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Die Wahrheit · 1934-01-19 · Heft 3 (19.1.1934) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1934
Issue
Heft 3 (19.1.1934)
Date
1934-01-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 DIE WAHRHEIT DIE V Sa»»alhaus für «olle und Strickgarne Moritz Nagel Wien, 2. Bez., Taborslraße Nr. 17 Fabriksniederlage. Wirku. Strickmoden _Telephon A 45-8-69 Kohlenträger gemacht wurde. Wessely, der ein Epileptiker war, erwies sich in all den vielen Aemtera der Gemeinde, in denen er tätig war, seiner Krankheit wegen als unbrauchbar und mußte schließlich auf Grund des Bescheides des Rothschildspitals pensioniert werden. Er starb zehn Jahre nach seiner Pensionierung, die ihm, bzw. seiner Witwe den Bezug aller ihm zustehenden Gebühren sicherte, kaum also an „gebrochenem Herzen", wie Dr. S. R. Landau immer wieder emphatisch verkündete. Herr Doktor S. R. Landau war es auch, der ständig die Gretchenfrage stellte, warum bei Bekanntwerden der Malversationen keine Anzeige an die Polizei erfolgte. Die Erklärung, die hiefür insbesondere Dr. Josef Ticho, der damals die Untersuchung gegen Popper leitete, gab, daß nämlich bei einer solchen Behandlung am ehesten die Hoffnung auf Schadensgutmacliung berechtigt war, erschien allen — nur nicht Herrn Dr. S. R. Landau — plausibel, ja der Vorsitzende selbst war es, der darüber hinaus es als durchaus begreiflich fand, daß eine -so angesehene Körperschaft wie die Kultusgemeinde nicht gerne ihre schmutzige Wäsche in der Oeffent- -lichkeit gewaschen sieht, er brachte in diesem Zusammenhange einen durchaus treffenden Vergleich, als er von Oberst Redl sprach, dem man bekanntlich nahelegte, sich zu erschießen. Herrn Dr. S. R. Landau wird eine solche Einsicht nicht in den Kram gepaßt haben, denn er, der Vertreter der durch Popper angeblich geschädigten Kultussteuerträger, nahm zugleich eine Verteidigung Poppers vor, als er verschiedene Zeugen darauf befragte, ob nicht Popper glauben mußte, straffrei ausgehen zu können, weil andere kleinere Malversationen in der Gemeinde keine gerichtliche Sühne fanden. Die Zeugen, insbesondere Reg-Rat F u c h s g e 1 b, haben diese geschmacklose Frage treffend beantwortet, nach der Darstellung, die dieser über die Ahndung der Fälle je nach der Schwere derselben gab, mußte sich jeder im Gerichtssaal dasselbe denken wie der Vorsitzende, der diese Behandlung als sehr liberal bezeichnete. So ließen sich noch zahlreiche Details aus diesem Prozeß anführen, die Dr. S. R. Landau vorbrachte und bei denen er sich immer wieder blamierte; er bezeichnete z. B. in seinem Plädoyer, über das man nur mit stillschweigender Verachtung hinweggehen kann, die Kultusgemeinde als Wolilfahrtsanstalt, so hat er es — im Statut gelesen. Er trat in diesem Prozeß, wie Dr. Schenk, der Vertreter der Kultusgemeinde, in seinen ausgezeichneten Schlußausführüngen sagte, mit der „Lautstärke eines Nebelhornes" auf. Aber dieses Nebelhorn war überflüssig, denn der Nebel, der über der Affäre Popper lagerte, wurde durch die gründliche Führung des Prozesses allein schon zerstreut, daß Herr Dr. Saul Rafael Landau da mittuten mußte, das war kein Meisterstück, Horatio! o. h. # Von den zahlreichen Zuschriften, die wir nach Beendigung des Prozesses Popper erhalten harten, veröffentlichen wir die folgende, die besonders treffend die Dinge, insbesondere die traurige Rolle des „Nebelhornes" charakterisiert: Durch die Verurteilung von Max Popper ist eine traurige Episode in der Geschichte der Wiener Kultusgemeindc beendet, lieber die Sache selbst soll im folgenden nicht mehr gesprochen werden; aber es drängt mich, als Mitglied der Wiener Kultusgemeinde und als Steuerträger dieser Gemeinde, und vor allem als bewußter Jude hier an offener Stelle Erklärungen abzugeben, die meiner Meinung nach nicht nur Erklärungen im eigenen Namen, sondern im Namen fast aller Steuerträger und Mitglieder der Kultusgemeinde sein werden. Als ich die Mitteilungen in den Zeitungen über den Beginn des Prozesses Popper las, mußte ich zu meinem Erstaunen feststellen, daß als Privatbeteiligter in diesem Prozeß Herr Dr. S. R. Landau erschien, der sich legitimierte, der Vertreter der Wiener Steuerträger zu sein, die an dem Prozeß interessiert seien, weil durch die Unterschlagungen Poppers auch die Rechte der Steuerträger verletzt wurden. Ich muß vorweg feststellen, daß ich selbstverständlich nicht zu jenen Steuerträgern gehöre, die Herrn Dr. S. R. Landau bevollmächtigt haben, an diesem Prozeß teilzunehmen; ich muß aber weiters feststellen, daß, so viel Juden ich in diesen Tagen sprechen konnte — und es waren deren nicht wenige — alle erklärten, Herrn Dr. S. R. Landau nicht ermächtigt zu haben, in ihrem Namen dort zu sprechen. Diese Feststellung ist vor allem notwendig, weil in den Zeitungen wiederholt angeführt wurde, daß Herr Dr. S. R. Landau erklärt habe, „er vertrete die Steuerträger". Ich muß mir an dieser Stelle auch noch ein Wort der Kritik erlauben an der Art, in der die Steuerträger in diesem Prozeß vertreten wurden. Ich habe als bewußter Jude den Eindruck gehabt, daß das Vorbringen und die Fragestellung des Herrn Dr. S. R. Landau sicherlich nicht geeignet waren, das jüdische Interesse zu vertreten. Ich glaube, daß weit über den materiellen Interessen jedes einzelnen Juden wohl jenes ideelle jüdische Bewußtsein stehen muß, das einem Juden verbietet, in dieser Zeit der Bedrängnis, in der Zeit, in der Juden in anderen Staaten verfolgt und vertrieben werden, in dieser Zeit des steigenden Antisemitismus, weniger Groschen halber sich einem Strafverfahren anzuschließen, um dazu beizutragen, daß der ohnehin so gewaltige Antisemitismus noch gesteigert wird. Wenn nicht ein Groschen des von Popper unterschlagenen Geldes zurückerstattet worden wäre, wenn die Schadensumme in ihrer Gänze bestehen geblieben wäre, so kann diese Schadenssumme im Verhältnis zu der gewaltigen, opferwilligen Steuerleistung der Wiener Judenschaft nichts bedeuten. Die Wiener Judenschaft bringt alljährlich den Betrag von 2 Millionen Schilling Bandagen, Gummiwaren, etc. Verleihung von Heißluft-Apparaten, Bettlehnen'usw. Sanitäfshaus FISCHER, Wien 11., Taborstraße 24 a, Tel. R 42-2-55 aui; die Schadenssumme wurde von der Gemeinde für eine Zeitdauer von zehn Jahren mit S 60.000.— ermittelt. Es entfallen daher bei gleichmäßiger Aufteilung auf die 60.000 Steuerträger nur zehn Groschen pro Jahr auf jeden Steuerträger. Wird auf der einen Seite die relativ geringe Schadenssumme — wobei von der teilweisen Gutmachung des Schadens abgesehen werden soll — in Betracht gezogen und auf der anderen Seite an den Schaden gedacht, der dem allgemeinen jüdischen Interesse zugefügt wurde, so wird man es begreiflich finden, daß alle Steuerträger, mit denen man zu sprechen Gelegenheit hat, ausdrücklich hervorheben, daß Herr Dr. S. R. Landau nicht in ihrem Namen aufgetreten ist. Ein Steuerträger. Unser Mittelalter. Wären die Antisemiten aufrichtig, würden sie sagen: „Wir fürchten die überlegene Konkurrenz der Juden; alles andere ist Unsinn." Wären sie überdies noch menschlich, würden sie sich ln ihrem Kampfe gegen die Juden lediglich auf Papiermesser und geistige Waffen beschränken. Aber da haperts schon. Geistige Waffen! Die gleichgeschalteten Richter des Dritten Reiches geben ja, wie aus einem kürzlich ergangenen Urteil hervorgeht, zu, daß diese Waffen nur im Besitze der Juden sind. Darum wurde der N a z i, der den Juden betrogen hatte, nicht verurteilt, denn er, als der weni- MÖBEL Moderne KOcben- Vorzimmer- Wehiwlnmar- F.KOHN, Wien II TAB 9RSR ÄS S Nr. 22 Telephon R 40-7-14 Samstag geschlossen — Angeschlossen der „Schomra* ger kluge, als der weniger gewitzte — so sagte der Richter — konnte den schlechten Geschäftsgang, der ihn am Erfüllen seiner Verpflichtungen hinderte, nicht voraussehen. Darum ist er für Nichterfüllung seines Vertrages nicht verantwortlich zu machen. Der Jude aber, als der Klügere — wir zitieren wörtlich — wußte oder mußte wissen, wie die allgemeine Geschäftslage wäre; er habe daher den armen, dummen Nazi reingelegt und müsse den Schaden tragen. . Ohne näher zu untersuchen, ob die Triebfeder dieser Worte Ironie, Bosheit, Opportunismus oder Ueberzeugung war, ist eines sicher: die Juden werden von ihren Gegnern als Gefahr empfunden. Das wird von den leitenden Stellen so oft ausgesprochen, daß es die Menge blind glaubt. Auf hundert Mann der deutschen Bevölkerung kommt je ein Jude! Man sieht: eine immense Gefahr. Der Beweis allerdings wird schwer zu führen sein, zumal es mit Beweisen im allgemeinen eine eigene Sache ist. Sie werden nur von jenen geglaubt und anerkannt, bei denen a priori die Bereitschaft und der Wille, zu glauben, bereits vorhanden waren. Sie werden nur dort gehört, wo die zu beweisenden „Tatsachen" schon fest verwurzelt sind und nicht erst noch eines Beweises bedurften. Darum hat es keinen Sinn, mit einem derart „Ueberzeugten" zu diskutieren. Denn der hat nur einen Sinn, nur einen Willen: die Juden für alles Schlechte, was geschieht, verantwortlich zu machen. So sind die Juden „bekanntlich" ebenso schuld am Ausbruch des Weltkrieges, wie an seinem schmählichen Ende. Den inneren Widerspruch aber, der in diesen Anschuldigungen liegt, merkt keiner. Und die Juden wehrten sich gegen diese infamen Beschuldigungen mit der ganzen Schärfe ihres Witzes, indem sie hinzufügten: „... und die Radfahrer." Wie heute kein Mensch mehr ernsthaft glaubt, daß die Juden im Mittelalter durch Vergiftung der Brunnen die Pest ins Land gebracht und dadurch ebenso sich selbst wie die anderen Bewohner gefährdet hätten, so wird man in einer späteren Zeit auf das heutige Mittelalter lächelnd zurückblicken. K. G. Aus der braunen Hölle. In der unter dein Vorsitz von Leonard G. Montefiore soeben abgehaltenen Sitzung der Anglo-Jewish Association sprach Sir Leonard L. Cohen, Präsident der Jewish Colonisation Association (JCA), über das deutsch-jüdische Problem und führte aus: Es ist zu bedauern, daß die allgemeine Presse den Vorgängen in Deutschland nicht mehr das gleiche Interesse und die gleiche Publizität wie früher widmet. Auf diese Weise werden der allgemeinen Oeffentlichkeit Tatsachen vorenthalten, über die die Oeffentlichkeit ein Recht hat, informiert zu sein. Diese Ermattung der Publizistik wird von manchen dahin gedeutet, daß sich die Lage in Deutschland mit Bezug auf die J u d e n gebessert hat. Dem ist aber nicht so. Die Ausmerzung der Juden aus dem öffentlichen Leben Deutschlands schreitet unvermindert fort, höchstens im Wirtschaftsleben ist in.dieser Ausmerzung ein kleiner Stillstand eingetreten: dies nicht etwa aus Rücksicht auf die Juden, sondern darum, weil die an verantwortlichen Stellen sich befindenden Nationalsozialisten sich schließlich klar darüber geworden sind, daß Handel und Gewerbe in Deutschland durch die radikale Ausstoßung der Juden schweren Schaden erlitten haben. Hingegen wird die nationalsozialistische Rassentheorie mit dem gleichen Fleiß und der gleichen Gründlichkeit wie früher gepredigt und verwirklicht. « G o e r i n g verkündet in dem soeben erschienenen Organ des Justizministeriums „Deutsche Justiz", daß die Entfernung der Juden aus den Staatsämtern in Preußen vollendet ist. Er beglückwünscht die preußischen. Beamten zu ihrer Befreiung aus dem „schweren moralischen Joch", in das sie das frühere Regime gezwängt hatte, und betont, die Entfernung der Fremdrassigen aus dem Beamtenkörper stelle den Geist des alten Preußen wieder her. Der preußische Innenminister teilt mit, daß die Entlassung von Juden und anderen Nichtariern aus dem staatlichen und städtischen -Dienste bis zum 31. Jänner beendet sein muß: diejenigen Juden und von Juden Abstammenden, die über diesen Termin hinaus den gesetzlichen Vorschriften nach in öffentlichen Diensten verbleiben, sind als systemisierte Beamte oder Angestellte zu betrachten und wegen ihrer Abstammung nicht mehr zu entlassen. Der Minister fordert alle staatlichen, städtischen und anderen öffentlichen Institutionen auf, darauf zu achten, daß bis Ende Jänner 1934 die Ausmerzung aller jener Elemente, die den neueren gesetzlichen Vorschriften betreffend „Wiederherstellung des Berufsbeamtehtums" nicht entsprechen, vollendet ist. Nach dieser Verlautbarung des preußischen Innenministeriums wird eine erneute Massenausstoßung jüdischer Beamter und Angestellter erwartet. * Der preußische Kultusminister Rust hat einen Erlaß herausgegeben, durch den die Frage beantwortet wird, ob die zum weiteren Studium zugelassenen Studenten nichtarischer Abstammung auch zu den akademischen Prüfungen (Diplom-, Doktor-Prüfungen usw.) zugelassen werden dürfen. Nach dem Erlaß sind unbeschränkt zu den Prüfungen diejenigen Reichsdeutschen nichtarischer Abstammung zugelassen, deren. Väter im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder seine Verbündeten gekämpft haben, sowie Abkömmlinge aus Ehen, die vor Inkrafttreten des Reichsgesetzes gegen die Ueberfüllung deutscher Schulen und Hochschulen geschlossen sind, wenn ein Elternteil oder zwei Großeltern arischer Abkunft sind. Ferner sind zu den Prüfungen zugelassen diejenigen Studierenden nichtarischer Abstammung, die entweder zum Studium selbst zugelassen sind oder denen das weitere Studium auf Grund des Ausführungserlasses des preußischen Kultusministers vom 16. Juni 1933 gestattet ist. (Die Bestimmung, daß nur Kinder von Frontkämpfern und von halbarischen Familien sich dem Studium widmen dürfen, bedeutet einen fast vollständigen Ausschluß der deutsch-jüdischen Jugend von . der Möglichkeit wissenschafticher Ausbildung und der Bekleidung akademischer Berufe.) * Das „Lausitzer Kampfblatt" fordert alle jüdischen Bauern in Deutschland auf, unverzüglich ihren Boden zu verlassen, um Deutschen Platz zu machen; tun sie es nicht, dann werde physische Gewalt angewendet werden müssen. Die Zeitung reproduziert Photos von auf dem Lande arbeitenden Juden und erklärt, Arbeit von Juden

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