbeschadet eines in elfter Stunde von den Angeklagten ieängeleÜtelten Verschleppungsmanövers wurde der Beraer Prozeß in Sachen der „Protokolle der Weisen von Zion" am Montag, den 29. April um 9 Uhr früh im Schwurgerichtssaal im Bern wieder aufgenommen. Die schweizerische Bundeshauptstadt Bern steht ganz im Zeichen des Prozesses, den der Schweizerische Israelitische Gemeindebund und die jüdische Kultusgemeinde Bern gegen die Führer der „Nationalen Front" wegen Verbreitung der im Leipziger Hammer-Verlag erschienenen „Protokolle der Weisen von Zion" auf Schweizer Boden angestrengt haben. Etwa 50 ausländische Journalisten, unter ihnen Vertreter der Welt-Agenturen und der großen englischen und amerikanischen Zeitungskonzerne, wohnen den Verhandlungen bei. Der Prozeß begann bekanntlich Ende Oktober 1934 und endete vorläufig damit daß die vorgeladenen Zeugen und Sachverständigen ein geradezu vernichtendes Urteil über die „Protokolle" aussprachen. Nachdem man die Gutachten des Sachverständigen C. A. Loosli, eines Schweizer Gelehrten von Ruf, und des Universitätsprofessors Dr. Artur Baumgarten aus Basel verlesen hatte, war der Prozeß für die Beklagten so gut wie verloren. Im letzten Augenblick verstanden es diese aber, das Urteil dadurch zu verzögern, daß sie einen der bekanntesten reichsdeutschen Antisemitenführer, Oberstleutnant Ulrich Fleischhauer, als neuen Sachverständigen beantragten. Fleischhauer ist der Herausgeber des in Erfurt erscheinenden, für die antisemitische Hetze im Ausland bestimmten „Welt-Dienstes", eines Blättchens, das sich in wüsteiir Beschimpfungen des Judentums ergeht die um nichts hinter jenen des berüchtigten Streicher-Organs; „Der Stürmer", zurückstehen. Der Gerichtshof gab dem Antrag, trotzdem er nach der Prozeßordnung zu spät>eing?ebracht wurde, mit ausdrücklicher Zustimmungd-e-r Kläg-e-T statt, um den Beklagten nicht die Möglichkeit zu geben, nach dem Urteilsspruch zu erklären, man habe ihren Sachverständigen nicht langehört. Der Gerichtspräsident hat das Zeugenverhör als abgeschlossen erklärt und ein weiteres Vernehmen von Zeugen der Kläger oder der Angeklagten abgelehnt. Die Verhandlungen wurden daher durch mündliche Darlegungen der drei Sachverständigen eingeleitet, d. h. des Sachverständigen der Kläger Dr. Arthur Baumgarten, Professair der Rechte an der Universität in Basel, des Sachverständigen der Angeklagten, Oberstleutnant Ulrich Fleischhauer aus Erfurt in Deutschland, und des vom Gericht amtlich bestellten Sachverständigen C. A. Loosli, Schweizer Schriftstellers und Gelehrten in Bern. Nach Anhören der Berichte der Sachverständigen werden die Anwälte der beiden Parteien ihre Plädoyers halten. Für die Kläger wird Rechtsanwalt Prof. D>. H. Matti (Nicht-Jude) plädieren. Hierauf wird der Gerichtspräsident zum Urteilsspruch schreiten und die Motive des Urteils ebenfalls in mündlichen Ausführungen darlegen; Da die Berichte der Sachverständigen sehr umfangreich und die ganze Prozedur mündlich sein wird, ist amizunehmen, daß diese hoffentlich letzte Phase des Prozesses 5 bis 6 Tage in Anspruch nehmen wird. Die Angeklagten hatten, wie einleitend er- wähnt noch in letzter Stunde ein Verschleppungsmanöver versucht, das aber mißlungen ist Der Verteidiger der Beklagten hat nämlich gegen zehn Zeugen, die während der ersten Hauptverhandlüng im Oktober 1934 einvernommen worden waren, beim Untersuchu-n;gsg-erichtsta«t Bern eine umfangreiche Strafanzeige weg*nfalscher Aussagevor-Ge/richt eingereicht. Hierzu; sei> bemerkt,- daß- -noch' irtP Dezember v. J. eine' Gruppe-' Schweizer" Nationalsozialisten („Volksbund") eine Strafanzeige gegen, die Zeugen:

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.