Die Wahrheit
- Journal
- Die Wahrheit
- Volume
- 1934
- Issue
- Heft 3 (19.1.1934)
- Date
- 1934-01-19
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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*r;- DIE WAHRHEIT Seite 3!L_. II Caie Sächsischer Hof | II., Tonorstrooe 46 (Tel- » 41-409) || Für Hochzeiten und Vereine schöner Saal oder Klubräume mit Klavierbenützung zu vergeben. Erstklassige Konsumation u. vorzügliche Bedienung. diese noch nicht behördlich geschlossen waren, billiges Essen verabfolgt. Dr. Jerzabek aber will ohne Gegenleistung Geld haben! Wird man es ihm geben? Wie soll man Vertrauen zu einem „Antisemitenbund" hegen, dessen Obmann so wenig Kenntnis vom wahren Wesen des Antisemitismus verrät... Dr. Hugo S p i e g 1 e r. ■ Jl Trotz tlefredmlerfer Preise Immer nur das Beate MÖBELFABRIK Slgm. Oppenhelm II., PRATEHSTHASSE 3© ihr die Stelle kenntlich machen läßt, wo Siegfried verwundbar ist, kompromittiert diese sprichwörtliche Mannestreue sehr bedenklich. Und die deutsche Geschichte ist nicht arm an Gestalten, von denen dasselbe gilt. Am bekanntesten ist wohl Wallensteins Packeln mit den Schweden. Hauptmann Alberti hat seinem militärischen Ahnherrn Wallenstein nicht das strategische Genie, wohl aber seine Unzuverlässigkeit abgeguckt. Er ist indes nicht der einzige, in bezug auf den Bundeskanzler Dollfuß den Stoßseufzer ausstoßen mag: „Gott schütze mich vor meinen Freunden! Vor meinen Feinden will ich mich selbst schützen!" Da ist zum Beispiel der Herr Dr. Jerzabek, trotz seiner akademischen Würde der Nachfolger des berüchtigten Mechanikers Ernst Schneider, dem im christlichsozialen Lager die grobe Arbeit der Judenhetze oblag, das heißt jene niedrigste Methode der Judenbeschimpfung, die den Parteiführern zu grobschlächtig war, um sie selbst zu betätigen, die sie aber zur Gewinnung der intellektuell tiefstehenden Volksschichte für die Partei nicht missen wollten. Dr. Jerzabek hat in den Umsturztagen einen . „A n t i s e m i t e n b u n d" gegründet und ist seither dessen Obmann. Während man aber von diesem Bunde die längste Zeit gar nichts mehr hörte, soll er gerade jetzt, da die Regierung alle Kräfte des Staates zum Schutze der friedlichen Bevölkerungselemente aufbietet, zum entgegengesetzten Zwecke mobil gemacht werden, und zwar, wie Dr. Jerzabek in seinem Aufruf ausdrücklich hervorhebt, um nach den vielen Worten endlich Taten sehen zu lassen. Man darf neugierig sein, wodurch sich diese „Taten", falls es wirklich zu solchen kommt, von den Terrorakten der Hakenkreuzler, denen die Regierung jetzt selbst mit den schärfsten Mitteln ein Ende machen will, unterscheiden könnten. Sie sollen es wohl auch gar nicht! Die Wiederbelebung des „Antisemitenbundes", also einer Dachorganisation für alle Judenfeinde einschließlich der Nationalsozialisten, hätte nur die Wirkung, daß den Hakenkreuzlern an Stelle ihrer eigenen verbotenen Partei eine andere Organisation als willkommenes Asyl für neuen Zusammenschluß zur Verfügung stünde. Wird die Regierung ruhig dieser Obstruierung ihrer Absichten zusehen? Wird sie zugeben, daß statt des von ihr gewünschten Zusammenschlusses aller Antiterroristen ein neuer Kader für Terroristen zustande kommt? Es ist freilich auch sonst sehr fraglich, ob Dr. Jerzabek mit seinen Methoden zum Ziele kommt. Seine erste „Tat" zur Wiederbelebung des „Antisemitenbundes" ist das Schwingen des Klingelbeutels, und wenn es auch nicht viel ist, was er verlangt — ein Schilling Mitgliedsbeitrag für das sanze Jahr! —, so widerspricht die Geldforderung doch den antisemitischen Idealen. Denn Antisemit wird man nicht, um etwas herzugeben, sondern um etwas zu bekommen. Schon die Judenverbrennunsen des Mittelalters waren trotz ihrem religiösen Deckmantel im Wesen finanzielle Transaktionen, durch die das Vermögen der Gläubiger auf die Schuldner überging. Hitler hat dieses System übernommen und modern ausgestaltet. Dank seinen Rassenschutzgesetzen machen sich heute arische Kaufleute, Aerzte, Rechtsanwälte und Techniker in einträglichen Stellungen breit, die von Juden geschaffen und zu „Goldgruben" ausgebaut worden waren. „Raffendes" jüdisches Kapital wurde durch simples Enteignungsverfahren in „schaffendes" arisches aufgenordet. Wo früher jüdische Forscher, Literaten und Journalisten mit tiefgründigen Problemen rangen, dort ringen heute Arier im Schweiße ihres Angesichtes mit der deutschen Grammatik. Eine Wiener Gerichtsverhandlung hat jüngst den tragisch verlaufenen Konkurrenzkampf zwischen zwei arischen Tierärzten, von denen der eine den anderen im Säbelduell tötete, enthüllt. Die Ausschaltung jüdischer Konkurrenten ist, Wenigstens dort, wo die Hakenkreuzfahne siegreich *eht, gefahrloser. Statt eines Säbelhiebes genügt dort ein Federstrich, statt Blut fließt nur Tinte... In Oesterreich ist dies allerdings erst eine ideale Forderung an die Zukunft. Doch auch hier bekam dle 3.-A.-Jugend in den Braunen Häusern, solange Das Nebelhorn. Der Fall Popper hat nach viertägiger Verhandlung vor einem Schöffensenat seinen gerichtlichen Abschluß gefunden. Max Popper ist wegen Betrug und Veruntreuung zu 18 Monaten schweren Kerkers, verschärft durch einen vierteljährlichen Fasttag, die beiden mitangeklagten Frauen sind wegen Mitschuld am Betrug verurteilt worden, und zwar Karoline B e r n a t zu fünf, Elisabeth Popper zu zwei Monaten strengen Arrests, bedingt mit dreijähriger Bewährungsfrist. Damit ist, vom kriminellen Gesichtspunkt aus gesehen, eine Affäre erledigt, die seit fast zwei Jahren die Wiener jüdische Oeffentlichkeit stark beschäftigt. Erinnern wir uns, welches Aufsehen im Jahre 1932 das Bekanntwerden der Malversationen des Leiters der Materialverwaltung der Wiener Kultusgemeinde erregte. Erinnern wir uns, welche Gerüchte über die Höhe des Schadens und die Gründe für die verbrecherische Handlungsweise Poppers im Umlauf waren. Von all dem ist nach dem peinlich genau durchgeführten Verfahren vor dem Schöffensenat wenig übrig geblieben. Die damals im Umlauf befindlichen Behauptungen über einen Schaden, der in die hunderttausende Schillinge gehen soll, haben sich als ungeheuer übertrieben erwiesen, das Gericht nahm lediglich eine Schadenssumme von zirka 37.000 Schilling in jenen Betrugsfällen an, die sich aus der Fälschung der Fakturen ergaben, und von zirka 11.000 Schilling bei jenen Veruntreuungen, die sich Max Popper als Verwalter von Häusern der Gemeinde zuschulden kommen ließ. Auch alle Behauptungen, die sich auf die Gründe seiner Unterschleife bezogen, konnten vor dem Gericht nicht standhalten. Das Gericht nahm in seiner Begründung des Urteils als erwiesen an, daß tatsächlich die schwere Krankheit der Frau Popper den, wie ebenfalls gerichtlich festgestellt wurde, willenlosen Psychopathen Popper zu seiner Handlungsweise veranlaßte. Mit dieser, wie gesagt, aus der Begründung des Urteils abgeleiteten Feststellung soll nicht eine Beschönigung des Verbrechens vorgenommen werden, das Max Popper an jener Stelle verübt hat, die ihm auf Grund seiner Leistungen so viel Vertrauen entgegenbrachte. Das Gericht hat diesen Vertrauensmißbrauch als besonders erschwerend betrachtet und die Wiener jüdische Oeffentlichkeit ist einig mit dem Gerichte in dieser Qualifizierung. Max Popper hat ein ungeheures Verbrechen begangen, das ihm nicht zuzumuten war, zu dem der schwache Mensch sich gedrängt fühlte aus Gründen, die man vom menschlichen Standpunkt nicht glatt übersehen soll. Wer der aufregenden Verhandlung beigewohnt hat, wird vieles begreifen, was die Oeffentlichkeit nicht verstehen mag, er wird aber vor allem erkannt haben, daß ganz in Wegfall gekommen ist jene Motivierung, mit der gewisse Leute die Affäre auf ein falsches Geleise zu führen suchten, mit der angeblichen Kontrollosigkeit in der Wiener Kultusgemeinde. Bis ins kleinste Detail wurde der Apparat der Gemeinde durchbesprochen und festgestellt, daß dieser Apparat, der erst nach Auffliegen der Malversationen Poppers wieder von zwei hervorragenden Sachverständigen untersucht und als genau funktionierend anerkannt wurde, nicht schuld sein konnte an dem, was Popper getan. Er nahm nun einmal im Hause, dem er seit seiner frühesten Jugend gedient, eine exzeptionelle Stellung ein, das betonten alle Zeugen und das erklärt vieles, ja alles. Vertrauen ist eine Tugend, die nicht nur in einer jüdischen Gemeinde zu Hause ist, und nicht nur in einer jüdischen Gemeinde soll es vorkommen, daß ein Vertrauen, für das eine sichere Basis vorhanden zu sein scheint, mißbraucht wird .... * Mit diesen Feststellungen menschlicher und sozusagen technischer Natur kann man Abschied nehmen von einer Affäre, die so lange die jüdische Oeffentlichkeit beschäftigt und insbesondere in den vier Tagen des Prozesses in heftigste Erregung versetzt hat. Der Grund dieser Erregung war aber nicht der Prozeß an sich, der mit peinlichster Minutiosität und dabei anerkennenswerter Objektivität geführt wurde, sondern der Umstand, daß in dieses ohnehin hell genug lodernde Feuer noch Oel gegossen wurde. Zu dieser uneniuicklichen Arbeit gab sich — man sollte es nicht glauben — ein — -lüde her, ein Jude sogar, der im jüdischen Wien einen bekannten Namen besitzt. Diesen bekannten Namen hat sich Dr. Saul Rafael Landau aber nicht durch besondere Ruhmestaten erworben, sondern durch die Art und Weise, wie er immer wieder es verstanden hat, die Wiener jüdische Oeffentlichkeit mit seiner hervorragenden Person zu behelligen. Das Wiener Judentum hat auf die wiederholten Anbiederungsversuche dieses Meisters des Barreaus in unmißverständlicher Weise reagiert, es hat ihm den Rücken gekehrt, das letzte Mal, als Dr. Saul Rafael Landau in den Kultusvorstand kandidieren wollte und mit Pauken und Trompeten durchfiel. Diese Reaktion auf Dr. S. R. Landaus Großmannssucht hat den strebsamen Advokaten nicht gehindert, beim Popper-Prozeß die Rolle eines Vertreters der Wiener Kultussteuerträger zu spielen. Es ist für den Laien unverständlich, daß ihm der Senat die Möglichkeit hiezu gab. Wir möchten gerne wissen, ob in einem Prozeß, in dem der Diebstahl eines Sackes Hafer aus dem Lagerhaus der Gemeinde Wien behandelt wird, ein Advokat als Privatbeteiligtenvertreter zugelassen werden würde, der sich das Mandat einiger weniger Einwohner Wiens verschafft hätte und im üerichtssaal dann als Vertreter der ganzen zwei Millionen Einwohner Wiens, die durch den Diebstahl „geschädigt" worden sind, aufspielen würde. Ganz ähnlich lag der Fall bei dem „Vertreter der Kultussteuerträger" Dr. Saul Rafael Landau. Er erschien mit dem Mandat von — sage und schreibe — sechs Steuerträgern, wurde trotz des Einspruches des Vertreters der Kultusgemeinde als Privatbeteiligtenvertreter zugelassen und gerierte sich nun im Gerichtssaal als Vertreter aller Wiener Kultussteuerzahler. Er mußte es sich denn auch unter dem Hohngelächter des ganzen Gerichtshofes und des zahlreichen Publikums gefallen lassen, daß einer der Zeugen, Herr Dr. Josef T i c h o, sich als Kultussteuerträger energisch dagegen verwahrte, von Dr. S. R. Landau vertreten zu sein. Man hätte sich noch mit der Effekthascherei des Herrn Dr. Saul Rafael Landau abfinden können, wenn er im Gerichtssaal das Interesse seiner vorgeblichen Mandanten würdig vertreten hätte. Aber Dr. Saul Rafael Landau spielte in diesem Prozeß — das muß in aller Oeffentlichkeit gesagt werden — eine traurige Rolle. Er stürzte sich auf Dinge, die mit dem Beweisthema absolut nichts zu tun hatten und deren Behandlung daher wiederholt vom Vorsitzenden als irrelevant zurückgewiesen wurde. Er brachte Sachen vor, die mit spielender Leichtigkeit von den Zeugen als durchsichtige Uebertreibungen abgetan werden konnten. Dabei befleißigte er sich gegenüber allen Zeugen, die er apostrophierte, insbesondere den vorgeladenen Beamten der Gemeinde, einer unglaublichen Aggressivität. So wurde er sehr bald der traurige Held in diesem Drama und es mag für ihn wohf die größte Ueberraschung gewesen sein, daß der Staatsanwalt, der sich ursprünglich sehr energisch für die Zulassung des Herrn Privatbeteiligtenvertreters Dr. S. R. Landau eingesetzt hatte, selbst die Initiative dazu gab, auf den Zeugen Dr. S. R. Landau zu verzichten, wozu die Verteidigung mit Freuden bereit war. Und ebenso unangenehm dürfte Herr Dr. Saul Rafael Landau darüber berührt gewesen sein, daß seine Eskapaden in der Gerichtssaalrubrik der Wiener Tageszeitungen so wenig Resonanz fanden; die Gerichtssaalberichterstatter wissen eben besser, was — jüdische Würde ist. Auch wir würden Herrn Dr. Saul Rafael Landau zu viel Ehre antun, wenn wir im einzelnen besprechen würden, was er sich alles im Gerichtssaal geleistet hat. Er war es, der immer wieder den Fall Wessely aufrührte, obwohl es einwandfrei festgestellt wurde, daß die Pensionierung dieses armen Teufels in gar keinem Zusammenhang mit der seinerzeitigen Anzeige gegen Popper stand, die übrigens nicht von Wessely, sondern von einem P5233Ub1