Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 16-17 (17.4.1935)
- Date
- 1935-04-17
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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DIE WAHRHEIT Nr. 16/17 — 17. April 1935 Seite 3 nach seinem Tode. Aber bei Größen solchen Maßes kommt solche späte Erkenntnis nicht zu spät. Besteht doch ihre Wirkung nicht zuletzt darin, daß mancher Irrende seinen Irrtum einsehen lernt durch sie und zuerst an ihnen. „More nevukhim" („Führer der Irrenden"), so betitelte unser „zweiter Mose" sein philosophisches Hauptwerk. Er selbst war es vielen unserer Besten in der Vergangenheit, er werde es unserer Zeit und bleibe es für alle Zukunft — unser Lehrer, Führer und Vorbild! Uns zu eigen machen wollen wir uns seine Sprache, seine Gedanken, sein Vorbild! Dazu ermahnen uns Pessach, Mnzzah und Maror am Pessach des Rämbam. —d. „Kunst muß sich mit Können paaren". Reichsleiter Major a. D. Walter Buch, der Vorsitzende des Obersten Parteigerichts der NSDAP., hat vor kuzem grundsätzliche Erklärungen zum Problem der Kunst und der Kultur im neuen Deutschland abgegeben. „Kunst muß sich mit Können paaren", sagt der Oberste Parteirichter richtist und! fordert: „Alle diejenigen .Künstler', die in den Zeiten des Verfalls durch Juden und Judengenoissen zu Ruhm und Ehren gelangten, haben das Recht verwirkt ihre Machwerke der Oeffentlichkeit vorzuführen . . .".....Oeffnet die Ausstellungssäle, vor allem jenen, die von Juden und Judengenossen niedergebrüllt wurden." Da kann man nur fragen: Wo sind denn die „Niedergebrüllten"? Diese Mythe beginnt bald zu verblassen, wenn sie nicht schließlich einmal real bewiesen wird. In der Musik, Literatur, Malerei. Philosophie haben si© seit zwei Jahren Gelegenheit, sich hervoxzutun. Wie ist das Ergebnis? Kummervoll und kümmerlich, kein Goebbels vermag das zu vertuschen. Garantiert Kunerol ist vollständig reines Fett aus Kokosnüssen, es ist nahrhaft, leicht verdaulich, unbegrenzt haltbar und kann von jedem Streng* gläubigen ohne Bedenken zur Zubereitung von Milch- und Fleischspeisen für den Festtagstisch verwendet werden. Das Verschlußsiegel der Packung gibt ihnen die Gewißheit, daß Kunerol unter Aufsicht Sr. Ehrwurden des Herrn Bezirksrabbiners S. Ehrenfeld zu Mattersburg hergestellt wird. mmm Das100%reine Kokosnußfett Nur echt in Originalpackung! Protektionswirtschaft in der Wiener Kultusgemeinde. Nur kurze Zeit, nur wenige Wochen sind vergangen, seit wir eine Zierde unserer Gemeinde, eine Leuchte der Wissenschaft, einen durch sein überragendes Können weit über die Grenzen unserer Stadt und unseres Staates bekannten Gelehrten, den Bibliothekar der Kultusgemeinde, Reg.-Rat Dr. Bernhard Wach st ein, zur letzten Ruhestätte begleitet; haben. Kaum hat sich der Grabhügel über dem Sarg dieses teuren Toten gewölbt, und schon ging die Majorität der Wiener Kultusgemeinde daran, seinen bisherigen Posten zu besetzen. Vorgeschützt wurde Dringlichkeit, die aber nicht bestand, weil trotz dem mittlerweile erfolgten Ableben des Bibliothekars C h a j e s die derzeitigen Beamten der Bibliothek die Agenden für die kurze Zeit einer Ausschreibungsfrist ohne Schaden für das Institut hätten versehen können. Die vorgebliche Sorge um die Bibliothek mußte also bei Kenntnis der Sachlage jedem unverständlich erscheinen, nur aber jenen nicht, die wissen, daß es sich um eine Ausrede handelt, um einen Schachzug machen zu können, der einem engeren Gesinnungs- und Klubgenossen, eltiem Mitgliede des Kultusvorstandes, konkurrenzlos diese gutdotierte Bibliothekarstellung sichert. Eine Reihe ernster Bewerber des In- und Auslandes haben sich spontan an die Kultusserrteinde gewendet und sich um den freigewordenen Posten beworben. Anerkannte Wissenschaftler sind ohne Aufforderung in den Konkurrenzkampf getreten. Ihre Gesuche fanden keine Berücksichtigung, denn es war von Anfang an beschlossen, daß als Nachfolger des Reg.-Rates Dr. Wachstein das Mitglied des Kultusvorstandes, Herr Moses Rath, bestellt werden wird. Vergebens wurdei im Präsidium, im Vertreterkollegiuni und in der Plenarsitzung des Kultusvorstlandes versucht, der jüdischnationalen Mehrheit des Kultusvorstandes klar zu machen, daß eine solche Stelle nur im Konkurswege vergeben werden kann. Vergebens wurde versucht, den Herren klar zu machen, daß es vom moralischen Standpunkte unstatthaft ist, einem Mitgliede des Kultusvorstandes konkurrenzlos eine xutdotiente Anstellung zu beschaffen, vergebens den Herren vorgehalten, daß der' anzustellende Herr keinen Nachweis der Befähigung für diesen Posten besitzt, vergebens wurden die Herren der Majorität befragt, warum sie ohne Konkurs ausgerechnet Herrn Moses Rath für den richtigen Nachfolger Dr. Wachsteins bestellen wollen. Keine Antwort wurde auf all die Vorhalte gegeben, stumm, ohne auch nur ©in Wart der Verteidigung anzuführen, blieb die Majorität, bis sie durch Erheben ihrer Hände die Wucht der Abstimmungsmaschiue in Bewegung setzend, über Recht und Billigkeit sich hinwegsetzte. Die Wiener Kultusgemeinde ist die Repräsentantin der gesamten Wiener Judenschaft, ohne Rücksicht aui die politisch-jüdische Parteizugehörigkeit des Einzelnen. Jedes Mitglied der Kultusgemeinde wird in gleicher Weise zur Erfüllung seiner Pflichten gegenüber . der Kultusgemeinde herangezogen. An alle Mitglieder der Kultusgemeinde richtet sich jeder Appell um Hilfe und um Unterstützung der Zwecke der Gemeinde. Da wird von der Majorität kein Unterschied gemacht, wenn es gilt, zu fordern, wenn es gilt, Pflichterfüllung gegenüber der Gesamtheit zu verfangen. Nur wenn der Wiener Judenschaft einmal ein Recht zusteht, gegenüber der Gemeinde als Fordernde aufzutreten, dann wird dieses Recht, wie es die Bestellung des Bibliothekars beweist, nicht in gleichei Weise allen Mitgliedern der Gemeinde zuerkannt, sondern nur denen gewährt, die nach ihrer jüdischpolitischen Einstellung der Majorität des Kultusvorstandes nahestehen. Wenn die Kultusgemeinde Posten zu vergeben hat, dann haben alle Juden dieser Stadt, soweit sie für diesen Posten in Frage kommen, ein Recht darauf, sich um diesen Posten zu bewerben und nur Konkurrenz der Bewerbenden bietet die Möglichkeit, den Besten auszusuchen, denn nur der Beste ist für die Kuitusgemeinde gut genug. Man könnte vielleicht glauben, daß der Ruf. die Kenntnisse, die überragende wissenschaftliche Anerkennung des neubestellten Bibliothekars so unbestritten sind, daß eine Konkursausschreibung überflüssig war. Um dieser vielleicht möglichen Ausrede von vornherein entgegenzutreten, sei hier kurz folgendes festgestellt: Der im Jahre 1S67 in Horodenka geborene Herr Moses Rath, dem von keiner befugten öffentlichen Stelle jemals der Professortitel verliehen wurde, hat im Jahre 1929, also im Alter von 42 Jahren, am Wasa-Gymnasium maturier*. Im Jahre 1933 hat er an der philosophischen Fakultät der Wienier Universität das Absolutorium erworben. Dem Nichtwissenden sei gesagt, daß zur Erlangung des Absolutoriums an der philosophischen Fakultät lediglich eine achtsemestrige Inskription und ein mit einem Schilling gestempeltes Gesuch um Ausstellung des Absolutoriums notwendig ist. Besuch der Universität, Ablegung irgend einer Prüfung ist nicht Voraussetzung des Absolutoriums. Das Absolutorium bestätigt lediglich die Tatsache der Inskription an der philosophischen Fakultät. Rath hat auch tatsächlich keine einzige Prüfung abgelegt. Er besitzt Befähigungsnachweise von orthodoxen Rabbinern von Czernowitz und zwei anderen Orten Polens, Befähigungsnachweise, die lediglich bestätigen, daß er sich auf talmudischem Gebiete Kenntnisse angeeignet hat. Rath besitzt weiters ein Zeugnis des seligen Oberrabbiners Dr. Chajes über seine Fähigkeit, hebräische Sprache zu lehren. Rath besitzt aber keinen wie immer gearteten Befähigungsnachweis über eine wissenschaftliche Ausbildung, die ihn für die Stelle eines Bibliothekars eignen würde. Hingegen haben sich für diesen Posten, der gar nicht ausgeschrieben wurde, bereits Wissenschaftler gemeldet. Es hätten sich zweifellos erstrangige Gelehrte von Weltruf, vor allem hervorragende Bibliothekare beworben, wäre dieser Posten, den ein Dr. Wachstein innehatte, ausgeschrieben worden! Allen diesen wurde die Bewerbung unmöglich gemacht! Die Mehrheit wußte, daß Rath im Konkurrenzkampf mit Wissenschaftlern unterliegen müsse. Deshalb hat sie ohne Konkurse ohne Sachverständige zu befragen, Protektion geübt, statt Qualifikation entscheiden zu lassen. Gleichzeitig mit der Bestellung des Herrn Moses Rath zum Bibliothekar wurden sieben Aspiranten in den Vorbereitungsdienst der Kultusgemeinde übernommen. Von diesen jungen Leuten, die in ihrer Mehrheit an der Wiener Universität akademisch graduiert sind, verllangte das Präsidium die Vorlage des Maturitätszeugnisses, eines Curriculum vitae und die Ablegung einer Prüfung. Ein an der Wiener Universität graduierter Bürger mußte also durch eine Prüfung beweisen, daß er die Fähigkeit besitzt1, einen Brief zu schreiben. Der Bibliothekar der größten jüdischen Bibliothek Europas braucht nicht einmal den Beweis für eine philosophische Vorbildung, geschweige denn den Nachweis einer Vorpraxis auf diesem Gebiete. Es genügt die Tatsache, daß er Buchhändler ist, es genügt die Tatsache, daß er vier Jahre lang der Universität Kollegiengelder bezahlt hat. Zu all dem muß noch die Altersdispens erteilt werden, da die im Regulativ vorgesehene Altersgrenze für aufzunehmende Beamte das 42. Lebensjahr ist. Gewalt geht vor Recht. Die derzeitige jüdischnationale Mehrheit des Wiener Kultusvorstandes ist auch in diesem Falle ihrem wiederholt, wenn auch nicht :so unverhüllt bekundeten Grundsatze „Protektion statt Qualifikation" treu geblieben. Schändung eines polnisch-jüdischen Friedhofes. Der jüdische Friedhof von Miedzyzrec ist geschändet worden. Das Mausoleum, in dem die Gaonim Rabbi Israel Iser und sein Sohn Rabbi David Nachman Spiro beigesetzt sind, wurde von den Vandalen erbrochen. Auch der Grabstein des hervorragenden jüdischen Gelehrten Rabbi Motel Friedmann wurde zertrümmert.