Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1934
- Issue
- Heft 46 (16.11.1934)
- Date
- 1934-11-16
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Die neue Gewerbeordnung. Noch vor Erlassung des Gesetzes über die neue Verfassung hat die Regierung im Frühjahr 1933 «eine Verfügung getroffen, durch welche der Zudrang zu den Gewerben gehemmt und insbesondere der Jugend die Mög- Hchkeit genommen wurde, sich irgendeiner gewerblichen Betätigung zuzuwenden. Diese Gewerbe sperre wird mit 1. Dezember 1934 ihr Ende finden. Allein durch die nunmehr in Geltung tretenden Bestimmungen der Novelle zur Gewerbeordnung von 1859 sind derartige Erschwernisse zur Einführung gelangt, daß man füglich von einer V e r 1 ä n g erung der Vorschriften über die Gewerbesperre sprechen darf. Die im bisherigen Gesetze noch vielfach zum'Ausdruck gelangte! Auffassung der Gewerbefreiheit wird infolge der Anpassung an den korporativen Aufbau des Staates beinahe gänzlich verdrängt. Und man darf auch nicht darüber im Zweifel sein, daß viele neue Bestimmungen der Novelle die Wirkung haben könnten, dem jüdischen Element den Zugang zum Handel und Gewerbe zu erschweren. Eine der wesentlichsten Vorschriften des neuen Gesetzes betrifft die Einführung des Befähigungsnachweises für das Handelsgewerbe. Früher galt die Erbringung dieses Nachweises nur als Voraussetzung für eine beschränkte Anzahl von Gewerben; sie war weit weniger eine Schranke, welche den Zutritt zum Gewerbe erschwert und die Möglichkeit des Erwerbes einengt als ein notwendiger Schutz der redlichen Arbeit und der bestehenden Gewerbebetriebe gegen Konkurrenz und Schleuderproduktion, ein Schutz gegen Unerfahrenheit, ungenügendes Können, Unvermögen sowie Leichtsinn beim Antritte des Gewerbes und ein Schutz der Konsumenten, der Käufer vor unsolider Ware. In dem neuen Gesetze wurde eine Kategorie von sogenannten gebundenen Gewerben geschaffen. Der Antritt des Handelsgewerbes und der handwerksmäßigen gen Gewerbe ist an den Nachweis einer mehrjährigen Betätigung in dem betreffenden Gewerbe gebunden. Hiezu gehören die Handelsagenten, die Wirk- und Strickwarenerzieiuger, Buchsachverständige, Spediteure und andere. Diese müssen eine dreijährige Betätigung in Feuilleton Die Wiener Jüdischen Sängerknaben. Wer hat noch nie anläßlich der hohen Feiertage oder eines Freitag-Gottesdienstes im festlich erleuchteten Tempel während der weihevollen Stimmung, die alle Andächtigen beseelt, dem wunderbaren Sologesang eines Chorknaben gelauscht? Wer hat nicht zarte Erinnerungen an eine längst entschwundene glückliche Jugend geknüpft, wenn die helle feine Stimme eines solchen kleinen Solosängers das ganze Gotteshaus in Atem hielt? Immer wieder kann man die Feststellung machen, wie sehr so ein kleiner Junge imstande ist, das andächtige Publikum durch seinen Gesang im Banne zu halten und für sich zu gewinnen. Und dennoch. So sehr auch das Verständnis für diese Leistungen vorliegt, so wenig wird wohl die Mühe und Plage, die in dem Bemühen, derartige Erfolge zu erzielen, verankert Hegt, gewürdigt Freitag Abend . . . Man betritt den Tempelhof und schon von der Straße aus gewahrt man eine Anzahl spielender Knaben, die noch rasch vor dem Gottesdienste in ihren schwarzen Kutten und Kappen sich im Hofe herumtummeln. Da erscheint der Herr Chordirigent und schon begibt sich dieses muntere Völkchen in das Gotteshaus, um seinen zugewiesenen Platz einzunehmen. Bald ertönen die unvergänglichen Melodien des Schöpfers Sulzer, meisterhaft von dieser kleinen Schar interpretiert durch den Raum. Staunenswert präzise die Einsätze, das Forte und Piano, der Gleichklang der einzelnen Stimmen und das Solo_ . . So singen sie. begeistern die Zuhörer und lassen immer wieder die Frage offen, wer eigentlich dieses Gefüge zustandegebracht und zusammenhält Unscheinbar, von den Andächtigen oft kaum bemerkt steht mitten im Halbkreise der Chorknaben der Chordirigent Er allein ist es. der für das Gelingen des Gesanges verantwortiich zeichnet Er nur trägt die Verantwortung für den fehlerlosen Vortrag des Chores. Und merkwürdig, vielleicht gerade ihm wird am wenigsten die nötige Beachtung geschenkt Wenn man nun Gelegenheit hat, .einmal hinter die Kulissen eines solchen Chorbetriebes zu blicken, kann diesem Gewerbe nachweisen. Der sogenannte große Befähigungsnachweis (fünfjährige Betätigung) umfaßt den Handeil mit Eisen-, Textil- und Materialwaren und macht zum Erfordernis die Betätigung bei solchen Gewerbeinhabern, welche selbst den Befähigungsnachweis erbracht hatten. Fabriken bleiben von diesem Erfordernis ausgenommen. Bei der Anmeldung eines Gewerbes ist als neue Bestimmung das Erfordernis der Vollendung des 24. Lebensjahres aufgestellt. Ebenso wird die Beibringung eines Sittenzeugnisses gefordert. In Ansehung der handwerksmäßigen Gewerbe wird nunmehr nicht nur für diejenigen Gewerbetreibenden, welche Lehrlinge halten wollen, sondern für sämtliche Meister die Ablegung der Meisterprüfung zur Voraussetzung gemacht. Mit ganz außerordentlichen Befugnissen werden durch die Novelle die Genossenschaften ausgestattet, denen die Festsetzung von Höchst- und Mindestpreisen im Wege von Genossenschaftsbeschlüsseh eingeräumt wird. Freilich hat man diese Befugnis dadurch eingeschränkt, daß derartige Beschlüsse der Genehmigung des Landeshauptmannes bedürfen, allein es kann nicht gezweifelt werden, daß diese Ermächtigung eine ungewöhnliche Ausdehnung der Machtfülle dieser Körperschaften beinhaltet. Weiters werden die Genossenschaften durch die Bildung von Ausschüssen zur berufsständischen Gerichtsbarkeit herangezogen, da der Abschluß von Kollektivverträgen und die Schlichtung sämtlicher Arbeitsstreitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden und ihren Arbeitnehmern aus dem Arbeits-, Lehr- und Lohnverhältnisse ihnen überantwortet sind. Häuseradministration Adolf Krall IV., Schleifmühlgasse 11 Beste Empfehlungen von in- und ausländischen Hausbesitzern man sich erst einen Begriff von dem ganz immensen Arbeitspensum, das ein solcher erfordert machen. Mindestens dreimal in der Woche muß geprobt werden, wobei naturgemäß auf die Schulzeit — besuchen ja doch fast alle Jungen noch die Schule — Rücksicht genommen werden muß. Und da sitzt im Chorzimmer der Herr Dirigent vor dem Harmonium, um ihn herum diese kleinen Bürschchen und so wird stundenlang geprobt und wiederholt neue Gesänge einstudiert usw. Da kann man nun die Beobachtung machen, welche ungeheure Geduld und Mühe von seiten des Dirigenten aufgebracht werden muß, um seine Arbeit von Erfolg gekrönt zu sehen. Vergleicht man nun diese kleine Sängerschaft mit den in aller Welt so bekannten Wiener christlichen Sängerknaben, von denen zu hören man fast täglich Gelegenheit hat, kann man ruhig behaupten, daß die Leistungen der ersteren ungleich höher zu werten sind als die der mit so viel Reklame aufgezogenen christlichen Jungen. Während die Sängerknaben vollständig interniert sind, eigene Wohn- und Schulräume besitzen, dauernd mit ihren Lehrern und Dirigenten im Kontakt und von diesen behütet sind, weite Reisen in den verschiedensten Erdteilen unternehmen, also ein vollständig sorgenfreies Leben führen, das voll und ganz auf die Sangeskunst eingestellt ist, außerdem später einmal, wenn die Knaben in das Mannesalter getreten, sofort eine. Staatsanstellung erhalten, ist das Leben eines jüdischen Chorknaben "wohl unvergleichlich trostloser. Oft in den ärmlichsten Verhältnissen aufgewachsen, die Eltern womöglich arbeitslos und man möchte fast sagen auf die wenigen Schilling, die so ein Junge im Monat nachhause bringt angewiesen — ist die Straße oder irgend ein Park an der Peripherie der Großstadt sein Tummeplatz. Keinen Behüter und keine Nachhilfe in den einzelnen Schulfächern, eilt er nach der Schule zu den Chorproben oder in den Gottesdienst Seine kleine Kutte bedeckt die oft vielfach geflickte Kleidung und mit einer Inbrunst singt er und berauscht mit diesem seinen Gesang all die Andächtigen, die gar nicht ahnen, in welcher Not und bitterem Elend so ein kleiner Knabe oft leben muß. Und. diese kleinen Sänger, für die keine Reklame gemacht wird, die keine Uebersee-Reisen unternehmen und von denen keine spaltenlangen Zeitungsberichte erscheinen, könnten auf gesanglichem Gebiet jeden Wettbewerb mit ihren andersgläubigen Kol- „FAMILIEN SCHUTZ" Gemeinnützige Vereinigung für Familientürsorge Wien IL, A8pernbrBckenqa88e 2_Tel. R 43-500 Durch Monalsbeiträge von S 1 bis 10 kann man bei mu sicherstellen: Studienbeiträge für Töohter nnd Sohne Ausstattungsbeiträge für Töchter Vorsorge für das Alter und für die Hinterbliebenen Unsere Vorteile: 1. Geringe Beitrage. 2. Hobe Versicherungssummen. 3. Keine Wartezeit, daher sofortige Wirksamkeit 4. Volle Garantie der Lebensversichernngsgesellschaft „Phönix". 5. Keine Nebengebfibren. 6. Keine ärztliche Untersuchung. 7. Unverfallbarkeit nach zweijähriger Beitragszahlung. 8. Keine Aufnahmegebühr. Der „PAMILIENäCHUTZ" wird von der Wiener Kaltuigemelnde befürwortet Wichtig ist auch das Gebiet der Abgrenzung der Heimarbeit und die Bekämpfung des Pfuschertums.weil hier zum ersten Male sehr strenge Bestimmungen eingeführt werden. Nicht ohne wesentliche Bedeutung für die gewerbliche Betätigung von Juden ist die Bestimmung über den Klein verkauf von Fleisch, weil hiezu nur solche Gewerbetreibende befugt sind, die bereits seit 1. September 1934 diese Befugnis besitzen. Solche Gewerbetreibende, welche erst seit 15. Juli 1934 etabliert sind, dürfen Arbeiten handwerksmäßiger Art an Heimarbeiter nicht vergeben. Nicht unerwähnt dürfen .auch die gegen das Hausierergewerbe gerichteten Vorschriften bleiben, welche ebenso wie das Verbot. von Herrichrungen durch Schuhr, Kleider- und Huthändler eine bestimmte Tendenz aufweisen. Die Zeit wird lehren, ob die neuen auf Abschließung und Verfachlichung abgestellten Aenderungen des Gesetzes ihren Zweck nach allen Richtungen hin erfüllen werden. Die Absichten, durch diese Einschränkungen den Z ustrom zu den Gewerben einzudämmen, dürften allmählich erfüllt sein. Dr. Heinrich Herbatschek. Infolge der Arbeitsruhe, die am 15. November (Leopold!) in unserer Druckerei eingeführt ist, erscheint ein Teil unserer heutigen Auflage etwas verspätet. legen aufnehmen. Denn wohl die größere Anzahl dieser Knirpse ist stimmlich äußerst begabt und da sich zur Aufnahme in den Chor — besteht ja ein solcher in fast allen Gotteshäusern — immer weniger Knaben melden, eine Folgeerscheinung der Begeisterung für den Sport, so trachtet schon der Chordirigent mit dem ihm zur Verfügung stehenden Material nach Tunlichkeit hauszuhalten, die Stimme des einzelnen Sängers zu verfeinern und auszubilden. So nimmt es einen weiter nicht Wunder, wenn später einmal aus einem solchen Chorknaben ein ganz bedeutender Sänger wurde, dessen Ruhm weit über die Grenzen seines Heimatlandes hinaus führte. So wurde erst kürzlich Erich Kesacoff, ein ehemaliger Chorknabe und späterer Chorherr im großen Leopoldstädter Tempel, Sieger der vorjährigen österreichischen Jazz- Sängerkonkurrenz, als erster. Operettentenor an das Deutsche Theater in Antwerpen engagiert. Gar nicht zu sprechen von der Unzahl jener Sängerknaben, die heute noch im Herrenchor tätig sind, jedoch in ih/em Hauptberufe den verschiedensten Theatern, ja selbst der Staatsoper als Mitglied angehören und gerade infolge ihrer früheren Ausbildung eine nicht unbedeutende RoHe spielen, sehr gesucht und begehrt sind. Abgesehen von diesen Erscheinungen müßte wohl in erster Linie jener Chorknaben gedacht werden, die auch später ihrem Metier treu blieben und dann zu den bekanntesten und beliebtesten Kantoren ihren Weg nahmen. Die Fälle, in denen so ein Chorjunge aus irgend einer Kleinstadt, ja selbst aus einer ganz kleinen Gemeinde ein sehr berühmter Kantor wurde, sind genügend bekannt und ist sein Erfolg und Ruhm zweifellos auf. den Umstand zurückzuführen, daß er in seiner Jugendzeit im Knabenchor gesungen, hat. Um nun von dem Chordirigenten selbst zu sprechen, ist seine Aufgabe wahrlich keine leichte. Abgesehen von dem gesanglichen .Unterricht, muß er fast überall ganz speziell in den am Rande der Großstadt gelegenen Synagogen —• auch den Erzieher spielen; eine Angelegenheit, die naturgemäß nur auf Kosten der, Ausbildung selbst geschehen kann. Mit einem ganz großen Maß an Geduld und Ausdauer, bildet er die Knaben heran, wobei wie ^bereits erwähnt auf die Schulzeit Rücksicht genommen .werden muß. Er trachtet, die besonders talentierten Jungen im Einzelstudium zu fördern, wie der Dirigent ja überhaupt auf die Begabung setner Schützlinge das Augenmerk