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Die Wahrheit · 1933-12-22 · Heft 51 (22.12.1933) · page 2

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1933
Issue
Heft 51 (22.12.1933)
Date
1933-12-22
Page
– (sequence 2)
Language
German
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dische Psyche brandmarken, alles nur um Lohnes willen zu tun. Dabei ist dieses Gebot bekanntlich das einzige des Dekalogs, das eine Verheißung in sich schließt, wohingegen in der Bergpredigt Christi viele Sätze mit dem Versprechen der Belohnung schließen. Allerdings winkt diese erst im Himmelreich, während das jüdische Gebot langes Leben und Wohlergehen auf Erden verheißt. Der Münchner Kardinal glaubt dies durch die Begründung entschuldigen zu müssen, daß die Menschen nun einmal irdisch eingestellt seien. Er hätte ruhig noch weiter gehen und in Betracht ziehen können, daß das Gesetz Moses die sittliche Grundlage eines realen Staatswesens zu bilden bestimmt war, während Christus ausdrücklich bemerkt hat: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt." Schon aus diesem Gesichtswinkel erklärt es sich, daß das jüdische Gesetz erdennäher und in der realen Sphäre des praktischen Lebens stärker verankert ist als die christliche Lehre. Aber nicht nur der jüdischen Lehre, sondern auch ihren Verkündern und Trägern zollt Kardinal Faulhaber, der inzwischen in seiner dritten Advemtpredigt eine neue glühende Verteidigung des Alten Testaments als Grundlage jeder Sicherheit und sozialer Einrichtung vorgenommen hat. höchste Bewunderung. Moses — eine singulare Lichtgestalt. (Die Hakenkreuzler haben in Dortmund eine Kopie der Mosesstatue von Michelangelo zerstört!) Josef, der erfolgreiche Schöpfer des ägyptischen „Sieben-Jahrplanes", die Speicher in den Jahren des Segens für die Zeiten der Hungersnot zu füllen — ein weitsichtiger Politiker, kein Spekulant in Getreide, wie die nationalsozialistischen Schriftdeuter behaupten. Jakob — wohl der Verüber eines frommen Betruges, aber nicht um Geldes und irdischen Gutes willen, wie andere Erbschleicher, sondern um den väterlichen Segen zu erringen, ein Erbgut aus der seelisch-geistigen Sphäre, mit welchem dem mehr erdgebundenen Esau wenig geholfen gewesen wäre. Judith — zwar eine Lügnerin und Mörderin, aber sie log und mordete zum Wohle des Vaterlandes. Haben Patrioten anderer Nationen noch nie aus (angeblich) völkischen Gründen gelogen und „gekillt"? Die Antwort der Hakenkreuzler auf diese Frage des Kardinals steht noch aus... Im allgemeinen werden die Judenfeinde die Lobeshymnen des Münchener Erzbischofs auf das Judentum als schwere Geschäftsstörung empfinden. Aber auch der jüdischen Genugtuung über die Anerkennung von solcher Seite ist leider eine Grenze gesetzt: der Kardinal will mit seinen mutigen Worten nur die im Alten Testament verankerten Fundamente des Christentums retten. Er erklärte ausdrücklich, daß er nur auf das vorchristliche Judentum Bezug nehme. Das nachchristliche Judentum ist in seinen Augen das Entartungsprodukt religiöser Verstocktheit! Gegen einen solchen Standpunkt wären unsere jüdischen Einwendungen machtlos. Zum Glück können wii aber den gläubigen Christen ein Kriterium in Erinnerung bringen, das von dem Stifter ihrer eigenen Religion empfohlen worden ist: „An ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen!" Das Judentum hat diesen Prüfstein nicht zu scheuen. Man wende ihn getrost auf die nachchristlichen Jahrhunderte an und untersuche objektiv den Anteil der verschiedenen Glaubensbekenntnisse an den praktischen Bestrebungen zur Erfüllung jener idealen Theorien, die Kardinal Faulhaber dem vorchristlichen Judentum so hoch anrechnet und die längst religiöser Besitz fast aller Kulturvölker sind. Zu allen Zeiten waren und sind vornehmlich Juden am Werke, der sozialen Gerechtigkeit, der Verbrüderung aller Menschen, dem friedlichen Ausgleich aller Gegensätze zu dienen und Not und Elend zu mildern. Wo und wann immer man ihrem Worte Autorität zubilligte, haben die Juden die sittliche Hebung der Menschheit und den kulturellen Fortschritt gefördert. Die gelegentlichen Rückfälle in schon für überwunden gehaltene Phasen der Barbarei sind ohne Juden, ja meistens i n feindlich deklariertem Gegensatz zu ihnen herbeigeführt worden. Dies hat schon Wilhelm Scherer in seiner berühmten Geschichte der deutschen Literatur dargelegt, es erhellt auch aus der gesamten Weltgeschichte bis zur Tagespolitik unerer Zeit: Die Schlußfolgerung aus diesen nicht zu leugnenden Tatsachen brauchen nicht erst wir Juden zu formulieren. Ueberzeugender, als wir in eigener Sache es vermöchten, hat dies der Schöpfer des Christentums in dem Ausspruch (Joh.-Ev. IV, 22) getan: „Das Heil kommt vonden Jude n." Dr. Hugo S p i e g 1 e r. Das Organ des Heiligen Stuhles, der „Osservatore Roma.no", wendet sich schärf gegen diedeutscheRassenpolitik. „Die Rassen- Streitigkeiten", schreibt das Blatt, „haben nunmehr das Gebiet der Politik verlassen und arten in A ngriffe gegen die Religion aus. Es gibt in Deutschland Christen, die sich als evangelische Christen bezeichnen und am liebsten die heiligen Schriften des alten Bundes verleugnen möchten. Andere wieder wollen nicht einmal mehr JesusChristus anerkennen, weil er der Sohn einer Jüdin war. Noch andere versuchen, die Geburt Jesu zu verfälschen und aus ihm einen Arier aus Gaiiäa LEOPOLO -NASSCHUHE nur VII. BUR63ASSE S St zu machen. Sie vergessen, daß Jesus nicht , in Galiläa geboren wurde, einem Land, das von einer Mischrasse bevölkert war, sondern in Betlehem ia Judäa. Jesus ist der Sohn Davids, ein re,tn4 rassiger Abkömmling der jüdischen Rasse. •>. Ein Vorstoß des „ Verbandes arischer Rechtsanwälte u Der Verband der arischen Rechtsanwälte Oesterreichs, dessen Mitglieder mehr oder weniger deutlich mit den Tendenzen des Dritten Reiches sympathisieren, hielt in den letzten Tagen eine Tagung ab, deren Beschlüsse in der Forderung nach Einführung eines Numerus clausus für den Advokatenberuf gipfeln. An die Ergebnisse dieser Tagung wurden verschiedene Kommentare und Mitteilungen geknüpft, die den tatsächlichen Verhältnissen kaum Rechnung tragen und die vom Bestreben diktiert werden, gewisse Wünsche nationalsozialistisch gesinnter Anwälte in die Form einer allgemeinen Regierungsaktion zu kleiden. Es ist deshalb notwendig, die Hintergründe dieser ganzen Tagung und vor allem die antisemitischen Tendenzen ihrer Hin- Häuseradministration Adolf Krall IV., Schleifmühlgasse 11 Beste Empfehlungen von in- und ausländischen' Hausbesitzern termänner rechtzeitig klarzustellen, worüber „Die Stunde" Interessantes zu berichten weiß. Schon allein der Tagungsort des Verbandes der arischen Rechtsanwälte Oesterreichs wirft deutliches Licht auf die Richtung, die in diesem Verband nunmehr ziemlich deutlich zum Ausdruck kommt. Die Tagung fand im Deutschen Klub statt, jenem Klub, dessen Obmann bei dem seinerzeitigen bemerkenswerten „Empfang" des reichsdeutschen Justizkommissärs Dr. Frank in Wien eine hervorragende Rolle gespielt hat. Dr. Frank wurde damals von dem Obmann des Deutschen Klubs feierlich eingeholt und in die Räume jenes Klubs geleitet, wo der Verband der arischen Anwälte Oesterreichs seine diesmalige Tagung zur Durchführung brachte. Auch der Name eines der Berichterstatter an dieser Tagung, Dr. Walter Riehl, genügt, um zu erkennen, auf welcher politischen Plattform sich dieser Verband heute bewegt. Unter diesen Umständen ist es keineswegs erstaunlich, wenn die Führung dieses Verbandes, die hauptsächlich in den Händen deutscher Burschenschafter liegt, den Numerus clausus fordert und sogar so weit geht, die Ausschaltung der Wiener Rechtsanwaltskammer bei einer etwaigen Vertretung in der/,-' künftigen Ständekammer zu verlangen. Dieser Verband ist der Auffassung, daß die bestehende große Anwaltskammer mit ihren mehr als 3000 Mitgliedern vollkommen ausgeschaltet werden soll und daß an ihre Stelle der sogenannte Verband arischer Rechtsanwälte zu treten habe, der nach der Angabe des Verbandes selbst kaum 600 Anwälte umfaßt. Dabei scheinen sich auf der Mitgliedsliste dieses Verbandes Anwälte zu befinden, die selbst nicht wissen, wie sie zu dieser Ehrung gekommen sind und die sich vielfach darüber beschweren, daß sie ohne ihre Zustimmung einfach zu Mitgliedern ernannt worden sind. Man würde dieser ganzen Tagung keine allzu Kroße Bedeutung beimessen, wenn sie nicht von Kommentaren begleitet worden wäre, die schön größere Aufmerksamkeit verdienen. So heißt °es, daß das Justizministerium die Bestrebungen dieses Verbandes zu unterstützen gesonnen sei, so '^ill man bereits von Maßnahmen wissen, die ,^a's Justizministerium schon für die nächste Zeit plane und die unter anderem \ weitgehende Beschränkungen für den Anwaltsberuf bezwecken. Wie wir von gut unterrichteter Seite erfahren, handelt es sich bei allen diesen Mitteilungen in der Hauptsache, lediglich um Wünsche der Gruppe, die Dr. Riehl nahesteht. Es ist wohl richtig, daß gewisse-Maßnahmen erörtert-werden, die das Justizministerium für einen späterem Zeitpunkt, wenn andere dringende Reformarbeiten erledigt sein werden, zwecks e i n v e r n e h m 1 i c; h e r Lösung der Frage ins Auge gefaßt hat. So rechnet man mit gewissen Beschränkungen bei Zulassung von neuen Konplzienten, also mit . einer Art von Kontingentierung dieser Kate-J gorie. Dagegen glaubt man nicht — und müßte sich energisch wehren, wenn es wahr werden sollte — an die Nichtigkeitserklärung erworbener Reefite, ebensowenig daran, daß der Vorbereitungsdienst für den Anwaltsberuf von gegenwärtig sieben, auf zehn Jahre verlängert werden würde. Auch die übrigen Maßnahmen, die auf der Tagung des Ve.rr bandes der arischen Rechtsanwälte behandelt worden sind und die dazu dienen sollen, die Kompetenzen und die Bewegungsfreiheit der Anwaltskammer im weitestgehenden Grade einzuschränken, haben nach, der Auffassung informierter Kreise kaum größere Aussicht auf Verwirklichung. Geradezu grotesk klingt die Nachricht, wonach der bevorstehende Umbau unserer Verfassung und die Schaffung der Ständekammern mit einer Ausschaltung des Großteils der Rechtsanwälte zugunsten einer kleinen, dabei parteipolitisch sehr prononcierten Minderheit verbunden sein solle. Die Revolution in der deutschen evangelischen Kirche. Das neue geistliche Ministerium der deutschen Evangelischen Kirche hat ein vorläufiges Kirchengesetz erlassen, dessen entscheidender § 1 bestimmt: „Als Geistlicher oder Beamter der Kirchenverwaltung darf nur berufen werden, wer die für seine Laufbahn vorgeschriebene Bildung besitzt und willens ist, die Ordnungen der deutschen Evangelischen Kirche einzuhalten." Ein Arierparagraph ist in dem neuen Gesetz nicht enthalten. Es ist dies auf die vorangegangene Protestbewegung der religiös eingestellten Kreise gegen die Gleichschaltungsbestrebungen der Deutschen Christen zurückzuführen. Der von Hitler seinerzeit eingesetzte Reichsbischof Müller war Verfechter einer strikten Durchführung des Arierprinzips. Er begünstigte diejenige Richtung in der Kirche, die für vollkommenen Ausschluß aller Judenstätnmlinge eintritt. Die. Parole dieser Richtung lautete: „Menschen fremden Blutes haben nichts in der deutschen Volkskirche zu suchen, weder auf noch unter den Kanz e 1 n." Der Protest von tausenden Pastoren gegen diese Einengung des christlichen Gedankens, der schon in einem den Ariergrundsatz scharf ablehnenden Gutachten der Marburger T h eo 1 o gi s c h e n.;,. Fakultät zum Ausdruck gekommen war, verstärkte sich immer mehr, führte zum Rücktritt des Kirchenministers Hossenfelder, zur Auflösung der berüchtigten Partei der „Deutschen Christen", deren Führer Hossenfelder war, und vielen anderen Einschränkungen der ursprünglichen radikalen Maßnahmen. Etwa- 3000 evangelische'Geistliche, die sich "zu einem „Pfarrer-Notbund" zusammengeschlossen haben, haben von ihren Kanzeln in ganz Deutschland

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