Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1934
- Issue
- Heft 23 (1.6.1934)
- Date
- 1934-06-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 niF WAHRHEIT Villa Kurarzf Dt. I o e Ii e I Hofgastein weit geringere Auffälligkeit des Typus und Habitus innerhalb einer romanischen Umwelt gegenüber dem Antisemitismus als Ausbreitungshindernis ins Gewicht und nicht minder der Umstand, daß hier die „recberche de la confession" nicht üblich ist, Hausgenossen und Wohnungsnachbarn jahrelang nebeneinander leben können, ohne daß einer des anderen Religionsbekenntnis oder Abstammung kennt. Weiter ist für die Stellung des französischen Judentums wichtig die Tatsache, daß Juden in allen Parteien Wähler sind und als Politiker Führerstellen in allen Parteien von ganz Links bis ganz Rechts — von Leon Blum bis Georges Mandel — einnehmen. Unter diesen Umständen ist es also nicht verwunderlich, daß auch die Stavisky-Affäre in den stagnierenden Sumpf des französischen Antisemitismus keinen frisch quellenden Zufluß gebracht hat Selbst die in anderen Ländern so wirksamen Legenden vom jüdischen Großkapital, von der beherrschenden Stellung des Judentums im Warenhausgewerbe usw. erweisen sich hier bis jetzt als unwirksam, weil sie in dem gesunden Skeptizismus des französischen Volkes der dem deutschen Volke nur zu wünschen wäre, keinen Nährboden finden. Aber schließlich soll auch eines nicht vergessen werden. Inmitten einer sich wandelnden Welt ist Frankreich heute wirklich noch immer so etwas wie ein Hort der Demokratie und der Freiheit Die großen Ideen des XVIII. Jahrhunderts, die Parolen der französischen Revolution, Toleranz und Gleichberechtigung, Menschenbrüderlichkeit und Freiheit haben hier noch immer einen realpolitischen Wert und es ist mehr als die Aussage eines großen Menschenfreundes, es ist ein polirisches Bekenntnis, hinter dem noch immer Volksmassen stehen, was der frühere Ministerpräsident Edouard Herriot in seiner Kampfschrift gegen den Antisemitismus ausgesprochen hat: „Seien wir eingedenk der großen Aufgaben, die uns in gleicher Weise unser Gewissen als Menschen und Franzosen stellt! Helfen wir denen, die leiden! Ist nicht das Wort „Toleranz" selbst schon ein Barbarismus? Hat man das Recht auch nur zu dulden, daß Menschen atmen, daß sie frei leben? Liebet euch untereinander! Seid eingedenk und treu diesem herrlichen Bibelwort, das alle erlauchten Geister geeint hat von den'Evangelien bis zu Beethovens neunter Symphonie. Gewährt eure Hilfe allen denen, die Opfer von Verfolgungen /sind! Wir wollen mit reinem, aufrichtigem Herzen arbeiten: daß ein Weltgewissen heute noch vage Hoffnung, dereinst erhabene Wirklichkeit wird." Der Ritualmord vor Gericht In Kattowitz und Wien wurden in den letzten Tagen Prozesse abgeführt, deren Gegenstand das Ritualmordmärchen war. Weiter unten finden unsere Leser ausführliche Berichte über diese beiden hochinteressanten Prozesse, von denen der polnische bereits erfolgreich beendet wurde, der Wiener Prozeß aber erst in seinen Anfängen steckt Es ist jedoch kaum anzunehmen, daß sich Wien von Kattowitz beschämen lassen wird, und es steht deshalb zu hoffen, daß der Verleumder vom „Stürme r", der sich bezeichnenderweise feige gegen den angebotenen Wahrheitsbeweis wehrte, unter den wuchtigen Hieben der mutigen Vorkämpferin fiir die „Gerechtigkeit", Frau Irene H a r a n d, der strafenden Gerechtigkeit nicht entgehen wird. Der „Talmudprozeß*' in Kattowitz. Nach zweitägiger Verhandlung wurde das Urteil in dem „Talmudprozeß" gefällt, der gegen den Redakteur der nationalsozialistischen Zeitung „Blyskowyca", Eduard Chowanski, wegen Fälschung und Religionsbeleidigung angestrengt worden war. Neben dem Staatsanwalt trat als Privatbeteiligte und Geschädigte die Israelitische Kultusgemeinde Kattowitz auf. Chowanski hatte in seiner Zeitung zum Boykott gegen die Juden aufgefordert und zur Begründung Zitate aus dem Talmud angeführt die beweisen sollten, daß sich die Juden die möglichst größte Schädigung aller Andersgläubigen zum Ziel gesetzt hätten, wirtschaftlich wie moralisch, daß ferner im Talmud Ritualmorde gefordert werden. Der Gerichtshof hatte, da der Angeklagte den Wahrheitsbeweis anbot, zwei hervorragende Gelehrte als Sachverständige geladen, den Professor der katholischen Theologie und der Orientalistik an der Jagellonischen Universität in Krakau, Pater Dr. Arbutowski und den Professor der Warschauer Universität Dr. S c h o r r, ehedem in Lemberg und an der Wiener Universität sowie in Leipzig herangebildet. Die Gutachten der Sachverständigen wurden zum größten Teil übereinstimmend abgegeben. Professor Arbutowski betonte, daß feindselige Aeußerungen in jüdischen Religionsschriften, auch im Talmud, gegen das Christentum in der ersten Zeit nach dessen Entstehung sicherlich vorgekommen sind, wie ja das neue Christentum auch von anderen Seiten verfolgt und bekämpft wurde. Irgend weiche Spuren für die vorgeschriebene Benützung von Christenblut finden sich in den jüdischen Gesetzbachern nicht und jeder BlutgenuB sei nach den jüdischen Speisegesetzen verboten. Den Talmud solcher Mißbrauche zu beschuldigen, sei daher grundlos. Für eine Reihe anderer Zitate des Angeklagten lassen sich, wie Professor Arbutowski feststellt, keinerlei tatsächliche Quellen im jüdischen Schrifttum nachweisen, trotzdem sie immer wieder in der nichrjüdischen Literatur auftauchen. Die falschen Darstellungen seien immer wieder von einem Autor auf den anderen übergegangen, ohne auf die Echtheit geprüft zu werden. Professor Schorr zeigte dann historisch genau auf, wie die Beschuldigungen entstanden sind und sich fortpflanzten. Von den „Rabbinern, die den Ritualmord eingestanden", wie der Angeklagte behauptete, haben eine. Reihe .überhaupt nie gelebt. Andere Prozeßberichte wurden gänzlich entstellt. Die Kritiken des Talmuds am Christentum entsprechen gänzlich dem Geist der Entstehungszeit, einer Kulturepoche, die aus der heutigen nicht zu vergleichen ist. Das läßt sich auch aus dem nichtjüdischen Schrifttum deutlich nachweisen. Der dritte Sachverständige. Dr. Chamaides, produzierte ein Dekret des polnischen Königs Stefan Battary, der die Blutbeschuldigung in Polen streng verbot, da sie sich immer wieder als falsch erwiesen habe. OUütiquHQ&aHstdU' Arnuiccut Vacuum KORNSTEIN IV., WoIUletoeng. 8 — U 45-2-13 Übernimmt sämtl. Reinigungen von Gesdiäftslokalen und Wohnungen, Teppichentstaubungen Das Urteil. Der Angeklagte wurde zu neun Monaten Kerker verurteilt, ferner zu dem verlangten Schadenersatz von 200 Zloty an die jüdische Gemeinde Kattowitz und zur Tragung aller Gerichtskosten. In der Begründung führt der Gerichtshof an, daß alle angeführten Stellen aus dem Talmud sich als gefälscht erwiesen haben und der Wahrheitsbeweis gänzlich mißlungen sei. Der Staatsanwalt berief wegen zu geringem Strafausmaß. * * Der „Stürmer'* vor Gericht. In ihrer Nummer vom 10. Mai hat „Die Ger e c h t i g k e i t" unter dem Titel „W ir fordern Gerechtigkeit" über den „Stürmer" folgendes gesagt: „Das Recht der Meinungsäußerung wurde in der Verfassung verankert Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß das Recht der freien Meinungsäußerung durch die Bestimmungen des Strafgesetzes umT durch die Staatsinteressen eingeschränkt werden muß. Dieses Gesetz wird aber allwöchentlich vom „Stürmer" übertreten. Es gibt keinen Aufsatz in dieser verlogenen Zeitung, der nicht zu Haß und Verachtung gegen unsere jüdischen Mitbürger auffordern würde. Die erbärmlichsten Gemeinheiten. Verleumdungen und Lügen, die längst durch die wissenschaftliche Forschung und auch im Gerichtssaal als Märchen entlarvt wurden und nur zu dem Zwecke verbreitet werden, um die fehlenden Argumente für den Rassenhaß zu ersetzen, werden in jeder Ausgabe des ..Stürmer" breitgetreten. Warum schweigt der Staatsanwalt? Diese Toleranz, einem der gemeinsten und frechsten Blätter, die es je überhaupt gegeben hat, gegenüber, ist unverständlich und unfaßbar." Wegen der Vorwürfe, die in diesem Artikel enthalten waren, hat der Herausgeber des „Stürmer", Hans Novak, die Verfasserin dieses Artikels. Frau Irene H a r r a n d, und den verantwortlichen Schriftleiter der ..Gerechtigkeit". Herrn Franz Weninger, wegen Ehrenbeüeidiguttg geklagt Am 26. d. M. fand die Verhandlung vor dem Strafbezirksgerichte I statt. Der Verteidiger beider Angeklagten Rechtsanwalt [ HOTEL ELISABETHHOF Zeitgemäße Preise. Kein Mahlzeitenzwang Dr. Zalmali. drklärte, daß beide Angeklagten die Verantwortung für den Aufsatz übernehmen. Von einer Schuld könne aber nicht die Rede sein, weil die Ausdrücke, die gegen diese Zeitung gebraucht wurden, der Wahrheit entsprechen. Die Zeitung sei gemein und verlogen, weil sie seit ihrer Gründung allwöchentlich aufreizende Artikel gegen eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft und gegen eine Menschengruppe bringt Der „Stürmer" behaupte, daß im Talmud Vorschriften enthalten sind, die dem Juden gestatten, die Christen zu betrügen oder sonst zu schädigen. Diese Behauptung sei erlogen und gemein. Eine Gemeinheit, eine Lüge und eine Verleumdung bedeute es ferner, wenn der „Stürmer" das Märchen verbreitet, daß die Juden zu den Osterfeiertagen christliches Blut genießen. Diese Ritualmordlüge, die zuerst gegen die Christen in den Anfängen des Christentums verbreitet wurde, sei wiederholt in zahlreichen Prozessen widerlegt worden, ohne daß sich die Antisemiten entschließen können, auf diese perfide Waffe zu verzichten. Der „Stürmer" verbreitet feirner die Lüge von den „Weisen von Zion". was ebenfalls eine Gemeinheit bedieutet. Auch bringe der „Stürmer" immer Artikel, in denen er die Leistungen hervorragender Juden für die Menschheit herabzusetzen sucht. Eine besondere Gemeinheit sei es, daß der ^Stürmer" allwöchentlich eine Rubrik bringt, die sich „Rundschau durch die Wiener Gerichte" betitelt, in der aber nur Missetaten jüdischer Verbrecher aufgezählt werden, als wenn es nur jüdische Uebeltäter in Wien gäbe. Es sei ferner zweifellos, daß der „Stürmer" eine verkappte Nazizeitung sei. in ihrem „Wochenspiegel" bringen sie zumeist Nachrichten, die geeignet sind, das Wirken des Hakenkreuzes in Deutschland zu verherrlichen, über Oesterreich aber bringen sie Nachrichten, die einen ungünstigen Eindiruck machen könnten. So konnte man in einer Nummer, in der über den angeblichen Rückgang der Arbeitslosigkeit und über die Wiederaufnahme der Arbeit in verschiedenen Fabriken Deutschlands berichtet wurde, über Oesterreich nur lesen, daß CoTePcn^ Semmering dort die Beiträge für die Arbeiterkammer erhöht wurden. Dr. Zaiman ersuchte das Gericht, ihm eine Frist von 4 Wochen zu gewähren, damit er einen umfangreichen Schriftsatz überreiche und alie Beweise anführe, durch die erhärtet werden soll, daß der „Stürmer" allwöchentlich die Vergehen gegen § 302 und § 303 des Strafgesetzes begehe und daß die im „Stürmer" gegen den Talmud in der Frage des Ritualrnordes und1 der „Weisen von Zion" und die sonstigen gegen die Juden vorgebrachten Beschuldigungen nichts als Lügen und Verleumdungen seien. Dr. Zaiman bat auch, über die Verlogenheit, die diese Beschuldigungen verkörpern. Sachverständige zu vernehmen, die von der katholischen Fakultät in Wien und vom erzbischöflichen Ordinariat namhaft zu machen wären. Der Vertreter des „Stürmer" Rechtsanwalt Doktor Hauenschiäd, erklärte zu Beginn seiner Ausführungen, daß er gegen die Zulassung des Wahrheitsbeweises nichts einwende, später aber bat er doch den Richter, nur seinen Klienten, Hans Novak, einzuvernehmen, der bereit sei, aJs Zeuge vor Gericht zu bestätigen, daß er an die Beschuldigungen geglaubt habe, als er die Artikel veröffentlichte. Dr. Zaiman erwiderte darauf, daß Novak vor Gericht an der Hand der Gutachten der Sachverständigen und der sonst noch vorzubringenden Beweise und der aus dem „Stürmer" vorzulesenden Artikel wird Rede und Antwort stehen müssen, wieso er dazu komme, diese blutrünstigen Artikel in seiner Zeitung zu veröffentlichen. Der Richter (Landesgerichtsrat Dr, Kunze) gab dem Antrage des Dr. Zaiman im vollen Umfange statt, ließ den Wahrheitsbeweis zu und gewährte dem Dr. Zaiman eine Frist von 4 Wochen zur Einbringung eines Schriftsatzes über die gegen den „Stürmer" vorgebrachten Beschuldigungen der Gesetzesmißachtung, der Gemeinheit und Verlogenheit. Peinlich . .. In dem vor kurzer Zeit stattgefundenen ersten deutschen Reichsberufswettkampf für den Nachwuchs aus allen handwerklichen Berufen wurden aus dem gesamten Baugewerbe zirka 500 Lehrlinge in die engere Wahl gestellt. Von diesen hat der bei dem Vorstandsmitglied des Vereins selbständiger Handwerker jüdischen Glaubens e. V. Töpfermeister M. Kramarski seit dem 1. April 1933 als Töpferlehrling beschäftigte Erich Lüdke die zwei ersten Preise errungen. In Anerkennung seiner nach nur einjähriger Lehre vollbrachten Leistungen, wie sie sonst erst von Lehrlingen im vierten Lehrjahre verlangt werden können, erhielt Lüdke den ersten Preis für das gesamte Baugewerbe Deutschlands, ferner den ersten Preis für das gesamte Ofensetzgewerbe in Deutschland.