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Die Wahrheit · 1933-11-03 · Heft 44 (3.11.1933) · page 4

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Journal
Die Wahrheit
Volume
1933
Issue
Heft 44 (3.11.1933)
Date
1933-11-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seite 4 DIE WAHRHEIT mus, hat Lueger, was ihn nur ehrt, nicht selbst in die damalige Politik eingeführt, sondern unmittelbar von Schönerer übernommen, nachdem er die ungeahnte agitatorische Wirkung der einst von ihm selbst bekämpften Judenhetze erkannt hatte. Damit begann aber die verhängnisvolle Abkehr von dein grandiosen Sanierungswerk des Liberalismus, innerhalb dessen die Lieferung von bakterienfreiem Trinkwasser, so segensreich sie war, nur eine Teilaktion darstellte. Nicht minder wichtig war die Reinigung, der geistigen und politischen Atmosphäre von den Haßbäzülen überlebter Vorurteile. Lueger lud eine tragische Schuld auf sich, indem er bloß das materialistische Sanierungsprogramm des Liberalismus übernahm, das geistige aber verriet. Er hat durch den Bau einer zweiten Hochquellenleiiung die Körperhygiene der Großstadt gehoben, das Geistesleben aber hat er bedenkenlos mit jenen Krankheitskeimen verseucht, deren Aufgehen Jetzt im Traiskirchiier Prozeß eine so charakteristische Beleuchtung fand, die erwies, daß die infizierte Jugend von heute auch die Wasserleitung nicht mehr als Werk des Segens, der Gesundheit und der Lebensverlängerung zu werten vermag, sondern nur noch als Objekt zur Entfaltung roher Verwüstungsinstinkte. Die Kluft, die zwischen diesen beiden Auffassungen gähnt, symbolisiert drastisch die moralische Entwicklung seit dem Zusammenbruch des Liberalismus und macht es begreiflich, daß die Partei, die diesen Zusammenbruch einst herbeigeführt hat, eine Würdigung des Professors Süß vom politischen Standpunkt Heber vermieden wissen möchte. Merkwürdigerweise kommt aber auch eine rein wissenschaftliche Wertung des Mannes und seines Lebenswerkes zu demselben, die heutige Zeit diffamierenden Resultat. Wie man weiß, steht die Gelehrsamkeit jetzt nicht hoch in Kurs. In Hitier-Deutschland kann kein Gelehrter auf Grund seines Wissens allein Hochschuldozent werden, wenn er nicht auch Befähigung zum „Geländesport" beweist. Dem Professor Süß wäre dieser Nachweis nicht schwer gefallen. Niemand hat das Gelände so eifrig erforscht und so gut für seine Zwecke auszunützen verstanden wie er, der geniale Geologe. Aber die Zwecke, für die er praktisch arbeitete, waren friedliche, der Erhaltung des Menschengeschlechts und seiner Gesundheit gewidmete. Hitler aber verlangt Geländekenntnis aus Gründen der militärischen Strategie, der Vernichtung und des organisierten Mordes, den man Krieg nennt. Audi hieraus ergibt sich die unüberbrückbare Kluft zwischen dem Wissenschaftler im Dienste des Liberalismus und jenem im Gefolge des Hakenkreuzes. Der eine dient dem positiven Aufbau, der Menschenliebe, der andere dem Hasse und der Zerstörung. Bemühte sich der eine, dem dürstenden Großstädter keimfreien Trunk zuzuführen, der sein Leben verlängert, so ist der andere am Werke,- giftige Gase zu erzeugen, die ganze Städte in schnellster Zeit dem grauenvollsten Verderben überliefern. Diese Entwicklung beschränkt sich durchaus nicht auf das naturwissenschaftliche Gebiet. Auch die Jurisprudenz zeigt ihren zersetzenden Einfluß. Der Liberalismus schuf das bürgerliche Gesetzbuch, das auf der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetze beruht und dem Richter befiehlt, ohne Ansehen der Person zu urteilen. Das Hakenkreuz verkündet die Ungleichheit der menschlichen Rassen vor Gericht und verlangt vom Richter Differenzierungen, die nicht einmal der Naturwissenschaftler einwandfrei vornehmen kann. Und es ereignet sich das Merkwürdige, daß die Richter auch dort, wo man sie nicht dazu zwingt, die neue Methode zur Anwendung bringen. In Oesterreich, wo noch das bürgerliche Gesetzbuch des Liberalismus offiziell in Geltung ist hat jüngst ein Richter eine Ehe zwischen einem Arier und einer Jüdin aus dem Verschulden beider Gatten geschieden. Dieses Verschulden soll darin liegen, daß das Paar die angeblich selbstverständliche Abneigung «wischen Angehörigen verschiedener Rasse bei der Eheschließung nicht berücksichtigt habe. Man mag die Mischehe verurteilen wie man will — Hägers Selchwaren-Restaurant Selchwaren aas der P » b r i k Eisen & Hönigsber streng orth. na (Unier Aufsicht der Alas-Jisroel -Schiffschul) Wien II., Praterstraße 33, Telephon R-47-4-49 Menü von S 2.— aufwärts. Hochzeiten und Banketts werden bestens arrangiert daß die Verschiedenheit der Rasse die wechselseitige Zuneigung ausschließt, hat nicht einmal Strindberg, der klassische, konsequenteste und tiefstschürfende Aufspürer aller Motive ehelicher Zerwürfnisse, auf die Bühne gebracht. - Der schwedische Dichter hatte offenbar weniger Phantasie als der Wiener Richter... Nicht weniger absurd war die Entgleisung eines Hofrates vom Obersten Gerichtshof, der jüngst in einer Versammlung des Niederösterreichischen Gewerbevereins den Numerus clausus für jüdische Rechtsanwälte forderte. Der Redner ilußerte zuerst ganz vernünftige Ansichten über das Mißverhältnis zwischen der Zahl der jüdischen rnd der arischen Rechtsanwälte. Man durfte sogar erfreut sein, den Tadel dieses Mißverhältnisses just von einem Vertreter des Richterstandes zu hören. Denn von einem solchen konnte man gewiß die Kenntnis der Ursache des beklagten Zustandes erwarten. Der übermäßige Andrang der Juden zur Advokatur beruht ja auf der arischen Exklusivität des Richterstandes. Im selben Alaße, in dem Juden zu Richtern ernannt werden, wird die Zahl der jüdischen Rechtsanwälte abnehmen. Um so mehr war man vor den Kopf gestoßen, als der Redner statt dieses natürlichen Regulativs das unnatürliche eines gegen die Staatsgrundgesetze verstoßenden Ausnahmsgesetzes gegen die .luden ver- EilsienzgrandiiRg, f&f ige Beteiligung mit Kapital oder Ctnnetrat. Tüchtiger und erfahrener Kaufmann, Ende 30, repräsentable, angenehme Erscheinung, kerngesund, aus angesehener israelitischer Familie, Frontkämpfer, Mitinhaber eines langjährigen, soliden Textilgeschäfts in Großstadt Mitteldeutschlands wünscht sich mit einem gewissen Bairkapital an einem bestehenden oder zu gründenden geschäftlichen Unternehmen in Oesterreich tätig zu beteiligen, eventuell auch in Verbindung mit einer Heirat oder Einheirat. Interessenten wollen ausführliche Offerten unter „Existenzgründung" an die Administration dieses Blattes richten. langte. Wie erinnerlich, hat vor kurzem der Niederösterreichische Bauernbund, also gleichfalls eine judenreine Berufsschicht dieselbe Forderung nach Beschränkung der jüdischen Berufsfreiheif erhoben. Es erinnert dies an die bekannte Erfahrung, daß der Antisemitismus seine heftigsten Verfechter in judenreinen Gegenden findet. Diese Tatsache beweist am besten den sittlichen Unernst der ganzen Bewegung. Wer die intellektuellen Fähigkeiten der Juden nicht der Gesellschaft nutzbar machen will, sondern diese Nutzbarmachung zu verhindern trachtet, gleicht ganz dem Toren, der zur Wasserleitung nicht mit einem Trinkglas, sondern mit einer Bombe geht... Dr. Hugo S p i e g 1 e r. Neudeutsehe Justiz, Nach neuntägiger Verhandlung hat die Große Strafkammer in Frankfurt am Main in dem Prozeß gegen den Kriminalrat Friedrich Mührdel und den ehemaligen Syndikus der Frankfurter Landesstelle des Centrai-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens Dr. jur. et rer. pol. Martin Marx das Urteil gefäliit. Beide Angeklagten wurden zu je sieben Monaten Gefängnis verurteilt, wobei ihnen fünf Monate Untersuchungshaft angerechnet wurden. Bei Dr. Marx erfolgte die Verurteilung wegen fortgesetzter Hehlerei, die das Gericht darin erbückte, daß Dr. Marx von Kriminalrat Mührdel auf amtlichem Briefpapier also staatlichem Eigentum, niedergeschriebene In- Moderne KDchen- Vorzimmcr- Wohnzimmer- MÖBEL F.K OHM, Wien II..TABORSTRASSE Nr. 22 Telephon R 40-7-14 Samstag geschlossen — Angeschlossen der „Schomra" formationen entgegennahm und diese zu Unrecht von Mührdel benutzten Briefbogen aufbewahrte, sowie wegen Amtsanmaßung in einem Fall. Diese wurde dadurch als erwiesen erachtet, daß Marx in einer internen VergleichsverhandJung — also nicht im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens oder im Verkehr mit einer Behörde — einen Briefbogen mit einem Kopf benutzte, in den er noch als Rechtsanwalt bezeichnet war, obwohl er damals in der Rechtsanwaltsliste bereits gelöscht war. Wesentlich ist, daß das Gericht beide Beschuldigten von der schwersten Anklage, der der Bestechung, freisprach und ausdrücklich feststellte, daß den Angeklagten ehrloses Verhalten nicht zur Last gelegt werden könne. Daher schloß sich das Gericht dem Antrage des Staatsanwalts, über Marx und Mührdel fünf Jahre Ehrverlust zu verhängen, nicht an. (Der Antrag des Oberstaatsanwalts gegen Marx lautete auf zwei Jahre sieben Monate Gefängnis und fünf Jahre Ehrverlust wegen aktiver Bestechung und Amtsanmaßung.) Nach Aufhebung des Haftbefehls gegen Dr. Marx wurde dieser in Schutzhaft genommen. * Aus dem Prozeßverlauf. Gegen Dr. Martin Marx und Kriminalpolizeirat Ferdinand Mührdel, die sich seitmehreren Monaten in Untersuchungshaft befanden, hatte die Anklage angeführt, sie hätten sich durch Zrsammenarbeit zum Zwecke der Verfolsvnara1iona!so";aHsf!scher Beamter und der rp'icnf-lsoziniistischen Bewegung der Bestechung. AmtsunterschlagunK, Urkundenv.nd Aktenbeseitigung schuldig gemacht, Marx hätte dem Pohzeirat Mührdel Vorteile gewährt. Im Verhör bekundete Marx, der Centrai-Verein habe für die deutschen Reichstagswahlen keine positiven Parolen herausgegeben, lediglich die Wahl nichtantisemitischer Parteien empfohlen. Nach einer Aeußerung des Ministers G o e r i n g sei der Centrai-Verein berechtigt ge-. wesen, bis zur Bildung der Regierung Hitler den Nationalsozialismus zu bekämpfen. Wenn sich Richter nationalsozialistisch betätigtem habe er, Marx, dies dem Zentralverein mitgeteilt. Bezeichnend für die neudeutsche Justiz ist folgendes: Marx hatte Mührdel einen Arzt empfohlen, als sein Kind erkrankte. Hierin erblickte die Anklage eine Bes techung. (!) Einmal halte die Jüdische Gemeinde durch Marx der Polizei als Preis ausgesetzte 150 Mark für die Beamten ausgehändigt, die sich um die Aufdeckung einer Friedhofschändung, bei der fünf Grabsteine umgestürzt wurden, bemüht hatten. Der frühere Frankfurter Polizeipräsident Steinberg leitete seine Bekundungen als Zeuge damit ein, daß er Arier sei. Mührdel sei ein tüchtiger Beamter gewesen. Unter Tränen bekundete der Expolizeipräsident, er habe nie v o n B e s t e c Ii u n g e n g em e r k t. Zur Aushändigung von Material durch Mührdel an Dr. Marx erklärte Steinberg, der Minister hätte es gewiß nicht mißbilligt, wenn den Parteien, auf die sich das Ministerium stütze, Material über Gegner überlassen worden wäre. Die Polizei hat loyal mit den die frühere Regierung unterstützenden Parteien, so auch mit dem Centrai- Verein zusammengearbeitet. Der Verlauf desf groß aufgemachten Prozesses hat gezeigt, daß die zu Prozeßbeginn in einer Reihe von Preßorganen gegen den ehemaligen Central-Verein-Cyndikus und darüber hinaus gegen den Centrai-Verein selbst erhobenen und in leidenschaftlichster Form vorgebrachten schweren Beschuldigungen keineswegs gerechtfertigt waren. Ein Verschulden desCentral-Vereins, der, wie aus den gerichtlichen Erhebungen und der Bekundung des als Zeuge vernommenen Syndikus Dr. Alfred H irschberg hervorging, seine Vereinsziele satzungsgemäß nur mit erlaubten gesetzlichen Mitteln anstrebt, wurde vom Gericht in keinem Stadium des Prozesses angenommen. *** Centrai-Verein und Zionismus. Am 22. Oktober tagte in Berlin nach siebenmonatiger Pause der Arbeitsausschuß des Centrai- Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Den Umfang der nicht nur in der juristischwirtschaftiiehen Beratungsstelle der Zentrale, in der Zusammenarbeit mit anderen jüdischen Organisationen und in dauerndem Einvernehme« mit staatlichen Behörden, sondern auch in jedem Landesverbandssyndikat und in allen größeren Ortsgruppen geleisteten Arbeit zeigten die einführenden Geschäftsberichte der Syndici Dr. Alfred Hirschh e rg und Dr. Hans Reichmann.

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