Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 4 (25.1.1935)
- Date
- 1935-01-25
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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HE WAHRHEIT Nr. 4 — 25. Jänner 1935 Seite 5 Seite gelegentlich eines Meetings gegen die sachlichen Ausführungen des Herrn Reg.-Rat Dr. H. Oppenheim bei seinem Palästina-Vortrage in der „Jugend- Union'.' erhoben wurden. Die Jüdischnationalen glauben ein Patent auf das Judentum zu haben und möchten alle jene, die nicht ihre Politik gutheißen, als minderwertig hinstellen. Die Treue, die wir zum Judentum, zum jüdischen Glauben bekunden, ist aber nicht ein bloßes Lippenbekenntnis, es ist die Treue zu einer Idee, die .unsere Vorfahren begeistert hat und auch uns restlos Erfüllt Denn das Judentum ist kein grauer Obelisk, der in unsere Tage hineinragt, es ist vollstes Leben, das gelebt werden muß, wenn es verstanden sein will. Der Nationalismus, der heute die Welt beherrscht, richtet Mauern auf, der Glauben mit seiner Liebe zum Nächsten will diese Mauern niederreißen. Deshalb darf auch die Jugend sich nicht von der nationalen Idee irreführen lassen, sie hat die moralische und jüdische Pflicht, das Ihr überkommene heilige Vermächtnis der Nächstenliebe und Völkerversöhnung zu pflegen und weiterzugebea Die Produkte jüdischen Geistes konnten in Berlin von Hassern des Judentums den Flammen übergeben werden, die geistige Flamme jüdischen Schaffens wird nie erlöschen, so wie das Judentum schon bisher in seiner Jahrtausende alten Geschichte seinen vielfachen Widersachern standgehalten hat. Voraussetzung für diese Widerstandskraft ist die Bewahrung jener jüdischen Tüchtigkeit, die die jüdische Jugend bisher immer an den Tag legte. Wird die österreichische jüdische Jugend diese Tüchtigkeit ebenfalls bekunden, dann braucht ihr um die Zukunft nicht bange zu sein. Sie muß ihren Geist und ihre Kraft dem Lande zur Verfügung stellen, das ihr mit dem Herzblute ihrer Väter und Brüder erkämpftes .Vaterland ist, sie muß mit inniger Liebe dem Glauben anhängen, der ihr die höchsten ethische Werte vermittelt. Dr. Bernhard Wachstein s.A. als Geschichtsforscher. Von Rabbiner Dr. M. Rosentnann. Der zum Schmerze Unzähliger heimgegangene prächtige Mann hatte als Historiker des österreichischen und zumal des Wiener Judentums seine eigene markante Linie, die ihn von den anderen bedeutsamen historiographisch sich betätigenden Gelehrten unterschied und ihn fast zu einer singulären Erscheinung lauf diesem Gebiete stempelte. Dr. Wachstein war es nämlich, der sich selber die Materie — gleichsam aus Schutt und Gerolle — schuf, selber die Werkzeuge zu ihrer Bearbeitung anfertigte und sodann dem in hingebungsvoller Mühewaltung geformten Stoff einen Hauch seines philosophisch geschulten Geistes verlieh und ihn zu neuem Leben erweckte. Die moderne Wissenschaft der archaistischen Geschichtsforschung hat den Brauch, Expeditionen in ferne Länder zu entsenden, um ihre Trümmerhaufen aufzuwühlen, Grabkammern zu sprengen und ihnen so die Geheimnisse der Vergangenheit zu entreißen. Dr. Wachstein hat den Schlaf der Toten auf dem Rossauer Judenfriedhof in Wien nicht gestört, wohl aber — und dies war sein ureigener, blitzartig auftauchender Gedanke — die Steine über den Gräbern der Verstorbenen abgehorcht und siie, ausführlich reden lassen. Um aber die Sprache dieser Grabsteine, die über beinahe 250 Jahre (1540—1783), bald laut übertreibend, bald unnötig gedämpft, erklang, richtig erfassen und bewerten zu können, schärfte Wachstein zu diesem Zwecke seine Organe in besonderer Art. So hatte er — wie er mir erzählte — alle Traktate des babylonischen Talmuds auf ihren Sprachgebrauch durchforscht, um sich das bessere Verständnis der auf den Grabsteinen enthaltenen agadistischen und halachischen Anspielungen zu erschließen. Ebenso ermüdete er nicht, zumeist nach nichtjüdischen Werken den politischen und wirtschaftlichen Hintergrund zu zeichnen, um jene Persönlichkeiten plastischer hervortreten zu lassen, deren Schaffen und Wirken! er nicht selten erst mosaikartig aus einzelnen Andeutungen wiedererstehen lassen konnte. Aber auch mit dieser überaus anstrengenden Kleinarbeit begnügte sich nicht Wachsteins konstruktiver Geist. Er trachtete vielmehr auch die inneren Zusammenhänge dieser von Tiefen und Höhen erfüllten Zeit bloßzulegen, und wurde an der Hand seines Meisterwerkes: „Die Inschriften des alten Judenfriedhofes in Wien, in 2Bänden", zumHistoriker katexochen eines Vierteljahrtausends des Wiener Judentums. Nicht anders ging er bei der Festhaltung der Geschichte der Juden in Eisenstadt (Burgenland) vor. In den beiden (von Sandor Wolf herausgegebenen) Bänden hatte er oft aus geringfügig erscheinenden Bemerkungen Vorgänge einer verflossenen Zeit wachgerufen und „alle Einzelheiten des Lebens und Treibens im jüdischen Ghetto vor dem geistigen Auge wieder erstehen lassen". — Einen bleibenden historischen Gewinn bedeuten auch seine „Jüdische Privatbriefe aus dem Jahre 1619", seine Arbeit über die Ahnen von Karl Marx, die .„Hebräische Publizistijk" sowie die vielen großen und kleinen Kataloge, mit einer Akribie verfaßt, die an den Meister der.< jüdischfen Wissenschaft. Leopold Zunz, erinnert. Zwei Stufen vor dem Psalmistenaltar ist Dr. Wachstein vorzeitig abberufen worden; allein auch da gilt von seinen gekürzten Lebensjahren das Wort: „Ihr Stolz war Arbeit und Mühe", die er kunstvoll zu meistern verstand — im Dienste jüdischer Geschichtsforschung. Beziehungen zwischen Talmud und Römischem Recht. Dr. Simon Rubin zum siebzigsten Geburtstage. Die Tatsache, daß Dr. Rubin eine in ihrem Spezialfache, der vergleichenden Lehre und Darstellung von Talmud und Römischem Recht, einzig dastehende wissenschaftliche Kapazität ist, mag wohl hauptsächlich einer Anzahl von Fachgelehrten und der allerdings beträchtlichen Zahl jener Akademiker bekannt sein, welche von ihm in einer ganz modern wissenschaftlichen Weise in die Kenntnis des Talmuds eingeführt wurden, ist aber noch nicht in gebührendem Maße in die breiten Kreise der jüdischen Intelligenz gedrungen. Nun wird wohl seitens vieler Juden die Frage der Aktualität aufgeworfen werden, ob denn diese Wissenschaft für das heutige Judentum, das um das nackte Leben kämpfen müsse, von besonderer Bedeutung sei. Diese zu leugnen, wäre ein Banausenstandpunkt, der niemals für das Judentum Geltung haben darf, dessen Bestand seit Jahrhunderten immer mit seiner Lehre verknüpft war und ist. Von dieser ging die Kraft aus, welche das jüdische Volk in tiefster Erniedrigung immer wieder aufrichtete. Und in dumpfer Ahnung richteten und richten unsere Feinde ihre Angriffe gegen diesen unseren Kraftquell, unsere Lehre. Der literarische Antisemitismus war und ist seit den Römerzeiten der gefährlichste, denn er ist vor allem auf die Beeinflussung der Gebildeten und Mächtigen berechnet. Und nicht nur hier erreicht er sein Ziel (was wir Juden in dieser traurigen Zeit alle am eigenen Leibe verspüren), sondern leider auch bei einer großen Zahl jener der jüdischen Lehre völlig entfremdeten Juden, die aus Unkenntnis derselben und in jener typischen Ueberobjektivität eher die Berechtigung der gegnerischen Angriffe zugeben, als daß sie im Vertrauen auf die seit Jahrtausenden erprobte Reinheit unserer Lehre an der berufenen Stelle1 Belehrung holten. Der Grundpfeiler des jüdischen Lehrgebäudes aber ist neben Bibel und Mischna der Talmud, die Gemara. Und gerade dieser ist für die meisten ein Buch mit sieben Siegeln. Der Talmud stellt nun zurr* allergrößten Teil Jurisprudenz dar. Voraussetzung für die juristisch-wissenschaftliche Erfassung des Talmuds in seinem überwiegenden Teile war sohin in materiell-rechtlicher Beziehung genaue Kenntnis aller römischen Rechtsquellen und ihres Inhaltes. Letzteres, weil Judäa lange Zeit eine römische Provinz war, in der römisches Recht galt, so daß die gegenseitige Beeinflussung und Durchdringung der beiden Rechte, des römischen und des talmudischen, eine aus lokalen und kulturellen Gründen gegebene Notwendigkeit war. Dies erkannt und die Erkenntnis trotz immenser Schwierigkeiten in die Tat umgesetzt zu haben, war das gewaltige Verdienst Dr. Rubin s. Er ist kein zünftiger Jurist, sondern Philosoph, gebildet in der Schule der bedeutendsten Lehrer der exakten Philosophie. Nachdem er sich das ihm fremde Wissengebiet des Römischen Rechtes erschlossen hatte, stand er vor der nicht minder großen Aufgabe, das talmudische Rechtssystem herauszuarbeiten, da ja die einzelnen Rechtssätze ungeordnet und verstreut an den verschiedensten Stellen der beiden Talmude sich befinden, von wo sie erst mit Hilfe einer souveränen Beherrschung der Materie gesammelt werden mußten, um das Material für die erst zu schaffenden Institutionen des Talmudischen Rechtes zu bilden. Sicherlich ein gigantisches, die Kräfte eines Einzelnen fast übersteigendes Werk. Die Vergleichung der beiden Rechte führte zu bisher ungeahnten Entdeckungen. Der Talmud und das corpus juris nebeneinandergestellt, beleuchten sich gegenseitig in einer Weise, daß man die Arbeit Rubins auch hätte betiteln können: „Der Talmud als Kommentar zum corpus juris und umgekehrt" Die Bedeutung dieser vergleichenden Darstellung liegt aber nicht nur in der Aufzeigung der gegenseitigen Beeinflussung und der Uebereinstimmung von Lehrsätzen, sondern insbesondere auch in der Behandhing GROSSFLEISCHHAUEREI flEGM. KORNHEHL WIEN IX.» BERQOASSS NR. 19 XVIII., WAMRINURSTRASM Telepooo Nr. A 17*99 und A 18-9-34 IMHnt für Nsllanstaltaa •7 AbteiltingenrorKoscheiileisch ■*■*•* Aufsieht 4m ahnt. RabbiaaVM dar Isr. fttiltu*a««aind« Wim. Sämtliche Fleischsorten von ausschließlich Prima-Qualitat zu den billigsten Marktpreisen jener Fragen, bei deren Beantwortung die beiden Systeme grundsätzlich getrennte Wege gehen, bzw. römische Grundsätze vom Talmud geflissentlich abgelehnt werden. Das Werk Rubins betrachtet es als eine Hauptaufgabe darzulegen, wie das Römische Recht immer und überall nur von dem starren Gedanken des Privateigentums beherrscht, nur dem Schutze desselben gewidmet und auf dem heidnischen Machtprinzip e aufgebaut ist, während das Talmudische Recht im Gegensatze hiezu von dem ethischen Geiste der Bibel erfüllt und bei aller Wahrung privatrechtlicher Interessen nie das Gebot der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe vergißt, wie ia auch die Bibel im Talmud immer als „rachmanah", die Barmherzige, zitiert wird. So hat denn auch die moderne Gesetzgebung, in systematischer Beziehung auf dem Römischen Rechte aufgebaut, dort, wo sie soziale Verpflichtungen statuiert, den ethischen Geist aus dem jüdischen Rechte übernommen. Man möge nur an die Wucherbestimmungen, die Exekutions-Befreiungen, bzw. -Beschränkungen, die Bestimmungen über die Sabbathruhe usw. denken, um die Aktualität der Forschungen auf dem Gebiete des talmudischen Rechtes zu erkennen. Die wissenschaftliche Anerkennung, die Dr. Rubin bisher für sein Wirken in den kompetenten Kreisen gefunden hat, reichte allerdings nicht hin, ihm die Veröffentlichung seiner Arbeiten zur Gänze zu ermöglichen. Wichtige Teile liegen, wie wir wissen, druckreif in seiner Lade und harren der, Publikation. Vielleicht tragen diese Zeilen zu einer Verwirklichung dieses sehnlichsten Wunsches des großen Gelehrten bei. Gleichzeitig wäre dies der schönste Dank für seine bedeutende Leistung, bei deren Würdigung seine fast vierzigjährige Tätigkeit als Vortragender im Wiener Bet-ha midrasch nicht vergessen werden dari. Dr. Rubins Publikationen über die Geschichte der Erzväter, insbesondere die über die Josefsgeschiehte, fanden auch bei bedeutenden Nichtjuden, wie Thomas Mann, Kardinal Faulhaber, Kardinal Innitzer. vollste Zustimmung. Was dies in unseren Tagen des wildesten Antisemitismus bedeutet, hedarf keiner weiteren Erörterung. n. h. Die Parfümerie „Fioris" dürfte natürlich nicht in dem famosen „Arischen Geschäftsweiser" fehlen. Frau Q i 11 i, die Geschäftsinhaberin, hat sich damit in die Reihe derjenigen Menschen gestellt, die durch ihre Einschaltung in dem „Geschäftsweiser" beredten Protest erheben wollten gegen jüdische Profitgier und gegen jüdische Geschäftsmache. Man soll aber wahrlicli nicht mit Steinen werfen, wenn man sich nicht frei fühlt! von jeglicher Schuld, schon gar nicht, wenn man noch dazu in einem Glashaus sitzt. Die Welt ist zwar vergeßlich — darauf bauen eine ganze Reihe von Menschen, die glauben, irgendwelche Schlechtigkeiten ruhig anstellen zu können, da man sie nach einer gewissen Zeit ja doch vergessen haben wird —, aber eine zu Papier gebrachte Meldung bleibt ja doch. Eine Wiener Tageszeitung hat, wie die „Jüdisch e F r o n t" in ihrer letzten Nummer berichtet, die Frau Gilli, die auf jüdische Kundschaft so gerne verzichtet, ein sinniges Neujahrsgeschenk ..verabreicht". Dieses Blatt hat eine Zusammenstellung verschiedener interessanter Meldungen der Jahrgänge 1900 bis 1934 veröffentlicht. Und wen finden wir da? — Frau Gilli von der Parfümerie „Fioris". Schwarz auf weiß steht da über die judenfreundliche Dame zu lesen: „Anna Gilli, die Inhaberin der Parfümerie ,Fioris' auf dem Graben Nr. 29, hat Kerzen im Gewicht von fünf bis dreizehn Gramm für 2.50 bis 4.50 Kronen verkauft Die Kerzen kamen sie auf 15,36 Kronen das Kilogramm zu stehen. Elfhundert Kerzen wurden beschlagnahmt. Ueberdies wurde die Frau vom Kriegswucheramt mit 5000 Kronen Geldstrafe belegt, weil sie auch Seife in verbotswidriger Weise veräußerte." So geschehen im Jahre 1920, einem der schlimmsten der Nachkriegszeit Die anscheinend mehr als geschäftstüchtige Dame hat ihr Kerzenr Iager mit einem Nutzen .3240 Prozent (eine einfache